ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2013
27.6.2012 - (2012/2688(RSP))
gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission
Enrique Guerrero Salom im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0346/2012
B7‑0350/2012
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2013
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2012 (COM(2011)0777),
– unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission[1], insbesondere auf Anhang IV,
– in Kenntnis des Ergebnisses des regelmäßigen Dialogs zwischen allen Mitgliedern der Kommission und den parlamentarischen Ausschüssen und des zusammenfassenden Berichts der Konferenz der Ausschussvorsitze vom 13. Juni 2012 für die Konferenz der Präsidenten,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zu der Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa,
– unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Thema Mehrjähriger Finanzrahmen und Eigenmittel (2012/2678(RSP)),
– unter Hinweis auf die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2012 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7/EG (COM(2011)0594 – C7-0355/2011 – 2011/0261(CNS)),
– unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2012 zur Binnenmarktakte und den nächsten Schritten für das Wachstum (2012/2663(RSP)),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Gipfeltreffen des Europäischen Rates von März und Juni,
– unter Hinweis auf die Strategie Europa 2020,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel – eine Überprüfung der europäischen Nachbarschaftspolitik“ vom 25. Mai 2011,
– gestützt auf Artikel 70 seiner Geschäftsordnung,
– gestützt auf Artikel 35 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die globale Finanzkrise des Jahres 2008 inzwischen auf die Realwirtschaft ausgeweitet hat, was eine weltweite Stagnation und Rezession mit umfassenden negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung zur Folge hat;
B. in der Erwägung, dass die Rettung systemrelevanter Finanzinstitutionen mit staatlich finanzierten Hilfspaketen für die Staatshaushalte gravierende Folgen hat und die Wirtschaftskrise weltweit und in Europa weiter verschärft hat;
C. in der Erwägung, dass sich Europa dem Modell der sozialen Marktwirtschaft verpflichten muss, das ein nachhaltiges Wachstum sicherstellt, um für die jetzige und die nächste Generation Arbeitsplätze und eine bessere Lebensqualität zu gewährleisten;
D. in der Erwägung, dass Zusammenhalt und Solidarität im Mittelpunkt der Ziele der EU stehen, wie in Artikel 174 AEUV bekräftigt wurde, und darauf abzielen, die Auswirkungen der Wirtschaftskrise in den Mitgliedstaaten zu bewältigen, auch denjenigen mit von den Finanzmärkten verursachten wirtschaftlichen Problemen;
E. in der Erwägung, dass eine Überwindung der Krise in der EU nur auf der Grundlage von Fairness und Gerechtigkeit möglich ist;
I. Wirtschaftspolitische Steuerung und Governance des Euro-Währungsgebiets – dringend notwendige Wiederankurbelung des Wachstums für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung der EU-Finanzierung
1. ist überzeugt, dass die Europäische Union zwar mit riesigen Herausforderungen zur Bewältigung der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise konfrontiert ist, jedoch auch ein ehrgeiziges Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2013 und eine Wiederbelebung des europäischen politischen Projekts zur Förderung nachhaltigen Wachstums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Lebensqualität in Europa und zur Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger in die europäische Integration notwendig sind; fordert die Kommission daher auf, Führungskraft zu zeigen und die geeigneten politischen Lösungen für die Krise zu liefern und dabei das institutionelle Gleichgewicht in Europa zu wahren und zu fördern und sicherzustellen, dass das gemeinsame europäische Interesse weiterhin Vorrang vor miteinander konkurrierenden nationalen Interessen hat;
2. ist der festen Überzeugung, dass die größten Herausforderungen an die EU darin bestehen, die Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten, das Wachstum zu steigern, die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, ordnungsgemäß funktionierende Arbeitsmärkte und gute soziale Bedingungen sicherzustellen, um die Beschäftigungsleistung zu verbessern, eine menschenwürdige Arbeit zu fördern, die Rechte der Arbeitnehmer und angemessene Arbeitsbedingungen überall in Europa zu gewährleisten und gleichzeitig die Armut zu verringern; fordert die Kommission auf, einen europäischen Aktionsplan für mehr nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung unter fairen Arbeitsbedingungen vorzulegen;
3. ist der Ansicht, dass die jüngsten Ereignisse deutlich machen, dass das Euro-Währungsgebiet eine entschlossenere wirtschaftspolitische Steuerung braucht, und unterstreicht, dass ein geldpolitischer Pfeiler ohne einen sozialen und wirtschaftlichen Pfeiler zum Scheitern verurteilt ist; fordert eine Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der Euro-Gruppe, einschließlich eines Legislativvorschlags über die externe Vertretung des Euro-Währungsgebiets; fordert die Kommission und das Parlament in diesem Sinne zu gemeinsamem Handeln auf:
