ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der 22. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen
4.2.2013 - (2013/2533(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Richard Howitt, Véronique De Keyser, Ana Gomes, Raimon Obiols, Pino Arlacchi, Joanna Senyszyn im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0055/2013
B7‑0055/2013
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der 22. Tagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie auf die Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und die dazugehörigen Fakultativprotokolle,
– unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf den Strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie und den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie, die der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) auf seiner 3179. Tagung am 25. Juni 2012 angenommen hat,
– unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 13. Juni 2012 zu dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte[1],
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHCR), in denen die Prioritäten des Europäischen Parlaments in diesem Zusammenhang dargelegt werden; insbesondere unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2012 zur 19. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen[2],
– in Kenntnis des Berichts der Delegation des Unterausschusses Menschenrechte über den Besuch der 19. Tagung des UNHRC sowie in Kenntnis des Berichts der gemeinsamen Delegation des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Unterausschusses Menschenrechte und des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung, die an der 67. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen teilgenommen hat,
– unter Hinweis auf seine Dringlichkeitsentschließungen zu Menschenrechtsthemen,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2012 zur Überprüfung der EU-Menschenrechtsstrategie[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2012 zum Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt 2011 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich[4],
– gestützt auf Artikel 2, Artikel 3 Absatz 5, Artikel 18, Artikel 21, Artikel 27 und Artikel 47 des Vertrags über die Europäische Union,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Achtung, Förderung und Wahrung der universellen Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte Teil des ethischen und rechtlichen Besitzstands der Europäischen Union und einer der Eckpfeiler der europäischen Einheit und Integrität sind[5];
B. in der Erwägung, dass die vor kurzem erfolgte erfolgreiche Überprüfung der EU-Menschenrechtsstrategie der Union im UNHRC größere Glaubwürdigkeit verschaffen sollte, da die Kohärenz zwischen internen und externen Politikbereichen gestärkt wurde;
C. in der Erwägung, dass die EU sich im Hinblick auf bestmögliche Ergebnisse darum bemühen sollte, Menschenrechtsverletzungen in abgestimmten gemeinsamen Standpunkten anzuprangern, und dass sie in dieser Hinsicht die Zusammenarbeit und organisatorische Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin stärken sollte;
D. in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union einen Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie und einen Aktionsplan für dessen Umsetzung angenommen hat, um die Politik der EU in diesem Bereich wirksamer, sichtbarer und kohärenter zu gestalten;
E. in der Erwägung, dass ein EU-Sonderbeauftragter für Menschenrechte ernannt wurde, der die Wirksamkeit und Sichtbarkeit der EU-Menschenrechtspolitik verbessern und die Umsetzung des Strategischen Rahmens und des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie unterstützen soll;
F. in der Erwägung, dass eine Delegation des Unterausschusses Menschenrechte zur 22. Tagung des UNHRC nach Genf reisen wird, so wie dies auch in den vergangenen Jahren anlässlich der Tagungen des UNHRC geschehen ist;
1. nimmt zur Kenntnis, dass derzeit gerade die Prioritäten der EU für die 22. Tagung des UNHRC bestätigt werden; begrüßt, dass die EU dabei der Lage in Syrien, Birma/Myanmar, Nordkorea und Mali sowie der Unterstützung der EU für die Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters für Menschenrechte im Iran besonderes Gewicht beimisst; billigt auch die Schwerpunktsetzung auf thematische Fragen wie Gedanken-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Abschaffung der Todesstrafe, Rechte des Kindes, Gewalt gegen Frauen, Wirtschaft und Menschenrechte sowie Rechte von LGBTI-Personen;
