Entschließungsantrag - B7-0496/2012Entschließungsantrag
B7-0496/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Klimakonferenz in Doha, Katar (COP 18)

14.11.2012 - (2012/2722(RSP))

eingereicht im Anschluss an die Anfragen zur mündlichen Beantwortung B7‑0364/2012 und B7‑0365/2012
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Matthias Groote im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Karl-Heinz Florenz im Namen der PPE-Fraktion
Dan Jørgensen im Namen der S&D-Fraktion
Corinne Lepage im Namen der ALDE-Fraktion
Satu Hassi im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Miroslav Ouzký im Namen der ECR-Fraktion
Sabine Wils im Namen der GUE/NGL-Fraktion


Verfahren : 2012/2722(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0496/2012

B7‑0496/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Klimakonferenz in Doha, Katar (COP 18)

(2012/2722(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Protokoll von Kyoto zum UNFCCC,

–   unter Hinweis auf die Ergebnisse der Klimaschutzkonferenz der Vereinten Nationen in Bali 2007 und den Aktionsplan von Bali (Beschluss 1/COP 13),

–   unter Hinweis auf die fünfzehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP 15) des UNFCCC und die fünfte Konferenz der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (COP/MOP 5), die vom 7. bis 18. Dezember 2009 in Kopenhagen (Dänemark) stattfanden, und die Vereinbarung von Kopenhagen,

–   unter Hinweis auf die sechzehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP 16) des UNFCCC und die sechste Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dient (COP/MOP 6) und vom 29. November bis 10. Dezember 2010 in Cancún (Mexiko) stattfand, und die Vereinbarungen von Cancún,

–   unter Hinweis auf die siebzehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP 17) des UNFCCC und die siebte Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto diente (COP/MOP 7), die vom 28. November bis 9. Dezember 2011 in Durban (Südafrika) stattfanden, und insbesondere auf die Beschlüsse im Rahmen der Durban-Plattform für verstärktes Handeln (Durban Platform for Enhanced Action),

–   unter Hinweis auf die bevorstehende achtzehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP 18) des UNFCCC und die achte Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dient (COP/MOP 8), die vom 26. November bis 8. Dezember 2012 in Doha (Katar) stattfinden sollen,

–   unter Hinweis auf das Klima- und Energiepaket der EU vom Dezember 2008,

–   in Kenntnis der Richtlinie 2008/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Februar 2009 zu: „2050: die Zukunft beginnt heute – Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik“,[2]

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 25. November 2009 zu der Strategie der Europäischen Union für die Konferenz zum Klimawandel in Kopenhagen[3], vom 10. Februar 2010 zu den Ergebnissen der Kopenhagener Klimakonferenz (COP 15)[4], vom 25. November 2010 zur Klimakonferenz in Cancún (COP 16)[5] und vom 16. November 2011 zur Weltklimakonferenz in Durban (COP 17)[6],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2012 über einen Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050[7],

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 9. März 2012 zum Vorgehen im Anschluss an die 17. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 17) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und die 7. Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 7) (28. November bis 9. Dezember 2011 in Durban, Südafrika),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Mai 2012 zur Klimaschutzfinanzierung – Anschubfinanzierung,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juli 2011 zur Klimadiplomatie der EU,

–   unter Hinweis auf den Synthesebericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) vom November 2011 mit dem Titel „Bridging the Emissions Gap“,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 20. Dezember 2005 zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik“, insbesondere auf die Artikel 22, 38, 75, 76 und 105[8],

–   unter Hinweis auf die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2000 mit den Millenniums-Entwicklungszielen, die von der Staatengemeinschaft gemeinsam zur Beseitigung der Armut formuliert wurden,

–   unter Hinweis auf die auf dem G20-Gipfel in Pittsburgh vom 24./25. September 2009 eingegangenen Verpflichtungen, die Zuschüsse für fossile Brennstoffe mittelfristig zu verringern und eine gezielte Unterstützung zu leisten, um den ärmsten Ländern die Möglichkeit zu geben, sich an den Klimawandel anzupassen,

–   unter Hinweis auf die elfte Konferenz der Vertragsparteien (COP 11) zur biologischen Vielfalt, die vom 8. bis 19. Oktober 2012 in Hyderabad (Indien) stattfinden soll,

–   in Kenntnis der mündlichen Anfragen B7‑0364/2012 und B7‑0365/2012 des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, eingereicht gemäß Artikel 115 der Geschäftsordnung, und in Kenntnis der Erklärungen des Rates und der Kommission,

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass mit den Beschlüssen im Rahmen der Durban-Plattform für verstärktes Handeln (Durban-Maßnahmenpaket) anerkannt wird, dass der Klimawandel eine dringliche und möglicherweise unumkehrbare Bedrohung für die menschliche Gesellschaft und den Planeten darstellt und daher von allen Vertragsparteien auf internationaler Ebene angegangen werden muss;

B.  in der Erwägung, dass mit dem Durban-Maßnahmenpaket prinzipiell der Grundstein für ein umfassendes, ehrgeiziges und international rechtsverbindliches Übereinkommen aller Vertragsparteien gelegt wurde, das bis 2015 ratifiziert und bis 2020 umgesetzt werden soll;

C. in der Erwägung, dass auf der Konferenz von Doha (COP 18) die von Durban ausgehende Dynamik beibehalten werden muss, um zu gewährleisten, dass ein solches rechtsverbindliches globales Übereinkommen weiterverfolgt und bis 2015 ratifiziert wird;

D. in der Erwägung, dass ein solches weltweit rechtsverbindliches Übereinkommen mit dem Grundsatz der „gemeinsamen, wenngleich unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und der jeweiligen Fähigkeiten“ im Einklang stehen muss, darin jedoch anzuerkennen ist, dass alle Großemittenten ehrgeizige und angemessene Zielvorgaben und entsprechende politische Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen verabschieden müssen, die die sich weiterentwickelnden Fähigkeiten widerspiegeln;

E.  in der Erwägung, dass das Durban-Maßnahmenpaket die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels bis zum Jahr 2020 zu ergreifen, nicht hinreichend berücksichtigt und bestehende Verpflichtungen und Zusagen nicht ausreichen werden, damit das Ziel, den Anstieg des weltweiten Jahresmittelwerts der Oberflächentemperatur auf 2 ºC gegenüber vorindustrieller Zeit zu begrenzen („2-Grad-Ziel“), erreicht werden kann, und dass diese Fragen auf der Konferenz von Doha als äußerst vorrangige Angelegenheit in Angriff genommen werden müssen;

F.  in der Erwägung, dass den vom Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change – IPCC) vorgelegten wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge das 2-Grad-Ziel nur dann erreicht werden kann, wenn die weltweiten Treibhausgasemissionen spätestens 2015 ihren Höchststand erreichen, bis 2050 um mindestens 50 % gegenüber dem Stand des Jahres 1990 sinken und anschließend weiter zurückgehen; ferner in der Erwägung, dass die EU daher konkrete Maßnahmen vonseiten aller Großemittenten und deren effektive Durchführung bis 2020 anstreben sollte;