4. fordert eine Stärkung des Europäischen Semesters für die wirtschaftspolitische Koordinierung und Umsetzung mit dem Ziel, als integraler Bestandteil der Strategie EU 2020 zu Wirtschaftswachstum, Fiskaldisziplin und Bewältigung struktureller Herausforderungen beizutragen, wobei sichergestellt werden muss, dass das Europäische Parlament angemessen einbezogen wird;
5. fordert die Kommission auf, unverzüglich einen Fahrplan für die Einführung von Stabilitätsbonds im Euro-Währungsgebiet auszuarbeiten; weist die Kommission darauf hin, dass eines der Elemente der ersten Phase des Fahrplans der Europäische Schuldentilgungsfonds ist, der stufenweise über fünf Jahre eingerichtet werden soll, um gemeinschaftlich die Staatsverschuldung von Mitgliedstaaten, die mehr als 60 % des BIP beträgt, in einem Zeitraum von 25 Jahren zu reduzieren, während gleichzeitig die Auflage kurzfristiger Schuldtitel koordiniert wird;
6. warnt vor anhaltenden unverhältnismäßigen, horizontalen und wenig zielgerichteten Sparmaßnahmen, die die Investitionskapazitäten der wesentlichen Wirtschaftsakteure gefährden; ist der festen Überzeugung, dass europäische Projektbonds dazu beitragen können, weitere Finanzmittel bereitzustellen, um gezielte europäische Wachstums- und Innovationsmaßnahmen zu finanzieren, privates Kapital in reale Investitionen zu lenken und die Stabilität des Euro-Währungsgebiets und die nachhaltige Koordinierung der Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten zu gewährleisten; erwartet, dass die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank alles in ihrer Macht Stehende tun, um die rasche und erfolgreiche Einleitung einer Pilotphase 2012-2013 sicherzustellen; weist darauf hin, dass nach wie vor eine Deckelung und strikte Begrenzung des Beitrags aus dem EU-Haushalt gilt, weshalb daraus keine zusätzlichen Verpflichtungen für den EU-Haushalt resultieren sollten; fordert die Kommission auf, im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum eine antizyklische Fazilität von 1 % des BIP/Jahr für zehn Jahre zu begründen;
7. fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge zu unterbreiten, um diese Instrumente auf der Grundlage einer Zusammenarbeit zwischen EU-Haushalt und EIB oder anderen langfristigen staatlichen Investoren mit dem Ziel weiterzuentwickeln, die Finanzierung von Investitionen zur Umsetzung der Strategie EU 2020 zu verbessern; weist darauf hin, dass Schwerpunkte nicht nur die Finanzierung umfangreicher Infrastrukturprojekte (im Verkehrs-, Energie- und IKT-Bereich) sein sollten, sondern ebenso kleine und mittlere Projekte, die in allen EU-Mitgliedstaaten Wachstum schaffen können, wobei insbesondere eine Konzentration auf die problematischen Länder erfolgen sollte. unterstreicht nachdrücklich die Notwendigkeit einer Rekapitalisierung der EIB und eines soliden EU-Haushalts 2014-2020, um diese Ziele zu erreichen;
8. weist darauf hin, dass der EU-Haushalt den politischen Prioritäten der EU Rechnung tragen muss; betont, dass der Haushalt der EU ein Investitionshaushalt mit einer starken Hebelwirkung ist, da 94 % der Mittel zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung sowie zur Förderung der Rolle der Union als globaler Akteur bestimmt sind; fordert die Kommission auf, den EU-Haushalt als starkes Instrument zu verteidigen, mit dem strategische Investitionen mit einem europäischen Mehrwert gefördert, die europäische Wirtschaft wieder auf Kurs gebracht und die von der EU gemeinsam vereinbarten politischen Ziele verwirklicht werden können;
9. fordert die Kommission auf, ihre Vorschläge vom 29. Juni 2011 betreffend den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen zu verteidigen und in den interinstitutionellen Verhandlungen die Rolle eines ehrlichen Mittlers zu übernehmen, um die Zustimmung des Parlaments zur MFR-Verordnung zu erhalten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Verhandlungen über die Legislativvorschläge zu den Mehrjahresprogrammen im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geführt und nach Einigung auf die Finanzausstattung abgeschlossen werden;
10. betont außerdem, dass es nicht bereit ist, seine Zustimmung zur nächsten MFR-Verordnung zu erteilen, ohne dass eine politische Vereinbarung über eine Reform des Eigenmittelsystems, einschließlich einer Finanztransaktionssteuer und einer revidierten MwSt., erzielt wird, wodurch der Anteil des Beitrags auf der Grundlage des BNE der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt bis 2020 auf 40 % sinken und die fiskalpolitische Konsolidierung in den Mitgliedstaaten unterstützt würde;
II. Aufbau einer kohäsionsorientierten, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Union
