ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der 22. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen
4.2.2013 - (2013/2533(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Leonidas Donskis, Marietje Schaake, Marielle de Sarnez im Namen der ALDE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0055/2013
B7‑0060/2013
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der 22. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie auf die Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und die dazugehörigen Fakultativprotokolle,
– unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf den Strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie und den EU‑Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie, die der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ auf seiner 3179. Tagung am 25. Juni 2012 angenommen hat,
– unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 13. Juni 2012 zu dem EU‑Sonderbeauftragten für Menschenrechte[1],
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHCR), in denen die Prioritäten des Europäischen Parlaments in diesem Zusammenhang dargelegt werden, und insbesondere unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2012 zur Position des Europäischen Parlaments zur 19. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen[2],
– in Kenntnis des Berichts der Delegation seines Unterausschusses Menschenrechte über den Besuch der 19. Tagung des UNHRC und in Kenntnis des Berichts der gemeinsamen Delegation seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Unterausschusses Menschenrechte und seines Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung, die an der 67. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen teilgenommen hat,
– unter Hinweis auf seine Dringlichkeitsentschließungen zu Menschenrechtsthemen,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2012 zur Überprüfung der EU-Menschenrechtsstrategie[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2012 zum Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt 2011 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2012 zu einer Strategie für digitale Freiheiten in der Außenpolitik der EU[5],
– gestützt auf Artikel 2, Artikel 3 Absatz 5, Artikel 18, Artikel 21, Artikel 27 und Artikel 47 des Vertrags über die Europäische Union,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Achtung, Förderung und Wahrung der Allgemeingültigkeit der Menschenrechte zum ethischen und rechtlichen Besitzstand der EU gehört und einer der Eckpfeiler der europäischen Einheit und Integrität ist[6];
B. in der Erwägung, dass die erfolgreiche Umsetzung der Ergebnisse der vor kurzem erfolgten Überprüfung der EU-Menschenrechtsstrategie im UNHRC größere Glaubwürdigkeit verschaffen dürfte, weil die Kohärenz zwischen interner und externer Politik gestärkt wurde;
C. in der Erwägung, dass die EU sich im Hinblick auf bestmögliche Ergebnisse darum bemühen sollte, Menschenrechtsverletzungen in abgestimmten gemeinsamen Standpunkten zu missbilligen, und dass sie in dieser Hinsicht die Zusammenarbeit und organisatorische Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin stärken sollte;
D. in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union einen Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie und einen Aktionsplan für dessen Umsetzung verabschiedet hat, damit die Politik der EU in diesem Bereich mehr Wirkung und Kohärenz hat;
E. in der Erwägung, dass ein EU-Sonderbeauftragter für Menschenrechte ernannt wurde, der die Wirksamkeit und Sichtbarkeit der EU-Menschenrechtspolitik verbessern und die Umsetzung des Strategischen Rahmens und des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie unterstützen soll;
F. in der Erwägung, dass eine Delegation des Unterausschusses Menschenrechte zur 22. Tagung des UNHRC nach Genf reisen wird, wie es auch in den vergangenen Jahren anlässlich der Tagungen des UNHRC der Fall war;
