ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Empfehlungen der Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags im Hinblick auf die Schaffung eines von Massenvernichtungswaffen freien Nahen Ostens
5.12.2012 - (2012/2890(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Helmut Scholz, Patrick Le Hyaric, Willy Meyer, Miloslav Ransdorf, Marie-Christine Vergiat, Sabine Lösing im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0534/2012
B7‑0539/2012
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Empfehlungen der Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags im Hinblick auf die Schaffung eines von Massenvernichtungswaffen freien Nahen Ostens
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der zahlreichen Resolutionen der Vollversammlung der Vereinten Nationen zur Schaffung einer kernwaffenfreien Zone im Nahen Osten, z. B. die Resolutionen 3263 (XXIX) vom 9. Dezember 1974, 3474 (XXX) vom 11. Dezember 1975, 31/71 vom 10. Dezember 1976, 32/82 vom 12. Dezember 1977, 33/64 vom 14. Dezember 1978, 34/77 vom 11. Dezember 1979, 35/147 vom 12. Dezember 1980, 36/87 A und B vom 9. Dezember 1981, 37/75 vom 9. Dezember 1982, 38/64 vom 15. Dezember 1983, 39/54 vom 12. Dezember 1984, 40/82 vom 12. Dezember 1985, 41/48 vom 3. Dezember 1986, 42/28 vom 30. November 1987, 43/65 vom 7. Dezember 1988, 44/108 vom 15. Dezember 1989, 45/52 vom 4. Dezember 1990, 46/30 vom 6. Dezember 1991, 47/48 vom 9. Dezember 1992, 48/71 vom 16. Dezember 1993, 49/71 vom 15. Dezember 1994, 50/66 vom 12. Dezember 1995, 51/41 vom 10. Dezember 1996, 52/34 vom 9. Dezember 1997, 53/74 vom 4. Dezember 1998, 54/51 vom 1. Dezember 1999, 55/30 vom 20. November 2000, 56/21 vom 29. November 2001, 57/55 vom 22. November 2002, 58/34 vom 8. Dezember 2003, 59/63 vom 3. Dezember 2004, 60/52 vom 8. Dezember 2005, 61/56 vom 6. Dezember 2006, 62/18 vom 5. Dezember 2007, 63/38 vom 2. Dezember 2008, 64/26 vom 2. Dezember 2009, 65/42 vom 8. Dezember 2010 und 66/25 vom 2. Dezember 2011,
– in Kenntnis der Resolutionen 1540 (2004) und 1673 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW),
– in Kenntnis des Abschlussdokuments der Konferenz der Vertragsparteien zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen von 2010, vor allem die Abschlusserklärung in Band I, „Schlussfolgerungen und Empfehlungen für Folgemaßnahmen“, Absätze 104 und 116 sowie Kapitel IV zum Nahen Osten, insbesondere zur Umsetzung der 1995 verabschiedeten Resolution zum Nahen Osten,
– in Kenntnis der Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki Moon, vom 24. November 2012, in der der VN-Generalsekretär nochmals seine Unterstützung für die Einberufung der von den Vereinten Nationen geförderten Konferenz zur Schaffung einer von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone unter Beteiligung aller Staaten des Nahen Ostens bekräftigte,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 26. Februar 2004[1], vom 10. März 2005[2], vom 17. November 2005[3] und vom 14. März 2007[4] über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung und vom 10. März 2010[5] zu dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft in einer Situation, in der der Nahe Osten von gewaltsamen Konflikten gekennzeichnet ist und sich in der Region rasante und tief greifenden Veränderungen vollziehen, dringender denn je gefragt ist, ihre Bemühungen um Frieden, Abrüstung und Vertrauensbildung zu verstärken;
B. in der Erwägung, dass der Beginn der Schaffung einer kernwaffenfreien Zone im Nahen Osten einen wichtigen Schritt in Richtung Frieden und Sicherheit sowie zu einer Lösung sowohl der regionalen als auch der weltweiten Konflikte darstellen würde;
C. in der Erwägung, dass es sich bei der Vereinbarung, im Jahr 2012 eine Konferenz zur Schaffung einer von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten einzuberufen, um eines der wichtigsten Ergebnisse der Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags von 2010 handelt; in der Erwägung, dass die Vorbereitungen für diese Konferenz weit vorangeschritten sind; in der Erwägung, dass bis auf Israel alle Länder der Region ihre Bereitschaft signalisiert haben, wie vorgesehen an der Konferenz teilzunehmen;
D. in der Erwägung, dass die Konferenz auf Bestreben der Vereinigten Staaten unter Verweis auf die gegenwärtige Lage im Nahen Osten und die Tatsache, dass sich die Staaten in der Region bislang auf keine annehmbaren Bedingungen für eine Konferenz einigen konnten, vertagt wurde;
E. in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki Moon, am 24. November 2012 erklärte, die für 2012 geplante Konferenz werde möglicherweise 2013 stattfinden;
F. in der Erwägung, dass der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen eine Stütze für die weltweite Sicherheit ist; in der Erwägung, dass die mangelnden Fortschritte beim nuklearen Abrüstungsprozess mit einer anhaltenden Vertrauenskrise in Bezug auf den Vertrag einhergehen; in der Erwägung, dass die Krise ohne die Aufnahme von Gesprächen über eine kernwaffenfreie Zone im Nahen Osten weiter verschärft werden würde und die Gefahr von schwerwiegenden Folgen für die NVV-Überprüfungskonferenz 2015 bestünde;
