Entschließungsantrag - B7-0018/2013Entschließungsantrag
B7-0018/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Handelsgesprächen zwischen der EU und dem Mercosur

9.1.2013 - (2012/2924(RSP))

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0553/2012
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Helmut Scholz im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2012/2924(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0018/2013
Eingereichte Texte :
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Angenommene Texte :

B7‑0018/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Handelsgesprächen zwischen der EU und dem Mercosur

(2012/2924(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur von 1995,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2010 zu den Handelsbeziehungen der EU zu Lateinamerika[1],

–   unter Hinweis auf die Entschließung des EUROLAT vom 19. Mai 2011 zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2011 zur Landwirtschaft der EU und dem internationalen Handel[2],

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Beziehungen zwischen der EU und dem Mercosur,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung der 14. Sitzung des Gemischten Ausschusses EU-Brasilien im Juni 2012,

–   in Kenntnis der Anfrage an die Kommission zum Stand der Handelsgespräche mit den Mercosur-Staaten (O-[000218/2012] – B7‑[0553/2012]),

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU und vier Ländern des Mercosur 1999 eingeleitet wurden, 2004 zum Stillstand kamen und auf dem EU-Mercosur-Gipfel 2010 wiederaufgenommen wurden;

B.  in der Erwägung, dass seit diesem Zeitpunkt neun Verhandlungsrunden geführt worden sind; in der Erwägung, dass der Schwerpunkt in den Verhandlungsrunden bislang auf dem normativen Teil des Abkommens lag; in der Erwägung, dass allerdings noch kein Termin für den Austausch von Angeboten für Marktzugänge festgelegt wurde;

C. in der Erwägung, dass der Mercosur derzeit durch die Zulassung Venezuelas als Mitgliedstaat, den weiterhin andauernden vorübergehenden Ausschluss Paraguays nach dem Putsch im Juni 2012 und den Ausbau der Beziehungen zu Bolivien und Ecuador als möglichen künftigen Vollmitgliedern des Mercosur, der auf die Einrichtung eines erweiterten Integrationsgebiets des Mercosur zielt, bedeutende Entwicklungen und Veränderungen durchläuft;

D. in der Erwägung, dass der Prozess der Integration der Region Lateinamerika durch die Schaffung der innerkontinentalen Integrationsstrukturen UNASUR, CELAC und ALBA als wichtigsten Einrichtungen weiterentwickelt und vertieft wurde, sowie auch durch die Schaffung der „Bank des Südens“ und weiterer Initiativen, durch die neue Schritte in Richtung Integration eingeleitet wurden, beispielsweise in den Bereichen Energiezusammenarbeit, Rohstoffe, Zölle und direkte Wahlen zum Parlasur;

E.  in der Erwägung, dass die EU und Brasilien sowie andere Mitgliedstaaten des Mercosur erneut ihre feste Entschlossenheit zur Erreichung eines ehrgeizigen, ausgewogenen und umfassenden Assoziierungsabkommens bekräftigt und die zentrale Bedeutung der WTO und des multilateralen Handelssystems für den weltweiten Wohlstand hervorgehoben haben und darin übereingekommen sind, dass es wichtig ist, im Sinne des reibungslosen Funktionierens und der Stärkung des Systems zusammenzuarbeiten;

F.  in der Erwägung, dass die EU, die USA und Japan im Dezember 2012 auf WTO-Ebene gegen Argentinien vorgingen und im Zusammenhang mit den von Argentinien ergriffenen Maßnahmen, die die Einfuhr von Waren beeinträchtigten, die Einrichtung eines Panels des Streitbeilegungsgremiums forderten;

G. in der Erwägung, dass Argentinien im Zusammenhang mit den Einfuhrbeschränkungen für Biodiesel die Einrichtung eines Panels gegen die EU auf WTO-Ebene forderte;

H. in der Erwägung, dass Argentinien eine sehr schwere Wirtschaftskrise erlebt hat, die infolge einer vom IWF auferlegten Liberalisierungs‑ und Deregulierungspolitik zum Staatsbankrott führte, dass das Land sein Schuldenproblem jedoch letztlich bewältigte und sich von den Empfehlungen des IWF und der EU löste;

I.   in der Erwägung, dass viele europäische Unternehmen die Liberalisierung in Argentinien ausgenutzt haben; in der Erwägung, dass Argentinien in den vergangenen zehn Jahren ein Wachstum von durchschnittlich 7 % erzielt hat, ohne den Menschen Sparmaßnahmen aufzuerlegen, sondern durch den Einsatz unorthodoxer, eigenständiger wirtschaftlicher Lösungen; in der Erwägung, dass Argentinien derzeit versucht, die Kontrolle über seinen Energiesektor zurückzuerlangen, indem es das Traditionsunternehmen YPF wieder verstaatlicht;

J.   in der Erwägung, dass die EU die schwerste Wirtschaftskrise ihrer Geschichte durchlebt und das Problem zu lösen versucht, indem den Menschen Sparmaßnahmen auferlegt werden; in der Erwägung, dass in der Welt derzeit mehrere Krisen herrschen (in den Bereichen Umwelt, Ernährung, Wirtschaft usw.), die bislang nicht hinreichend gelöst wurden; in der Erwägung, dass sich die Handelsgespräche in Abhängigkeit ihrer Inhalte positiv oder negativ auf die Lösung dieser Krisen auswirken können;

