ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Ukraine
5.12.2012 - (2012/2889(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Jaromír Kohlíček im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Ukraine,
– unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der Europäischen Union und der Ukraine, das am 1. März 1998 in Kraft getreten ist, und auf die laufenden Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen, das das PKA ablösen soll,
– unter Hinweis auf die Liste prioritärer Maßnahmen für das Jahr 2010, auf die sich die Ukraine und die EU gemeinsam geeinigt haben,
– unter Hinweis auf die Ergebnisse der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen in der Ukraine vom Februar 2010,
– unter Hinweis auf die Resolution 1755 (2010) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats über die Funktionsweise der demokratischen Institutionen in der Ukraine vom 5. Oktober 2010,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Ukraine aufgrund ihrer Größe, ihrer geografischen Lage und ihrer historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und anderen Bindungen an Mittel- und Westeuropa ein wichtiger Partner für die EU und ein maßgeblicher regionaler Akteur ist;
B. in der Erwägung, dass die politische und staatliche Führung der Ukraine wiederholt ihr Bekenntnis zur Integration in Europa und ihr langfristiges Ziel bestätigt hat, die Ukraine in die Lage zu versetzen, Mitglied der Europäischen Union zu werden; in der Erwägung, dass die Ukraine die Auffassung vertritt, dass ein Assoziierungsabkommen eine Schlüsselfunktion für das Erreichen dieses Ziels einnimmt; in der Erwägung, dass alle politisch Handelnden in der Ukraine sowie die Zivilgesellschaft und die Öffentlichkeit weiterhin dieses Ziel befürworten;
C. in der Erwägung, dass die laufenden Verhandlungen zwischen der Ukraine und der EU über das Assoziierungsabkommen abgeschlossen wurden; in der Erwägung, dass der Ratifizierungsprozess aufgrund der negativen Bewertung der Menschenrechtslage und der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine durch die EU ins Stocken geraten ist; in der Erwägung, dass die Verhandlungen über eine Visaerleichterung weit fortgeschritten sind;
D. in der Erwägung, dass die Russische Föderation der Ukraine gleichzeitig die Möglichkeit einräumt, einer Zollunion mit der Russischen Föderation, Belarus und Kasachstan beizutreten; in der Erwägung, dass dies Länder sind, die immer noch einen wichtigen Exportmarkt für ukrainische Produkte bilden;
E. in der Erwägung, dass die Regierung der Ukraine ihre beiden außenpolitischen Ziele klar formuliert hat, nämlich das Streben nach engeren Beziehungen mit der EU und die Verbesserung der Beziehungen mit Russland; in der Erwägung, dass der Preis für diese Rivalität zwischen der EU und Russland von der Bevölkerung in den an die EU und die Russische Föderation angrenzenden Ländern gezahlt wird;
F. in der Erwägung, dass bei den Parlamentswahlen am 28. Oktober 2012 eine hohe Wahlbeteiligung gegeben war und sich das starke Bekenntnis der ukrainischen Bevölkerung zur Demokratie zeigte; in der Erwägung, dass die OSZE kritisiert hat, dass diese Wahlen durch den Mangel an gleichen Bedingungen für alle gekennzeichnet waren, der vor allem auf den missbräuchlichen Einsatz behördlicher Ressourcen, die fehlende Transparenz in Bezug auf die Wahlkampf- und Parteienfinanzierung und das Fehlen einer ausgewogenen Medienberichterstattung zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass die OSZE andererseits festgestellt hat, dass die Wähler eine Wahl zwischen unterschiedlichen Parteien hatten; in der Erwägung, dass die Bewertung der Stimmabgabe und ‑auszählung durch die OSZE überwiegend positiv ausfiel, dass es aber bei der Feststellung der Wahlergebnisse an Transparenz mangelte;
G. in der Erwägung, dass die Ukraine von der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise stark getroffen wurde, weil das Land in hohem Maße von seiner Metallindustrie, seinem Bankensystem und seinem Energiesektor abhängig ist; in der Erwägung, dass die Ukraine stark von IWF-Anleihen abhängig geworden ist; in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise und die vom IWF diktierten Auflagen zu einem Verfall der Reallöhne und zu steigender Arbeitslosigkeit, einem Anstieg der Erdgaspreise für private Verbraucher und zu anderen schwerwiegenden sozialen Problemen geführt hat;
1. nimmt das auf Europa gerichtete Streben des ukrainischen Volkes zur Kenntnis und bekräftigt seine Bereitschaft, eine langfristige Partnerschaft einschließlich einer europäischen Perspektive für die Ukraine zu schaffen;
2. betont, dass zwischen den europäischen Bestrebungen und der Fortführung der für beide Seiten vorteilhaften Beziehungen zwischen der Ukraine und Russland kein Widerspruch besteht; vertritt die Auffassung, dass die Ukraine eine Brücke zwischen der EU, Russland und anderen Ländern dieses Raums schlagen und die Lösung der festgefahrenen Konflikte in diesem Raum fördern kann;
3. fordert die EU und alle Nachbarstaaten auf, nicht in die innerstaatlichen Angelegenheiten des Landes einzugreifen und auf jeglichen Druck auf die Ukraine, sei er wirtschaftlicher oder anderer Art, zu verzichten;
4. ist der Ansicht, dass politische Stabilität und echte Demokratie von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung der Ukraine sind; begrüßt den bisher erreichten Fortschritt, unterstreicht allerdings, dass dauerhafte politische Stabilität nur geschaffen werden kann, wenn eine klare Gewaltenteilung – auch zwischen mächtigen Wirtschaftskonzernen und staatlichen Institutionen – eingeführt, die Korruption bekämpft und die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich überwunden wird;
5. bedauert, dass die Verhandlungen zwischen der EU und der Ukraine der Bevölkerung auf beiden Seiten bisher äußerst wenig zugutegekommen sind; kritisiert, dass, obwohl die Ukraine durch das Assoziierungsabkommen verpflichtet ist, den gemeinschaftlichen Besitzstand zu einem großen Teil zu übernehmen, dieser im sozialen Bereich bisher weitgehend vernachlässigt wurde;
6. ist der Auffassung, dass Themen wie die Visaliberalisierung, kurzfristige Infrastrukturprojekte, Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich, Energieeffizienz, Bildung und Umweltschutz der Partnerschaft die erforderlichen Anstöße geben könnten; betont die Bedeutung einer Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen der EU und der Ukraine und der Sicherheitsnormen in diesem Bereich; empfiehlt die weitere Harmonisierung technischer Normen;
7. fordert den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um das Assoziierungsabkommen EU-Ukraine zügig zum Abschluss zu bringen, und dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten alle für den Ratifizierungsprozess relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen;
8. begrüßt den Fortschritt in den Verhandlungen über das Visaerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine, mit dem die Ausstellung von Visa für die Bürger der Ukraine verbessert wird; weist allerdings nachdrücklich darauf hin, dass noch entschiedener auf eine Visaliberalisierung hingewirkt werden muss;
9. betont die Bedeutung der Zivilgesellschaft für die demokratische Entwicklung der Ukraine und die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Kontakte zwischen der Ukraine und der EU; hebt hervor, dass Sozialpartner und insbesondere Gewerkschaften gezielte Unterstützung seitens der EU brauchen, um ihre Kapazitäten zu verstärken;
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Parlament und der Regierung der Ukraine und den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarats zu übermitteln.