1. bedauert die Verschiebung der für 2012 geplanten Konferenz zur Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten außerordentlich;
2. fordert den VN-Generalsekretär, den VN-Vermittler, die Befürworter der 1995 verabschiedeten Resolution zum Nahen Osten, die EU-Organe und die EU-Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die für 2012 geplante Konferenz spätestens Anfang 2013 stattfindet;
3. unterstreicht die Bedeutung des Beitritts Israels zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen; fordert Israel auf, seine Nuklearanlagen dem Sicherungssystem der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) zu unterstellen, wie dies von der Generalkonferenz der IAEO in ihrer Resolution GC(56)/RES/15 vom 20. September 2012 gefordert wurde;
4. fordert Israel auf, seinen Standpunkt in Bezug auf die Konferenz zu überdenken und sich konstruktiv an deren Vorbereitung und Durchführung zu beteiligen; fordert alle Parteien auf, den nötigen politischen Willen zur Überwindung der Hindernisse und zur konstruktiven Erarbeitung von Kompromissen zu zeigen, damit 2013 Gespräche über eine kernwaffenfreie Zone aufgenommen werden können;
5. fordert alle Staaten in der Region auf, allen relevanten Übereinkommen über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die atomare Abrüstung beizutreten und sie umzusetzen, ihre internationalen Verpflichtungen und Zusagen in diesem Bereich nach Treu und Glauben zu erfüllen und uneingeschränkt mit der IAEO zusammenzuarbeiten;
6. fordert alle Länder in der Region auf, bis zur Schaffung einer kernwaffenfreien Zone weder Kernwaffen zu entwickeln, herzustellen, zu testen oder anderweitig zu beschaffen noch die Stationierung von Kernwaffen oder Kernsprengkörpern auf ihrem Hoheitsgebiet oder Gebieten, die sich in ihrer Kontrolle befinden, zuzulassen;
7. fordert alle Länder in der Region auf, dem Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen sowie dem Übereinkommen über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen beizutreten;
8. hebt hervor, dass Fortschritte im Nahost-Friedensprozess ein entscheidender Faktor für Frieden und Sicherheit in der Region sind; begrüßt den Beschluss der Vollversammlung der Vereinten Nationen, Palästina den Status eines beobachtenden Nichtmitgliedstaats zu verleihen; fordert die EU nachdrücklich auf, die Dynamik des Augenblicks zu nutzen und in ihrer Funktion als Mitglied des Nahost-Quartetts wirksame Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, dem Bestreben der Palästinenser nach echter staatlicher Unabhängigkeit und Entwicklung sowie dem israelischen Sicherheitsbedürfnis Rechnung zu tragen; unterstreicht, dass eine echte Lösung für die gegenwärtige Krise nur durch die Schaffung eines palästinensischen Staates an der Seite Israels – innerhalb der Grenzen von 1967 und mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt – erreicht werden kann;
9. fordert alle – erklärten und nicht erklärten – Atommächte, insbesondere aber Frankreich, das Vereinigte Königreich, die USA und Israel, auf, gegenüber dem Iran und allen anderen Staaten im Nahen Osten negative Sicherheitsgarantien abzugeben; betont, dass solche Garantien einen wesentlichen Bestandteil der Bemühungen darstellen, in der Region Vertrauen und Sicherheit herzustellen;
10. weist darauf hin, dass die atomare Abrüstung und die Nichtverbreitung von Kernwaffen dem Wesen nach zusammenhängen und sich gegenseitig verstärken; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die atomare Abrüstung zu einem Schwerpunktthema der Außen- und Sicherheitspolitik zu machen und die festgefahrenen Abrüstungsverhandlungen auf bilateraler und multilateraler Ebene wieder in Gang zu setzen;
11. fordert die Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone in Europa; fordert die französische und die britische Regierung zur Abschaffung ihrer Kernwaffen auf; fordert die Regierung der Vereinigten Staaten nachdrücklich auf, ihre taktischen Kernwaffen aus Europa abzuziehen, und fordert die Regierung der Russischen Föderation auf, das Gleiche in Bezug auf ihren westlichen Landesteil zu tun; fordert die Auflösung aller Abkommen zur nuklearen Teilhabe zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten;
12. betont, dass die beste Lösung des Problems der Verbreitung darin bestehen würde, die Kernenergie ein für alle Mal aufzugeben, da auch ihre friedliche Nutzung große Gefahren birgt und der Einsatz von Technologien für die friedliche Nutzung zu militärischen Zwecken nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann;
13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem EU-Sonderbeauftragten für den Friedensprozess im Nahen Osten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Regierungen und Parlamenten der Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, dem Generaldirektor der IAEO, dem Gesandten des Nahost-Quartetts, dem Generalsekretär der Arabischen Liga, dem Staatssekretär im finnischen Außenministerium und Vermittler der Konferenz, Jaakko Laajava, und den Regierungen und Parlamenten von Israel, dem Iran und allen übrigen Staaten in der Region zu übermitteln.