1. nimmt zur Kenntnis, dass derzeit gerade die Prioritäten der EU für die 22. Tagung des UNHRC bestätigt werden; begrüßt es, dass die EU dabei der Lage in Syrien, Birma/Myanmar, Nordkorea und Mali sowie ihrer Unterstützung für die Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters für Menschenrechte im Iran besonderes Gewicht beimisst; befürwortet die Schwerpunktsetzung auf Themenbereiche wie die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die Rechte des Kindes, Gewalt gegen Frauen und Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und intersexuellen Menschen (LGBTI);
2. begrüßt es, dass die Tagesordnung der 22. ordentlichen Tagung Folgendes umfasst: Podiumsdiskussionen zur durchgängigen Berücksichtigung von Menschenrechtsanliegen und zu den negativen Auswirkungen der Korruption auf die Ausübung der Menschenrechte, Gedenkveranstaltung zum 20. Jahrestag der Annahme der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien, interaktive Debatten, etwa zu den Rechten von Personen mit Behinderungen, sowie ausgedehnte Sitzungen zu verschiedenen Themen wie z. B. den Rechten des Kindes darauf, in den Genuss der höchstmöglichen Gesundheitsstandards zu kommen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich aktiv an diesen Debatten zu beteiligen und klar zum Ausdruck zu bringen, dass die Menschenrechte universell gültig und unteilbar sind und einander bedingen;
3. begrüßt es, dass die Sonderberichterstatter unter anderem über die Lage der Menschenrechte im Iran, in Myanmar und in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten berichten werden; begrüßt die Berichte der Hohen Kommissarin über die Menschenrechtslage in Mali, insbesondere im Norden des Landes, über angemessene Wohnbedingungen als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard, über das Recht auf entsprechende Diskriminierungsfreiheit, über die Religions- und die Meinungsfreiheit sowie über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus;
Tätigkeit des VN-Menschenrechtsrats
4. nimmt die im September 2012 erfolgte Wahl von 18 neuen Mitgliedern des UNHRC, deren Mitgliedschaft am 1. Januar 2013 begonnen hat, zur Kenntnis: Argentinien, Äthiopien, Brasilien, Côte d’Ivoire, Deutschland, Estland, Gabun, Irland, Japan, Kasachstan, Kenia, Republik Korea, Montenegro, Pakistan, Sierra Leone, Vereinigte Arabische Emirate, Bolivarische Republik Venezuela und Vereinigte Staaten von Amerika; stellt fest, dass dem UNHRC inzwischen neun Mitgliedstaaten der EU angehören;
5. nimmt zur Kenntnis, dass Remigiusz A. Henczel (Polen) zum neuen Vorsitzenden des UNHRC und Cheikh Ahmed Ould Zahaf (Mauretanien), Iruthisham Adam (Malediven), Luis Gallegos Chiriboga (Ecuador) und Alexandre Fasel (Schweiz) zu stellvertretenden Vorsitzenden für das Jahr 2013 gewählt wurden;;
6. betont, dass bei den Wahlen zum UNHRC Wettbewerb gegeben sein muss, und lehnt es ab, dass regionale Gruppen „kampflose“ Wahlen organisieren; bekräftigt, dass für die Mitgliedschaft im UNHRC Maßstäbe wichtig sind, was Engagement und Leistungen auf dem Gebiet der Menschenrechte angeht; betont, dass die Mitglieder des UNHCR verpflichtet sind, bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte höchste Ansprüche zu wahren; bekräftigt, dass für die Wiedereinsetzung suspendierter Mitglieder strenge, transparente Kriterien gelten müssen;
7. erklärt sich nach wie vor besorgt angesichts des Phänomens der „Blockbildung“ und seiner Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit und die Wirksamkeit der Arbeit des UNHRC;
