Entschließungsantrag - B7-0059/2013Entschließungsantrag
B7-0059/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der 22. Tagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen

4.2.2013 - (2013/2533(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Barbara Lochbihler, Rui Tavares, Nicole Kiil-Nielsen, Tarja Cronberg, Catherine Grèze im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0055/2013

Verfahren : 2013/2533(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0059/2013
Eingereichte Texte :
B7-0059/2013
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Angenommene Texte :

B7‑0059/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der 22. Tagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen

(2013/2533(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie auf die Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und die dazugehörigen Fakultativprotokolle,

–   unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die Europäische Sozialcharta und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf den Strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie und den EU‑Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie, die der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) auf seiner 3179. Tagung am 25. Juni 2012 angenommen hat,

–   unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 13. Juni 2012 zu dem EU‑Sonderbeauftragten für Menschenrechte[1],

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHRC), in denen die Prioritäten des Europäischen Parlaments in diesem Zusammenhang dargelegt werden; insbesondere unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2012 zur 19. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen[2],

–   in Kenntnis des Berichts der Delegation des Unterausschusses Menschenrechte des Europäischen Parlaments über ihren Besuch bei der 19. Tagung des UNHRC, sowie in Kenntnis der Teilnahme der gemeinsamen Delegation des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Unterausschusses Menschenrechte und des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung des Europäischen Parlaments an der 67. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen,

–   unter Hinweis auf seine Dringlichkeitsentschließungen zu Menschenrechtsthemen,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2012 zur Überprüfung der EU‑Menschenrechtsstrategie[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2012 zum Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt 2011 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich[4],

–   gestützt auf die Artikel 2, 3 Absatz 5, 18, 21, 27 und 47 des Vertrags über die Europäische Union,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–   unter Hinweis auf die Tagungen des UNHRC im Jahr 2013, insbesondere die 22. ordentliche Tagung, die vom 25. Februar bis 22. März 2013 stattfindet,

A. in der Erwägung, dass die Achtung, die Förderung und die Wahrung der Allgemeingültigkeit der Menschenrechte Teil des ethischen und rechtlichen Besitzstands der Europäischen Union und einer der Eckpfeiler der europäischen Einheit und Integrität sind;

B.  in der Erwägung, dass die erfolgreiche Umsetzung der Ergebnisse der vor kurzem erfolgten Überprüfung der EU‑Menschenrechtsstrategie der EU im UNHRC größere Glaubwürdigkeit verschaffen dürfte, da die Kohärenz zwischen internen und externen Politikbereichen gestärkt wurde;

C. in der Erwägung, dass die EU sich im Interesse der größtmöglichen Effizienz im Hinblick auf die Ergebnisse darum bemühen sollte, Menschenrechtsverletzungen mit einer Stimme anzuprangern, und dass sie in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin stärken sollte;

D. in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union einen Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie und einen Aktionsplan für dessen Umsetzung angenommen hat, um die Politik der EU in diesem Bereich effizienter und kohärenter zu gestalten;

E.  in der Erwägung, dass ein EU‑Sonderbeauftragter für Menschenrechte ernannt wurde, der die Wirksamkeit und Sichtbarkeit der EU‑Menschenrechtspolitik verbessern und die Umsetzung des Strategischen Rahmens sowie des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie unterstützen soll;

F.  in der Erwägung, dass eine Delegation des Unterausschusses Menschenrechte zur 22. Tagung des UNHRC nach Genf reisen wird, so wie dies auch in den vergangenen Jahren anlässlich der Tagungen des UNHRC geschehen ist;

1.  nimmt die Prioritäten der EU für die 22. Tagung des UNHRC zur Kenntnis, die von der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik während der Plenarsitzung des Parlaments am 6. Februar 2013 dargelegt wurden; begrüßt, dass die EU dabei unter anderem der Lage in Syrien, Birma/Myanmar, Nordkorea und Mali sowie der Unterstützung der EU für die Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage im Iran besonderes Gewicht beimessen möchte; befürwortet auch, dass ein Schwerpunkt auf thematischen Fragen, wie der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, den Rechten des Kindes, Gewalt gegen Frauen und den Rechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender‑Personen und intersexuellen Menschen (LGBTI) liegt;

2.  begrüßt, dass im Rahmen der Tagesordnung der 22. ordentlichen Tagung unter anderem Podiumsdiskussionen zur durchgängigen Berücksichtigung von Menschenrechtsthemen und zu den negativen Auswirkungen der Korruption auf die Wahrung der Menschenrechte vorgesehen sind, einschließlich einer Gedenkveranstaltung zum 20. Jahrestag der Annahme der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien; begrüßt darüber hinaus die interaktiven Debatten, etwa jene zu den Rechten von Personen mit Behinderungen, und die ausgedehnten Sitzungen zu verschiedenen Themen wie z. B. dem Recht des Kindes auf den bestmöglichen Gesundheitsstandard; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die Mitgliedstaaten der EU auf, sich aktiv an diesen Debatten zu beteiligen und klar zum Ausdruck zu bringen, dass die Menschenrechte allgemeingültig und unteilbar sind und einander bedingen;