G. in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels laut aktuellen wissenschaftlichen Forschungsergebnissen schneller voranschreiten und gravierender sind als zuvor angenommen, zum Beispiel in der Arktis;

H. in der Erwägung, dass laut der Internationalen Energie-Agentur (IEA) der weltweite Energiebedarf zwischen 2010 und 2035 voraussichtlich um ein Drittel steigen wird; ferner in der Erwägung, dass der Hauptanteil an dem zunehmenden Energiebedarf und den zunehmenden Emissionen auf die Schwellenländer entfallen wird; in der Erwägung, dass Subventionen in Höhe von 400 Mrd. USD gezahlt werden, durch die der verschwenderische Verbrauch fossiler Brennstoffe gefördert wird;

I.   in der Erwägung, dass eine Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft im Energiebereich und in der Industrie durch die Anwendung von Innovationen für die EU als Vorreiter im wachsenden weltweiten Markt für energiebezogene Waren und Dienstleistungen von Vorteil wäre;

J.   in der Erwägung, dass weltweite Innovationen im Bereich nachhaltige Energien (sowohl auf Ebene der Erzeuger als auch der Verbraucher) zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen, das Wirtschaftswachstum ankurbeln, die Unabhängigkeit bei der Energieversorgung vergrößern und für eine sauberere Welt sorgen, in der der Klimawandel abgeschwächt und eine ausreichende Energieversorgung gewährleistet ist;

K. in der Erwägung, dass Investitionen im Energiebereich sehr häufig eine Laufzeit von mindestens 30 Jahren haben, und dass die Planung neuer Projekte und Politiken langwierig ist, wodurch die weltweite Dringlichkeit zur Ergreifung neuer Maßnahmen im Bereich Energie verschärft wird;

L.  in der Erwägung, dass mehr Forschung notwendig ist, damit sinnvolle Innovationen in den Bereichen Energie und Verkehrssysteme getätigt werden können;

M. in der Erwägung, dass die EU eine Vorreiterrolle im Klimaschutz einnehmen sollte, um die Ernsthaftigkeit ihrer Bemühungen zu demonstrieren und um ihren technologischen wie auch ökonomischen Möglichkeiten Rechnung zu tragen;

N. in der Erwägung, dass im Jahr 2015 kein rechtsverbindliches Übereinkommen möglich sein wird, wenn kein Konsens über Gerechtigkeit bei den langfristigen globalen Bemühungen zur Minderung der Emissionen besteht;

O. in der Erwägung, dass sich die Industrieländer auf der COP 16 in Cancún (2010) verpflichteten, bis zum Jahr 2020 jährlich 100 Milliarden USD für „neue und zusätzliche“ Finanzierungen für die Erfordernisse zum Klimaschutz in Entwicklungsländern bereitzustellen, dass jedoch bislang keine international festgelegte Definition dessen vorliegt, was „neu und zusätzlich“ bedeutet;

P.  in der Erwägung, dass für die Zeit nach 2012, dem letzten Jahr der Anschubfinanzierung (in Kopenhagen wurden 30 Milliarden USD über drei Jahre zugesagt), keine Gewissheit darüber besteht, in welchem Umfang Mittel zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen werden;

Q. in der Erwägung, dass weltweit etwa 20 % der Treibhausgasemissionen durch Entwaldung und andere Arten der Landnutzung sowie durch Landnutzungsänderung verursacht werden und dass die Agrarforstwirtschaft die Wirkung der CO2-Verminderung durch einen Anstieg der Kohlenstoff-Speicherung steigert und die Armut durch die Diversifizierung der Einkommen der lokalen Gemeinschaften verringert;

R.  in der Erwägung, dass eine bessere Forstverwaltung eine Grundvoraussetzung für eine dauerhafte Eindämmung der Entwaldung ist;

Durban-Plattform für verstärktes Handeln

1.  begrüßt die Einrichtung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Durban-Plattform für verstärktes Handeln und weist darauf hin, dass der Beschluss 1/CP.17 vorsieht, dass die Gruppe ihre Arbeit mit dem Ziel der Entwicklung eines Protokolls, eines Rechtsinstruments oder einer Vereinbarung mit Rechtswirkung im Rahmen des für alle Vertragsparteien geltenden Übereinkommens unverzüglich aufnimmt und ihre Arbeit schnellstmöglich und bis spätestens 2015 abschließt; weist ferner darauf hin, dass die Ergebnisse des 2014 fälligen Fünften Sachstandsberichts des IPCC in die Arbeit der Gruppe einfließen müssen; begrüßt ferner den Prozess zur Steigerung der Zielvorgaben der Vertragsparteien bis 2020;

2.  betont, dass Gerechtigkeit und die gemeinsamen, wenngleich unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten das Kernstück der Durban-Plattform für verstärktes Handeln sein müssen, damit dort entsprechende Erfolge für das Klima erzielt werden können;

3.  weist darauf hin, dass das Durban-Maßnahmenpaket außerdem vorsieht, dass die Ad-hoc-Arbeitsgruppe über langfristige gemeinsame Maßnahmen (AWG-LCA) ihre Vereinbarungen auf der Konferenz von Doha vorlegt;

4.  betont, dass mithilfe des neuen Rechtsinstruments Minderungsmaßnahmen gewährleistet werden müssen, die im Einklang mit einem globalen CO2-Budget stehen, mit dem der Klimawandel auf unter 2 °C gegenüber vorindustrieller Zeit gehalten werden kann, und dass mithilfe des neuen Rechtsinstruments die Mittel für erforderliche Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern sowie eine tragfähige Anrechnung, Überwachung und Berichterstattung und ein tragfähiges Durchführungs- und Einhaltungssystem sichergestellt werden müssen;

5.  weist mit großer Besorgnis auf die Blockadehaltung verschiedener Vertragsparteien bei den Gesprächen in Bonn im Mai 2012 hin, begrüßt jedoch die kleinen, aber merklichen Fortschritte hin zu einer Annäherung, die bei den zusätzlichen informellen Sitzungen in Bangkok, Thailand, vom 30. August bis 5. September 2012 erzielt wurden;

6.  fordert mehr Klarheit und Verständigung zur Vergleichbarkeit der Anstrengungen und einen gemeinsamen Beitrag der nicht dem Kyoto-Protokoll angehörenden Industrieländer vor Abschluss der AWG-LCA;