8. bekräftigt nochmals, dass die EU-Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten müssen, dass die Menschenrechte unteilbar und universell gültig werden müssen, und dass sie die Tätigkeit des UNHRC in dieser Hinsicht unterstützen müssen, besonders indem sie die vom UNHRC aufgestellten internationalen Menschenrechtsinstrumente ratifizieren; bedauert erneut, dass bislang kein EU-Mitgliedstaat das Übereinkommen über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ratifiziert hat; bedauert erneut, dass mehrere Mitgliedstaaten das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen und das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe noch nicht angenommen bzw. ratifiziert haben und dass erst zwei Mitgliedstaaten das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert haben; fordert alle EU-Mitgliedstaaten nochmals auf, diese Übereinkommen und Protokolle zu ratifizieren, und legt den EU-Mitgliedstaaten nahe, das vor kurzem verabschiedete Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das die Schaffung eines Beschwerdeverfahrens betrifft und am 28. Februar 2012 in Genf zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, zu unterzeichnen und zu ratifizieren;
9. begrüßt es, dass die VN-Generalversammlung Frau Navanethem Pillay für eine zweite Amtszeit als Hochkommissarin für Menschenrechte ernannt hat; bekräftigt seine deutliche Unterstützung für das Amt des Hohen Kommissars und dessen Unabhängigkeit und Integrität;
10. würdigt die Bemühungen der Hohen Kommissarin für Menschenrechte um die Stärkung des Vertragsorgans und begrüßt ihren Bericht zu diesem Thema, der am 22. Juni 2012 veröffentlicht wurde; betont, dass an den Vertragsorganen zahlreiche Interessenträger beteiligt sind und dass die Zivilgesellschaft laufend in diese Prozesse einbezogen werden muss; betont, dass die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Vertragsorgane gewahrt und verbessert werden muss; betont, dass für eine angemessene Mittelausstattung gesorgt werden muss, damit die Vertragsorgane ihr zunehmendes Arbeitsvolumen bewältigen können; fordert die EU auf, eine führende Rolle zu übernehmen, wenn es darum geht, dass das System der Vertragsorgane wirksam funktioniert, und zwar auch in Bezug auf ausreichende Finanzmittel;
Länder des Arabischen Frühlings
11. verurteilt die zunehmende, rücksichtslose Gewaltanwendung des Assad-Regimes gegenüber der syrischen Bevölkerung auf das Schärfste, ebenso den Einsatz schwerer Artillerie und des Beschusses besiedelter Gebiete; verurteilt entschieden die anhaltenden systematischen Menschenrechtsverletzungen durch das Regime, seine Sicherheitskräfte und die Armee, die unter Umständen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu werten sind; erklärt sich zutiefst besorgt über die Situation der Zivilbevölkerung, die sich stetig verschlechtert; verurteilt ebenso die Menschenrechtsverletzungen der oppositionellen Gruppen und Einsatzkräfte; fordert alle bewaffneten Akteure auf, die Gewalt in Syrien unverzüglich zu beenden; fordert erneut den unverzüglichen Rücktritt des Assad-Regimes; legt allen Konfliktparteien dringend nahe, für die internationalen Bemühungen um humanitäre Hilfe einen uneingeschränkten und sicheren Zugang von außerhalb des Staatsgebiets zuzulassen;
12. erklärt sich besorgt über den Ausstrahlungseffekt auf Nachbarländer und dessen Auswirkungen auf die Sicherheit und Stabilität in diesem Raum; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Länder dieses Raums bei deren Bemühungen um die Leistung humanitärer Hilfe für Flüchtlinge aus Syrien zu unterstützen;
13. begrüßt es, dass der UNHRC der entsetzlichen Menschenrechtslage und dem humanitären Notstand in Syrien weiterhin Aufmerksamkeit widmet, wie die VN-Resolutionen zu der Situation in Syrien belegen, die auf der 19., 20. und 21. Tagung des UNHRC und auf der Sondertagung des UNHRC zu Syrien am 1. Juni 2012 verabschiedet wurden; bekräftigt erneut, dass dafür gesorgt werden muss, dass für Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen, die während des Konflikts begangen wurden, Rechenschaft abgelegt wird;