11. verweist auf die Notwendigkeit, die territoriale Dimension der EU-Politiken kohärenter und umfassender zu berücksichtigen; empfiehlt, dass die Europäische Kommission die betreffenden Elemente in ihre künftigen Folgenabschätzungen einbezieht; fordert einen frühzeitigen Beginn für alle erforderlichen Verfahren für eine rechtzeitige Planung und Umsetzung des neuen Programmplanungszeitraums für die Kohäsionspolitik nach 2013;
12. fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen neuen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Solidaritätsfonds der Europäischen Union vorzulegen;
13. fordert die Kommission auf, den vier Zielsetzungen der Agenda für eine menschenwürdige Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation in all ihren Vorschlägen Rechnung zu tragen und die Ziele der IAO-Empfehlung betreffend eine soziale Grundsicherung in den Jahreswachstumsbericht zu integrieren, um sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmer in Europa lebenslang einen Mindestsozialschutz genießen;
14. verweist auf die Vorschläge zur intelligenten Bewältigung des industriellen Wandels und des technologischen Übergangs;
15. begrüßt die Kommissionsvorschläge, in denen die Vorteile der Festlegung von Mindestlöhnen auf Ebene der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Armut im Niedriglohnbereich und des Sozialdumpings und zur Förderung der Gesamtnachfrage hervorgehoben werden; fordert die Kommission auf, eine EU-Strategie für Obdachlosigkeit vorzustellen, mit der unter anderem das zunehmende Problem der Frauenarmut und Mindestrentenprogramme angegangen werden;
16. fordert die Kommission auf, der Segmentierung des Arbeitsmarktes entgegenzuwirken, indem sie ein umfassendes Paket vorstellt, das die Vergabe von Unteraufträgen, Scheinselbständigkeit, missbräuchliche Behandlung von Zeitarbeitnehmern und Missbrauch von Praktika einschließt und dazu führt, dass für alle Arbeitnehmer gleiche Rechte, angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen, Laufbahnentwicklung und umfassender Rechts- und Tarifverhandlungsschutz gewährleistet werden; unterstreicht die Notwendigkeit eines neuen Kommissionsvorschlags zur Arbeitszeitrichtlinie, wenn die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern scheitern;
17. hebt hervor, dass die Kommission mit Blick auf die demografischen Herausforderungen an die meisten Mitgliedstaaten Vorschläge vorlegen sollte, die auf die allgemeine Berücksichtigung der Ergebnisse des Europäischen Jahres des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen sowie auf Langzeitpflege und das Recht auf einen würdigen Ruhestand abzielen; begrüßt die Pläne der Kommission, Vorschläge für eine Europäische Jugendgarantie und einen Qualitätsrahmen für Praktika vorzulegen, und unterstreicht deren Bedeutung:
18. bedauert die langsamen Fortschritte im Hinblick auf einen neuen Legislativvorschlag der Kommission zur Verbesserung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in Unternehmensvorständen; bedauert die mangelnde Initiative der Kommission bei der Überarbeitung der Richtlinie über gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit;
19. bedauert, dass die Kommission die Initiative für einen Vaterschaftsurlaub nur unzureichend weiterverfolgt; unterstreicht die Notwendigkeit eines Legislativvorschlags zur Ausmerzung der Gewalt gegen Frauen, wie vom Parlament in mehreren Entschließungen gefordert;
20. erachtet die Vorstellung der Gesundheits- und Sicherheitsstrategie 2013-2020 im Dezember 2012 als äußerst wichtig;
21. fordert die Kommission auf, eine Gesetzesvorlage zur Schaffung eines Energieobservatoriums vorzulegen, mit dem Ziel, den Informationsstand zu Energieimportmärkten zu verbessern und eine erweiterte Analyse der Exportmärkte zu ermöglichen; fordert sie auf, zu prüfen, ob die Maßnahmen, die der EU im Hinblick auf die Schaffung und Umsetzung einer neuen europäischen Energiegemeinschaft[2] zur Verfügung stehen, durchführbar und wirksam sind;
22. fordert die Kommission auf, eine Strategie zur Bekämpfung der Energiearmut auszuarbeiten, die mit geeigneten Vorschlägen einhergehen soll, unter anderem einer EU-weiten Definition des Begriffs der Energiearmut;
23. nimmt die vor Kurzem veröffentlichte Mitteilung der Kommission über erneuerbare Energien[3] zur Kenntnis, bedauert jedoch den Mangel an Engagement, der in dieser Mitteilung zum Ausdruck kommt; fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge vorzulegen, unter anderem Anfang 2013 verbindliche Zielvorgaben für erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030, um im Bereich der einschlägigen Technologien Investitionssicherheit zu schaffen;
24. bedauert die Zurückhaltung des Rates, der einer Richtlinie über Energieeffizienz, die ehrgeizig genug ist, damit das Energieeinsparziel von 20 % bis zum Jahr 2020 gegenüber den Projektionen erreicht werden kann, nicht zugestimmt hat; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die erforderlichen Maßnahmen vorzuschlagen, um dieses Defizit auszugleichen;
25. fordert die Kommission auf, die Überarbeitung der Richtlinie über nukleare Sicherheit so bald wie möglich auf den Weg zu bringen, und zwar auf der Grundlage einer gründlichen Analyse der Stresstests;