7.  betont, dass die EU mit gutem Beispiel vorangehen muss, indem sie ihre Verpflichtungen umsetzt und Ehrgeiz zeigt, sowohl was die Abschwächungsziele als auch was die Finanzierung anbelangt; ist daher der Ansicht, dass es im Vorfeld der Konferenz von Doha in der Verantwortung aller EU-Organe liegt, eine intensive Klimadiplomatie und die Bildung internationaler Bündnisse zu betreiben, damit gewährleistet ist, dass die Verpflichtungen im Rahmen des Durban-Maßnahmenpakets eingehalten werden und der UNFCCC-Prozess auf die Vereinbarung eines neuen multilateralen Regelwerks bis 2015 ausgerichtet wird; macht darauf aufmerksam, dass es wichtig ist zu klären, wie die Grundsätze der Konvention in einem Rahmen für die Zeit nach 2020 angewendet werden könnten, so dass alle Parteien Verpflichtungen eingehen; ist ferner der Ansicht, dass der bei der COP 17 festgelegte neue marktbasierte Mechanismus in dieser Hinsicht von besonderer Bedeutung ist, und hofft, dass die AWG-LCA bei der Erarbeitung von Modalitäten und Verfahren für diesen Mechanismus erfolgreich ist;

Das Protokoll von Kyoto − zweiter Verpflichtungszeitraum

8.  nimmt den im Durban-Maßnahmenpaket zum Ausdruck gebrachten, insgesamt etwa 15 % der globalen Emissionen umfassenden Beschluss der Vertragsparteien zur Kenntnis, aufgrund dessen die EU ihre Suche nach Lösungen für gemeinsame Maßnahmen verstärken muss, um alle Hauptakteure zusammenzubringen, damit sie als Zwischenschritt einen zweiten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls mit Beginn am 1. Januar 2013 vereinbaren, um einen Übergang zu einem neuen, effektiveren, umfassenden und rechtlich bindenden sowie für alle Vertragsparteien verpflichtenden internationalen Regelwerk zu schaffen, das 2020 in Kraft treten soll;

9.  nimmt das Fernbleiben der USA, Russlands, Japans und Kanadas und die Unschlüssigkeit Australiens und Neuseelands, dem möglichen zweiten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls beizutreten, zur Kenntnis; bemerkt ferner, dass nach wie vor keine Emissionssenkungsziele für Entwicklungsländer wie China, Indien, Brasilien und Indonesien vorliegen;

10. fordert die Annahme der notwendigen Änderungen in Doha, sodass der zweite Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls auf vorläufiger Basis unverzüglich beginnen kann;

11. weist auf die im Beschluss 1/CMP.7 des Durban-Maßnahmenpakets enthaltene Zusage hin, dass über das Enddatum des zweiten Verpflichtungszeitraums auf der Konferenz von Doha entschieden wird, spricht sich für einen achtjährigen Verpflichtungszeitraum aus, der am 31. Dezember 2020 enden wird;

12. betont innerhalb der bestehenden operationellen Struktur des Kyoto-Protokolls die Notwendigkeit, die quantifizierten Ziele zur Emissionsbegrenzung und -verringerung (QELRO), die im Mai 2012 von den Vertragsparteien vorgelegt werden sollten, auf der Konferenz von Doha gemäß dem Beschluss 1/CMP.7 als Änderungen zum Kyoto-Protokoll anzunehmen; fordert die Vertragsparteien aus Anhang B, die dies noch nicht getan haben, auf, ihre QELROs vorzulegen, und begrüßt es, dass die EU die ersten QUELROs eingereicht hat; betont, dass die Übertragung von zugeteilten Emissionsrechten (AAU) auf den zweiten Verpflichtungszeitraum die Umweltwirksamkeit des Kyoto-Protokolls untergraben würde; macht darauf aufmerksam, dass das Kyoto Protokoll, wenn die Mitgliedstaaten AAU übertragen dürfen, keinen spürbaren Effekt für den Klimaschutz haben wird;

13. begrüßt den Vorschlag der Gruppe der 77 und Chinas, die Nutzung der Überschüsse wirksam einzudämmen und zu minimieren; merkt an, dass die EU bislang keinen Vorschlag für den Umgang mit Überschüssen bei AAU unterbreitet hat; erinnert daran, dass der Rat der Europäischen Union laut dem Vertrag von Lissabon mit qualifizierter Mehrheit beschließt, und zwar sowohl in allgemeinen Angelegenheiten (Artikel 16 EUV) als auch während des Verfahrens für die Aushandlung und Schließung neuer internationaler Übereinkommen (Artikel 218 AEUV);

14. bekräftigt die Forderung nach einer Reform des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) bei Festlegung strenger Qualitätsnormen, welche das hohe Qualitätsniveau der damit verbundenen Projekte garantieren, damit diese zuverlässig, nachweisbar, tatsächlich und zusätzlich zur Reduzierung von Emissionen und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung in den Entwicklungsländern beitragen und der Missbrauch des genannten Mechanismus durch Infrastrukturprojekte mit hohen CO2-Emissionen vermieden wird; vertritt die Ansicht, dass der CDM in Zukunft auf die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) beschränkt sein sollte;

Klimaschutzlücke

15. macht darauf aufmerksam, dass alle Vertragsparteien zunächst dringend ihre Zusagen einhalten, und anschließend auch ihre Zielvorgaben bis 2020 dringend steigern müssen, damit das 2-Grad-Ziel erreicht werden kann; hält es insbesondere für dringend notwendig, im Hinblick auf das Schließen der Gigatonnen-Lücke zwischen den wissenschaftlichen Erkenntnissen und den gegenwärtigen Zusagen der Vertragsparteien voranzukommen, sich verbindlich zu Emissionssenkungen und entsprechenden Maßnahmen zu verpflichten, die ehrgeiziger sind als die in der Vereinbarung von Kopenhagen und die auf dem Grundsatz der „gemeinsamen, wenngleich unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten“ beruhen, was bedeutet, dass ärmere Länder – durch finanzielle und technologische Hilfe, aber auch durch Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau – in die Lage versetzt werden sollten, den direkten Weg hin zu einem fortschrittlichen CO2-armen und energiesparenden Wirtschaftssystem zu meistern; fordert die Parteien insbesondere dringend auf, spätestens ab 2015 wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch den internationalen Luft- und Seeverkehr und andere relevante Sektoren sowie zur Verminderung von FCKW, Ruß, Methan und sonstigen kurzlebigen klimaschädlichen Stoffen zu ergreifen, um die Lücke zur Erreichung des 2-Grad-Ziels zu schließen;

16. fordert eine Entscheidung in Doha zur Quantifizierung der Größe der globalen Lücke und ihrer kontinuierlichen Überwachung, damit die zu ihrer Schließung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können;

17. fordert die Kommission und die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mit Nachdruck auf, Verbündete für die Schließung der „Gigatonnen-Lücke“ bzw. der Differenz zwischen den aktuellen Zielvorgaben und denen, die notwendig wären, damit die Erderwärmung unter 2 °C bleibt, zu finden;

18. ist der Ansicht, dass die erfolgreiche stufenweise Einstellung der Subventionen für fossile Brennstoffe erheblich zur Schließung der Klimaschutzlücke beitragen würde;

