ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Wahlen in Belarus
17.10.2012 - (2012/2815(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Filip Kaczmarek, Elmar Brok, Krzysztof Lisek, Ioannis Kasoulides, Tunne Kelam, Rafał Trzaskowski, Elena Băsescu, Jacek Protasiewicz, Cristian Dan Preda, Lena Kolarska-Bobińska, Eduard Kukan, Monica Luisa Macovei, Marietta Giannakou, Inese Vaidere, Andrzej Grzyb, Daniel Caspary, Jarosław Leszek Wałęsa, Paweł Zalewski, Bogusław Sonik im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0463/2012
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Belarus, insbesondere diejenigen vom 5. Juli 2012, 29. März 2012[1], 16. Februar 2012[2], 15. September 2011[3], 12. Mai 2011[4], 10. März 2011[5], 20. Januar 2011[6], 10. März 2010[7] und 17. Dezember 2009[8],
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin, Catherine Ashton, vom 28. Juni 2012 zur Lage in Belarus,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 1. und 2. März 2012, in denen dessen tiefe Sorge über die weitere Verschlechterung der Lage in Belarus zum Ausdruck gebracht wird,
– unter Hinweis auf den Beschluss 2012/126/GASP des Rates vom 28. Februar 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2010/639/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus[9],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur Einleitung eines Europäischen Dialogs über Modernisierung mit der belarussischen Gesellschaft (3157. Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ in Brüssel am 23. März 2012),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 354/2012 des Rates vom 23. April 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Belarus, die anlässlich der 3191. Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ am 15. Oktober 2012 in Luxemburg angenommen wurden,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin, Catherine Ashton, vom 28. Februar 2012 zu ihrem Beschluss und dem der polnischen Regierung, den Leiter der EU-Delegation in Minsk bzw. den polnischen Botschafter in Belarus zurückzurufen,
– unter Hinweis auf den Beschluss 2012/36/GASP des Rates vom 23. Januar 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/639/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus,
– unter Hinweis auf die Entschließung 1857 (2012) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 25. Januar 2012 zur Lage in Belarus, in der die anhaltende Verfolgung von Oppositionellen und die Schikanierung von Aktivisten der Zivilgesellschaft, unabhängigen Medien und Menschenrechtsaktivisten in Belarus verurteilt wird,
– unter Hinweis auf den Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 10. April 2012 und auf die Resolution 17/24 des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen vom 17. Juni 2011 zur Lage der Menschenrechte in Belarus,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft vom 7. bis 9. Mai 2009 in Prag und die Erklärung zur Lage in Belarus, die auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft am 30. September 2011 in Warschau angenommen wurde,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Außenminister der Visegrad-Gruppe, Estlands, Lettlands und Litauens vom 5. März 2012 in Prag,
– unter Hinweis auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Erklärungen von Präsident Martin Schulz vom 24. September, von Vizepräsident Jacek Protasiewicz, Elmar Brok und Filip Kaczmarek vom 24. September, von Kristian Vigenin vom 25. September sowie der Delegation für die Beziehungen zu Belarus vom 26. September zu der Parlamentswahl in Belarus,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Durchführung und der pluralistische Aspekt der Parlamentswahlen, die am 23. September stattfanden, von der EU als eine weitere Chance für Belarus gewertet wurden, seine Achtung demokratischer Werte und europäischer Standards deutlich zu machen;