2. begrüßt, dass die Tagesordnung der 22. ordentlichen Tagung unter anderem Folgendes umfasst: Podiumsdiskussionen zur durchgängigen Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen und zu den negativen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise und der Korruption auf die Ausübung der Menschenrechte, Gedenkveranstaltung zum 20. Jahrestag der Annahme der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien, interaktive Debatten, etwa zu den Rechten von Personen mit Behinderungen, sowie ausgedehnte Sitzungen zu verschiedenen Fragen wie z. B. den Rechten des Kindes darauf, in den Genuss der höchstmöglichen Gesundheitsstandards zu kommen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich aktiv an diesen Debatten zu beteiligen und klar zum Ausdruck zu bringen, dass die Menschenrechte universell gültig und unteilbar sind und einander bedingen;
3. begrüßt, dass die Sonderberichterstatter unter anderem über Folgendes berichten werden: über die Lage der Menschenrechte im Iran, in Myanmar und in den seit 1967 besetzten palästinensischen Hoheitsgebieten – wobei die Hohe Kommissarin für Menschenrechte auch einen Bericht zur Lage der Menschenrechte in Mali, insbesondere im Norden des Landes, vorlegen wird –, über angemessene Wohnbedingungen als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard und über das Recht auf Nichtdiskriminierung in diesem Zusammenhang, über die Gedanken-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus; sieht dem mündlichen Bericht der Hohen Kommissarin über Libyen erwartungsvoll entgegen;
Die Tätigkeit des VN-Menschenrechtsrats
4. nimmt die im September 2012 erfolgte Wahl der 18 neuen Mitglieder des UNHRC – Argentinien, Äthiopien, Brasilien, Côte d’Ivoire, Deutschland, Estland, Gabun, Irland, Japan, Kasachstan, Kenia, Republik Korea, Montenegro, Pakistan, Sierra Leone, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Bolivarische Republik Venezuela und die Vereinigten Staaten von Amerika –, deren Mitgliedschaft am 1. Januar 2013 begonnen hat, zur Kenntnis; und stellt fest, dass dem UNHRC nun neun Mitgliedstaaten der EU angehören;
5. nimmt zur Kenntnis, dass Remigiusz A. Henczel (Polen) zum neuen Vorsitzenden des UNHRC sowie Cheikh Ahmed Ould Zahaf (Mauretanien), Iruthisham Adam (Malediven), Luis Gallegos Chiriboga (Ecuador) und Alexandre Fasel (Schweiz) zu stellvertretenden Vorsitzenden für das Jahr 2013 gewählt wurden;
6. betont, dass bei den Wahlen zum UNHRC Wettbewerb herrschen muss, und kritisiert, dass dieser Wettbewerb aufgrund von Absprachen zwischen den regionalen Blöcke im Vorfeld der Wahlen nicht stattfindet; bekräftigt, wie wichtig Standards in Bezug auf das Engagement und die Leistungen im Bereich der Menschenrechte für eine Mitgliedschaft im UNHRC sind; betont, dass die Mitglieder des UNHCR verpflichtet sind, bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte höchste Standards zu wahren; bekräftigt, wie wichtig strikte und transparente Kriterien für eine Wiederaufnahme ausgeschlossener Mitglieder sind;
7. drückt seine anhaltende Besorgnis angesichts des Phänomens der Blockbildung und deren Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit und die Wirksamkeit der Arbeit des UNHRC aus;
8. bekräftigt zum wiederholten Male, dass die EU-Mitgliedstaaten unbedingt darauf hinarbeiten müssen, dass die Menschenrechte unteilbar und universell gültig werden, und dass sie die Arbeiten des UNHRC in dieser Hinsicht unterstützen müssen, insbesondere indem sie die vom UNHRC verabschiedeten internationalen Menschenrechtsinstrumente ratifizieren; bedauert nach wie vor, dass bislang kein EU-Mitgliedstaat die UNO-Konvention über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ratifiziert hat; verleiht zudem seinem Bedauern darüber Ausdruck, dass einige Mitgliedstaaten auch das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen noch nicht angenommen bzw. ratifiziert haben und dass erst zwei Mitgliedstaaten das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert haben; fordert alle EU-Mitgliedstaaten noch einmal nachdrücklich auf, diese Übereinkommen und Protokolle zu ratifizieren, und legt den EU-Mitgliedstaaten nahe, das vor kurzem verabschiedete Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Schaffung eines Beschwerdeverfahrens, das am 28. Februar 2012 in Genf (Schweiz) zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, zu unterzeichnen und zu ratifizieren;
9. begrüßt, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen Frau Navanethem Pillay für eine zweite Amtszeit zur Hohen Kommissarin für Menschenrechte ernannt hat; bekräftigt seine deutliche Unterstützung für das Amt des Hohen Kommissars und dessen Unabhängigkeit und Integrität;
10. würdigt die Bemühungen der Hohen Kommissarin für Menschenrechte um die Stärkung der Vertragsorgane und begrüßt ihren Bericht vom 22. Juni 2012 zu diesem Thema; betont, dass an den Vertragsorganen zahlreiche Interessenträger beteiligt sind und dass die Zivilgesellschaft laufend in diese Prozesse einbezogen werden muss; betont zudem, dass die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Vertragsorgane gewahrt und verbessert werden muss; betont, dass für eine angemessene Mittelausstattung gesorgt werden muss, damit die Vertragsorgane ihr zunehmendes Arbeitsvolumen bewältigen können; fordert die EU auf, eine führende Rolle zu übernehmen, wenn es darum geht, dafür zu sorgen, dass das System der Vertragsorgane wirkungsvoll funktioniert, und zwar auch in Bezug auf eine angemessene Mittelausstattung;