19. weist darauf hin, dass den Ergebnissen des Vierten Sachstandsberichts des IPCC zufolge die Industrieländer ihre Binnenemissionen bis 2020 um 25–40 % gegenüber dem Stand des Jahres 1990 senken müssen, während die Gruppe der Entwicklungsländer bis 2020 eine wesentliche Unterschreitung der gegenwärtig vorausgesagten Emissionszuwachsrate in der Größenordnung von 15–30 % erreichen sollte; erinnert daran, dass ferner die gesamten Treibhausgasemissionen weltweit spätestens 2020 ihren Höchststand erreichen müssen, und fordert zu offenen Gesprächen über effektivere politische Strategien zur Schließung der Klimaschutzlücke auf;

20. betont die Notwendigkeit einer verlässlichen wissenschaftlichen Grundlage entsprechend derjenigen, die vom IPCC bereitgestellt wird, der eine grundlegende Struktur- und Verfahrensreform durchlaufen hat, und hebt in diesem Zusammenhang die große Bedeutung der Erkenntnisse des Fünften Sachstandsberichts (IPCC AR 5) hervor, der 2014 erwartet wird;

21. erinnert daran, dass es im eigenen Interesse der EU liegt, ein Klimaschutzziel von 30 % bis 2020 anzustreben, wodurch nachhaltiges Wachstum und zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen würden und die Abhängigkeit von Energieimporten verringert würde;

22. begrüßt die Tatsache, dass die Vereinbarung von Cancún in EU-Recht integriert werden soll, gemäß der die Parteien der Industrieländer Strategien für eine emissionsarme Entwicklung ausarbeiten werden, und betont, wie wichtig die Bereitstellung von finanzieller und technischer Hilfe für Parteien aus den Entwicklungsländern ist, damit die Pläne für eine emissionsarme Entwicklung angenommen und umgesetzt werden können; merkt an, dass diese Pläne und Strategien dazu dienen sollen, einen Überblick über Politiken und Maßnahmen zu verschaffen, die frühzeitige Binnenmaßnahmen, mit denen eine Abhängigkeit von CO2-intensiven Investitionen und einer CO2-intensiven Infrastruktur vermieden wird, und Ziele für die kurz- und mittelfristige Energienutzung und erneuerbare Energien enthalten;

Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen

23. betont, dass eine Finanzierungslücke nach 2012 (nach Auslaufen des Zeitraums der Anschubfinanzierung) unbedingt vermieden werden muss und dringend Möglichkeiten zur Sicherstellung der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen aus verschiedenen Quellen für den Zeitraum von 2013 bis 2020 gefunden werden müssen; ist der Auffassung, dass konkrete Finanzierungszusagen für den Zeitraum von 2013 bis 2020 unerlässlich sind, um Umstellungsprozesse zu beschleunigen, eine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in zahlreichen Entwicklungsländern zu vermeiden und die Entwicklungsländer in ihren Anstrengungen beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen; erinnert daran, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten nach wie vor keine Zusagen für die Klimafinanzierung nach 2013 gemacht hat;

24. nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass sich die Industrieländer verpflichtet haben, bis zum Jahr 2020 jährlich 100 Milliarden USD für die Klimafinanzierung bereitzustellen, dass jeoch bislang keine international festgelegte Definition dessen vorliegt, was „neu und zusätzlich“ bedeutet;

25. hebt hervor, dass die Messung, Überprüfung und Überwachung von Klimafonds sowie ihre Zusätzlichkeit wesentlich sind und eine international festgelegte Definition erfordern; fordert die EU auf, einen gemeinsamen Ansatz zu entwickeln, um sicherzustellen, dass die öffentliche Entwicklungshilfe nicht von bestehenden Entwicklungszielen abgezweigt wird, sondern tatsächlich zusätzlich erfolgt;

26. begrüßt die Arbeit des Arbeitsprogramms über die Langzeitfinanzierung bezüglich der Quellen für die Langzeitfinanzierung und des Finanzierungsbedarfs der Entwicklungsländer und erwartet den Bericht des geteilten Vorsitzes, der in Doha besprochen werden soll;

27. ist der Auffassung, dass die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern parallel zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung auf die bereits heute spürbaren negativen Auswirkungen des Klimawandels abzielen, die Entwicklung von Widerstandsfähigkeit insbesondere in den ärmsten und am stärksten gefährdeten Entwicklungsländern fördern und zur Schließung der Lücke bei den Klimaschutzzielvorgaben bis 2020 beitragen muss;

28. weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass innovative und zusätzliche Finanzierungsquellen (internationale Finanztransaktionssteuern und Abgaben für den internationalen Luft- und Seeverkehr) erschlossen werden sollten;

29. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass es sich bei der Finanzierung um neue und zusätzliche Gelder handelt, und innovative Finanzierungsquellen weiter zu fördern;

30. betont die erhebliche Kostenersparnis und das Potenzial zur Senkung der Treibhausgasemissionen, die bzw. das mit dem Wegfall der Subventionen für fossile Brennstoffe verbunden wäre; fordert die Verabschiedung von Plänen zur stufenweisen Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe sowohl in Industrie- als auch in Entwicklungsländern mit Schwerpunkt auf Annex-I-Ländern in Doha;

31. begrüßt die Einrichtung des Direktoriums (Board) des globalen Klimaschutzfonds (Green Climate Fund, GCF) und erwartet eine Entscheidung in Doha zu der Frage, welches Land Sitz des Sekretariats des globalen Klimaschutzfonds wird; stellt fest, dass auf der Konferenz von Doha weitere Entscheidungen, insbesondere zur ersten Kapitalausstattung, erforderlich sind, damit der GCF, wie in den Vereinbarungen von Cancún vorgesehen, seine Tätigkeit aufnehmen kann, und unterstreicht die Notwendigkeit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln seitens der Vertragsparteien, damit der GCF seine Tätigkeit aufnehmen kann; weist darauf hin, dass der globale Klimaschutzfonds essenziell für die Fähigkeit der am wenigsten entwickelten Länder ist, das Klima zu schützen und sich an den Klimawandel anzupassen, und dass konkrete finanzielle Verpflichtungen in dieser Hinsicht von größter Bedeutung sind;

32. hebt hervor, dass in den Vereinbarungen von Cancún eindeutig vorgesehen ist, dass die Mittel, die den Entwicklungsländern durch den GCF bereitgestellt werden, neu sein und zur bestehenden Entwicklungshilfe hinzukommen sollten;

33. erinnert daran, dass arme Länder am wenigsten zur steigenden Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre beitragen, den Auswirkungen des Klimawandels jedoch am stärksten ausgesetzt sind und die geringste Anpassungsfähigkeit aufweisen;

34. betont, dass die Gewährleistung der politischen Kohärenz und die durchgängige Berücksichtigung des Umweltschutzes bei Entwicklungsprojekten im Mittelpunkt einer wirksamen EU-Strategie für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an ihn stehen müssen;

35. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen für arme Menschen in Entwicklungsländern zu unterstützen, die zur Hebung des Lebensstandards der Ärmsten beitragen; fordert die EU insbesondere auf, dafür zu sorgen, dass finanzielle Mittel nur für die Unterstützung umweltfreundlicher Entwicklungswege bereitgestellt werden, was unter anderem bedeutet, dass die direkte und indirekte EU-Förderung der im Bereich der fossilen Brennstoffe tätigen Unternehmen (z. B. Bürgschaften der EIB, von Exportkreditagenturen usw.) tatsächlich schrittweise eingestellt wird, so wie es der Verpflichtung entspricht, die die EU 2009 auf dem G20-Gipfel in Pittsburgh eingegangen ist;

36. betont, dass die derzeitige Wirtschaftskrise nicht als Vorwand für Untätigkeit oder für die Verweigerung von Geldern für Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern dienen darf; hebt hervor, dass die Entwicklung einer kohlenstoffemissionsarmen Wirtschaft vielmehr ein wichtiger Schritt auf dem Weg aus der Krise ist;

37. fordert, dass die Industriestaaten die Entwicklungsländer bei der Anwendung nachhaltiger, effizienter Technologien durch ausreichende finanzielle und technologische Maßnahmen unterstützen sollten, ohne sie zu verpflichten, Patente zu erwerben;

38. betont, dass Finanzmittel für Klimaschutzmaßnahmen als neuer und zusätzlicher Beitrag, über die bereits bestehende Entwicklungshilfe hinaus, bereitgestellt werden sollten;

39. erinnert die EU und ihre Mitgliedstaaten daran, dass die öffentliche Entwicklungshilfe wichtige Mittel für zentrale Entwicklungsbedürfnisse – z. B. Gesundheit und Bildung – bereitstellt, die nicht für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen umgelenkt werden sollten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Bereitstellung ausreichender Mittel für die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele sicherzustellen sowie neue und zusätzliche Mittel für die Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen;

Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF)

40. begrüßt die Annahme des Beschlusses 2/CMP.7 auf der Konferenz von Durban als einen bedeutenden Schritt vorwärts zur Einführung tragfähiger Anrechnungsvorschriften im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft; stellt fest, dass dieser Beschluss ein zweijähriges Arbeitsprogramm vorsieht, um die Notwendigkeit eines umfassenderen Anrechnungssystems zu ermitteln und so die Umweltwirksamkeit der Beiträge dieses Sektors zu Emissionssenkungen sicherzustellen;

41. weist darauf hin, dass die Flächennutzungsänderungen und die Landwirtschaft für einen beträchtlichen Teil der Treibhausgasemissionen in den Entwicklungsländern die Ursache sind; fordert die EU auf, die Agrarforstwirtschaft oder die ökologische Landwirtschaft insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern zu fördern, weil beide zur Eindämmung des Klimawandels und der Linderung der Armut beitragen, indem sie die Diversifizierung der Einkommen der lokalen Gemeinschaften ermöglichen;

42. weist erneut darauf hin, dass die Erzeugung von Biokraftstoffen aus Kulturpflanzen (zum Beispiel Ölsaaten, Palmöl, Zuckerrohr, Zuckerrüben und Weizen) eine enorme Nachfrage nach Land schaffen und Menschen in armen Ländern, deren Lebensunterhalt vom Zugang zum Land und zu natürlichen Ressourcen abhängt, gefährden könnte;

43. bedauert, dass die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Richtlinie zur Kraftstoffqualität aufgeführten „Nachhaltigkeitskriterien“ im Hinblick auf Biokraftstoffe in ihrem Umfang beschränkt sind und nicht ausreichen, um die nachteiligen Auswirkungen der Ausweitung der Biokraftstoffproduktion, insbesondere durch indirekte Landnutzungsänderung, einzudämmen; fordert die EU auf, ihre Nachhaltigkeits- und Zertifizierungskriterien im Hinblick auf Biokraftstoffe zu verbessern, um die Einhaltung ihrer Verpflichtung zur Bekämpfung des Klimawandels sowie ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung gemäß Artikel 208 des Vertrags von Lissabon sicherzustellen;

44. erinnert daran, dass ein erhöhter Verbrauch von Biomasse zu einer Intensivierung von Abholzungsmaßnahmen und einer Reduzierung der Kohlenstoffspeicher der Wälder führen könnte, wodurch das EU-Ziel gefährdet werden könnte, den klimawandelbedingten Temperaturanstieg auf 2 °C zu beschränken; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, nur Biokraftstoffe zuzulassen, die den Ausstoß von Treibhausgasen nachweislich reduzieren, keine bedeutenden Probleme bezüglich der Landnutzung verursachen, die Ernährungssicherheit der Menschen nicht gefährden und kein Risiko für Umweltschutzkonflikte darstellen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, rechtsverbindliche Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse zu entwickeln, Berechnungen der indirekten Landnutzungsänderung in die bestehenden Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe aufzunehmen und Berechnungen der indirekten Landnutzungsänderung sowie Berechnungen von CO2-Schulden in die Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie aufzunehmen;

Senkung der durch Entwaldung und Waldschädigung verursachten Emissionen (REDD+)

45. begrüßt die Annahme von Beschlüssen bezüglich der Finanzierung, der Schutzmaßnahmen und der Referenzwerte in Durban; ist der Ansicht, dass in Doha insbesondere im Hinblick auf das Verfahren zur technischen Bewertung der Referenzwerte für Wälder weitere Fortschritte gemacht werden müssen; stellt ferner fest, dass REDD+ eine bedeutende Rolle bei der Verkleinerung der Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2020 spielen kann;

46. betont, dass REDD+ laut dem Rahmenübereinkommen über Klimaveränderungen (UNFCCC) aus öffentlichen Geldern finanziert wird, und fordert von den Parteien ein starkes politisches Engagement bei der Entwicklung innovativer Finanzierungslösungen;

47. spricht sich gegen den Handel mit Waldkohlendioxid und die Einbeziehung von REDD+ in den Markt für CO2-Emissionsrechte aus, da dies zu einer übermäßigen Allokation von Zertifikaten und einer weiteren Abnahme des Kohlendioxidpreises führen würde;

48. betont, dass der Erfolg der Umsetzung von REDD+ von der Transparenz und der Entwicklung tragfähiger Überwachungssysteme abhängig ist;

49. weist darauf hin, wie wichtig REDD+ für die Eindämmung der Emissionen aus der Forstwirtschaft ist; besteht darauf, dass durch REDD+ keine Vorstöße untergraben werden, die bislang mit FLEGT (Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) unternommen wurden, insbesondere in den Bereichen Forstverwaltung, Klärung und Anerkennung von traditionellen Landrechten; fordert die EU auf, bei REDD+-Maßnahmen auf stärkere und umfassendere soziale, ordnungspolitische und umweltbezogene Schutzmaßnahmen zu drängen, so auch auf Schutzmaßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass die Rechte der in den Wäldern lebenden Menschen nicht verletzt werden;