B. in der Erwägung, dass es angesichts der Tatsache, dass keiner der Kandidaten der demokratischen Opposition in das nationale Parlament gewählt wurde und viele politische Gefangene weiterhin inhaftiert sind, offenkundig ist, dass die staatlichen Organe von Belarus die zahlreichen Aufrufe der Völkergemeinschaft ignoriert und sich dazu entschieden haben, sich stattdessen noch einen Schritt weiter von der Demokratie weg zu bewegen und ihr Land weiter zu isolieren;
C. in der Erwägung, dass die Gegner des autoritären Präsidenten Aljaksandr Lukaschenka die Wahl als manipuliert und als eine Farce bezeichneten und ihre Befürchtungen zum Ausdruck brachten, dass der kurze „Flirt“ von Staatspräsident Lukaschenka mit der Demokratie vorbei sei; ferner in der Erwägung, dass sie die EU und die USA aufforderten, die Wahlergebnisse nicht anzuerkennen;
D. in der Erwägung, dass vielen Kandidaten der demokratischen Opposition die Registrierung aufgrund geringfügiger Ungenauigkeiten bei ihren Einkommens- und Vermögenserklärungen oder durch Ungültigerklärung der Unterschriften für den Zugang zu den Wahlen verweigert wurde; ferner in der Erwägung, dass vielen von ihnen untersagt wurde, an den Wahlkommissionen teilzunehmen;
E. in der Erwägung, dass die Kandidaten nur eine fünfminütige Rede im staatlichen Rundfunk halten durften; ferner in der Erwägung, dass diese Reden im Voraus aufgezeichnet werden mussten und dass viele Kandidaten, insbesondere diejenigen, die zu einem Boykott der Wahlen aufriefen, kein Sendezeit erhielten; in der Erwägung, dass folglich viele Kandidaten der Oppositionsparteien den Wählern ihre Standpunkte nicht vermitteln konnten;
F. in der Erwägung, dass viele Studenten und Staatsangestellte zu einer vorzeitigen Stimmabgabe – unter Androhung, dass sie andernfalls ihre Stipendien oder Arbeitsplätze verlieren würden, – gezwungen wurden; ferner in der Erwägung, dass Wähler in der Armee in unangemessener Weise unter Druck gesetzt wurden, sich an der vorzeitigen Stimmabgabe zu beteiligen;
G. in der Erwägung, dass die Regierung von Belarus die OSZE-Wahlbeobachtungsmission eingeladen hat, die Wahlen ohne jegliche Einschränkung oder Behinderung zu beobachten; in der Erwägung, dass die Tatsache, dass zwei Mitgliedern der Mission und zwei Mitgliedern nationaler Parlamente aus Deutschland und Litauen ohne nähere Angabe von Gründen oder Erläuterungen vonseiten der belarussischen Behörden knapp eine Woche vor den Parlamentswahlen in Belarus die Einreise verweigert wurde, Zweifel im Hinblick auf die erklärten Absichten der Staatsorgane von Belarus aufwirft und die Atmosphäre des Vertrauens zwischen den beiden Seiten untergräbt;
H. in der Erwägung, dass die EU die Entsendung von OSZE/BDIMR-Beobachtern begrüßt und betont hat, dass diese Beobachter effektiven Zugang zu allen Phasen des Wahlprozesses erhalten müssen, einschließlich der Auszählung der Stimmen, und insbesondere unterstrichen hat, wie wichtig es ist, die Rechte der Opposition zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf das Recht, sich zur Wahl zu stellen, und das Recht, Zugang zu Wahlbeobachtungskommissionen und den Medien zu haben;
I. in der Erwägung, dass in Bezug auf die vorläufigen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE diese Wahlen nicht auf freiem Wettbewerb beruhten und es viele Fälle gab, in denen gegen das belarussische Wahlgesetz, das die Möglichkeiten in Bezug auf den Wahlkampf vergrößern sollte, verstoßen wurde; ferner in der Erwägung, dass die Wahlen in einem streng kontrollierten Umfeld mit einem kaum wahrnehmbaren Wahlkampf durchgeführt wurden und in Bezug auf die Auszählung der Stimmen und die Zusammenstellung der Ergebnisse von den verschiedenen Wahllokalen von mangelnder Transparenz gekennzeichnet waren;
1. bedauert, dass die Durchführung der Parlamentswahlen in Belarus erneut nicht dem demokratischen Standard entsprachen; weist darauf hin, dass trotz einiger geringfügiger Verbesserungen des rechtlichen Rahmens der Wahlen, die beispielsweise zur Nominierung einer größeren Zahl von Kandidaten durch die politischen Parteien geführt haben, die Staatsorgane von Belarus diese Chance nicht genutzt haben, um faire und transparente Wahlen durchzuführen;