Länder des Arabischen Frühlings
11. verurteilt die zunehmende rücksichtslose Gewalt des Assad-Regimes gegenüber der syrischen Bevölkerung auf das Schärfste, einschließlich des Einsatzes schwerer Artillerie und des Beschusses besiedelter Gebiete; verurteilt entschieden die anhaltenden systematischen Menschenrechtsverletzungen durch das Regime, seine Sicherheitskräfte und die Armee, die unter Umständen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu werten sind; verleiht seiner großen Besorgnis über die Situation der Zivilbevölkerung Ausdruck, die sich kontinuierlich verschlechtert; verurteilt auch die von oppositionellen Gruppen und Einsatzkräften begangenen Menschenrechtsverletzungen; fordert alle bewaffneten Kräfte auf, der Gewalt in Syrien unverzüglich ein Ende zu setzen, und fordert erneut den Rücktritt des Assad-Regimes;
12. verleiht seiner Besorgnis über den Ausstrahlungseffekt in Nachbarländer und dessen Auswirkungen auf die Sicherheit und Stabilität in der Region Ausdruck; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Staaten in der Region in ihren Bemühungen, Flüchtlingen aus Syrien humanitäre Hilfe zu leisten, zu unterstützen;
13. begrüßt, dass der UNHRC der entsetzlichen Menschenrechtslage und dem humanitären Notstand in Syrien weiterhin Aufmerksamkeit schenkt, wie die VN-Resolutionen zu der Situation in Syrien belegen, die auf der 19., 20. und 21. Tagung des UNHRC und auf der Sondertagung des UNHRC zu Syrien am 1. Juni 2012 verabschiedet wurden; bekräftigt, dass dafür gesorgt werden muss, dass für Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen, die während des Konflikts begangen werden, Rechenschaft abgelegt wird;
14. bringt seine umfassende Unterstützung für die Unabhängigen Untersuchungskommission zu Syrien und die Verlängerung des Mandats dieser Kommission durch den UNHRC zum Ausdruck; begrüßt, dass Carla del Ponte und Vitit Muntarbhorn als neue Mitglieder benannt wurden und dass Paolo Pinheiro zum Sonderberichterstatter für Syrien ernannt wurde, der seine Arbeit aufnehmen wird, sobald das Mandat der Untersuchungskommission ausläuft; begrüßt den Bericht der Kommission, in dem die in Syrien begangenen Gräueltaten dargelegt werden;
15. bedauert, dass im VN-Sicherheitsrat noch keine Einigung über die Annahme einer Resolution zur Lage in Syrien (UNSC) erzielt worden ist, insbesondere, weil infolgedessen kein wirksamer Druck dahingehend ausgeübt werden kann, der Gewalt in diesem Land ein Ende zu bereiten; fordert die Mitglieder des UNSC auf, sich ihrer Verantwortung gegenüber dem syrischen Volk bewusst zu sein; würdigt die diplomatischen Bemühungen der VP/HR und der EU-Mitgliedstaaten, China und Russland in dieses Problem einzubeziehen; fordert sie auf, nicht in ihren Bemühungen nachzulassen; weist alle Mitglieder der VN auf den von der VN-Generalversammlung getragenen Grundsatz der Schutzverantwortung hin; fordert den Menschenrechtsrat auf, dem Sicherheitsrat dringend zu empfehlen, den Internationalen Strafgerichtshof mit der Lage in Syrien zu befassen; fordert die Hohe Vertreterin der EU auf, sich persönlich für eine breite und umfassende internationale Koalition einzusetzen, um alle ständigen Mitglieder des UNSC zur Unterstützung einer solchen Befassung zu drängen;
16. begrüßt den schriftlichen Abschlussbericht der Unabhängigen Untersuchungskommission zu Libyen über dort begangene Verstöße gegen die Menschenrechte, der auf der 19. Tagung des UNHRC vorgelegt wurde; fordert den UNHRC auf, seiner Besorgnis über die anhaltenden Verstöße Ausdruck zu verleihen, die Lage weiterhin zu überwachen und die Hohe Kommissarin aufzufordern, über die Lage der Menschenrechte in Libyen Bericht zu erstatten;
17. verleiht seiner Besorgnis über die Lage der Menschenrechtsaktivisten und Aktivisten der politischen Opposition in Bahrain Ausdruck; bekräftigt seine Forderung an die EU-Mitgliedstaaten, darauf hinzuarbeiten, dass auf der Tagung des UNHRC eine Resolution zu der Menschenrechtslage in Bahrain verabschiedet wird;
18. bekräftigt seine Forderung an den UNHRC, auf seiner 22. Tagung eine Resolution zur Schaffung eines internationalen Mechanismus zur Überwachung der Durchführung der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Bahrains und der Empfehlungen der Unabhängigen Untersuchungskommission zu Bahrain zu verabschieden, einschließlich derjenigen, die Menschenrechtsaktivisten betreffen;