K. in der Erwägung, dass die EU den Anbau von Eiweißfutterpflanzen in großem Umfang in die Länder des Mercosur ausgelagert hat und den Anbau von Energiepflanzen weiterhin in diese Länder auslagert, was sich sehr negativ auf die biologische Vielfalt, die Wälder und Gewässer, den Klimawandel, die Ernährungssicherheit, die Bodennutzung und die Grundbesitzverhältnisse auswirkt und Gewalt und soziale Konflikte, Landflucht und die weitere Verslumung von Großstädten bewirkt;

L.  in der Erwägung, dass Brasilien mit seiner Politik im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums neuen Herausforderungen Rechnung trägt, was sich sehr positiv auf die Vorbeugung und Heilung von Krankheiten auswirkt;

M. in der Erwägung, dass die 2011 erstellten Folgenabschätzungen und Nachhaltigkeitsprüfungen ergeben haben, ein etwaiges Handelsabkommen EU-Mercosur bewirke keinen bedeutsamen Wohlfahrtsgewinn für die EU und habe möglicherweise erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die weltweite biologische Vielfalt und den Klimawandel;

1.  vertritt die Auffassung, dass der Mercosur ein wichtiger Handelspartner ist, dass die Prioritäten von Handelsgesprächen jedoch die nachhaltige Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen, soziale Gerechtigkeit, die Umwelt sowie die kulturelle Vielfalt in beiden Regionen umfassen müssen; fordert die Kommission daher auf, nicht an ihrem herkömmlichen Modell von Freihandelsabkommen festzuhalten, sondern neue Formen von Handelsabkommen zu erarbeiten, die an die Erfordernisse ihrer Beziehungen zu spezifischen Partnern angepasst sind;

2.  weist darauf hin, dass sich die EU und Brasilien und andere Mitgliedstaaten des Mercosur für einen erfolgreichen Verlauf der Doha-Entwicklungsrunde der WTO einsetzen und gewillt sind, weiterhin an einem ehrgeizigen, umfassenden und ausgewogenen Abschluss der Runde zu arbeiten;

3.  fordert die Kommission auf, ihre Verhandlungsmuster zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Verhandlung dem Kampf gegen Steuerflucht und Steuerumgehung sowie Geldwäsche nicht zuwiderlaufen, sondern ihn unterstützen;

4.  fordert die Kommission auf, dem Rat die Anpassung der gegenwärtigen Verhandlungsleitlinien im Einklang mit den neuen Herausforderungen anzupassen, denen die EU und der Mercosur gegenüberstehen;

5.  fordert die Kommission auf, den Prozess der Integration Lateinamerikas zu unterstützen und von jeglichen Initiativen abzusehen, die zum Auseinanderfallen des Mercosur-Blocks führen könnten;

6.  begrüßt die gemeinsame demokratische Reaktion der Mercosur‑ und der UNASUR-Länder auf die Unterbrechung des Demokratisierungsprozesses in Paraguay nach drei Jahrzehnten der Diktatur; fordert die Kommission auf, diese Entscheidung uneingeschränkt zu respektieren und zu unterstützen und von einer Anerkennung der De-facto-Regierung Paraguays abzusehen;

7.  vertritt die Auffassung, dass die Kommission in ihren Beziehungen zu Argentinien die Krise berücksichtigen muss, die dieses Land durchlaufen hat, sowie den negativen Einfluss internationaler Akteure in dieser Krise; vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen, die Argentinien in den vergangenen zehn Jahren ergriffen hat, deutlich machen, dass es für die Überwindung einer Wirtschafts‑ und Finanzkrise andere Wege gibt als die Sparmaßnahmen und Belastungen für die Menschen, wie sie von den internationalen Finanzinstituten empfohlen werden;

8.  fordert die Kommission auf, den Prozess der Verstaatlichung des Energiesektors durch Argentinien zu respektieren – ähnlich wie bei vergleichbaren Prozessen, die vor einigen Jahren in Europa stattfanden ‑ und in dieser Sache nicht gegen Argentinien vorzugehen;

9.  erkennt das Recht Argentiniens an, Maßnahmen zum Schutz seines Industrialisierungsniveaus zu ergreifen;

10. fordert die Kommission auf, die Bemühungen Brasiliens zu unterstützen, unter anderem in Bezug auf Rechte des geistigen Eigentums sowie die Herstellung und Vermarktung von Generika, und im Rahmen künftiger Handelsabkommen ähnliche Bestimmungen anzunehmen;

11. fordert die Kommission nachdrücklich auf, wirksame Mechanismen zur Anhörung beider Seiten der Zivilgesellschaft in allen Phasen der Verhandlungen zu schaffen;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem EAD, den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Regierungen und Parlamenten der Länder des Mercosur und dem Parlament des Mercosur (Parlasur) zu übermitteln.