3.  begrüßt, dass die Sonderberichterstatter unter anderem berichten werden über die Menschenrechtslage im Iran, in Birma/Myanmar und in den seit 1967 besetzten Palästinensischen Hoheitsgebieten – und dass die Hohe Kommissarin auch einen Bericht zur Menschenrechtslage in Mali, insbesondere im Norden des Landes, vorlegen wird –, sowie über angemessene Wohnbedingungen als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard und über das Recht auf eine dementsprechende Diskriminierungsfreiheit , über die Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus;

Die Tätigkeit des VN‑Menschenrechtsrats

4.  nimmt die im September 2012 erfolgte Wahl der 18 neuen Mitglieder des UNHRC – Argentinien, Äthiopien, Brasilien, Côte d’Ivoire, Deutschland, Estland, Gabun, Irland, Japan, Kasachstan, Kenia, Republik Korea, Montenegro, Pakistan, Sierra Leone, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Bolivarische Republik Venezuela und die Vereinigten Staaten von Amerika –, deren Mitgliedschaft am 1. Januar 2013 begonnen hat, zur Kenntnis, und stellt fest, dass dem UNHRC nun neun Mitgliedstaaten der EU angehören;

5.  nimmt zur Kenntnis, dass Remigiusz A. Henczel (Polen) zum neuen Vorsitzenden des UNHRC und Cheikh Ahmed Ould Zahaf (Mauretanien), Iruthisham Adam (Malediven), Luis Gallegos Chiriboga (Ecuador) sowie Alexandre Fasel (Schweiz) zu stellvertretenden Vorsitzenden für das Jahr 2013 gewählt wurden;

6.  betont, dass die Wahlen zum UNHRC von Wettbewerb geprägt sein sollten und spricht sich dagegen aus, dass regionale Gruppen Wahlen arrangieren, bei denen es keine Gegenkandidaten gibt; bekräftigt, dass es für die Mitgliedschaft im UNHRC Normen bedarf, was die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und die entsprechenden Ergebnisse angeht; betont, dass die Mitglieder des UNHRC verpflichtet sind, bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte höchste Normen zu wahren; bekräftigt, dass für die Wiedereinsetzung suspendierter Mitglieder strikte, transparente Kriterien gelten müssen;

7.  bedauert, dass sich die Regierung von Kasachstan, das neues Mitglied des UNHRC ist, bisher einer unabhängigen Untersuchung der Ereignisse von Schangaösen von internationaler Seite verweigert, obwohl eine solche Untersuchung von der Hohen Kommissarin der VN für Menschenrechte und vom Europäischen Parlament gefordert wird;

8.  ist nach wie vor besorgt angesichts des Phänomens der „Blockbildung“ und dessen Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit und die Wirksamkeit der Arbeit des UNHRC;

9.  begrüßt, dass die VN‑Generalversammlung Frau Navanethem Pillay für eine zweite Amtszeit als Hochkommissarin für Menschenrechte ernannt hat, und bekräftigt, dass es das Büro der Hohen Kommissarin für Menschenrechte (OHCHR) sowie dessen Unabhängigkeit und Wirksamkeit entschlossen unterstützt;

10. würdigt die Bemühungen der Hohen Kommissarin für Menschenrechte zur Stärkung des Vertragsorgans und begrüßt ihren Bericht zu diesem Thema, der am 22. Juni veröffentlicht wurde; betont, dass an den Vertragsorganen zahlreiche Interessenträger beteiligt sind und dass die Zivilgesellschaft laufend in diese Prozesse einbezogen werden muss; betont zudem, dass die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Vertragsorgane gewahrt und verbessert werden müssen; betont, dass für eine angemessene Mittelausstattung gesorgt werden muss, damit die Vertragsorgane ihr zunehmendes Arbeitsvolumen bewältigen können; fordert die EU auf, eine führende Rolle zu übernehmen, wenn es darum geht, dafür zu sorgen, dass das System der Vertragsorgane wirksam funktioniert, und zwar auch in Bezug auf ein ausreichendes Mittelvolumen;