19. begrüßt die im Oktober 2012 verabschiedete Resolution über technische Hilfe und Kapazitätsaufbau für Jemen im Bereich der Menschenrechte und die Einrichtung eines OHCHR-Länderbüros in Jemen; fordert den UNHRC auf, die Lage in Jemen weiterhin zu beobachten;
20. äußert seine tiefe Besorgnis über das aktuelle Wiederaufflammen der Gewalt in Ägypten; fordert die ägyptische Regierung auf, vom Einsatz exzessiver Gewalt gegen Demonstranten Abstand zu nehmen, und weist darauf hin, dass der Notstand das letzte Mittel ist, auf das auch im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit und im Einklang mit internationalen Standards zurückgegriffen werden sollte, so dass die Meinungsfreiheit und das Recht auf friedliche Versammlung gewahrt werden; bekräftigt die Ablehnung der Todesstrafe durch die EU und fordert in diesem Zusammenhang ein Moratorium in Bezug auf die Verhängung der Todesstrafe in Ägypten, einschließlich des Falls der vor kurzem aufgrund der Katastrophe im Fußballstadion von Port Said zum Tode verurteilten 21 Personen;
21. äußert seine Besorgnis über die anhaltenden Verstöße gegen die Menschenrechte in Westsahara; fordert, dass die Grundrechte der Bevölkerung von Westsahara, einschließlich der Vereinigungsfreiheit, der Meinungsfreiheit und des Demonstrationsrechts, verteidigt werden; fordert die Freilassung aller saharauischen politischen Gefangenen; begrüßt die Einsetzung eines Sondergesandten für die Sahelzone und betont, wie wichtig die Überwachung der Menschenrechtslage in Westsahara durch internationale Beobachter ist; unterstützt eine gerechte und dauerhafte Beilegung des Konflikts, und zwar auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts der Saharauis in Einklang mit den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen;
Weitere Themen
22 begrüßt die vom UNHRC bei seiner 20. Tagung getroffene Entscheidung, einen Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in Belarus zu ernennen, und stellt fest, dass die Resolution, mit der dessen Mandat festgelegt wurde, regionsübergreifend Unterstützung gefunden hat, was zeigt, dass Staaten in aller Welt anerkennen, dass die Menschenrechtslage in Belarus entsetzlich ist;
23. begrüßt die bei der 20. Tagung des UNHCR verabschiedete Resolution betreffend die Ernennung eines Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage in Eritrea; stellt fest, dass der UNHRC sich zum ersten Mal mit diesem Thema beschäftigt, und begrüßt es, dass afrikanische Länder bei diesem Thema eine Führungsrolle übernommen haben;
24. begrüßt die Verlängerung der Mandate der unabhängigen Sachverständigen zu Côte d’Ivoire, Haiti und Somalia; fordert die staatlichen Stellen dieser Länder auf, umfassend mit den Mandatsträgern zusammenzuarbeiten;
25. fordert eine Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage im Iran;
26. fordert eine Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage in der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) um ein weiteres Jahr; begrüßt die einstimmige Verabschiedung der Resolution betreffend die DVRK, die beweist, dass dieses Mandat breite Unterstützung findet; fordert die Regierung der DVRK auf, umfassend mit dem Sonderberichterstatter zusammenzuarbeiten und dessen Besuche in der DVRK zu erleichtern; und fordert den Menschenrechtsrat auf, der Forderung der Hohen Kommissarin für Menschenrechte nach Einsetzung einer internationalen Untersuchungskommission für die schwerwiegenden Verbrechen, die seit Jahrzehnten in diesem Land begangen werden, Folge zu leisten;
27. bedauert die Hinrichtungen, die in Japan 2012 nach der Verhängung des Moratoriums im Jahr 2011 erfolgt sind; verurteilt in diesem Zusammenhang auch die vor kurzem durchgeführten Massenexekutionen im Iran; bekräftigt, dass es die Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen entschieden ablehnt; und erklärt seine unerschütterliche Bereitschaft, auf ihre endgültige Abschaffung hinzuarbeiten;
28. begrüßt die Tatsache, dass die Lage in Mali vom UNHRC genau beobachtet wird, und begrüßt die Führungsrolle, die jene afrikanischen Länder übernommen haben, die das Thema dem UNHRC vorlegten; fordert den UNHRC auf, den raschen Aufbau von Beobachtungskapazitäten in Mali zu unterstützen und zu fordern, dass das OHCHR weiter über die Lage im Land Bericht erstattet;
29. ist erfreut über die Annahme der Resolution zur Demokratischen Republik Kongo (DRK), ist jedoch nach wie vor besorgt über die Menschenrechtsverletzungen, die dort stattfinden, und zwar insbesondere, in der Provinz Nord-Kivu im östlichen Teil des Landes; verurteilt entschieden die Angriffe von Rebellentruppen im Osten des Landes auf die Zivilbevölkerung, einschließlich Frauen und Kindern, die vor allem von der M23 begangen werden; verurteilt aufs Schärfste den systematischen Einsatz von Vergewaltigungen als Mittel zur Kriegsführung; begrüßt die von den Mitgliedstaaten der Internationalen Konferenz über die Region der Großen Seen (ICGRL), der Afrikanischen Union und der VN unternommenen Anstrengungen, eine friedliche Lösung für diese Krise zu finden; fordert erneut die Wiedereinsetzung eines Unabhängigen Experten der VN für die Menschenrechtslage in der DRK, um einen zuverlässigen Mechanismus zu schaffen, der sich auf die Verbesserung der Lage im Hinblick auf die schwerwiegenden und seit langem bestehenden Menschenrechtsbedenken in diesem Land konzentriert; fordert zudem, dass die Sonderbeauftragte der VN für sexuelle Gewalt in Konflikten, Margret Wallstrom, einen Bericht vorlegt;
