Entschließungsantrag - B7-0462/2012Entschließungsantrag
B7-0462/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Handelsverhandlungen der EU mit Japan

17.10.2012 - ((2012/2711(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Vital Moreira, Metin Kazak im Namen des Ausschusses für internationalen Handel

Verfahren : 2012/2711(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0462/2012

B7‑0462/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Handelsverhandlungen der EU mit Japan

((2012/2711(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zur internationalen Handelspolitik im Zuge der Herausforderungen des Klimawandels,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in internationalen Handelsabkommen,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2011 zur künftigen europäischen Auslandsinvestitionspolitik,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2011 zu einer neuen Handelspolitik für Europa im Rahmen der Strategie Europa 2020,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2011 zu den Handels- und Investitionshemmnissen,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Handel, Wachstum und Weltgeschehen – Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020“ (COM(2010)0612/3),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 21. Februar 2012 über Hemmnisse für Handel und Investitionen,

–   unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der EU und Japan aus dem Jahr 2001 über die gegenseitige Anerkennung,

–   unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der EU und Japan aus dem Jahr 2003 über die Zusammenarbeit bei wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen,

–   unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Japan aus dem Jahr 2008 über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich,

–   unter Hinweis auf den Bericht von Copenhagen Economics mit dem Titel „Assessment of barriers to trade and investment between the EU and Japan“ (Bewertung der Handels- und Investitionshemmnisse zwischen der EU und Japan), der am 30. November 2009 veröffentlicht wurde,

–   unter Hinweis auf die Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation zu den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Japan, die am 21. Februar 2011 veröffentlicht wurden,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 24./25. März 2011,

–   unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung, die auf dem 20. Gipfeltreffen EU-Japan am 28. Mai 2011 in Brüssel angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Mai 2011 zu den Handelsbeziehungen EU-Japan,

–   gestützt auf Artikel 90 Absatz 2 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Februar 2009 zu Gemeinschaftsmaßnahmen auf dem Gebiet des Walfangs (2008/2101(INI)),

–   unter Hinweis auf den Vertrag von Amsterdam von 1997 zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und das dazugehörige Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere,

–   unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Japans über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit, das am 2. Juli 2012 unterzeichnet wurde,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2012 zu den Handelsverhandlungen der EU mit Japan,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die EU und Japan gemeinsam mehr als ein Drittel des weltweiten BIP erwirtschaften und einen Anteil von über 20 % am Welthandel haben;

B.  in der Erwägung, dass sich das gesamte bilaterale Handelsvolumen zwischen der EU und Japan im Jahr 2011 nur auf 116,4 Milliarden EUR belief, denen Handelsvolumina in Höhe von 444,7 Milliarden EUR zwischen der EU und den USA, 428,3 Milliarden EUR zwischen der EU und China sowie 306,6 Milliarden EUR zwischen der EU und Russland gegenüberstehen;

C. in der Erwägung, dass 2011 der japanische Handelsüberschuss gegenüber der Europäischen Union 18,5 Milliarden EUR betrug, von denen 30 % allein auf Erzeugnisse aus der Automobilindustrie entfielen;

D. in der Erwägung, dass Japan 2012 in der Weltbank-Rangliste der „wirtschaftsfreundlichsten“ Staaten in der Kategorie „Grenzüberschreitender Handel“ den 16. Platz belegt und damit vor 18 EU-Mitgliedstaaten liegt;

E.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission festgestellt haben, dass die Fähigkeit Japans, nichttarifäre Handelshemmnisse und Hindernisse für den Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge zu beseitigen, eine Voraussetzung für die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan ist;

F.  in der Erwägung, dass laut den Schätzungen der Studie von Copenhagen Economics vom November 2009 die EU-Ausfuhren nach Japan um 71 % und die japanischen Ausfuhren in die EU um 61 % ansteigen könnten, wenn Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse weitestgehend abgebaut würden;

G. in der Erwägung, dass die Europäische Union und Japan auf dem gemeinsamen Gipfeltreffen vom 28. Mai 2011 übereingekommen sind, Sondierungsgespräche zu führen, um die Durchführbarkeit und die gemeinsamen Ziele im Hinblick auf die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zu prüfen; in der Erwägung, dass die Sondierungsgespräche abgeschlossen sind;