2. vertritt die Ansicht, dass das Parlament, das in Belarus gewählt wurde, keine demokratische Legitimität besitzt, und erklärt, dass das Europäische Parlament daher seine Politik fortsetzen wird, dieses Parlament weder in seinen bilateralen Beziehungen zu Belarus noch im Rahmen der Parlamentarischen Versammlung Euronest anzuerkennen;
3. weist darauf hin, dass die EU die Hoffnung gehegt hatte, dass der Ablauf der Wahlen besser organisiert würde, dass jedoch das fortlaufende Unvermögen, freie und faire Wahlen zu organisieren, einen weiteren Rückschlag für Belarus bedeutet und weiterhin eine schwerwiegende Herausforderung für die Beziehungen zwischen Belarus und der Europäischen Union sein wird;
4. verurteilt, dass Journalisten – offensichtlich mit dem Ziel, den freien Informationsfluss zu unterbrechen, – in Haft gehalten werden, sodass sie ihrer normalen Arbeit nicht nachgehen können, und dass damit gegen eine der grundlegendsten Freiheiten – das Recht auf freie Meinungsäußerung – verstoßen wird;
5. fordert die belarussische Regierung auf, ihre Erklärungen über ihre Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit der EU zu verbessern und günstigere Bedingungen für die Aufnahme von Gesprächen zwischen der EU und Belarus zu schaffen, zu bekräftigen;
6. bedauert die Entscheidung der Staatsorgane von Belarus, die Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente in den letzten Jahren wiederholt Einreisevisa verweigert haben; fordert die Staatsführung von Belarus auf, der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Belarus keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen, damit sie das Land besuchen kann;
7. fordert die Staatsorgane von Belarus dringend auf, ihre Aktionen zu überprüfen, das Wahlgesetz zu verbessern und zu modernisieren und freie und faire Parlamentswahlen im Einklang mit internationalen Standards durchzuführen; fordert sie ferner nachdrücklich auf, alle politischen Gefangenen bedingungslos frei zu lassen, ohne sie zu zwingen, falsche Geständnisse und Begnadigungsgesuche zu unterschreiben, und ihren Bürgern und Bürgerinnen Respekt zu zollen, indem sie ihre Grundfreiheiten schützt und sie nicht daran hindert, ihre Grundrechte wahrzunehmen; bringt seine tiefe Besorgnis aufgrund immer wiederkehrender Berichte über mit Absicht geschaffene, unmenschliche Haftbedingungen, insbesondere in Bezug auf Ales Bjaljazki und Dsmitry Daschkewitsch, zum Ausdruck;
8. fordert die belarussische Regierung in diesem Zusammenhang auf, in Zukunft wirklich demokratische Wahlen gemäß den internationalen demokratischen Standards abzuhalten, indem sie Änderungen des Wahlgesetzes und des Wahlverfahrens einführt und unter anderem
(a) faire Bedingungen und Möglichkeiten für alle Kandidaten schafft, einen echten Wahlkampf zu führen,
(b) gewährleistet, dass alle an den Wahlen beteiligten Parteien auf allen Ebenen der Wahlkommissionen vertreten sind, insbesondere auf der Ebene der Wahlbezirkskommissionen,
(c) sicherstellt, dass in Bezug auf die abgegebenen Stimmen jeder Zweifel an einer Betrugsmöglichkeit ausgeschlossen ist,
(d) das Verfahren der vorzeitigen Stimmabgabe abschafft oder zumindest gewährleist, dass für die vorzeitige Stimmabgabe ein von der allgemeinen Stimmabgabe getrenntes Verfahren vorgesehen wird und die Ergebnisse der vorzeitigen Stimmabgabe in getrennte Wahlprotokolle aufgenommen werden,
(e) die Transparenz bei der Stimmauszählung und in Bezug auf die Veröffentlichung aller Endergebnisse gewährleistet;
9. fordert die belarussische Regierung dringend auf, die Menschenrechte zu achten, um die Selbstisolierung des Landes vom restlichen Europa zu beenden und die Beziehungen zwischen der EU und Belarus erheblich zu verbessern, indem sie
(a) darauf verzichtet, Studenten, die aufgrund ihres Eintretens für die Bürgerrechte von Universitäten relegiert wurden und ihr Studium im Ausland fortsetzen müssen, auch wegen der Umgehung des Wehrdienstes in Belarus, mit Strafverfolgung zu drohen,
(b) alle Hindernisse aus dem Weg räumt, die NRO in Belarus an einer ordnungsgemäßen Registrierung hindern,
