Entschließungsantrag - B7-0520/2012Entschließungsantrag
B7-0520/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2014

20.11.2012 - (2012/2829 (RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Carlo Casini im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen


Verfahren : 2012/2829(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0520/2012

B7‑0520/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments

 
zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2014
(2012/2829 (RSP))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 10 und 17 des Vertrags über die Europäische Union,

–   unter Hinweis auf die Artikel 10 und 11 des dem Beschluss des Rates vom 20. September 1976 in der geänderten Fassung[1] beigefügten Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom ... 2012 zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2014,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Unionsebene unmittelbar von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments vertreten werden;

B.  in der Erwägung, dass politische Parteien auf europäischer Ebene zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und Bürger der Union beitragen;

C. in der Erwägung, dass der Präsident der Europäischen Kommission vom Parlament auf Vorschlag des Europäischen Rates mit qualifizierter Mehrheit gewählt wird, der das Ergebnis der Wahlen zum Parlament berücksichtigen und geeignete Konsultationen führen muss, bevor er einen Kandidaten nominiert;

D. in der Erwägung, dass die Kommission als Kollegium dem Europäischen Parlament verantwortlich ist;

E.  in der Erwägung, dass das neue Parlament genug Zeit haben muss, um sich im Vorfeld der Wahl des neuen Kommissionspräsidenten zu positionieren;

F.  in der Erwägung, dass die Wahl des Kommissionspräsidenten in der konstituierenden Tagung des Parlaments im Juli 2014 stattfinden sollte, damit die neue Kommission ihr Amt am 1. November 2014 aufnehmen kann;

G. in der Erwägung, dass das Parlament über seine Zustimmung zum gesamten Kollegium der Kommissionsmitglieder abstimmt, nachdem es die vom Rat im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten auf der Grundlage der Empfehlungen der Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Kandidaten gehört hat;

1.  fordert die europäischen politischen Gruppierungen nachdrücklich auf, Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission zu nominieren, und geht davon aus, dass diese Kandidaten im parlamentarischen Wahlkampf eine führende Rolle spielen; hält es für äußerst wichtig, die politische Legitimität sowohl des Parlaments als auch der Kommission zu stärken, indem deren Wahl jeweils unmittelbarer mit der Entscheidung der Wähler verknüpft wird;

2.  fordert den künftigen Präsidenten der Kommission auf, dafür zu sorgen, dass im Kollegium der nächsten Kommission ein ausgewogenes Verhältnis beider Geschlechter herrscht;

3.  fordert den Rat auf, das Parlament dazu zu konsultieren, ob die Wahlen entweder vom 15.-18. Mai oder vom 22.-25. Mai 2014 abgehalten werden sollten;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.