Entschließungsantrag - B7-0499/2012Entschließungsantrag
B7-0499/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur anstehenden Weltkonferenz zur internationalen Telekommunikation (WCIT‑2012) der Internationalen Fernmeldeunion und zur möglichen Erweiterung des Anwendungsbereichs der Internationalen Telekommunikationsvorschriften

19.11.2012 - (2012/2881(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Marietje Schaake im Namen der ALDE-Fraktion
Amelia Andersdotter, Judith Sargentini im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0498/2012

Verfahren : 2012/2881(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0499/2012
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B7-0499/2012
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B7‑0499/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur anstehenden Weltkonferenz zur internationalen Telekommunikation (WCIT‑2012) der Internationalen Fernmeldeunion und zur möglichen Erweiterung des Anwendungsbereichs der Internationalen Telekommunikationsvorschriften

(2012/2881(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/140/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009[1] zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste, die Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und die Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und ‑dienste,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009[2] zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und ‑diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/77/EG vom 16. September 2002[3] über den Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2011 zu dem Thema „Offenes Internet und Netzneutralität in Europa“[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2010 zu dem Thema „Verwaltung des Internet: Die nächsten Schritte“[5],

–   unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts der EU bezüglich der Überarbeitung der Internationalen Telekommunikationsvorschriften auf der Weltkonferenz zur internationalen Telekommunikation oder in vorbereitenden Instanzen (COM(2012)0430),

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Internationalen Telekommunikationsvorschriften (International Telecommunication Regulations, ITR) von der Weltkonferenz der Verwaltungen für Telegrafie und Telefonie in Melbourne 1988 verabschiedet und seither nicht überarbeitet wurden;

B.  in der Erwägung, dass die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union diese Internationalen Telekommunikationsvorschriften unterzeichnet haben;

C. in der Erwägung, dass die Internationale Fernmeldeunion (ITU) für den 3. bis 14. Dezember 2012 eine Konferenz in Dubai einberufen hat, die Weltkonferenz für die internationale Telekommunikation (WCIT), um eine neue Fassung dieser Internationalen Telekommunikationsvorschriften zu vereinbaren;

1.  fordert den Rat und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass sämtliche Änderungen der Internationalen Telekommunikationsvorschriften mit dem Besitzstand der EU vereinbar sind sowie dem Ziel und den Interessen der Union förderlich sind, das Internet als öffentlichen Raum zu fördern, in dem die Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit, beachtet werden und sichergestellt wird, dass die Grundsätze des freien Marktes, die Netzneutralität und das Unternehmertum geachtet werden;

2.  betont, dass einige Vorschläge der Mitgliedstaaten der ITU zur Reform der Internationalen Telekommunikationsvorschriften negative Auswirkungen auf das Internet und seine Architektur, die Vorgänge, den Inhalt, die Sicherheit und die Geschäftsbeziehungen im Internet, die Verwaltung des Internets und den freien Informationsfluss im Internet haben würden;

3.  erklärt sich besorgt darüber, dass in den Vorschlägen für eine Reform der ITU auch die Einrichtung von speziellen Gebührenmechanismen für die Herstellung von Verbindungen enthalten ist, wodurch der offene und wettbewerbsgeprägte Charakter des Internets im Zuge von Preissteigerungen und Innovationshemmnissen erheblich gefährdet werden könnte;

4.  ist der Ansicht, dass einige der Vorschläge zur Folge haben, dass die ITU selbst die Zuständigkeit für die Regulierung des Internets erlangen und an die Stelle eines offenen und inklusiven Ansatzes mit Basisbeteiligung und der Mitwirkung mehrerer Interessenträger treten könnte;

5.  vertritt die Auffassung, dass weder die ITU noch irgendein anderes einzelnes zentrales internationales Gremium wie die ICANN als Aufsichtsstelle für das Internet geeignet ist;

6.  fordert die Mitgliedstaaten auf, alle Änderungen der Internationalen Telekommunikationsvorschriften zu verhindern, die sich nachteilig auf den offenen Charakter des Internets, die Netzneutralität, den Zugang zu kreativen Online-Inhalten und die partizipatorische Verwaltung durch mehrere Akteure wie Regierungen, überstaatliche Einrichtungen, nichtstaatliche Organisationen, große wie kleine private Betreiber und die Internet-Öffentlichkeit aus Nutzern und Verbrauchern auswirken würden;

7.  fordert den Rat auf, der Kommission ein klares und transparentes Mandat dafür zu erteilen, mit den Mitgliedstaaten eine einheitliche Strategie der EU abzusprechen, mit der hauptsächlich darauf abgezielt wird, den offenen Charakter des Internets zu sichern und zu wahren, die Rechte und Freiheiten der Nutzer im Internet zu schützen und die Verhandlungen über die Überarbeitung der Internationalen Telekommunikationsvorschriften im Namen der Europäischen Union auf der Grundlage von Beiträgen mehrerer Interessenträger zu koordinieren und dabei niemanden auszuschließen;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.