(c) die Behandlung von nationalen Minderheiten und deren Achtung verbessert, einschließlich der Anerkennung der rechtmäßig gewählten Einrichtung der Vereinigung der Polen sowie von Kultur, Kirchengemeinschaften, des Bildungssystems und des historischen und materiellen Erbes,
(d) unverzüglich ein Moratorium für die Todesstrafe verhängt;
10. weist darauf hin, dass die Europäische Union ihre Bereitschaft erklärt hat, ihre Beziehungen zu Belarus und seiner Bevölkerung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu erneuern, sobald die belarussische Regierung zeigt, dass sie demokratische Werte sowie die Grundrechte des belarussischen Volkes achtet;
11. begrüßt den „Europäischen Dialog über Modernisierung mit der belarussischen Gesellschaft“ in Bezug auf die Reformen, die im Hinblick auf die Modernisierung von Belarus notwendig sind, sowie in Bezug auf den diesbezüglichen potenziellen Ausbau der Beziehungen zur EU sowie die einschlägige Informationskampagne in Belarus; stellt mit Befriedigung fest, dass der Europäische Dialog dazu beigetragen hat, eine konstruktive und substanzielle Debatte unter Vertretern der belarussischen Gesellschaft in Minsk über konkrete Vorstellungen in Bezug auf den Reformbedarf des Landes anzuregen;
12. fordert den EAD, den Rat und die Kommission auf, den Dialog mit Belarus fortzusetzen und gegenüber Belarus eine klarere Politik zu entwickeln, die strikten positiven Bedingungen auf der Grundlage eines allmählichen, schrittweisen Vorgehens unterliegt und Richtwerte, Zeitpläne, eine Revisionsklausel und angemessene Finanzmittel vorsieht;
13. fordert den Rat und die Kommission auf, eine selektive Überprüfung und mögliche Aussetzung der bestehenden restriktiven Maßnahmen zu erwägen, um für die normalen Bürger Vorteile zu schaffen und die Entwicklung einer freien Gesellschaft zu fördern;
14. fordert den Rat und die Kommission auf, die Visumsperre in Bezug auf diejenigen Personen, die direkt an Verstößen gegen die Normen demokratischer Wahlen und Verletzungen der Menschenrechte beteiligt sind, nicht aufzuheben und deren eingefrorenenVermögenswerte nicht freizugeben;
15. fordert den Rat und die Kommission auf, weitere – erforderlichenfalls auch einseitige – Schritte im Hinblick auf die Erleichterung und Liberalisierung der Visumverfahren für belarussische Bürger zu unternehmen, da ein solches Vorgehen entscheidend dazu beitragen kann, das Hauptziel der EU-Politik gegenüber Belarus zu erreichen, das darin besteht, die Kontakte zwischen den Völkern zu erleichtern und zu intensivieren und das Land zu demokratisieren; fordert den Rat und die Kommission in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf, die Möglichkeit einer Senkung der Visumgebühren für belarussische Bürger bei deren Einreise in den Schengen-Raum in Erwägung zu ziehen, da nur so eine zunehmende Isolierung von Belarus und seinen Bürgern verhindert werden kann;
16. bedauert erneut die von der belarussischen Regierung aufgestellte Verbotsliste für Auslandsreisen, die es mehreren Mitgliedern der Opposition und Menschenrechtsaktivisten untersagt, das Land zu verlassen; bekundet allen auf dieser Liste verzeichneten Personen sein Mitgefühl und fordert die Staatsorgane in Minsk auf, derartige Verfahrensweisen einzustellen, die die Grundfreiheiten der belarussischen Bürger verletzen;
17. fordert die Kommission erneut auf, die Bemühungen der belarussischen Zivilgesellschaft sowie unabhängiger Medien (wie etwa der Sender TV Belsat, Europäisches Radio für Belarus, Radio Racyja und anderer) und nichtstaatlicher Organisationen in Belarus um die Förderung der Demokratie mit finanziellen und politischen Mitteln zu unterstützen;
18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarates, dem Sekretariat der GUS sowie Präsident Aljaksandr Lukaschenka zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0112.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0063.
- [3] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0392.
- [4] Angenommene Texte, P7_TA(2011)0244.
- [5] Angenommene Texte, P7_TA(2011)0099.
- [6] Angenommene Texte, P7_TA(2011)0022.
- [7] ABl. C 349E vom 22.12.2010, S. 37.
- [8] ABl. C 286E vom 22.10.2010, S. 16.
- [9] ABl. L 55 vom 29.2.2012, S. 19.