26. fordert Rechtsvorschriften über Ressourceneffizienz und Klimaschutz; erinnert daran, dass die Ziele in Bezug auf die Umwelt und den Klimawandel in alle politischen Maßnahmen der EU Eingang finden und ihren Niederschlag auch in den jeweiligen Haushaltslinien finden müssen; ist insbesondere der Auffassung, dass weiter auf Veränderungen durch den Klimawandel reagiert werden muss, damit der Boden, der eine knappe Ressource ist, weiterhin möglichst hohe Ergebnisse bei der Nahrungsmittelerzeugung und Saatgutzüchtung erzielen kann;
27. bedauert die anhaltenden Verzögerungen bei der Vorlage des Vorschlags für eine Überarbeitung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse, und fordert die Kommission auf, diese bis Ende 2012 zu unterbreiten; bedauert, dass die geplante Überarbeitung der Richtlinie über Lärmschutz noch nicht vorgelegt wurde, obwohl dies bereits im Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 vorgesehen war;
28. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie in die Wege zu leiten und die erforderlichen Legislativvorschläge zu unterbreiten;
29. erwartet von der Kommission, dass sie revidierte Legislativvorschläge in Bezug auf die Luftqualität und die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe unterbreitet;
30. fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen Legislativvorschlag zu unterbreiten, mit dem das Inverkehrbringen von Nahrungsmitteln, die aus geklonten Tieren und ihren Nachkommen gewonnen werden, untersagt wird, wie dies wiederholt vom Parlament gefordert wurde;
31. fordert die Kommission auf, auf die steigende Zahl von Fällen, die Anlass zu Besorgnis geben, zu reagieren und einen Rechtsrahmen für Maßnahmen gegen Resistenz gegenüber antimikrobiellen Stoffen auszuarbeiten; bekräftigt die Verpflichtung der Kommission im Bereich der Chemikalien, ihre Strategie, die Kriterien und die für Umwelthormone geltenden Definitionen zu überarbeiten;
32. bekräftigt seine Forderung, die Pflanzrechte im Weinbau über das Jahr 2015 hinaus beizubehalten und fordert die Kommission auf, dies bei der Überarbeitung der Regelung über Pflanzrechte, die 2013 vorgelegt werden soll, zu berücksichtigen;
33. fordert einen Legislativvorschlag zur Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, um insbesondere das Image von Agrarerzeugnissen in der EU und in Drittländern zu verbessern, vor allem was die Qualität, den Nährwert, die Lebensmittelsicherheit und die Produktionsverfahren betrifft;
34. fordert die Kommission auf, die derzeit zwischen den Mitgliedstaaten bestehende Pattsituation in Bezug auf langfristige Bewirtschaftungspläne zu überwinden und ihre Arbeit zur langfristigen Erhaltung und Erholung der Fischbestände fortzusetzen; hält es für unbedingt notwendig, zu gewährleisten, dass Artikel 43 Absatz 2 AEUV die Rechtsgrundlage für alle Vorschläge im Zusammenhang mit den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik ist; fordert die Kommission auf, das Parlament in allen Phasen der mit den Fischereipartnerschaftsabkommen in Zusammenhang stehend Verfahren zu informieren;
35. vertritt die Auffassung, dass ein integrierter und interoperabler europäischer Eisenbahnmarkt im Anschluss an die Annahme der Neufassung des ersten Eisenbahnpakets die Ausweitung der Zuständigkeiten der europäischen Eisenbahnagentur in den Bereichen Sicherheit, Zertifizierung und Zulassung von Fahrzeugen umfassen muss;
36. fordert die uneingeschränkte Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums unter Einbeziehung der Schaffung von funktionellen Luftraumblöcken und SESAR, um den künftigen Bedarf an Luftraumkapazitäten und Sicherheit zu decken;
37. fordert die Förderung der elektronischen und intelligenten Ticketausstellung für alle Verkehrsträger, um die Multimodalität und die Interoperabilität der Verkehrssysteme zu erleichtern;
38. begrüßt das Paket „Horizont 2000“, das auf höchste Fachkompetenz für den künftigen Forschungs- und Innovationsrahmen der EU ausgerichtet ist; beharrt darauf, dass bessere Synergien zwischen „Horizont 2020“ und den Strukturfonds entwickelt werden müssen, damit alle Mitgliedstaaten Zugang zur „Leiter zur Spitzenforschung“ haben; ist der Auffassung, dass Horizont 2020 starke Anreize zur Förderung des Humankapitals in F&E bieten muss;
39. erwartet von der Kommission, dass sie neue Vorschläge vorlegt oder die Änderung der geltenden Vorschriften in den Bereichen des Zivil- und Handelsrechts und des Verfahrensrechts (insbesondere Rom II, Brüssel I und IIa) weiter prüft;
40. begrüßt die drei Legislativvorschläge der Kommission zur Einführung einer neuen Generation mehrjähriger Programme wie das Programm „Erasmus für alle – allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport“, das Programm „Kreatives Europa“ und das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“; fordert die Kommission auf, einen neuen Legislativvorschlag über Europäische Kulturhauptstädte vorzulegen und zu gewährleisten, dass das Programm auch nach 2019 fortgeführt wird;