14. bringt seine umfassende Unterstützung für die unabhängige internationale Untersuchungskommission zu Syrien und die Verlängerung des Mandats dieser Kommission durch den UNHRC zum Ausdruck; betont die Bedeutung der Zulässigkeit digitaler Daten als Beweismittel im Fall von Verbrechen, Gewalthandlungen und Menschenrechtsverletzungen; begrüßt es, dass Carla del Ponte und Vitit Muntarbhorn zu Mitgliedern benannt wurden und dass Paolo Pinheiro zum Sonderberichterstatter für Syrien ernannt wurde, dessen Arbeit beginnen wird, sobald das Mandat der Untersuchungskommission beendet ist; begrüßt den Bericht der Kommission, in dem die in Syrien begangenen Gräueltaten dargelegt werden; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass Rechenschaft für die in Syrien begangenen Gräueltaten und mutmaßlich begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit abgelegt wird; fordert alle Staaten auf, darauf hinzuwirken, dass der VN-Sicherheitsrat den Internationalen Strafgerichtshof mit der Lage in Syrien befasst;
15. bedauert, dass im VN-Sicherheitsrat noch keine Einigung auf eine Resolution zur Lage in Syrien erzielt worden ist, und bedauert besonders, dass infolgedessen kein wirksamer Druck ausgeübt werden kann, damit die Gewalt in diesem Land ein Ende nimmt; fordert die Mitglieder des Sicherheitsrats auf, sich ihrer Verantwortung gegenüber dem syrischen Volk bewusst zu sein; würdigt die diplomatischen Bemühungen der VP/HV und der EU-Mitgliedstaaten, China und Russland zum Tätigwerden in dieser Angelegenheit zu veranlassen; fordert sie auf, nicht in ihren Bemühungen nachzulassen;
16. begrüßt den schriftlichen Abschlussbericht der Unabhängigen Untersuchungskommission zu Libyen über dort begangene Menschenrechtsverletzungen, der auf der 19. Tagung des UNHRC vorgelegt wurde; fordert den UNHRC auf, die Situation in Libyen auch weiterhin zu beobachten;
17. erklärt sich besorgt über die Lage der Menschenrechtsaktivisten und Aktivisten der politischen Opposition in Bahrain; verurteilt die Anwendung tödlicher Gewalt durch die Sicherheitskräfte gegen friedlich Protestierende, in deren Rahmen auch übermäßig Tränengas und Schrot auf kürzeste Entfernung eingesetzt wurden; bekräftigt seine Forderung an die EU-Mitgliedstaaten, darauf hinzuarbeiten, dass auf der Tagung des UNHRC eine Resolution zur Menschenrechtslage in Bahrain verabschiedet wird;
18. bekräftigt seine Forderung an den UNHRC, auf seiner 22. Tagung eine Resolution zu verabschieden zur Schaffung eines internationalen Mechanismus zur Überwachung der Durchführung der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Bahrains und der Empfehlungen der Unabhängigen Untersuchungskommission zu Bahrain, einschließlich der Empfehlungen, die Menschenrechtsaktivisten betreffen;
19. begrüßt den Text über technische Hilfe und Kapazitätsaufbau für Jemen im Bereich der Menschenrechte und die Einrichtung eines OHCHR-Länderbüros im Jemen; fordert den UNHRC auf, die Lage im Jemen weiterhin zu beobachten;
20. erklärt sich besorgt über die gegenwärtige politische Instabilität und die Gewalthandlungen in Ägypten; unterstützt ohne Einschränkung den Übergang zu einer demokratischen Gesellschaft, die in einem Rechtsstaat lebt und die Menschenrechte und Grundfreiheiten achtet, besonders die Meinungsfreiheit, die Rechte der Frau und die Belange von Minderheiten; fordert die ägyptischen Staatsorgane auf, eine transparente Untersuchung über den Einsatz von Gewalt durch die Sicherheitskräfte und die Polizei gegen Protestierende einzuleiten und dafür zu sorgen, dass die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden;
21. fordert die ägyptische Regierung auf, einen nationalen Dialog ohne Ausgrenzung zu erleichtern, die Legitimität der neuen Verfassung auf eine breitere Grundlage zu stellen, freie und faire Parlamentswahlen zu ermöglichen und das Angebot der EU zur Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission anzunehmen;