Länder des Arabischen Frühlings

11. verurteilt die rücksichtslose Gewalt des syrischen Regimes gegenüber der lokalen Bevölkerung auf das Schärfste, einschließlich des weitverbreiteten Einsatzes schwerer Artillerie und des Beschusses besiedelter Gebiete, summarischer Hinrichtungen und Zwangsverschleppungen; verurteilt entschieden die anhaltenden systematischen Menschenrechtsverletzungen des Regimes, die unter Umständen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu werten sind; äußert schwere Bedenken hinsichtlich der Situation der Zivilbevölkerung, die sich kontinuierlich verschlechtert; verurteilt die Menschenrechtsverletzungen der oppositionellen Gruppen und Einsatzkräfte; fordert das syrische Regime auf, umgehend von Verstößen gegen die Menschenrechte und von Angriffen auf Zivilisten abzusehen, und fordert erneut den Rücktritt der Angehörigen des Assad‑Regimes und die Einleitung eines friedlichen politischen Wandels;

12. ist besorgt über die Auswirkungen der Krise in Syrien auf die Sicherheit und Stabilität der Region; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Nachbarstaaten bei deren Anstrengungen zur Erbringung humanitärer Hilfe für Flüchtlinge aus Syrien weitere Unterstützung zukommen zu lassen;

13. begrüßt, dass der UNHRC der entsetzlichen Menschenrechtslage und der entsetzlichen humanitären Situation in Syrien weiterhin Aufmerksamkeit schenkt, wie die Resolutionen zu der Situation in Syrien, die auf der 19., 20. und 21. Tagung des UNHRC und auf seiner Sondertagung zu Syrien am 1. Juni 2012 verabschiedet wurden, belegen; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der Lage in Syrien im Rahmen der VN, insbesondere beim UNHRC, auch weiterhin oberste Priorität eingeräumt wird;

14. bekräftigt erneut, dass dafür gesorgt werden muss, dass für Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und gegen das humanitäre Völkerrecht, die während des Konflikts begangen werden, Verantwortung übernommen wird; bringt seine umfassende Unterstützung für die Unabhängige Untersuchungskommission zu Syrien und der Verlängerung des Mandats dieser Kommission durch den UNHRC zum Ausdruck; begrüßt, dass Carla del Ponte und Vitit Muntarbhorn zu Mitgliedern ernannt wurden und dass Paolo Pinheiro zum Sonderberichterstatter für Syrien ernannt wurde, dessen Arbeit beginnen wird, sobald das Mandat der Untersuchungskommission beendet ist; begrüßt den Bericht der Kommission, in dem die in Syrien begangenen Gräueltaten dargelegt werden;

15. bedauert, dass über die Annahme einer Resolution zur Lage in Syrien im VN‑Sicherheitsrat noch keine Einigung erzielt worden ist, und zwar insbesondere, da dies dazu führt, dass kein wirksamer Druck dahingehend ausgeübt werden kann, dass die Gewalt in diesem Land ein Ende findet; weist erneut auf die besondere Verantwortung der Mitglieder des VN‑Sicherheitsrats gegenüber dem syrischen Volk hin; würdigt die diplomatischen Anstrengungen der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin und der Mitgliedstaaten dahingehend, China und Russland in dieses Problem einzubeziehen, und fordert sie auf, diese Anstrengungen fortzuführen;

16. begrüßt das von der Schweiz initiierte, von 58 Ländern – darunter 26 Mitgliedstaaten der EU – unterzeichnete Schreiben, in dem der VN‑Sicherheitsrat aufgefordert wird, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit der Lage in Syrien zu befassen; bedauert, dass die EU bei der Unterstützung dieser Initiative nicht einstimmig gehandelt hat; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Mitgliedstaaten auf, aktiv darauf hinzuarbeiten, dass der IStGH sich mit der Lage in Syrien befasst;

17. begrüßt den Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission zu Libyen über dort begangene Verstöße gegen die Menschenrechte, der auf der 19. Tagung des UNHRC vorgelegt wurde; fordert den UNHRC nachdrücklich auf, die Situation in Libyen auch weiterhin aufmerksam zu überwachen;

18. ist besorgt über die Verschlechterung der Lage in Ägypten, einschließlich der exzessiven Gewaltanwendung der Polizei gegenüber Demonstranten und der damit verbundenen zahlreichen Todesfälle in jüngster Zeit; bedauert, dass die ägyptische Justiz zunehmend auf die Todesstrafe zurückgreift, und weist erneut darauf hin, dass es die Todesstrafe prinzipiell, d. h. in allen Fällen und unter allen Umständen, ablehnt;

19. ist besorgt über die kritische Menschenrechtslage in Bahrain, einschließlich der anhaltenden Razzien bei Menschenrechtsverteidigern und Aktivisten der Opposition; bekräftigt erneut seine Forderung an die Mitgliedstaaten, darauf hinzuarbeiten, dass während der 22. Tagung des UNHRC eine Resolution zur Menschenrechtslage in Bahrain betreffend die Schaffung eines internationalen Mechanismus zur Überwachung der Umsetzung der Empfehlungen im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung der VN in Bezug auf Bahrain und der Unabhängigen Untersuchungskommission zu Bahrain verabschiedet wird;