III. Ein Binnenmarkt für Unternehmen, Verbraucher und Bürger
41. hält einen ganzheitlichen Ansatz beim Binnenmarkt, der die wichtigste Antriebskraft für nachhaltiges Wachstum ist, für notwendig; weist darauf hin, wie wichtig effektive Rechtsdurchsetzungsverfahren als Mittel sind, mit dem sichergestellt wird, dass Verbraucher ihre Rechte wahrnehmen können, und fordert einen Legislativvorschlag zur Schaffung eines erschwinglichen, zweckdienlichen und zugänglichen europa-weiten Systems für Sammelklagen;
42. hebt hervor, dass ein gut funktionierender digitaler Binnenmarkt das Potenzial Europas für Wachstum und Beschäftigung, insbesondere für junge Menschen, freisetzen kann; fordert erneute Anstrengungen zur Überwindung der Breitbandkluft und zur Beschleunigung der Einführung von Hochgeschwindigkeitsnetzen, im Einklang mit den Zielen der digitalen Agenda; fordert unaufwändige Verfahren im Binnenmarkt, die die schnelle Anpassung an technologische Entwicklungen und Innovationen ermöglichen; bedauert die Vorbehalte der Kommission, den Best-Effort-Internet-Zugang ernsthaft zu gewährleisten;
43. betont, dass sichere und wirksame Systeme notwendig sind, um das Vertrauen zwischen Verbrauchern und Unternehmen zu stärken und so den elektronischen Geschäftsverkehr zu konsolidieren und zu fördern, wobei die Privatsphäre der Nutzer zu schten ist; fordert eine besondere Berücksichtigung von KMU und Kleinstunternehmen, wobei zu gewährleisten ist, dass die Hindernisse für die Entwicklung grenzübergreifender geschäftlicher Tätigkeiten wie Verbraucherschutz und Regelungen betreffend die Rechte des geistigen Eigentums angemessen angegangen werden; begrüßt die Initiativen der Kommission zu alternativen Streitbeilegungsverfahren, durch die sichere Handelsbeziehungen, insbesondere im Online-Handel, sichergestellt werden;
44. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ihre Reform des Urheberrechts fortzuführen; ist der Auffassung, dass die Urheberrechtsbestimmungen fit für das Internet und gesellschaftlich legitimiert sein sollten; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ihren Zeitplan für die Überarbeitung der Richtlinie über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft von 2001 und der Richtlinie über die Durchsetzung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums von 2004 beizubehalten; hält es für notwendig, die Reform über die Rechte an gewerblichem Eigentum zu vollenden, um Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa zu fördern;
45. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die geplante Strategie über die Zukunft des Gesellschaftsrechts auf der Grundlage einer stärkeren Industriepolitik und stärkerer Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer auszuarbeiten; erwartet von der Kommission, dass sie die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen überarbeitet, wie letztes Jahr gefordert wurde;
46. fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen Legislativvorschlag zur Festlegung eines allgemeinen Rechts auf Zugang zu einem Girokonto für alle EU-Bürger und Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt vorzulegen, um die soziale und finanzielle Eingliederung zu fördern und die Integration und die Mobilität im Binnenmarkt zu erleichtern;
47. fordert die Kommission auf, legislative Maßnahmen vorzuschlagen, um die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher zu schützen und Rechtsmitteleinlegung bei Finanzdienstleistungen für Privatkunden zu ermöglichen, damit Kleinanleger und private Ersparnisse geschützt sind;
48. fordert die Kommission auf, eine benutzerfreundliche, regelmäßig aktualisierte und einfach zugängliche „Charta der Bürgerinnen und Bürger“ anzunehmen, die die diversen Aspekte des Rechts, überall in der EU zu leben und zu arbeiten, umfasst, und die allen Bürgerinnen und Bürgern der EU, die grenzübergreifend umziehen, arbeiten, einkaufen und verkaufen, als Handbuch dienen soll;
49. fordert die Kommission auf, Maßnahmen vorzulegen, mit denen ein gemeinsamer, horizontaler und koordinierter Ansatz entwickelt werden soll, um schutzbedürftige Verbraucher, besonders Minderjährige, zu schützen;
50. begrüßt die Bemühungen der Kommission, den Zeitpunkt des Beitritts der EU zur Europäischen Menschenrechtscharta vorzuverlegen und unterstützt ihre Bemühungen, zu einer Vereinbarung zu gelangen;
51. fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften zur Prävention von Online-Spielsucht vorzulegen und gegen illegale Betreiber vorzugehen;
52. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eine Gesetzesinitiative für eine Strategie zur Überwachung des gemeinsamen Marktes vorzulegen, um die Produktsicherheit zu stärken;
IV. Fortsetzung der Agenda für Bürgernähe: Freiheit, Sicherheit und Recht