30. nimmt mit Genugtuung die Verabschiedung der UNHRC-Resolution zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit zur Kenntnis; hebt hervor, dass die EU dieser Angelegenheit große Bedeutung beimisst; fordert die Mitgliedstaaten auf, weiterhin in diesem Bereich zu arbeiten, und blickt den neuen Leitlinien, die Anfang dieses Jahres vorgelegt werden sollen, erwartungsvoll entgegen; befürwortet die Tätigkeiten des VN-Sonderberichterstatters über die Religions- und Weltanschauungsfreiheit; betont, dass dieses Mandat auf der 22. Tagung des Menschenrechtsrats verlängert werden musst;
31. begrüßt die Resolution zu Birma/Myanmar im UNHRC und fordert eine Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage in diesem Land; nimmt die Schritte zur Kenntnis, die die birmanische Regierung seit Anfang 2011 unternommen hat, um die bürgerlichen Freiheiten in diesem Land wiederherzustellen; äußert jedoch seine schweren Bedenken über den Ausbruch der Gewalt zwischen Volksgruppen im Rakhaing-Staat und mit Toten und Verletzten, der Zerstörung von Eigentum und der Vertreibung lokaler Bevölkerungsgruppen; vertritt die Auffassung, dass die Gründe für diese Situation darin liegen, dass die Volksgruppe der Rohingya seit langem diskriminiert wird; betont, dass stärkere Bemühungen unternommen werden müssen, um die zugrundeliegenden Ursachen des Problems auszuräumen; fordert die Regierung von Myanmar auf, die Umsetzung seiner Zusage, ein OHCHR-Länderbüro in Myanmar zu eröffnen, zu beschleunigen, und betont, dass die laufende Beobachtung und Berichterstattung durch den Sonderberichterstatter angesichts der derzeitigen Lage fortgeführt werden sollte;
32. begrüßt die Resolution zu Sri Lanka, deren Schwerpunkt auf Versöhnung und der Übernahme von Verantwortung in diesem Land liegt; bekräftigt erneut, dass es die Empfehlung der Sachverständigengruppe des VN-Generalsekretärs zu Sri Lanka unterstützt, eine VN-Kommission zur Untersuchung aller dort begangenen Verbrechen einzusetzen; fordert den Menschenrechtsrat auf, seiner Besorgnis Ausdruck zu verleihen, dass in Sri Lanka die Menschenrechte nicht geachtet werden und die Regierung des Landes es bislang unterlassen hat, eine echte und ernsthafte Untersuchung der während des Konflikts von allen Parteien begangenen Verbrechen durchzuführen und Rechenschaft für schwere Menschenrechtsverletzungen zu fordern; fordert ihn zudem auf, Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der Sachverständigengruppe an den Generalsekretär zu verabschieden; ist äußert beunruhigt über den „großen Einfluss“ auf die Justiz, da die Absetzung des Obersten Richters die Bemühungen um die Verfolgung von Kriegsverbrechen zunichte machen könnte;
33. erklärt sich besorgt über die Situation in der Zentralafrikanischen Republik, wo bewaffnete Gruppierungen mehrere Städte in Nordosten angegriffen und besetzt haben; begrüßt die Abkommen, die am 11. Januar 2013 in Libreville unterzeichnet wurden, einschließlich des Waffenstillstandsabkommens und der politischen Einigung über die Beilegung der Krise im Land; betont, wie wichtig es ist, diese Abkommen umgehend umzusetzen; begrüßt die Stellungnahme der VP/HR der EU vom 11. Januar, in der sie alle Unterzeichner auffordert, sich an diese Abkommen zu halten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dieses Thema im UNHRC zur Sprache zu bringen, damit die Lage in der Zentralafrikanischen Republik einen wichtigen Platz auf der internationalen Agenda behält;
34. erklärt sich besorgt über die Lage in Israel und Gaza, nachdem der Konflikt Ende 2012 eskaliert ist, und verurteilt die Gewalttaten, die von beiden Seiten in diesem Konflikt begangen werden; wiederholt seine Forderung, die Blockade des Gazastreifens zu beenden, dabei jedoch die legitimen Sicherheitsanliegen Israels zu berücksichtigen, und fordert, Schritte zum Wiederaufbau im Gazastreifen und zu dessen wirtschaftlicher Erholung zu unternehmen;