H. in der Erwägung, dass die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament die Beibehaltung des weltweiten Moratoriums für den kommerziellen Walfang und ein Verbot des internationalen kommerziellen Handels mit Walprodukten unterstützen, die Einstellung des Walfangs zu sogenannten wissenschaftlichen Zwecken anstreben und die Ausweisung großer Gebiete der Ozeane und Meere als Schongebiete, in denen der Walfang auf unbefristete Zeit untersagt ist, unterstützen;

I.   in der Erwägung, dass parallel politische Sondierungsgespräche für ein politisches Rahmenabkommen stattgefunden haben, welche ebenfalls erfolgreich abgeschlossen wurden;

Wirtschaftlicher und politischer Kontext

1.  ist der Auffassung, dass Japans Bedeutung als politischer Verbündeter, der bei den neuen Herausforderungen einer globalisierten Welt einen ähnlichen Ansatz wie die EU verfolgt, berücksichtigt werden sollte;

2.  ist der Auffassung, dass es für die EU äußerst wichtig ist, ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu großen Volkswirtschaften wie Japan erheblich zu vertiefen, um das Beschäftigungs- und Wachstumspotenzial gemäß der Strategie Europa 2020 bestmöglich auszuschöpfen; vertritt die Ansicht, dass dies angesichts der anhaltenden Wirtschaftskrise, der hohen Arbeitslosenquote und der niedrigen Wachstumsprognosen in der EU besonders dringlich ist;

3.  zeigt sich in diesem Zusammenhang besorgt darüber, dass das bilaterale Handelsvolumen zwischen der EU und Japan sehr viel niedriger als das Handelsvolumen zwischen der EU und anderen Partnern wie den Vereinigten Staaten, China oder Russland ist; kommt zu dem Schluss, dass das große Potenzial der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Japan bislang nicht zum Nutzen europäischer Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher ausgeschöpft werden konnte, und zwar hauptsächlich aufgrund der Auswirkungen der nichttarifären Hemmnisse, die für den Marktzugang europäischer Unternehmen in Japan bestehen;

4.  stellt fest, dass Japan seine Interessen in anderen umfassenden Freihandelsabkommen verfolgt, wie dem potenziellen Freihandelsabkommen zwischen Japan, China und Südkorea und der Transpazifischen Partnerschaft, und derzeit in Verhandlungen über mehrere weitere bilaterale Abkommen steht; ist der Auffassung, dass sich die EU auf die Erfahrungen mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea stützen sollte, um bei den Verhandlungen mit Japan einen vergleichbaren Marktzugang und eine vergleichbare Marktdurchdringung zu erreichen;

Sondierungsgespräche

5.  stellt fest, dass die Sondierungsgespräche zwischen der EU und Japan zur beiderseitigen Zufriedenheit der Kommission und der japanischen Regierung abgeschlossen wurden;

6.  begrüßt es, dass der Schwerpunkt der Sondierungsgespräche auf der Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse und Hindernisse für den Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge lag, wie es das Parlament gefordert hatte;

7.  gibt zu bedenken, dass die Fahrpläne zwar teilweise einen Schritt nach vorne bedeuten, dass einige von ihnen jedoch einen Mangel an Genauigkeit aufweisen und Raum für Auslegungen lassen (z. B. die Bestimmungen über die Auftragsvergabe im Eisenbahnsektor); ist daher der Ansicht, dass Japan bei künftigen Verhandlungen von Anfang an mehr Ehrgeiz zeigen muss; betont, dass die Umsetzung dieser Zusagen von zentraler Bedeutung ist, und fordert daher, dass so rasch wie möglich konkrete Ergebnisse erzielt werden, im Idealfall noch vor den festgelegten Terminen;

8.  fordert die japanische Regierung auf, zu Beginn der formellen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan ihre Zusagen aus den Sondierungsgesprächen, insbesondere in Hinblick auf die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse, noch einmal zu bestätigen;

9.  fordert, dass der Rat dementsprechend als Voraussetzung für die Festlegung von Verhandlungsrichtlinien für ein Freihandelsabkommen mit Japan auf einer verbindlichen Überprüfungsklausel besteht, die innerhalb eines Jahres nach Beginn der Verhandlungen aktiviert wird, um zu bewerten, ob Japan deutliche Ergebnisse im Hinblick auf die in den Sondierungsgesprächen vereinbarte Beseitigung von nichttarifären Handelshemmnissen – insbesondere solcher, die den Automobilsektor der EU betreffen – und Hindernissen für den Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge im Eisenbahnsektor und beim städtischen Nahverkehr erzielt hat;