53. bekräftigt die Notwendigkeit, ein neues Schengen-Bewertungssystem einzuführen, das auf Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe e AEUV fußt und das darauf abzielt, doppelte Standards zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten beim Zugang zum Schengen-Besitzstand zu vermeiden, und bekräftigt ferner die Notwendigkeit, Verfahren, Grundsätze und Instrumente für die Unterstützung und Evaluierung der Einhaltung des Schengen-Besitzstands durch die Mitgliedstaaten festzulegen, insbesondere für den Fall unvorhergesehener Ereignisse; vertritt die Auffassung, dass derartige Mechanismen nur im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden können;
54. fordert solide Vorschläge zum Thema Migration; verweist darauf, dass die Notwendigkeit und Wirksamkeit des vorgeschlagenen Einreise-/Ausreisesystems noch immer nicht nachgewiesen worden ist; verweist darauf, dass die effektive und integrierte Verwaltung der Außen- und Binnengrenzen der EU eng mit der Migrations- und Asylpolitik – einschließlich der Mobilität – zusammenhängt und ein wesentliches Instrument dieser Politik ist;
55. bedauert das Fehlen eines Legislativvorschlags zu einer verstärkten Solidarität innerhalb der EU im Bereich des Asyls, wie er wiederholt vom Europäischen Parlament gefordert worden ist, wobei daran zu erinnern ist, dass sich die EU verpflichtet hat, bis zum Jahr 2012 über eine funktionsfähige gemeinsame Asylpolitik zu verfügen, die ein hohes Maß an Schutz und eine uneingeschränkte Achtung der Grundrechte gewährleistet;
56. unterstützt den Vorschlag zur Änderung der Verordnung 168/2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, um sie an die Situation seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon anzupassen und dem Mandat die frühere dritte Säule hinzuzufügen; fordert die Kommission auf, einen detaillierten Vorschlag für einen Überwachungsmechanismus und ein Frühwarnsystem auszuarbeiten, gestützt auf die Bestimmungen in Artikel 7 EUV und Artikel 258 AEUV;
57. fordert einen Dringlichkeitsvorschlag zur Europol-Verordnung, um die Strukturen der Instrumente der früheren dritten Säule mit den Verpflichtungen gemäß dem Vertrag von Lissabon in Einklang zu bringen, einschließlich derjenigen, die der Aufsicht durch die Agentur für Grundrechte unterliegen;
58. fordert die Kommission auf, den Fahrplan über Verfahrensrechte zu vollenden und die Umsetzung der angenommenen Richtlinien zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Grundrechte von Verdächtigen und Beschuldigten durch gemeinsame Mindeststandards für Verfahrensrechte in Strafverfahren ausreichend geschützt werden, um den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung sicherzustellen und ihm Wirkung zu verleihen;
59. erwartet, dass die Kommission ihre Arbeit fortsetzt, indem sie das materielle Strafrecht in den Bereichen weiterentwickelt, in denen der Vertrag dies erlaubt, und dies auf der Grundlage der Leitlinien, die das EP in seiner Entschließung zu einer Vorgehensweise der EU in Bezug auf das Strafrecht dargelegt hat, und erwartet ferner, dass sie EUROJUST stärkt und an die neuen Befugnisse gemäß dem Vertrag anpasst, um eine Europäische Staatsanwaltschaft einzusetzen;
60. ruft die Kommission auf, einen EU-Fahrplan für die Gleichbehandlung ungeachtet der sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität auszuarbeiten, der bis 2014 angenommen werden sollte und für den die Ergebnisse der von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in Auftrag gegebenen Studie verwendet werden; ruft die Kommission auf, erneut einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrücke von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit durch das Strafrecht anzustreben, einschließlich anderer Formen der Vorurteilskriminalität, unter anderem aufgrund sexueller Ausrichtung, Geschlechtsidentität und Ausdruck der Geschlechtlichkeit;
61. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag bezüglich der uneingeschränkten gegenseitigen Anerkennung der Wirkung aller Personenstandsurkunden in der gesamten EU vorzulegen, einschließlich Ehen und eingetragener Partnerschaften, um diskriminierende rechtliche und administrative Hindernisse für Bürger abzubauen, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben;
62. fordert eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten, da die derzeitige Richtlinie nicht den Anforderungen hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes entspricht; fordert die Kommission nachdrücklich auf, zügig einen überarbeiteten Vorschlag vorzulegen, der der Prüfung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit standhält, der zu einer tatsächlichen Harmonisierung der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung führt und einen klaren und genauen Zweck für ihre Nutzung verlangt, wobei insbesondere die Bemerkungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu berücksichtigen sind;
63. fordert die Kommission auf, die Aktivitäten im Bereich der juristischen Aus- und Fortbildung weiterzuentwickeln und zu unterstützen, um den Zugang der Bürger zur Justiz zu erleichtern und eine wirkliche europäische Rechtskultur zu fördern, die sich auf den Dialog und die Koordinierung zwischen den Angehörigen der Rechtsberufe über die bestehenden Ausbildungseinrichtungen und -netzwerke stützt;