20. begrüßt die Resolution des UNHRC zu technischer Hilfe und Kapazitätsaufbau im Jemen im Bereich Menschenrechte und die Einrichtung eines OHCHR‑Länderbüros im Jemen; fordert den UNHRC nachdrücklich auf, die Situation im Jemen auch weiterhin zu überwachen;

Weitere Themen

21. begrüßt die Entscheidung des UNHRC, einen Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in Belarus zu ernennen, und stellt fest, dass die Resolution, mit der dessen Mandat festgelegt wurde, regionsübergreifend Unterstützung gefunden hat, was zeigt, dass Staaten in aller Welt anerkennen, dass die Menschenrechtslage in Belarus entsetzlich ist;

22. begrüßt die Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage im Iran und fordert, es weiter zu verlängern; begrüßt die Verlängerung der Mandate der unabhängigen Sachverständigen zu Côte d’Ivoire, Haiti und Somalia; fordert die staatlichen Stellen dieser Länder auf, umfassend mit den Mandatsträgern zusammenzuarbeiten;

23. begrüßt, dass das Mandat des Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage in der Demokratischen Volksrepublik Korea um ein weiteres Jahr verlängert wurde; begrüßt, dass die Resolution betreffend die Demokratische Volksrepublik Korea einstimmig angenommen wurde, wodurch die starke Unterstützung für dieses Mandat deutlich wird; fordert die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea auf, umfassend mit dem Sonderberichterstatter zusammenzuarbeiten und dessen Besuche in der Demokratischen Volksrepublik Korea zu erleichtern; fordert, auf der kommenden UNHRC‑Tagung eine Kommission zur Untersuchung von Menschenrechtsverstößen in der Demokratischen Volksrepublik Korea zu schaffen;

24. begrüßt die Resolution zu Birma/Myanmar im UNHRC und die Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage in diesem Land; nimmt die Schritte zur Kenntnis, die die birmanische Regierung seit Anfang 2011 im Hinblick darauf unternommen hat, die bürgerlichen Freiheiten in diesem Land wiederherzustellen; ist jedoch zutiefst besorgt darüber, dass es infolge der Militäreinsätze im Kachin‑Staat eine hohe Anzahl ziviler Opfer gab und im Rakhaing‑Staat zu einer Zunahme der Gewalt zwischen den Bevölkerungsgruppen und somit zu Todesfällen und Verletzen kam, Eigentum zerstört und lokale Bevölkerungsgruppen vertrieben wurden; vertritt die Auffassung, dass die Gründe für diese Situation darin liegen, dass die Volksgruppe der Rohingya seit langem diskriminierenden Praktiken unterliegt; fordert, in diesem Land rasch ein OHCHR‑Länderbüro einzurichten;

25. begrüßt die Resolution zu Sri Lanka, deren Schwerpunkt auf Versöhnung und Rechenschaftspflicht in diesem Land liegt; bekräftigt erneut, dass es die Empfehlung der Sachverständigengruppe des VN‑Generalsekretärs zu Sri Lanka unterstützt, eine VN‑Kommission zur Untersuchung aller dort begangenen Verbrechen zu schaffen;

26. begrüßt die Resolution betreffend die Ernennung eines Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage in Eritrea; stellt fest, dass der UNHRC sich zum ersten Mal mit diesem Thema beschäftigt, und begrüßt, dass afrikanische Länder bei diesem Thema eine Führungsrolle übernommen haben;

27. begrüßt, dass die Lage in Mali vom UNHRC genau beobachtet wird und dass die afrikanischen Länder, die dem UNHRC das Thema vorgelegt haben, in dieser Angelegenheit die Initiative ergriffen haben;

28. ist erfreut über die Annahme der Resolution zur Demokratischen Republik Kongo, ist jedoch nach wie vor besorgt über die dortige Menschenrechtslage, und zwar insbesondere, was die Provinz Nord‑Kivu im östlichen Teil des Landes angeht; verurteilt die Angriffe zutiefst, die im Osten des Landes durch Rebellentruppen geführt wurden, insbesondere durch die Bewegung M23; begrüßt die Anstrengungen der Mitgliedstaaten der Internationalen Konferenz Große Seen, der Afrikanischen Union und der VN zur Ausarbeitung einer friedlichen politischen Lösung für die Krise; fordert erneut die Wiedereinsetzung eines unabhängigen Sachverständigen der VN zur Menschenrechtslage in der Demokratischen Republik Kongo, damit ein zuverlässiger Mechanismus zur Verfügung steht, dessen Schwerpunkt auf der Verbesserung der Menschenrechtslage in dem Land liegt, die seit langem Anlass zu tiefer Sorge gibt;