35. verurteilt den Beschluss der israelischen Regierung vom 2. Dezember 2012, im Westjordanland und in Ost-Jerusalem, und insbesondere in der sogenannten E1-Zone, insgesamt 3 000 neue Siedlungen zu bauen, dessen Umsetzung die Zweiteilung des Westjordanlandes bedeuten würde; betont, dass dieser Beschluss die Zweistaatenlösung ihrer Substanz zu berauben droht; begrüßt die internationale Mission zur Untersuchung der israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, die auf der 19. Tagung des UNHRC eingerichtet wurde; bedauert, dass Israel seither die Zusammenarbeit mit dem UNHRC eingestellt hat und sich nicht einverstanden erklärt hat, mit der neuen angekündigten Untersuchungskommission zusammenzuarbeiten, sowie dass es sich keiner allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unterziehen will;
36. begrüßt, dass die VN-Generalversammlung am 29. November 2012 eine Resolution angenommen hat, mit der Palästina der Status eines beobachtenden Nicht-Mitgliedstaats verliehen wurde; nimmt zur Kenntnis, dass diese Resolution mit überwältigender Mehrheit (138 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 41 Enthaltungen) angenommen wurde; nimmt zur Kenntnis, dass nur ein Mitgliedstaat der EU gegen die Annahme stimmte; bekräftigt seine Unterstützung dieser Bemühungen; nimmt zur Kenntnis, dass die EU ihre Unterstützung dafür erklärt hat, Palästina als Teil einer politischen Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts zu einem Vollmitglied der VN zu machen; bekräftigt, dass die EU keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen auch hinsichtlich Jerusalems anerkennen wird, die nicht zwischen beiden Seiten vereinbart wurden;
37. begrüßt das anhaltende Verfahren zur Nachverfolgung des Berichts A/HRC/19/41 der Hohen Kommissarin über diskriminierende Gesetze und Praktiken und Gewalt gegenüber Einzelpersonen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität; fordert weitere Nachverfolgungsmaßnahmen, auch im Rahmen von Regionaltagungen, und eine aktive Beteiligung der Mitgliedstaaten, des Rates und des EAD;
38. begrüßt, dass der Generalsekretär der VN und die Hohe Kommissarin in Bezug auf die Diskriminierung von und Gewalt gegen Menschen aufgrund deren sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität innerhalb und außerhalb des UNHRC eine Führungsrolle übernommen haben; bedauert die anhaltenden Versuche, die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte zu unterlaufen, insbesondere im Rahmen einer Resolution zu „traditionellen Werten“;
39. nimmt das erste jährliche Forum zu Wirtschaft und Menschenrechten zur Kenntnis, das vom 4. bis 6. Dezember 2012 in Genf stattgefunden und ein breites Spektrum an Interessenträgern zusammengeführt hat, die die Umsetzung der Leitlinien der Vereinten Nationen auf diesem Gebiet erörterten; unterstützt die ersten Konsultationen des Forums zu der Frage, inwiefern darauf hingewirkt werden kann, dass Regierungen und Unternehmen ordnungspolitische Rahmen sowie Regelungs‑ und Durchführungsrahmen annehmen, um Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit entgegenzuwirken; unterstützt die Bemühungen der Kommission, ihre „neue Politik in Bezug auf die soziale Verantwortung von Unternehmen“ voranzubringen; betont, dass diese Politik noch ehrgeiziger werden muss;
40. begrüßt die Arbeit der ergebnisoffenen Arbeitsgruppe zu privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen (PMSC), die die Möglichkeit eines internationalen ordnungspolitischen Rahmens prüfen soll; erkennt an, dass der Option der Ausarbeitung eines rechtsverbindlichen Instruments zur Regelung, Überwachung und Kontrolle der Tätigkeiten von PMSC besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, und erklärt seine Unterstützung eines solchen rechtsverbindlichen Regelungsrahmens; betont, wie wichtig eine starke Dimension in Bezug auf die Rechenschaftspflicht ist, und fordert PMSC, die den Verhaltenskodex für private Erbringer von Sicherheitsleistungen noch nicht unterzeichnet haben, auf, dies zu tun; sieht der Vorlage des Berichts der Arbeitsgruppe erwartungsvoll entgegen;
Allgemeine regelmäßige Überprüfung
41. betont, welche Bedeutung der Universalität der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zukommt, und bekräftigt, dass diese Überprüfung von größter Bedeutung ist, um die Menschenrechtslage vor Ort in allen Mitgliedstaaten der VN vollständig erfassen und bewerten zu können;
42. begrüßt die Einleitung des zweiten Zyklus der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung und die Verabschiedung ihrer ersten Ergebnisse; wiederholt, dass im zweiten Zyklus die Umsetzung der im Zuge des ersten Zyklus akzeptierten Empfehlungen unbedingt im Mittelpunkt stehen muss; verlangt jedoch erneut, dass die Empfehlungen, die während des ersten Zyklus von den Staaten nicht akzeptiert wurden, im Zuge der Fortsetzung des Prozesses der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung nochmals behandelt werden;