Verhandlungsmandat

10. fordert den Rat auf, die Kommission zu ermächtigen, die Verhandlungen mit Japan über ein Freihandelsabkommen auf der Grundlage der Ergebnisse der Sondierungsgespräche und eindeutiger Ziele einzuleiten;

11. fordert die Kommission auf, eine der ersten Verhandlungsrunden des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Japan der Beseitigung der nichttarifären Handelshemmnisse zu widmen und somit sicherzustellen, dass ein Jahr nach Beginn der Verhandlungen eine unabhängige Folgenabschätzung im Rahmen der Überprüfungsklausel durchgeführt werden kann, um die erzielten Fortschritte hinsichtlich dieses Kernanliegens des Parlaments objektiv zu bewerten;

12. betont, dass ein solches Freihandelsabkommen weitreichend, ehrgeizig und in allen seinen Handelsbestimmungen in vollem Umfang verbindlich sein muss; hebt hervor, dass ein Freihandelsabkommen eine wirkliche Marktoffenheit und Handelserleichterungen vor Ort und nicht nur eine hypothetische rechtliche Offenheit zur Folge haben muss; fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament und den Rat formell und in regelmäßigen Abständen über den Stand der Verhandlungen und die erzielten Fortschritte beim Abbau der nichttarifären Handelshemmnisse zu unterrichten; ist der Ansicht, dass die Kommission die Verhandlungen im Benehmen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat aussetzen sollte, falls Japan in den Verhandlungen keinen hinreichenden Ehrgeiz im Hinblick auf die Erfüllung der Hauptforderungen der EU zeigt;

13. stellt fest, dass die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse erheblich schwerer zu überwachen und umzusetzen ist als die Beseitigung von Einfuhrzöllen; fordert die Kommission auf, die Empfehlungen des Europäischen Parlaments, wie sie in dessen Entschließung vom 13. Dezember 2011 zu den Handels- und Investitionshemmnissen dargelegt sind, in vollem Umfang zu berücksichtigen sowie Schlussfolgerungen aus den im Freihandelsabkommen EU-Südkorea enthaltenen Verpflichtungen im Bereich nichttarifärer Handelshemmnisse zu ziehen und Umsetzungs- und Überwachungsmechanismen auf der Grundlage bewährter Verfahren zu entwickeln;

14. betont, dass – wenn das Freihandelsabkommen wirklich von Vorteil für die Wirtschaft der EU sein soll – der Rat einen klaren Zeitplan festlegen und folgende Aspekte in die Verhandlungsrichtlinien für die Kommission aufnehmen sollte:

–   konkrete und messbare Ergebnisse der japanischen Regierung in Bezug auf nichttarifäre Handelshemmnisse, und zwar im Hinblick darauf, dass ein Großteil der Hindernisse für den Handel zwischen der EU und Japan beseitigt wird; die entsprechenden Verpflichtungen sollten erheblich über die im Rahmen der Sondierungsgespräche bereits vereinbarten Fahrpläne hinausgehen; die Kommission sollte den Rat und das Europäische Parlament regelmäßig über die Fortschritte in diesem Bereich unterrichten;

–   die Beseitigung der bestehenden nichttarifären Handelshemmnisse im Automobilsektor wie beispielsweise bestimmter Flächennutzungsvorschriften, anderer den Wettbewerb einschränkender Vorschriften oder der Sonderbehandlung von elektrischen und Hybridfahrzeugen; auch die Präferenzbehandlung von „Kei-Cars“ sollte angegangen werden, um einen fairen Wettbewerb in diesem wichtigen Sektor zu gewährleisten;

–   erhebliche Zugeständnisse im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, die europäischen Unternehmen den Zugang zu strategischen japanischen Wirtschaftsbereichen einschließlich des Eisenbahnsektors und des städtischen Nahverkehrs garantieren und eine ebensolche Offenheit wie beim öffentlichen Beschaffungswesen der EU;

–   einen strikten und wirksamen Streitbeilegungsmechanismus, der frühzeitige Konsultationen zwischen den Parteien verlangt, um die Entwicklung neuer nichttarifärer Handelshemmnisse und Hindernisse für den Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge in Japan nach dem Inkrafttreten des Abkommens zu verhindern;