29. ist besorgt über die Situation in der Zentralafrikanischen Republik, da bewaffnete Truppen mehrere Städte in Nordosten des Landes angegriffen und besetzt haben; begrüßt die Abkommen, die am 11. Januar 2013 in Libreville unterzeichnet wurden, einschließlich des Waffenstillstandsabkommens und der politischen Einigung über die Auflösung der dortigen Krise; betont, dass diese Abkommen umgehend umgesetzt werden müssen; begrüßt die Stellungnahme der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin vom 11. Januar 2013, in der sie alle Unterzeichner auffordert, sich an diese Abkommen zu halten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese Themen im UNHRC anzusprechen, damit die Situation in der Zentralafrikanischen Republik auf der internationalen Agenda auch weiter vorrangig behandelt wird;

30. ist besorgt über die Lage in Israel und Gaza, nachdem der Konflikt Ende 2012 eskaliert ist, und verurteilt die Gewalttaten beider Seiten; wiederholt seine Forderung, die Blockade des Gazastreifens zu beenden, dabei jedoch die legitimen Sicherheitsbedenken Israels zu berücksichtigen, und fordert , Schritte zum Wiederaufbau im Gazastreifen und zu dessen wirtschaftlicher Erholung zu unternehmen;

31. verurteilt den Beschluss der israelischen Regierung vom 2. Dezember 2012, im Westjordanland und in Ost‑Jerusalem, und insbesondere in der sogenannten E1‑Zone, insgesamt 3000 neue Siedlungen zu bauen, dessen Umsetzung die Zweiteilung des Westjordanlandes bedeuten würde; betont, dass die Siedlungspolitik der israelischen Regierung das Völkerrecht und die Nachhaltigkeit einer Zweistaatenlösung unterläuft; begrüßt die internationale Kommission zur Untersuchung der israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, die auf der 19. Tagung des UNHRC eingerichtet wurde, und sieht deren Berichterstattung im Rahmen der 22. Tagung des UNHRC erwartungsvoll entgegen;

32. begrüßt, dass die VN‑Generalversammlung am 29. November 2012 eine Resolution angenommen hat, mit der Palästina zum beobachtenden Nicht‑Mitgliedstaat erhoben wurde; nimmt zur Kenntnis, dass diese Resolution mit überwältigender Mehrheit (138 Ja‑Stimmen, 9 Nein‑Stimmen und 41 Enthaltungen) angenommen wurde; nimmt zur Kenntnis, dass nur ein Mitgliedstaat der EU gegen die Annahme stimmte; bekräftigt seine Unterstützung dieses Unternehmens; nimmt die Unterstützung der EU in Bezug darauf zur Kenntnis, dass Palästina als Teil einer politischen Lösung des israelisch‑palästinensischen Konflikts Vollmitglied der VN wird; bekräftigt, dass die EU keine Änderung der vor 1967 bestehenden Grenzen – auch hinsichtlich Jerusalems – anerkennen wird, die nicht zwischen beiden Seiten vereinbart wurde;

33. bedauert, dass in Japan im Jahr 2012 Hinrichtungen stattgefunden haben, nachdem das entsprechende Moratorium für 2011 ausgelaufen war, sowie jene Hinrichtungen, die in Taiwan und Saudi‑Arabien vollstreckt wurden; verurteilt in diesem Zusammenhang auch die vor kurzem durchgeführten Massenexekutionen im Iran; bekräftigt, dass es die Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen entschieden ablehnt;

34. verweist erneut darauf, dass die EU der Bekämpfung der Folter und anderer Formen der Misshandlung entscheidende Bedeutung beimisst; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihr gemeinsames Engagement für die Abschaffung der Folter und die Unterstützung der Opfer zu demonstrieren, und zwar insbesondere, indem sie einen Beitrag zum Freiwilligen Fonds der VN für die Opfer der Folter und zum Sonderfonds des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter leisten;

35. würdigt die Tätigkeiten des VN‑Sonderberichterstatters für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit; betont, dass dieses Mandat auf der 22. Tagung des Menschenrechtsrats verlängert werden muss; nimmt mit Zufriedenheit die Verabschiedung der UNHRC‑Resolution zur Kenntnis, die die Religionsfreiheit bzw. die Weltanschauungsfreiheit betrifft; hebt hervor, dass die EU diesem Thema große Bedeutung beimisst; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Arbeit an diesem Thema fortzusetzen, und blickt den neuen Leitlinien der EU, die dieses Jahr vorgelegt werden sollen, mit Erwartung entgegen;