50. ist der Ansicht, dass der Schutz der Wälder langfristig besonders stabile Zahlungsströme verlangt; hebt hervor, dass die Waldzerstörung wieder einsetzen würde, wenn die Gelder ein bestimmtes Niveau unterschreiten würden;

Internationaler Luft- und Seeverkehr

51. bekräftigt seine Forderungen nach der Einführung der benötigten internationalen Instrumente mit weltweit geltenden Emissionssenkungszielen, um die Auswirkungen des internationalen Luft- und Seeverkehrs auf das Klima zu mildern; unterstützt weiterhin die Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem der EU;

52. fordert die Mitgliedstaaten auf, Einnahmen aus der Auktionierung von Emissionszertifikaten für den Luftverkehr als Beiträge zur Verstärkung der Klimafinanzierung ab 2013 in Entwicklungsländern zu verwenden;

Klimaschutz – insbesondere in wirtschaftlichen Krisenzeiten

53. hebt hervor, dass angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise auf plastische Weise deutlich wird, dass nur eine nachhaltige Wirtschaft langfristig Wohlstand schaffen kann, und dass der Klimaschutz einer der Hauptpfeiler einer solchen nachhaltigen Wirtschaft ist; betont, dass es noch nie so wichtig war, die Gründe für politisches Handeln im Bereich Klimaschutz klar zu benennen, nämlich dass mehr Menschen ein hoher Lebensstandard ermöglicht wird, während gleichzeitig Ressourcen und Raum für Entwicklung auch für zukünftige Generationen sichergestellt werden;

54. bekräftigt, dass die Herausforderung des Klimawandels nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern immer im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung und Industrie- und Ressourcenpolitik behandelt werden muss;

Strukturreform

55. ist der Ansicht, dass einer der Gründe für den Erfolg der Konferenz von Durban darin liegt, dass dort der Grundstein für die Überwindung der zuvor strikten Trennungen in „Parteien“ und „Beobachter“, in „Industrieländer“ und „Entwicklungsländer“ sowie in „Annex-I-“ und „Nicht-Annex-I-Länder“ gelegt wurde, und fordert daher alle Beteiligten auf, eine neue, ganzheitliche und umfassendere Struktur für zukünftige Verhandlungen anzustreben;

56. ist der Meinung, dass das aktuelle „Pledge-and-Review“-Verfahren nicht zu den grundlegenden Änderungen führen wird, die für die Bekämpfung des Klimawandels langfristig erforderlich sind, und fordert daher alle Parteien dringend auf, auch andere Ansätze in Betracht zu ziehen;

57. betont, dass es keine Wunderwaffe gegen den Klimawandel gibt, und hebt daher die zahlreichen Möglichkeiten zur Erreichung der notwendigen Emissionssenkungen und, was noch wichtiger ist, die erforderliche Änderung des Bewusstseins, hervor; begrüßt in dieser Hinsicht, dass viele Länder bereits ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen ergreifen, und fordert die UNFCCC auf, eine Plattform zur Verbesserung der Transparenz dessen, was vor Ort passiert, zu bieten;

Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaft und Industrie

58. ist besorgt darüber, dass die globalen CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe nach Daten der IEA im Jahr 2011 ein Rekordhoch erreicht haben; erinnert daran, dass der hochgerechnete globale Anstieg des Energieverbrauchs auf dem Wachstum aller Energiequellen basiert; ist daher der Ansicht, dass die EU in ihren Anstrengungen zur Umwandlung ihrer Wirtschaft in eine nachhaltige Wirtschaft nicht nachlassen darf, damit sie ihren Wettbewerbsvorsprung auf dem Gebiet nachhaltige Technologien und Fachwissen über Nachhaltigkeit ausbauen kann; ist der Auffassung, dass Europa die Verbreitung umweltfreundlicher Technologien international vorantreiben sollte, einschließlich in den Bereichen erneuerbare Energien, innovative und effiziente Technologien für fossile Brennstoffe und insbesondere Technologien für Energieeffizienz;

59. fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst, damit die EU in internationalen Organisationen wie der IEA , der IRENA (Internationale Agentur für Erneuerbare Energien), der IPEEC (Internationale Partnerschaft für die Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz) und der IAEA (Internationale Atomenergie-Organisation) geschlossen auftreten und somit eine aktivere und einflussreichere Rolle spielen kann, vor allem wenn es darum geht, die Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Energie und Maßnahmen im Bereich der Energiesicherheit voranzutreiben;

60. betont, dass viele Länder aus unterschiedlichen Gründen Maßnahmen zugunsten einer Ökologisierung der Wirtschaft ergreifen, was auch die Bereiche Klimaschutz, Ressourcenknappheit und Ressourceneffizienz, Energieversorgungssicherheit, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit umfasst; weist zum Beispiel auf die Investitionsprogramme für die Energiewende in Ländern wie China und Südkorea hin und fordert die Kommission auf, derartige Programme und ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU in den betroffenen Sektoren zu analysieren;

61. begrüßt diese Initiativen und bekräftigt, dass international koordinierte Maßnahmen dazu beitragen würden, den Anliegen der maßgeblichen Sektoren, und insbesondere der energieintensiven Sektoren, im Zusammenhang mit der Verlagerung von CO2-Emissionen und der Wettbewerbsfähigkeit gerecht zu werden; fordert ein Übereinkommen, mit dem sichergestellt wird, dass die Ausgangsbedingungen für CO2-intensive Industriezweige auf internationaler Ebene angeglichen werden;

62. ist besorgt in Anbetracht der steigenden Menge an so genannten importierten Emissionen, bei denen die mit den eingeführten Gütern verbundenen Emissionen schneller anwachsen als die produktionsbezogenen Emissionen im Inland gesenkt werden; ist der Ansicht, dass wenn die EU die Entwicklung importierter Emissionen besser überwachen und das Bewusstsein dafür schärfen könnte, dies die Wettbewerber aus der Industrie dazu anspornen könnte, einem enger gefassten Regelwerk für die Senkung von CO2-Emissionen beizutreten, um eine größere Akzeptanz für ihre Produkte innerhalb des EU-Binnenmarkts zu bewirken;

63. betont, dass die Haushalts- und Finanzkrise, unter der die EU leidet, nicht die Ambitionen der EU, ihrer Unternehmen, Verbraucher und Mitgliedstaaten hemmen sollte, was die internationalen Klimaverhandlungen in Doha anbelangt; ist der Ansicht, dass die EU in ihren Bemühungen zur Umwandlung ihrer Wirtschaft nicht nachlassen darf, beispielsweise um Arbeitsplatzverluste und insbesondere Arbeitsplätze in „grünen“ Industriezweigen zu vermeiden, und dass die EU ihre Partner weltweit, einschließlich China und die USA, von den Vorteilen des Beitritts zu einer internationalen Vereinbarung überzeugen muss, und davon, dass Emissionssenkungen auch ohne den Verlust der Wettbewerbsfähigkeit oder von Arbeitsplätzen möglich sind, vor allem, wenn sie gemeinsam bewirkt werden;

