Entschließungsantrag - B7-0005/2013Entschließungsantrag
B7-0005/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Todesfällen, die kürzlich durch Brände in Textilfabriken verursacht wurden, vor allem in Bangladesch

9.1.2013 - (2012/2908(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Phil Bennion im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0004/2013

Verfahren : 2012/2908(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0005/2013
Eingereichte Texte :
B7-0005/2013
Angenommene Texte :

B7‑0005/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Todesfällen, die kürzlich durch Brände in Textilfabriken verursacht wurden, vor allem in Bangladesch

(2012/2908(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit,

–   unter Hinweis auf den Globalen Pakt der Vereinten Nationen,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Bangladesch mit etwa 4500 Fabriken, in denen mehr als zwei Millionen Menschen beschäftigt sind, der zweitgrößte Bekleidungshersteller der Welt ist;

B.  in der Erwägung, dass die Textilausfuhren bis zu 80 % der jährlichen Ausfuhren Bangladeschs ausmachen, die sich auf ein Gesamtvolumen von 24 Milliarden USD (15 Milliarden GBP) belaufen;

C. in der Erwägung, dass bei Fabrikbränden in Bangladesch laut den Schätzungen der Kampagne für Saubere Kleidung seit 2006 bis zu 700 Menschen ums Leben gekommen sind, dass viele dieser Brände hätten verhindert werden können und dass es nicht so viele Opfer gegeben hätte, wenn die Sicherheitsstandards eingehalten worden wären;

D. in der Erwägung, dass kürzlich 289 Menschen in einer Textilfabrik in Karatschi ums Leben gekommen sind und ein Feuer in einer Fabrik in Lahore mindestens 25 Menschenleben gefordert hat;

1.  bedauert die tragischen Todesfälle bei Bränden am Arbeitsplatz in Bangladesch, Pakistan und an anderen Orten in Südasien, insbesondere den jüngsten Brand am 24. November 2012 in Dhaka, bei dem mindestens 112 Menschen gestorben sind, und den Brand einer Fabrik in Karatschi, bei dem mindestens 289 Menschen gestorben sind;

2.  weist darauf hin, dass viele dieser tragischen Todesfälle hätten verhindert werden können, wenn die Fabriken die grundlegenden Sicherheitsstandards eingehalten hätten;

3.  weist auf die Ergebnisse der Untersuchungskommission der Regierung von Bangladesch hin, die zu dem Schluss kam, dass der Grund für den Vorfall in Dhaka ein Sabotageakt war; weist jedoch darauf hin, dass viele Nichtregierungsorganisationen in Bangladesch bezüglich dieser Ergebnisse Bedenken geäußert haben;

4.  bedauert, dass einige Unternehmen zunächst versucht haben, ihre Zusammenarbeit mit dem von dem Brand in Dhaka betroffenen Unternehmen abzustreiten, und erst später eingeräumt haben, dass ihre Textilien auf diesem Gelände produziert worden waren;

5.  lehnt es entschieden ab, dass unzureichende oder gänzlich fehlende Evakuierungsvorkehrungen für den Bandfall in Fabriken mit hohem Risiko in Bangladesch und ganz Südasien die Regel zu sein scheinen;

6.  fordert die Regierung von Bangladesch, die Regierung von Pakistan und andere auf, deutlich mehr zu unternehmen, um das Recht der Arbeiter auf ein sicheres Arbeitsumfeld durchzusetzen, und ordnungsgemäße Inspektionen zur Überprüfung des Brandschutzes in großen Industriebetrieben einzuführen;

7.  betont, dass unbedingt sicherzustellen ist, dass geschulte Brandschutzexperten, die nicht der Kontrolle der zu inspizierenden Markenunternehmen oder Fabriken unterliegen, unabhängige Inspektionen durchführen, dass über die Ergebnisse aller Inspektionen öffentlich Bericht erstattet wird und eine Pflicht zu Instandhaltung und Instandsetzung besteht, um alle ermittelten Gefahren zu beheben;

8.  weist darauf hin, dass der Vorwurf besteht, dass in vielen südasiatischen Ländern Korruption zwischen den Gesundheits- und Sicherheitsinspektoren und den Fabrikbesitzern verbreitet ist, und fordert größere Anstrengungen zur Bekämpfung derartiger Praktiken;

9.  begrüßt die aktuellen Initiativen der Europäischen Kommission, mit denen das Ziel verfolgt wird, Unterstützung bei der Verbesserung der Sicherheit in den Fabriken in Bangladesch zu leisten, z. B. im Rahmen des Projekts zur Förderung der Arbeitsnormen im Konfektionskleidungssektor (Promotion of Labour Standards in the RMG sector) und der Zusammenarbeit mit der bangladeschischen Direktion für Brandbekämpfung und Zivilschutz; fordert, dass diese Zusammenarbeit verstärkt und, sofern angezeigt, auf die Nachbarländer ausgeweitet wird;

10. fordert multinationale Unternehmen, Bekleidungsunternehmen und Einzelhändler auf, in einem ersten, zu gegebener Zeit weiterzuentwickelnden Schritt dem bangladeschischen Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit (Bangladesh Fire and Building Safety Agreement) sowie ähnlichen Vorhaben in anderen Ländern, mit dem bzw. denen zur Bereitstellung eines Rahmens von Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Katastrophen beigetragen wird, beizutreten,

11. fordert multinationale Unternehmen, Einzelhändler, Nichtregierungsorganisationen und alle anderen beteiligten Interessenträger, gegebenenfalls einschließlich der Kommission, zur Zusammenarbeit auf, um einen Kennzeichnungsstandard zu entwickeln, mit dem sichergestellt wird, dass ein Produkt unter Einhaltung grundlegender Arbeitsbedingungen hergestellt wurde; weist darauf hin, dass dadurch außerdem gewährleistet wäre, dass Verbrauchern mehr Informationen bezüglich der Herstellung eines Produkts zur Verfügung gestellt würden;

12. ist der Ansicht, dass Unternehmen, die in Südasien und an anderen Orten in diesem Sektor tätig sind, die Pflicht haben, in den Fabriken, in denen sie ihre Waren produzieren lassen, zur Verbesserung der Sicherheitsstandards beizutragen;

13. weist auf die wichtige Rolle hin, die Arbeiter und Gewerkschaften spielen können, z. B. im Zusammenhang mit der Weiterverfolgung des Aufbaus von durch die Arbeiter geleiteten Sicherheitsräten in allen Fabriken, und auf die Bedeutung des Zugangs der Gewerkschaften zu Fabriken, um die Arbeiter darin zu schulen, wie sie ihre Rechte und ihre Sicherheit, einschließlich des Rechts, unsichere Arbeit zu verweigern, schützen können;

14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik / Vizepräsidentin der Kommission, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem VN-Menschenrechtsrat und der Regierung und dem Parlament von Bangladesch zu übermitteln.