Entschließungsantrag - B7-0469/2012Entschließungsantrag
B7-0469/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Wahlen in Georgien

17.10.2012 - (2912/2816(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Charles Tannock, Ryszard Antoni Legutko, Tomasz Piotr Poręba, Ryszard Czarnecki im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0467/2012

Verfahren : 2012/2816(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0469/2012
Eingereichte Texte :
B7-0469/2012
Angenommene Texte :

B7‑0469/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Wahlen in Georgien

(2912/2816(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Georgien vom 17. November 2011 zu den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen EU-Georgien, vom 20. Mai 2010 zu der Notwendigkeit einer EU-Strategie für den Südkaukasus und vom 7. April 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – Östliche Dimension,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin Catherine Ashton und von Kommissionsmitglied Stefan Füle zu den Ergebnissen der Parlamentswahlen in Georgien vom 2. Oktober 2012,

–   in Kenntnis der Erklärung über vorläufige Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der internationalen Wahlbeobachtermission für die Parlamentswahlen in Georgien vom 2. Oktober 2012,

–   unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht zur Europäischen Nachbarschaftspolitik betreffend Georgien vom 15. Mai 2012,

–   unter Hinweis auf die am 7. Mai 2009 auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Prag abgegebene gemeinsame Erklärung,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich die EU für ein stabiles und demokratisches Georgien ausspricht, das die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und den Schutz der Minderheiten sowie die soziale Marktwirtschaft respektiert und die Grundrechte garantiert; in der Erwägung, dass die innenpolitische Stabilität Georgiens und seine anhaltende Konzentration auf interne Reformen wesentlich für die weitere Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Georgien ist;

B.  in der Erwägung, dass die jüngsten Parlamentswahlen in Georgien vom 1. Oktober 2012 frei und fair waren und international anerkannten Standards entsprachen; in der Erwägung, dass Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit respektiert wurden und dass die Wähler trotz einer von starker Polarisierung geprägten politischen Kampagne im Vorfeld der Wahlen ihren Willen frei äußern konnten;

C. in der Erwägung,, dass die EU und Georgien im Rahmen der Östlichen Partnerschaft Fortschritte in Bezug auf Vertiefung und Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Georgien erzielt haben; in der Erwägung, dass die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen EU-Georgien, einschließlich eines tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsabkommens, und deren Unterzeichnung für die europäische Perspektive Georgiens wichtig sind;

D. in der Erwägung, dass die EU ihr Engagement und ihre uneingeschränkte Unterstützung für die territoriale Unversehrtheit und die Souveränität Georgiens sowie eine friedliche Konfliktlösung in Georgien aufrechterhält;

E.  in der Erwägung, dass die am 19. September 2012 ausgestrahlten Videoaufnahmen Folterungen von Insassen georgischer Haftanstalten zeigten und Fehlverhalten und Missbrauch bei Regierungsstellen, die für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung verantwortlich sind, offenbarten;

F.  in der Erwägung, dass Georgien Mitglied des Europarats ist und der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie einer Reihe anderer internationaler Menschenrechtsabkommen wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zugestimmt hat;

1.  begrüßt die Tatsache, dass Georgien erfolgreich seine ersten von wirklicher Konkurrenz geprägten Wahlen absolviert hat, die frei und fair waren und mit den Bestimmungen und Standards des Völkerrechts in Einklang standen, sich in einen verbesserten Rechtsrahmen einfügten und insgesamt professionell und transparent abgewickelt wurden; betont, dass diese Wahlen ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die demokratische Entwicklung in Georgien und für die politische Zukunft des Landes waren;

2.  fordert alle politischen Parteien auf, den Wählerwillen gemäß den Wahlergebnissen zu respektieren, einen friedlichen und die Freiheiten respektierenden Verlauf des Zeitraums nach den Wahlen zu gewährleisten sowie den rechtlichen Rahmen und die Rechtsstaatlichkeit zu achten;

3.  begrüßt die Erklärung von Präsident Saakaschwili, mit der er die Niederlage seiner Partei bei den Wahlen akzeptierte, und betont, dass diese Erklärung in einer so frühen Phase nach den Wahlen die Reife der politischen Klasse in Georgien zeigt und mit Blick auf die Demokratie in Georgien ein positives Signal ist;

4.  fordert die neue Regierung und die Opposition auf, ihren Verantwortlichkeiten gerecht zu werden und zu kooperieren, sich auf die weitere demokratische Entwicklung des Landes zu konzentrieren und sich weiterhin umfassend für die Förderung der Demokratie und einer verantwortungsvollen Staatsführung zu engagieren;

5.  fordert die neue Regierung auf, alle Empfehlungen der internationalen Wahlbeobachter umzusetzen, auch betreffend die unterschiedliche Bevölkerungszahl in einzelnen Einerwahlkreisen und die mögliche Verwendung von Verwaltungsmitteln für Kampagnen;

6.  fordert den Rat und die Kommission auf, ihre Arbeiten bezüglich der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen EU– Georgien zu beschleunigen und im Einklang mit dem Grundsatz „mehr für mehr“ in Erwägung zu ziehen, ihre Anstrengungen im Hinblick auf den Abschluss der Verhandlungen über einen visafreien Reiseverkehr zwischen Georgien und der Europäischen Union zu verdoppeln;

7.  erwartet, dass die neue Regierung die Politik einer intensiven Zusammenarbeit mit EU und NATO fortsetzen wird;

8.  fordert nachdrücklich, dass die neue Regierung weiterhin die Korruption bekämpft und politische Reformen umsetzt;

9.  begrüßt die rasche Reaktion der scheidenden Regierung nach der Veröffentlichung der Videoaufnahmen aus dem Gefängnis vom 19. September 2012, die entschlossene Maßnahmen beinhalteten, um die Umstände des Missbrauchs zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen; nimmt zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit diesem Skandal zwei Minister umgehend zurücktraten;

10. fordert die Vizepräsidentin/ Hohe Vertreterin auf, die Gespräche mit Russland zu intensivieren, um die bedingungslose Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens von 2008 sicherzustellen, und Russland aufzufordern, seine Anerkennung von Abchasien und Südossetien rückgängig zu machen und den uneingeschränkten und ungehinderten Zugang der EU-Beobachtungsmission zu diesen georgischen Gebieten zu gestatten;

11. hebt hervor, dass die neue Regierung das konstruktive Engagement Georgiens in den Genfer Gesprächen aufrechterhalten und ausweiten muss;

12. betont, wie wichtig die Annahme und Umsetzung eines strikten und wirksamen Gesetzes zur Parteienfinanzierung ebenso wie eines Gesetzes über potenzielle und tatsächliche Interessenkonflikte ist, um eine klare Trennlinie zwischen privaten und öffentlichen Interessen für Personen, die öffentliche Ämter ausüben, zu ziehen;

13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament von Georgien sowie den Parlamentarischen Versammlungen des Europarats und der OSZE zu übermitteln.