43. betrachtet die Umsetzung als einen entscheidenden Aspekt, wenn es gilt, das Potenzial des Prozesses der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung auszuschöpfen; bekräftigt deshalb erneut, dass die Mitgliedstaaten der EU technische Hilfe leisten müssen, um den Staaten, die überprüft werden, bei der Umsetzung der Empfehlungen zu helfen; legt den Staaten nahe, aktualisierte Halbzeitberichte vorzulegen, um zu einer wirkungsvolleren Umsetzung beizutragen;
44. fordert die Mitgliedstaaten der EU, die sich am interaktiven Dialog der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung beteiligen, auf, spezifischere und besser messbare Empfehlungen abzugeben, um die Nachbehandlung und Umsetzung akzeptierter Empfehlungen zu erleichtern;
45. empfiehlt, die Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung systematisch in die Dialoge und Konsultationen der EU im Bereich der Menschenrechte und in ihre länderspezifischen Menschenrechtsstrategien einzubeziehen, um für Folgemaßnahmen zu den Ergebnissen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zu sorgen; hält es auch für sinnvoll, diese Empfehlungen bei Besuchen von Delegationen des Europäischen Parlaments in Drittstaaten zur Sprache zu bringen;
46. begrüßt Maßnahmen, die eine umfassende Beteiligung eines großen Kreises von Interessenträgern am Prozess der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung ermöglichen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Änderungen an der Rednerliste, durch die alle Staaten, die sich während der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zu Wort melden wollen, Gelegenheit dazu erhalten; weist erneut darauf hin, dass es die gestärkte Rolle begrüßt, die den nationalen Menschenrechtseinrichtungen entsprechend den Pariser Grundsätzen zugewachsen ist; begrüßt die dank verstärkter Heranziehung von Videokonferenzen verbesserte Mitwirkung von Personen vor Ort;
47. vertritt die Auffassung, dass zur Beteiligung der Zivilgesellschaft am Prozess der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung und auch an der Umsetzung der Ergebnisse dieses Prozesses mehr getan werden kann; missbilligt die Repressalien gegen Personen, die sich am Prozess der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung beteiligen oder dazu beitragen; betont, dass solche Repressalien das Menschenrechtssystem der VN insgesamt schwächen; fordert alle Staaten auf, angemessenen Schutz vor derartigen Einschüchterungen zu gewähren;
Sonderverfahren
48. bekräftigt den wesentlichen Beitrag der Sonderverfahren zur Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Tätigkeit des UNHRC und zu deren zentraler Stellung in den Menschenrechtsmechanismen der VN; verleiht erneut seiner nachhaltigen Unterstützung für die Sonderverfahren Ausdruck und betont, dass die Unabhängigkeit der entsprechenden Mandate eine Grundvoraussetzung ist;
49. fordert die Staaten auf, ohne Einschränkung mit den Sonderverfahren zusammenzuarbeiten und dabei auch Mandatsträger ohne Verzögerungen zu Länderbesuchen zu empfangen, auf deren Dringlichkeitsmaßnahmen und auf Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen zu reagieren und für angemessene Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der Mandatsträger zu sorgen; legt den UNHRC-Mitgliedstaaten dringend nahe, in diesen Angelegenheiten mit gutem Beispiel voranzugehen;
50. begrüßt die von der EU unternommenen Schritte, durch die sie gemeinsam eine offene Einladung für alle auf Menschenrechte bezogenen Sonderverfahren der Vereinten Nationen ausgesprochen und dadurch auf diesem Gebiet ein Beispiel gesetzt hat; fordert alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf, dies ebenfalls zu tun;
51. missbilligt alle Arten von Repressalien gegen Personen, die an Sonderverfahren mitwirken; betont, dass solche Repressalien das Menschenrechtssystem der VN insgesamt schwächen; fordert alle Staaten auf, angemessenen Schutz vor derartigen Einschüchterungen zu gewähren;
Mitwirkung der Europäischen Union
52. kann nicht genug betonen, wie wichtig eine aktive Mitwirkung der EU an Menschenrechtsmechanismen der VN, einschließlich des Menschenrechtrats, ist; legt den Mitgliedstaaten nahe, dies durch Mitunterstützung von Resolutionen, durch die aktive Beteiligung an Debatten und interaktiven Dialogen und durch die Abgabe von Erklärungen zu tun;
53. betont, wie wichtig es ist, dass die in Genf im Kontext des UNHRC durchgeführten Arbeiten in die allgemeinen Arbeiten der EU einbezogen werden, einschließlich der Arbeiten des Parlaments;
54. begrüßt die Ernennung von Stavros Lambrinidis zum EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte; fordert den Sonderbeauftragten auf, im Rahmen des UNHRC zur Wirksamkeit, Kohärenz und Sichtbarkeit der EU-Menschenrechtspolitik beizutragen und für eine enge Zusammenarbeit mit dem OHCHR und den Sonderverfahren zu sorgen; sieht der diesbezüglichen Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten erwartungsvoll entgegen;