36. begrüßt das anhaltende Verfahren zur Nachverfolgung des Berichts der Hohen Kommissarin über diskriminierende Gesetze und Praktiken und Gewalt gegenüber Einzelpersonen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität; fordert weitere Nachverfolgungsmaßnahmen, auch im Rahmen von Regionaltagungen, und eine aktive Beteiligung der Mitgliedstaaten der EU, des Rates und des Europäischen Auswärtigen Dienstes;

37. begrüßt, dass der Generalsekretär der VN und die Hohe Kommissarin in Bezug auf die Diskriminierung von und Gewalt gegen Menschen aufgrund deren sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität innerhalb und außerhalb des UNHRC eine Führungsrolle übernommen haben; bedauert die anhaltenden Versuche, die Allgemeingültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte zu unterlaufen, insbesondere im Rahmen einer Resolution zu „traditionellen Werten“;

38. nimmt das erste jährliche Forum zu Wirtschaft und Menschenrechten zur Kenntnis, das vom 4. bis 6. Dezember 2012 in Genf stattgefunden und ein breites Spektrum an Interessenträgern zusammengeführt hat, die die Umsetzung der Leitlinien der Vereinten Nationen auf diesem Gebiet erörterten; unterstützt die ersten Konsultationen des Forums zu der Frage, inwiefern darauf hingewirkt werden kann, dass Regierungen und Unternehmen ordnungspolitische Rahmen sowie Regelungs‑ und Durchführungsrahmen annehmen, um Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit entgegenzuwirken;

39. begrüßt die Arbeit der ergebnisoffenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe, die zur Erörterung der Möglichkeit eingesetzt wurde, einen international gültigen ordnungspolitischen Rahmen zur Regulierung, Kontrolle und Überwachung der Tätigkeiten privater Militär‑ und Sicherheitsunternehmen auszuarbeiten; befürwortet einen solchen rechtlich bindenden ordnungspolitischen Rahmen; besteht darauf, eine starke Komponente der Rechenschaftspflicht einzubinden; fordert die Sicherheitsunternehmen, die den Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister noch nicht unterzeichnet haben, auf, dies zu tun; blickt dem Bericht der Arbeitsgruppe erwartungsvoll entgegen und fordert, ihr Mandat zu verlängern;

Allgemeine regelmäßige Überprüfung

40. betont, dass der Allgemeingültigkeit der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung eine hohe Bedeutung zukommt, und bekräftigt, dass diese Überprüfung von größter Bedeutung ist, damit die Menschenrechtslage vor Ort in allen Mitgliedstaaten der VN vollständig erfasst und bewertet werden kann;

41. bedauert, das Israel sich vor Kurzem geweigert hat, an der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung teilzunehmen, wodurch es einen überaus bedauerlichen Präzedenzfall geschaffen hat und die Allgemeingültigkeit dieses Verfahrens unterläuft; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Mitgliedstaaten auf, Israel mit Nachdruck aufzufordern, diese Entscheidung zu überdenken und seine Zusammenarbeit mit dem OHCHR und dem UNHRC wiederaufzunehmen, und zwar u. a. durch eine Teilnahme an der obligatorischen allgemeinen regelmäßigen Überprüfung;

42. begrüßt die Einleitung des zweiten Zyklus der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung und die Verabschiedung der ersten Ergebnisse dieses Zyklus; wiederholt, dass der Schwerpunkt des zweiten Zyklus darauf liegen muss, die Empfehlungen, die während des ersten Zyklus angenommen wurden, umzusetzen; fordert jedoch erneut, die Empfehlungen, die die Länder während des ersten Zyklus nicht angenommen haben, im Zuge der Weiterführung der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung erneut zu berücksichtigen;

43. vertritt die Auffassung, dass die Umsetzung von entscheidender Bedeutung ist, damit das Potenzial des Verfahrens der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung ausgeschöpft werden kann; wiederholt daher, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten technische Hilfe leisten müssen, um die Länder, die überprüft werden, bei der Umsetzung der Empfehlungen zu unterstützen; fordert die Länder darüber hinaus auf, Zwischenberichte vorzulegen, um zur Förderung der Umsetzung beizutragen;

44. empfiehlt, die im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung gegebenen Empfehlungen systematisch in die Menschenrechtsdialoge und ‑konsultationen einzubinden, die die EU führt, und darüber hinaus in die länderspezifischen Menschenrechtsstrategien der EU, damit für eine Nachverfolgung der Ergebnisse der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung gesorgt ist; empfiehlt parallel hierzu, dass das Parlament diese Empfehlungen im Rahmen von Delegationsreisen in Drittstaaten thematisieren sollte;