64. betont, dass in Bezug auf Rohstoffe und Ressourcen, einschließlich Ressourceneffizienz in allen Wirtschaftssektoren, sowohl in Industriestaaten als auch in Entwicklungsländern ein ganzheitlicher Ansatz entwickelt und verfolgt werden muss, damit langfristig nachhaltige Wirtschaftssysteme entstehen, und fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, diesbezüglich mit gutem Beispiel voranzugehen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Entwicklungsländer sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene zu unterstützen, indem Kenntnisse über nachhaltige Rohstoffgewinnung, effizientere Ressourcennutzung, Wiederverwendung und Recycling bereitgestellt werden;

65. ist der Ansicht, dass sich sektorspezifische Ansätze, verbunden mit gesamtwirtschaftlichen Obergrenzen in Industrieländern, positiv auf Klimaschutzmaßnahmen, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum auswirken können; betont, dass es insbesondere für Entwicklungsländer wichtig ist, im Zusammenhang mit den internationalen Verhandlungen einen sektorspezifischen Ansatz für Industrieemissionen anzuwenden; gibt der Hoffnung Ausdruck, dass ein solcher Ansatz auch Teil eines internationalen Rahmens für Klimaschutzmaßnahmen nach 2012 sein kann;

66. merkt an, dass die Preise für verschiedene Energiequellen für das Verhalten der Marktteilnehmer, einschließlich Industrie und Verbraucher, wesentlich mitbestimmend sind, und stellt fest, dass das Unvermögen des aktuellen internationalen politischen Rahmenwerks, externe Kosten vollständig zu internalisieren, dazu führt, dass nicht nachhaltige Verbrauchsgewohnheiten beibehalten werden; bekräftigt ferner, dass ein weltweiter Markt für CO2-Emissionsrechte eine gesunde Basis dafür wäre, zum einen wesentliche Emissionssenkungen und zum anderen gleiche Ausgangsbedingungen für die Industrie herbeizuführen; fordert die EU und ihre Partner auf, zu ermitteln, wie in naher Zukunft das EU-System für den Handel mit Emissionsberechtigungen und andere Handelssysteme, die auf einen weltweiten CO2-Emissionsmarkt abzielen, am besten miteinander verzahnt werden könnten, was wiederum eine größere Vielfalt bei den Senkungsoptionen ermöglichen, die Größe und Liquidität der Märkte verbessern, für Transparenz sorgen und schließlich auch zu einer effizienteren Ressourcenverteilung für Energiesektoren und Industrie führen könnte;

Forschung und Technologie

67. bedauert, dass auf dem Rio+20-Gipfel in Rio de Janeiro keine wesentlichen Fortschritte bei zukunftsrelevanten Schlüsselthemen aus dem Bereich Nachhaltigkeit erzielt wurden , verurteilt das Fehlen konkreter Ziele, messbarer Maßnahmen und Verpflichtungen von Seiten globaler Entscheidungsträger; nimmt das Ergebnis des Durban-Treffens einschließlich der Fortschritte bei der Durban-Plattform, der Fortführung des Kyoto-Protokolls und der Einrichtung des Klimafonds über 100 Mrd. USD sowie der Weiterentwicklung des Technologie-Exekutivausschusses für die Verbreitung CO2-armer Technologien zur Kenntnis;

68. weist darauf hin, dass die Entwicklung und der Einsatz bahnbrechender Technologien entscheidend sind, wenn es gelingen soll, den Klimawandel einzudämmen und die Partner der EU weltweit davon zu überzeugen, dass die Emissionen auch ohne Einbußen bei Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung verringert werden können; fordert eine Verpflichtung auf internationaler Ebene, die Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung zu erhöhen, um bahnbrechende Technologien in den maßgeblichen Wirtschaftszweigen zu fördern; erachtet es als wesentlich, dass Europa mit gutem Beispiel vorangeht, indem es die Ausgaben für die Erforschung klimafreundlicher und energieeffizienter Industrie- und Energietechnologien erheblich aufstockt, und dass die Europäische Union in diesem Bereich eng mit internationalen Partnern wie den BRIC-Staaten und den USA zusammenarbeitet;

69. ist der Ansicht, dass Innovation eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die Erderwärmung unter 2 °C bleibt, und stellt fest, dass Innovation bei einer marktbasierten Wirtschaft in unterschiedlicher Weise gefördert werden kann; fordert die Kommission auf, die Mechanismen zur Honorierung der Vorreiterstellung von Unternehmen zu bewerten, die sich hinsichtlich ihrer Fähigkeit unterscheiden, Innovationen anzuregen und Technologien weltweit zu verbreiten und zum Einsatz zu bringen; verlangt die Anerkennung des Rechts der Entwicklungsländer, von den Flexibilitätsregelungen des TRIPS-Übereinkommens umfassend Gebrauch zu machen;

70. betont, wie wichtig der Aufbau einer engeren Zusammenarbeit zwischen Europa und den LDC ist; ist der Ansicht, dass die EU Bemühungen unterstützen sollte, dank derer die am wenigsten entwickelten Länder in die Lage versetzt werden, Partner und Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen in erneuerbare Energien und „grüne“ Technologien zu finden, und fordert die Kommission auf, Vorschläge für gemeinsame Forschungsprogramme zu alternativen Energiequellen und zu der Frage zu unterbreiten, wie die EU die Zusammenarbeit innerhalb verschiedener Industriezweige zwischen Industrie- und Entwicklungsländern fördern kann;

Energie, Energieeffizienz und Ressourceneffizienz

71. weist darauf hin, dass eine verbesserte Effizienz laut einer aktuellen Analyse der IEA den besten Weg zu einem besseren Energiemanagement in den kommenden Jahrzehnten darstellt, da sich Investitionen in einen klimakompatiblen Kurs bis 2050 dadurch dreifach auszahlen, wobei aber verstärkt politisches Handeln und politische Anreize erforderlich sind;

72. bedauert, dass das Potenzial zur Energieeinsparung weltweit und auch in der EU nicht ausreichend genutzt wird, und hebt hervor, dass Energieeinsparungen die Schaffung von Arbeitsplätzen, finanzielle Einsparungen, Energieversorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Emissionssenkungen ermöglichen; fordert die Europäische Union auf, Energieeinsparungen in internationalen Verhandlungen mehr Aufmerksamkeit zu widmen, und zwar bei der Erörterung des Technologietransfers, der Entwicklungspläne für Entwicklungsländer und der Finanzhilfe; und betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre eigenen Ziele erreichen müssen, um glaubwürdig zu sein;

