Entschließungsantrag - B7-0387/2012Entschließungsantrag
B7-0387/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Patent auf die Kryokonservierung von Stammzellen

2.7.2012

eingereicht gemäß Artikel 120 der Geschäftsordnung

Sergio Paolo Francesco Silvestris

B7‑0387/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments

zu dem Patent auf die Kryokonservierung von Stammzellen

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 120 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass in Chorionzotten enthaltene Stammzellen multipotente fetale Stammzellen mit hohem reproduktivem Potenzial sind, die auch in ethischer Hinsicht kein Problem darstellen; ferner in der Erwägung, dass zahlreiche klinische Versuche an verschiedenen Orten der Welt im Gange sind, mit denen gezeigt werden soll, welche effektive Rolle Stammzellen aus Chorionzotten in der Zukunft für die Heilung verschiedener Krankheiten, für Zelltherapien und für die Regeneration von geschädigtem Gewebe spielen könnten;

B.  in der Erwägung, dass die Hoffnung besteht, dieses bei der Geburt des Menschen vorliegende biologische Erbe in Zukunft für die Heilung von Krankheiten oder die Regeneration von Krankheiten nutzen zu können; ferner in der Erwägung, dass der große Vorteil der Kryokonservierung von Stammzellen darin besteht, dass das Kind immer eine Probe eigener, vollständig kompatibler Stammzellen zur Verfügung hat;

C. in der Erwägung, dass ein Unternehmen angekündigt hat, ein Patent zu beantragen, das es ermöglichen wird, für die pränatale Analyse mittels Chorionzottenbiopsie aus Chorionzotten extrahierte Stammzellen zu kryokonservieren;

1.  fordert die Kommission auf, diese Methode der Kryokonservation, die optimale Ergebnisse bezüglich der Menge und Qualität der konservierten Stammzellen ermöglicht, mithilfe europäischer Mittel zu fördern.