Entschließungsantrag - B7-0506/2012Entschließungsantrag
B7-0506/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur anstehenden Weltkonferenz zur internationalen Telekommunikation (WCIT‑2012)

19.11.2012 - (2012/2881(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Jacky Hénin, Marisa Matias, Miloslav Ransdorf, Patrick Le Hyaric, Lothar Bisky, Jean-Luc Mélenchon, Inês Cristina Zuber im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2012/2881(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0506/2012
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B7‑0506/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur anstehenden Weltkonferenz zur internationalen Telekommunikation (WCIT‑2012)

(2012/2881(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts der EU bezüglich der Überarbeitung der Internationalen Telekommunikationsvorschriften auf der Weltkonferenz zur internationalen Telekommunikation oder in vorbereitenden Instanzen (COM(2012)0430),

–   unter Hinweis auf die Rechtsvorschriften der Europäischen Union zum Erlass von Vorschriften im Bereich Telekommunikation,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass auf der Bevollmächtigtenkonferenz 2010 der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) beschlossen wurde, vom 3. bis 14. Dezember 2012 in Dubai eine Weltkonferenz zur internationalen Telekommunikation (WCIT) abzuhalten, auf der die Internationalen Telekommunikationsvorschriften (International Telecommunication Regulations, ITR) überarbeitet werden sollen;

B.  in der Erwägung, dass die Internationalen Telekommunikationsvorschriften, die von der Weltkonferenz der Verwaltungen für Telegrafie und Telefonie in Melbourne 1988 verabschiedet und seither nicht überarbeitet wurden, einer Überarbeitung bedürfen, um sie an die neue Wirklichkeit in diesem dynamischen und ausschlaggebenden Sektor anzupassen;

C. in der Erwägung, dass die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union stimmberechtigte Mitglieder der ITU sind und dass die EU von der Kommission als nicht stimmberechtigtes Mitglied vertreten wird;

1.  betont, dass die Telekommunikationssysteme und das Internet öffentliche Güter sind und auch bleiben sollten, da der universelle Zugang zu ihnen und die demokratische Kontrolle über sie nur auf diese Weise gewährleistet werden können;

2.  empfiehlt, die Position des EP auf der Weltkonferenz zur internationalen Telekommunikation (WCIT) so zu formulieren, dass jegliche Änderungen an den aktuellen ITR in einer Weise vorgenommen werden müssen, dass die verstärkte internationale Zusammenarbeit gefördert und an der diskriminierungsfreien Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft zum Nutzen aller Bürger und Telekommunikationsnutzer weltweit mitgewirkt wird, wodurch dazu beigetragen wird, die Milleniums-Entwicklungsziele zu erreichen und eine inklusive Informationsgesellschaft zu schaffen, in der der Mensch im Mittelpunkt steht und die auf Entwicklung ausgerichtet ist;

3.  ist der Ansicht, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung, der Schutz der Privatsphäre des Einzelnen und die Achtung der Menschenrechte in Telekommunikationssystemen, insbesondere im Internet, als Grundsätze von wesentlicher Bedeutung sind, um eine faire und demokratische moderne Gesellschaft aufzubauen; betont, dass die kulturelle Vielfalt geachtet und bewahrt werden muss und dass das Bekenntnis zu dieser kulturellen Vielfalt ungeachtet von Überzeugungen, Sitten und Gebräuchen oder besonderen Werten gefördert werden muss;

4.  vertritt den Standpunkt, dass die Telekommunikationssysteme und das Internet öffentliche Gemeingüter sind und staatliche Stellen den universellen Zugang zu ihnen gewährleisten müssen, damit sie zu Instrumenten der Entwicklung von Mensch und Gesellschaft werden und so wiederum zur Herausbildung einer inklusiven und diskriminierungsfreien Gesellschaft zum Nutzen aller Menschen beitragen;

5.  hebt hervor, dass die Telekommunikationssysteme und das Internet transparent, multilateral und demokratisch reguliert werden müssen und die verschiedenen Teile der Gesellschaft daran mitwirken müssen, wodurch ihre Eigenschaft als Gemeinschaftswerk gewahrt und gefördert wird;

6.  widersetzt sich sämtlichen Regelungen zur Filterung oder Priorisierung des Datenverkehrs, bei denen ethische und technische Kriterien nicht eingehalten werden, die auf politischen, kommerziellen, religiösen, kulturellen oder auch wirtschaftlichen Faktoren oder irgendeiner anderen Form von Diskriminierung oder Vorzugsbehandlung beruhen;

7.  verficht mit Nachdruck den Grundsatz der Netzneutralität und unterstützt deshalb Vorschläge, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass die überarbeiteten Internationalen Telekommunikationsvorschriften nach wie vor auf hohem Niveau, maßgeblich und technologieneutral sind, zu niedrigeren Preisen und zu mehr Transparenz bei der Preisgestaltung für den internationalen Telekommunikationsdatenverkehr beitragen und in ihnen die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten geachtet werden;

8.  drängt darauf, dass die ITU und die einschlägigen Organisationen, die an der Entwicklung von IP-gestützten Netzen und des künftigen Internets beteiligt sind, enger zusammenarbeiten und sich besser abstimmen, je nach Sachlage auch durch Kooperationsvereinbarungen, damit die Rolle der ITU bei der Verwaltung des Internets so gestärkt wird, dass der Nutzen für die Weltgemeinschaft maximiert wird; ist der Ansicht, dass die Stabilität, die Sicherheit und die allgemeinen Funktionen des Telekommunikationsnetzes aktiv geschützt werden müssen, indem technische Vorkehrungen getroffen werden, die mit den internationalen Normen im Einklang stehen und die Einführung bewährter Verfahren begünstigen;

9.  betont, dass das Internet auf offenen Standards beruhen muss, mit denen die Interoperabilität unterstützt wird, die allen die Mitwirkung an seiner Weiterentwicklung ermöglichen und mit denen die ständige Weiterentwicklung und weite Verbreitung neuer Technologien und Modelle für Zugang und Nutzung gefördert werden; vertritt die Auffassung, dass durch die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen dafür gesorgt werden muss, dass die Dynamik des Internets als Raum der Zusammenarbeit erhalten bleibt;

10. ist der Ansicht, dass sämtliche Maßnahmen gegen rechtswidrige Handlungen im Netz nicht auf die Zugangs- und Übertragungsmittel abzielen dürfen, sondern gegen die unmittelbar Verantwortlichen gerichtet sein und unter strenger Beachtung des gesetzlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör getroffen werden müssen und dass dabei den Grundsätzen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Privatsphäre und der Achtung der Menschenrechte stets Rechnung zu tragen ist;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.