73. weist darauf hin, dass Schätzungen zufolge weiterhin weltweit 2 Milliarden Menschen keinen Zugang zu einer nachhaltigen und erschwinglichen Energieversorgung haben; hebt hervor, dass gemäß den klimapolitischen Zielsetzungen gegen das Problem der Energiearmut vorgegangen werden muss; weist darauf hin, dass es Technologien im Bereich Energieversorgung gibt, die sowohl dem weltweiten Umweltschutz als auch dem lokalen Entwicklungsbedarf gerecht werden;

74. bedauert, dass das Rahmenabkommen der Vereinten Nationen über den Klimawandel (UNFCCC) und das Übereinkommen über biologische Vielfalt (CBD) nicht genügend koordiniert werden, wodurch Ressourcen verschwendet und wertvolle und zusätzliche politische Chancen verpasst werden; betont, dass in verschiedenen Studien, darunter die TEEB-Studie, klargestellt wird, dass es oft billiger ist, mit nachhaltigen Verfahren Ökosystemleistungen zu erhalten, als in den Ersatz verloren gegangener Funktionen durch alternative schwerfällige Infrastrukturen oder technische Lösungen zu investieren; fordert entsprechend die EU und ihre Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, auf der bevorstehenden elften Konferenz der Vertragsparteien (COP 11) in Hyderabad ihre Klimaschutzziele mit den Zielen in Bezug auf den Schutz der biologischen Vielfalt eng miteinander zu verknüpfen;

75. betont, dass ein besserer Zugang zu umweltfreundlichen Technologien und deren Transfers in der ganzen Welt und insbesondere in Entwicklungsländern gefördert werden muss, um den Zugang zu technologischen Kenntnissen zu verbessern, zuverlässige Informationen über vorhandene Patente und Technologien zu erfassen und bereitzustellen, die gemeinsame Nutzung, den Austausch und die Zusammenführung von Rechten des geistigen Eigentums mittels transparenter und sicherer Mechanismen zu ermöglichen und auszubauen und neue Mechanismen zu entwickeln, die der Forschungsförderung dienen und nicht den Zugang zu Innovationen verhindern; fordert daher die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die mit den Rechten des geistigen Eigentums verbundenen Fragen anzugehen, damit effizient und rasch innovative Lösungen gefunden und verbreitet werden, die dringend erforderlich sind, um den Klimawandel begegnen und bekämpfen zu können;

Klimadiplomatie

76. hebt hervor, dass die EU in den internationalen Klimaschutzverhandlungen weiterhin konstruktiv vorgehen und die Klimadiplomatie der EU unter dem Dach des EAD durch alle EU-Organe vor der Konferenz von Doha weiterentwickelt werden muss, um das klimaschutzpolitische Profil der EU zu schärfen, die internationalen Klimaschutzverhandlungen mit neuem Elan voranzutreiben und den Partnern weltweit, insbesondere den größten Emittenten, Anreize zu bieten, verbindliche, vergleichbare und effektive Emissionssenkungsmaßnahmen und angemessene Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen festzulegen;

77. bedauert, dass das Senkungsziel der EU nicht mit dem von ihr verabschiedeten 2-Grad-Ziel und einem kostengünstigen Weg zur Erreichung des Treibhausgassenkungsziels bis 2050 in Einklang steht;

78. betont, wie wichtig es ist, (subglobale) Allianzen mit den fortschrittlichsten Staaten einzugehen, um den Verhandlungsprozess weiter voranzutreiben und die Zustimmung der Großemittenten zu ehrgeizigen und ausreichenden Zielen zur Reduzierung der Treibhausgasemission zu erhalten;

79. hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass es darauf ankommt, dass die Europäische Union als einer der Hauptakteure beim Streben nach Fortschritten hin zu einem internationalen Übereinkommen auf der Konferenz von Doha „mit einer Stimme“ spricht und in dieser Hinsicht einig bleibt;

80. betont die wichtige Rolle der beiden „Gastgeberstaaten“ – von Katar als einem der größten Öl- und Gasproduzenten weltweit, der seine Ressourcen jetzt schwinden sieht, aber dennoch nach wie vor den höchsten Pro-Kopf-CO2-Ausstoß weltweit aufweist, sowie von Südkorea als führender Nation im Bereich „grüne Technologien“ und erstes asiatisches Land, das bei der gesetzlichen Verankerung des Klimawandels das Konzept von Obergrenzen und Handel umsetzt – und fordert beide Staaten, die derzeit beide keine Annex-I-Länder sind, auf, eine Vorreiterrolle zu übernehmen und neue Bündnisse aufzubauen;

81. drückt sein Bedauern darüber aus, dass die informelle Praxis, auf einen Konsens unter allen Ratsdelegationen zu warten, zu Verzögerungen bei dringenden Klimaschutzmaßnahmen führt, und fordert den Rat daher mit Nachdruck auf, im Einklang mit den Verträgen jederzeit auf der Grundlage der qualifizierten Mehrheit zu entscheiden, wobei dies im Allgemeinen insbesondere Artikel 16 Absatz 3 EUV wäre und speziell bezogen auf das gesamte Verfahren zur Schließung internationaler Übereinkommen Artikel 218 Absatz 8 AEUV;

82. weist darauf hin, dass die Kommission einen Fahrplan für ein CO2-freies Europa bis 2050 vorgelegt hat, was zwar ein sehr ehrgeiziges, aber erreichbares Ziel darstellt; bekräftigt aus dieser Perspektive seine Verpflichtung zur Senkung von Treibhausgasemissionen auch außerhalb eines internationalen Übereinkommens;

83. macht darauf aufmerksam, dass die globale Erderwärmung die gegenseitige Abhängigkeit aller Länder deutlich vor Augen führt; erachtet es daher als notwendig, zu einer globalen Übereinkunft zu gelangen, um einen katastrophalen Wandel zu verhindern, der sich auf die gesamte Menschheit auswirken würde;

Delegation des Europäischen Parlaments

84. ist der Ansicht, dass die EU-Delegation bei den Verhandlungen über den Klimawandel eine herausragende Rolle spielt, und hält es daher für nicht hinnehmbar, dass bei vorherigen Konferenzen der Vertragsparteien Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht an den EU-Koordinierungssitzungen teilnehmen durften; erwartet, dass zumindest der Leiter der Delegation des Europäischen Parlaments zu EU-Koordinierungssitzungen in Doha Zugang erhält;

85. stellt fest, dass gemäß der im November 2010 von der Kommission und dem Parlament geschlossenen Rahmenvereinbarung die Kommission im Fall multilateraler Übereinkommen die Aufnahme von Mitgliedern des Parlaments als Beobachter in die Verhandlungsdelegationen der Union erleichtern muss; weist darauf hin, dass für den Abschluss von Übereinkünften zwischen der Union und Drittländern oder internationalen Organisationen gemäß Artikel 218 AEUV (Vertrag von Lissabon) die Zustimmung des Parlaments erforderlich ist;

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86. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen mit der Bitte um Weiterleitung an alle Vertragsparteien, die keine Mitgliedstaaten der EU sind, zu übermitteln.