55. begrüßt die Mitwirkung des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte am Forum Wirtschaft und Menschenrechte am 4./5. Dezember in Genf;
56. betont erneut, dass die Tätigkeiten der EU die besten Erfolge zeitigen können, wenn die Union und ihre Mitgliedstaaten ihr kollektives Gewicht zur Geltung bringen; betont die Bedeutung einer weiteren Verbesserung der diesbezüglichen Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten mit dem Ziel, Einigkeit in Menschenrechtsangelegenheiten zu erreichen; unterstützt die Anstrengungen, eine Haltung mit vielen Stimmen zum Ausdruck zu bringen; fordert erneut, dass entschlossenere und ambitioniertere Maßnahmen getroffen werden, statt sich mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner zu begnügen; legt dem EAD in diesem Zusammenhang nahe, insbesondere über die EU-Delegationen in Genf und New York auf der Grundlage rechtzeitiger und umfangreicher Konsultationen für stärkere Kohärenz zu sorgen;
57. betont, welche Bedeutung der Ratifizierung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als der ersten Gelegenheit zukommt, bei der die EU als Rechtsperson ein VN-Übereinkommen ratifiziert hat; und fordert die EU auf, das Überkommen des Europarats zu Gewalt gegen Frauen zu unterzeichnen und zu ratifizieren;
58. bekräftigt, wie wichtig der Schutz der Unabhängigkeit des OHCHR für die EU ist, weil dieses Amt unparteiisch wahrgenommen werden muss; und verweist darauf, wie wichtig eine ausreichende Mittelausstattung ist, damit die regionalen Büros des OHCHR weiter betrieben werden können;
59. stellt fest, dass der Schutz von Menschenrechtsaktivisten in der Menschenrechtspolitik der EU höchste Priorität hat; betont, dass Repressalien gegen Menschenrechtaktivisten, die mit den VN-Menschenrechtmechanismen zusammenarbeiten, und deren Einschüchterung dieses System zu schwächen drohen; begrüßt daher die konkrete und die finanzielle Unterstützung, die im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) für den dringenden Schutz von Menschenrechtsaktivisten und für die Hilfe für diese Aktivisten bereitgestellt wird;
60. begrüßt die Einrichtung der Ratsgruppe „Menschenrechte“ (COHOM) mit Sitz in Brüssel; begrüßt die Bemühungen der COHOM um die Verbesserung der Ausarbeitung und Koordinierung der Standpunkte der EU für die Tagungen des UNHRC einschließlich der Abhaltung von COHOM-Treffen in Genf; bekräftigt seine Erwartungen dahingehend, dass die COHOM dazu beiträgt, mehr Kohärenz zwischen der externen und der internen EU-Menschenrechtspolitik zu schaffen;
61. erwartet, dass die Fortentwicklung der länderspezifischen EU-Menschenrechtsstrategien entsprechend mit den Tätigkeiten der EU auf den Foren der VN abgestimmt wird; bekräftigt seine Empfehlung, dass die länderspezifischen EU-Menschenrechtsstrategien veröffentlicht werden sollten, damit das Eintreten der EU für Menschenrechte in Drittstaaten sichtbar wird und Menschen, die für ihre Menschenrechte kämpfen, durch die entsprechenden Texte Unterstützung erfahren;
62. betont, dass der UNHRC darauf aufmerksam gemacht werden muss, dass nichtstaatlichen Organisationen immer weniger Raum gegeben wird; legt den Mitgliedstaaten der EU nahe, konzertierte Bemühungen zu unternehmen, um dieses Problem zur Sprache zu bringen;
63. fordert angesichts aktueller Meldungen über eine Mitschuld von EU-Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen in Drittstaaten die VP/HR auf, sich mit diesem Problem zu befassen; betont in diesem Zusammenhang erneut, dass die Kohärenz zwischen interner und externer Politik gestärkt werden muss und die Menschenrechte in der internen Politik umfassend geachtet werden müssen, damit nicht mit zweierlei Maß gemessen wird;
64. beauftragt seine Delegation bei der 22. Tagung des UNHRC, die in dieser Entschließung dargelegten Bedenken und Auffassungen zum Ausdruck zu bringen; fordert die Delegation auf, dem Unterausschuss Menschenrechte über seinen Besuch Bericht zu erstatten; erachtet es als unabdingbar, weiterhin Delegationen des EP zu maßgeblichen Tagungen des UNHRC und der Generalversammlung der VN zu entsenden;
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65. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sonderbeauftragten der EU für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem VN-Sicherheitsrat, dem VN-Generalsekretär, dem Präsidenten der 67. VN-Generalversammlung, dem Präsidenten des VN-Menschenrechtsrats, der Hohen Kommissarin der VN für Menschenrechte und der vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten geschaffenen Arbeitsgruppe EU-VN zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0250.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0058.
- [3] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0504.
- [4] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0503.
- [5] Artikel 2, Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union.