64. begrüßt die Vorschläge für ein Programm „Justiz“ für den Zeitraum 2014‑2020 und erwartet weitere Maßnahmen der Kommission bezüglich des grenzüberschreitenden Zugangs zur Justiz;
65. begrüßt die Absicht der Kommission, zwei Legislativvorschläge anzunehmen, die die europäischen politischen Parteien betreffen, wovon eine ihre Satzung und eine die Änderung der Haushaltsordnung betrifft;
V. Europa in der Welt: Verstärkung unserer Präsenz auf der internationalen Bühne
66. fordert, dass die Leitlinien der EU zur sozialen Verantwortung der Unternehmen als Folgemaßnahme zur Mitteilung der Europäischen Kommission betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen (COM(2011)0681 final) vorgeschlagen werden;
67. fordert eine konsequente Anwendung der in der Mitteilung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin und der Kommission vom 25. Mai 2011 mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ festgelegten Grundsätze in den Beziehungen der Union mit den südlichen Nachbarländern, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung tief verwurzelter Demokratien und den Aufbau einer Partnerschaft mit den Gesellschaften;
68. weist darauf hin, dass die Vorbereitungen für die Umsetzung der nächsten Generation der externen Finanzhilfeinstrumente vom Parlament bereits als zentrale Priorität für die Kommission im Bereich der auswärtigen Politik im Jahr 2013 genannt wurden; hebt hervor, dass dies die Ausarbeitung klarer, transparenter und messbarer Indikatoren entsprechend den Besonderheiten jedes Instruments mit einschließen sollte, mit denen die Wirkung der Instrumente anhand konkreter Veränderungen in den Empfängerländern bewertet wird;
69. fordert die Kommission auf, einen möglichen Legislativvorschlag vorzusehen, der sich an diesen Bericht anschließt und in dem eine eingehende und unabhängige Bewertung der Bedürfnisse des Europäischen Auswärtigen Dienstes berücksichtigt wird, damit dieser als wichtigste Durchführungs- und Koordinierungsstelle der Union im Bereich der Außenbeziehungen sowie in seinen Arbeitsbeziehungen mit anderen Organen wirksam funktioniert;
70. weist darauf hin, dass den EU-Menschenrechtsleitlinien bei der durchgängigen Berücksichtigung der Menschenrechte in den Außenbeziehungen der EU eine zentrale Rolle zukommt; fordert weitere Maßnahmen, um die Anwendung dieser Leitlinien in Situationen vor Ort zu verbessern, unter anderem durch die Sensibilisierung für Menschenrechtsfragen und durch Schulungen für Diplomaten und Mitarbeiter in EU-Delegationen sowie für Menschenrechtsaktivisten und Vertreter von NRO und der Zivilgesellschaft;
71. fordert den Ausbau zivil-militärischer Fähigkeiten und Synergien, um sicherzustellen, dass die Union in der Lage ist, ihren Beitrag zur Erhaltung des internationalen Friedens und der regionalen Sicherheit zu leisten und wirksam auf Krisen zu reagieren, wie es den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und den Bestimmungen des Völkerrechts entspricht;
72. erwartet, dass die Kommission nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit Kroatien ihre Arbeit an den andauernden Beitrittsverhandlungen mit den Ländern des westlichen Balkans, mit Island und der Türkei fortsetzt, und hebt hervor, dass diese Länder alles tun müssen, um alle Kriterien von Kopenhagen uneingeschränkt und strikt zu erfüllen; hebt hervor, dass darüber hinaus der Situation in Bosnien-Herzegowina und den Bemühungen um eine Beilegung des Namensstreits in Bezug auf die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates, Serbien den Status eines Bewerberlandes zu verleihen;
73. fordert die Kommission auf, in Bezug auf wichtige legislative Prioritäten tätig zu werden, zum Beispiel bei der Reform der handelspolitischen Schutzinstrumente und der Überarbeitung der Richtlinie über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sowie der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr;
74. weist darauf hin, dass das Parlament umfassend in die Verhandlungen von Handels- und Investitionsabkommen einbezogen werden sollte, auch bei der Festlegung von Verhandlungsmandaten vor deren Annahme durch den Rat; beharrt ausdrücklich darauf, dass die Union alles ihr Mögliche tun muss, um gemeinsam mit anderen wichtigen Partnern aus Industrieländern und Entwicklungsländern daran zu arbeiten, eine Lösung für die derzeit stagnierenden Verhandlungen der Doha-Runde zu finden und Beratungen über eine Reform der WTO zu beginnen, durch die die Legitimität und die Wirksamkeit des multilateralen Handelssystems verbessert werden sollen;
75. fordert die Kommission auf, in sämtliche Handelsabkommen rechtsverbindliche Vorschriften zu den Menschenrechten sowie zu sozialen und ökologischen Standards und zur sozialen Verantwortung der Unternehmen aufzunehmen, einschließlich klarer Vorschriften bezüglich verantwortlichen Verhaltens aufseiten europäischer Unternehmen; weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass die Freihandelsverhandlungen mit Kanada, Singapur, Indien und dem Mercosur abgeschlossen werden; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union ihre Handelsbeziehungen zu den anderen Wirtschaftsgroßmächten und Akteuren der Weltpolitik stärken sollte;