–   einen gestaffelten Zeitplan für die Senkung strategisch wichtiger Zölle in der EU, damit die Industrie der EU genügend Zeit hat, sich an den verschärften Wettbewerb anzupassen; die Beseitigung solcher Zölle sollte mittels einer „Sicherheitsklausel“ an die Fortschritte bei der Beseitigung von nichttarifären Handelshemmnissen und Hindernissen für den Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge in Japan gekoppelt sein, damit strategisch wichtige EU-Zölle nicht ohne eine entsprechende Beseitigung von nichttarifären Handelshemmnissen und Hindernissen für den Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge in Japan abgebaut werden;

–   wirksame bilaterale Schutzmaßnahmen zur Verhütung eines plötzlichen Anstiegs der Einfuhren, welcher der Industrie in der EU und in Japan einen schweren Schaden zufügen würde oder könnte, insbesondere in sensiblen Wirtschaftsbereichen wie der Automobil- und der Elektronikindustrie;

–   den Abbau einer beträchtlichen Anzahl der problematischsten Hemmnisse für den Markzugang europäischer KMU;

–   die Bezugnahme auf internationale gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Normen und Vorschriften, insbesondere auf diejenigen des Codex Alimentarius, des Internationalen Tierseuchenamts (OIE) und der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;

–   durchsetzbare Maßnahmen zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, darunter Weine und Spirituosen;

–   im Lichte der Katastrophe von März 2011 eine deutliche Schwerpunktsetzung auf die Zusammenarbeit im Energiebereich und auf einen verbesserten Zugang zum Markt für Umweltgüter und -dienstleistungen;

–   ein schlagkräftiges und ehrgeiziges Kapitel über nachhaltige Entwicklung mit Kernarbeitsnormen, einschließlich der vier vorrangigen IAO-Übereinkommen für Industrieländer; dieses Kapitel sollte auch die Errichtung eines Forums der Zivilgesellschaft beinhalten, das die Umsetzung des Kapitels sowie die wirksame Umsetzung multilateraler Abkommen in den Bereichen Umwelt, Tierschutz und Schutz der biologischen Vielfalt überwacht und kritisch begleitet;

–   wirkliche Chancen für beide Seiten betreffend den Zugang zum Dienstleistungsmarkt der jeweils anderen Seite durch die Beseitigung ordnungspolitischer Hemmnisse, insbesondere im Bereich Investitionen, Zugang zu allen Ebenen der öffentlichen Auftragsvergabe sowie deutliche Zusagen im Hinblick auf Wettbewerbsregeln einschließlich der Behandlung des Problems unfairer Vorteile im Postdienstleistungssektor;

–   die Vertiefung und Ausweitung der Dialoge über Regulierungsfragen mit verbindlichen Regeln für eine bessere Einhaltung internationaler Normen und eine bessere Harmonisierung im Regulierungsbereich, insbesondere durch die Annahme und Umsetzung der von der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN/ECE) festgelegten Normen;

–   ein umfassendes Kapitel über Investitionen, in dem sowohl Investitionsschutz als auch Marktzugang behandelt werden;

15. bekräftigt seine Überzeugung, dass – wenn diese Bedingungen erfüllt sind – ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan das Potenzial in sich birgt, zu einer Situation zu führen, die für beide Volkswirtschaften von Vorteil ist, und dass ein höherer Integrationsgrad durch eine Vereinbarung über Wirtschaftsintegration die Gewinne beider Volkswirtschaften erheblich steigern würde;

16. stellt fest, dass zwischen der EU und Japan auch weiterhin deutliche Meinungsunterschiede im Zusammenhang mit Fragen der Bewirtschaftung der Fischbestände und des Walfangs bestehen, insbesondere was Japans Walfang unter dem Deckmantel des Walfangs zu wissenschaftlichen Zwecken anbelangt, und fordert breitere Diskussionen über die Einstellung der Jagd auf Wale und des Handels mit Walerzeugnissen;

Nach den Verhandlungen

17. fordert, dass die Kommission im Falle eines Erfolgs der Verhandlungen eine zweite Folgenabschätzung vornimmt, um die erwarteten Vor- und Nachteile des Abkommens im Hinblick auf die Arbeitsplätze und das Wachstum in der EU zu bewerten, wozu auch eine Analyse der Auswirkungen auf sensible Sektoren wie den Automobil- und den Elektroniksektor gehören sollte, und den Nutzen im Hinblick auf die offensiven Interessen der EU zu prüfen;

18. weist darauf hin, dass im Einklang mit dem Vertrag von Lissabon für ein etwaiges Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich ist;

19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Japans zu übermitteln.