45. begrüßt die Schritte, die dahingehend unternommen worden sind, dass viele Interessenträger umfassend am Verfahren der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung teilnehmen können; begrüßt in diesem Zusammenhang die Änderung der Rednerliste, wodurch nun alle Staaten, die während des Verfahrens der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung das Wort ergreifen möchten, dies auch tun können; würdigt erneut die gestärkte Rolle, die den nationalen Menschenrechtseinrichtungen entsprechend den Pariser Grundsätzen zugewachsen ist; begrüßt die dank verstärkter Heranziehung von Videokonferenzen verbesserte Mitwirkung von Personen vor Ort;

46. vertritt die Auffassung, dass zur Beteiligung der Zivilgesellschaft am Verfahren der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung und auch an der Umsetzung der Ergebnisse dieses Verfahrens mehr getan werden kann, und dass dies auch auf die Arbeit des UNHRC insgesamt zutrifft;

Sonderverfahren

47. bekräftigt den zentralen Beitrag der Sonderverfahren zur Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Tätigkeit des UNHRC und zu dessen wesentlicher Stellung in den auf die Menschenrechte bezogenen Verfahren der VN; bekräftigt, dass es die Sonderverfahren stark befürwortet, und betont, dass die Unabhängigkeit der betreffenden Mandate von entscheidender Bedeutung ist;

48. fordert die Staaten auf, in Bezug auf die Sonderverfahren ohne Einschränkung zu kooperieren und dabei auch Mandatsträger ohne Verzögerungen zu Länderbesuchen zu empfangen, auf deren Dringlichkeitsmaßnahmen und auf Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen zu reagieren und für sinnvolle Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der Mandatsträger zu sorgen; fordert die Mitglieder des UNHRC auf, in diesen Angelegenheiten mit gutem Beispiel voranzugehen;

49. begrüßt die von der EU unternommenen Schritte, durch die sie gemeinsam eine offene Einladung für alle auf Menschenrechte bezogene Sonderverfahren der VN ausgesprochen und dadurch auf diesem Gebiet ein Beispiel gesetzt hat; fordert alle anderen Mitgliedstaaten der VN auf, dies ebenfalls zu tun;

50. missbilligt alle Arten von Repressalien gegen Personen, die in Bezug auf die allgemeine regelmäßige Überprüfung und die Sonderverfahren kooperieren; betont, dass das Menschenrechtssystem der VN durch Repressalien insgesamt geschwächt wird; fordert alle Staaten auf, angemessenen Schutz vor derartigen Einschüchterungen zu gewähren;

Mitwirkung der Europäischen Union

51. wird nicht müde, zu betonen, dass die EU sich an den VN‑Menschenrechtsmechanismen, einschließlich des UNHRC, aktiv beteiligen muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, dies durch die Unterstützung von Resolutionen, die aktive Beteiligung an Debatten und interaktiven Dialogen sowie die Abgabe von Erklärungen zu tun; befürwortet den zunehmenden Rückgriff der EU auf überregionale Initiativen nachdrücklich, da solche Initiativen bereits zu einigen positiven Resultaten, wie beispielsweise zur Resolution des UNHRC zu Gewalt gegen Lesben, Schwulen, Bisexuelle, Transgender‑Personen und intersexuelle Menschen (LGBTI), geführt haben;

52. betont, dass die Arbeiten, die in Genf im Rahmen des UNHRC durchgeführt werden, in die einschlägigen internen und externen Tätigkeitsbereiche der EU, einschließlich jener des Parlaments, eingebunden werden müssen;

53. begrüßt die Ernennung von Stavros Lambrinidis zum EU‑Sonderbeauftragten für Menschenrechte; fordert den Sonderbeauftragten auf, im Rahmen des UNHRC die Wirksamkeit und Sichtbarkeit der EU‑Menschenrechtspolitik zu erhöhen und eine enge Zusammenarbeit mit dem OHCHR und in Bezug auf die Sonderverfahren herbeizuführen; sieht der diesbezüglichen Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten erwartungsvoll entgegen; begrüßt, dass der Sonderbeauftragte am Forum zu Wirtschaft und Menschenrechten teilnimmt, das am 4. und 5. Dezember 2013 in Genf stattfindet;

54. fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin und den Sonderbeauftragten auf, am Hochrangigen Segment des UNHRC teilzunehmen;

55. betont erneut, dass es überzeugt ist, dass die Tätigkeiten der EU Erfolge zeitigen können, wenn die Union und ihre Mitgliedstaaten ihr kollektives Gewicht zur Geltung bringen; betont, dass die diesbezügliche Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden muss, damit in Menschenrechtsangelegenheiten Einigkeit erreicht wird; fordert erneut, entschlossenere und ambitioniertere Maßnahmen zu ergreifen, statt sich mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner zu begnügen;