76. begrüßt den Fortschritt bei den Verhandlungen über die tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsabkommen mit den östlichen Partnerländern der EU und begrüßt ebenso die Initiativen, die darauf ausgerichtet sind, die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen sowie die politischen Beziehungen der EU zu den Nachbarländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums auszubauen und zu vertiefen; fordert in diesem Zusammenhang eine genaue Beobachtung des Übergangs zur Demokratie in den Nachbarländern der EU; fordert die Kommission auf, die regionalen Dialoge und die Zusammenarbeit mit den Ländern mit mittlerem Einkommen fortzusetzen und dabei die inneren wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichte in den meisten dieser Länder zu berücksichtigen;
77. fordert die Kommission auf, dem Parlament Bericht zu erstatten über den Fortschritt des Legislativvorschlags über einen wirksamen Rückverfolgungsmechanismus für die Erzeugnisse, die durch Kinderarbeit hergestellt werden; fordert die Kommission, die bestehenden Systeme für fairen Handel weiter auszubauen und dadurch ein positives Zeichen für die Unterstützung des fairen Handels zu setzen;
78. fordert die Kommission auf, den Konsultationsprozess zur Ausarbeitung möglicher künftiger Rechtsvorschriften zu dem Problem der Landaneignung einzuleiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern; fordert die Kommission ferner auf, eine klarere und gezieltere Strategie zur Ernährung zu erstellen, die sich mit der Ernährungssicherheitspolitik befasst;
79. fordert die Kommission auf, vor dem Hintergrund eines möglichen Entwicklungsrahmens im Zusammenhang mit den Millenniums-Entwicklungszielen für die Zeit nach 2015 für eine größere Wirksamkeit der EU-Hilfen zu sorgen;
80. fordert die Kommission auf, die Ziele der Verknüpfung von Soforthilfe, Wiederaufbau und Entwicklung auf Übergangssituationen auszudehnen;
VI. Intelligente Regulierung - wirksame legislative und budgetäre Umsetzung
81. fordert einen Legislativvorschlag für die Harmonisierung der Grundsätze, die den Verwaltungsverfahren für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU zugrunde liegen, so dass Einzelpersonen, wenn sie mit der EU-Verwaltung in Berührung kommen, auf einheitliche Grundsätze zurückgreifen können;
82. hebt hervor, dass eine angemessene und fristgerechte Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in den nationalen Rechtssystemen der Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung ist, und fordert die Kommission auf, von ihren Exekutivbefugnissen Gebrauch zu machen; ist der Auffassung, dass die Verwendung eines Instruments wie Entsprechungstabellen, mit denen Daten zur Inkraftsetzung geliefert werden sollen, in allen Rechtsakten verbindlich vorgeschrieben werden sollte, und erwartet, dass die Kommission diesen Grundsatz in ihrem bevorstehenden Arbeitsprogramm anwendet;
83. fordert die Kommission auf, als absolutes Minimum die Höhe der Zahlungen in ihrem Haushaltsplanentwurf für 2013 sicherzustellen; warnt vor den nachteiligen Folgen für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und Kohäsion im Falle mangelnder Zahlungsermächtigungen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle kommenden Probleme im Zusammenhang mit Zahlungsermächtigungen rechtzeitig durch Vorschläge für einen Nachtragshaushaltsplan zu lösen;
84. begrüßt die konstruktive Herangehensweise der Kommission an die Verhandlungen über gemeinsame Verwaltungsvorschriften im Rahmen der überarbeiteten Haushaltsordnung und fordert die Kommission auf, weitere Schritte hin zu einer größeren Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Wirksamkeit und Effizienz ihrer Kontrollsysteme zu unternehmen, einschließlich der Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge und einschließlich Finanzkorrekturen;
85. fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Verbesserung der nationalen Verwaltung der EU-Mittel vorzulegen, darunter die Einführung verpflichtender nationaler Verwaltungserklärungen und die Einführung eines gemeinsames Modells für verpflichtende nationale Verwaltungserklärungen;
86. begrüßt den Einsatz der Kommission für die Festlegung des Rahmens und der Bedingungen für die Einsetzung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EStA), deren Schwerpunkt auf dem Schutz der finanziellen Interessen der Union liegt; fordert die Kommission auf, eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die EStA spätestens bis Ende 2013 erfolgreich eingesetzt wird;
87. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 304 vom 20.11.2010, S. 47.
- [2] http://www.notre-europe.eu/en/axes/competition-cooperation-solidarity/works/publication/towards-a-european-energy-community-a-policy-proposal/
- [3] Mitteilung: Erneuerbare Energien: ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt (COM(2012)0271.