56. betont, dass die Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als erste Gelegenheit von Bedeutung ist, bei der die EU als Rechtsperson ein Übereinkommen der Vereinten Nationen ratifiziert hat;

57. bekräftigt erneut, dass die Mitgliedstaaten der EU darauf hinarbeiten müssen, dass die Unteilbarkeit und die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte verwirklicht werden, und dass sie die Arbeiten des UNHRC in dieser Hinsicht unterstützen müssen, insbesondere indem sie die vom UNHRC geschaffenen internationalen Menschenrechtsinstrumente, einschließlich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Schaffung eines Beschwerdeverfahrens ratifizieren; weist erneut darauf hin, dass nach wie vor kein EU‑Mitgliedstaat die Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ratifiziert hat; stellt ferner fest, dass mehrere Mitgliedstaaten der EU das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen noch nicht angenommen und/oder ratifiziert haben, und dass nur zwei Mitgliedstaaten das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert haben; betont, dass die Mitgliedstaaten der EU den VN‑Kontrollorganen ihre regelmäßigen Berichte fristgerecht vorlegen müssen;

58. bekräftigt erneut, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass die EU die Unabhängigkeit des OHCHR verteidigt und dafür sorgt, dass das Büro seine Aufgaben auch weiterhin unparteiisch wahrnimmt; weist ferner darauf hin, dass ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, damit die Regionalbüros des OHCHR erhalten bleiben;

59. stellt fest, dass der Schutz von Menschenrechtsverteidigern in der Menschenrechtspolitik der EU höchste Priorität hat; betont, dass Repressalien gegen Menschenrechtsverteidiger, die mit den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen zusammenarbeiten, und deren Einschüchterung dieses System zu untergraben drohen; begrüßt daher die praktische und finanzielle Unterstützung, die im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) für den dringenden Schutz und die dringende Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern bereitgestellt wird;

60. begrüßt die Einrichtung der Arbeitsgruppe „Menschenrechte“ des Rates (COHOM) mit Sitz in Brüssel; würdigt ihre Bemühungen um die Verbesserung der Ausarbeitung und Koordinierung der Standpunkte der EU für die Tagungen des UNHRC, wozu auch die Veranstaltung von COHOM‑Treffen in Genf gehört; bekräftigt seine Erwartungen dahingehend, dass die COHOM entscheidend dazu beiträgt, mehr Kohärenz zwischen der externen und der internen Menschenrechtspolitik der EU zu schaffen;

61. empfiehlt erneut, dass die länderspezifischen Menschenrechtsstrategien der EU veröffentlicht werden, damit das Eintreten der EU für Menschenrechte in Drittstaaten sichtbar wird und diejenigen, die für ihre Menschenrechte kämpfen, in diesen Dokumenten Unterstützung finden können;

62. betont, dass im UNHRC auf die bedenkliche Tatsache aufmerksam gemacht werden muss, dass nichtstaatlichen Organisationen in einigen Ländern immer weniger Raum gegeben wird; fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, konzertierte Bemühungen zu unternehmen, um dieses Problem zur Sprache zu bringen;

63. fordert angesichts aktueller Berichte über eine Mitschuld von EU‑Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen in Drittstaaten die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, dieses Thema in den Blickpunkt zu rücken; fordert die Kommission auf, in Bezug auf die Soziale Verantwortung der Unternehmen eine ambitioniertere Strategie auszuarbeiten; fordert den EAD, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksame Maßnahmen dahingehend zu ergreifen, dass Unternehmen für Verstöße gegen die Menschenrechte zur Verantwortung gezogen werden; betont in diesem Zusammenhang erneut, dass für mehr Kohärenz zwischen der internen und der externen Politik gesorgt werden muss, und dass die Menschenrechte in der internen Politik umfassend geachtet werden müssen, damit nicht mit zweierlei Maß gemessen wird;

64. erteilt seiner Delegation für die 22. Tagung des UNHRC den Auftrag, die in dieser Entschließung dargelegten Bedenken und Sichtweisen zur Sprache zu bringen; fordert die Delegation auf, dem Unterausschuss Menschenrechte über seinen Besuch Bericht zu erstatten; erachtet es als unerlässlich, auch weiterhin eine Delegation des Europäischen Parlaments zu den einschlägigen Sitzungen des UNHRC und der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu entsenden;

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65. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sonderbeauftragten der EU für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Präsidenten der 67. Generalversammlung der Vereinten Nationen, dem Vorsitzenden des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie der vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten geschaffenen Arbeitsgruppe EU‑Vereinte Nationen zu übermitteln.