22. begrüßt die Arbeit der Verfassunggebenden Nationalversammlung in Tunesien an dem Verfassungsentwurf und die Offenheit dieses Prozesses; betont, dass es darauf ankommt, mehrdeutige Formulierungen zu vermeiden, die sich verschieden auslegen lassen und die Grundlage für die Einschränkung von Rechten und Freiheiten schaffen könnten;
Andere Länder
23. begrüßt die Entscheidung des UNHRC, einen Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage in Belarus zu ernennen, und stellt fest, dass die Resolution, mit der dessen Mandat festgelegt wurde, regionenübergreifend Unterstützung gefunden hat, was zeigt, dass Staaten in aller Welt die entsetzliche Menschenrechtslage in Belarus erkennen;
24. begrüßt die Resolution, mit der ein Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage in Eritrea ernannt wird; stellt fest, dass der UNHRC sich zum ersten Mal mit diesem Thema beschäftigt, und begrüßt es, dass afrikanische Länder bei diesem Thema initiativ geworden sind;
25. begrüßt die Verlängerung der Mandate der Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage in Iran und Myanmar; begrüßt die Verlängerung der Mandate der unabhängigen Sachverständigen zu Côte d’Ivoire, Haiti und Somalia; fordert die staatlichen Organe dieser Länder auf, umfassend mit den Mandatsträgern zusammenzuarbeiten;
26. begrüßt die Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters über die Menschenrechtslage in der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) um ein weiteres Jahr; begrüßt es, dass die Resolution zur DVRK einstimmig angenommen wurde, wodurch auch das hohe Niveau an Unterstützung für dieses Mandat deutlich wird; fordert die Regierung der DVRK auf, umfassend mit dem Sonderberichterstatter zusammenzuarbeiten und dessen Besuche in der DVRK zu erleichtern;
27. bedauert die Hinrichtungen, die in Japan 2012 nach der Verhängung des Moratoriums von 2011 erfolgten; verurteilt in diesem Zusammenhang die Massenhinrichtungen, die in jüngster Zeit im Iran durchgeführt wurden; bekräftigt, dass es die Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen entschieden ablehnt;
28. begrüßt es, dass die Lage in Mali vom UNHRC genau beobachtet wird, und begrüßt die Führungsrolle, die die afrikanischen Länder übernommen haben, die den UNHRC mit dem Problem befasst haben;
29. erklärt sich erfreut über die Annahme der Resolution zur Demokratischen Republik Kongo (DRK), ist jedoch nach wie vor besorgt über die Menschenrechtsverletzungen, die dort stattfinden, und zwar insbesondere in der Provinz Nord-Kivu im östlichen Teil des Landes; verurteilt mit Nachdruck die Angriffe aufständischer Kräfte, vor allem der M23, im Osten des Landes begrüßt die Bemühungen der Mitgliedstaaten der Internationale Konferenz über die Region der Großen Seen, der Afrikanischen Union und der VN um eine friedliche politische Beilegung der Krise; fordert erneut die Wiedereinsetzung eines Unabhängigen Experten der VN für die Menschenrechtslage in der DRK, um einen zuverlässigen Mechanismus zu schaffen, der auf die Verbesserung der Lage im Zusammenhang mit den schwerwiegenden und seit langem bestehenden Menschenrechtsproblemen in diesem Land ausgerichtet ist;
30. nimmt mit Zufriedenheit die Verabschiedung der UNHRC-Resolution zur Kenntnis, die die Religions- und Weltanschauungsfreiheit betrifft; hebt hervor, dass die EU dieser Angelegenheit große Bedeutung beimisst; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, sich weiterhin dafür einzusetzen, und sieht den neuen Leitlinien, die für die erste Hälfte dieses Jahres erwartet werden, mit Wohlwollen entgegen; befürwortet die Tätigkeiten des VN-Sonderberichterstatters über die Religions- und Weltanschauungsfreiheit; betont die Bedeutung der Verlängerung des entsprechenden Mandats auf der 22. Tagung des Menschenrechtsrats
31. begrüßt die Resolution zu Birma/Myanmar im UNHRC; nimmt die Schritte zur Kenntnis, die die birmanische Regierung seit Anfang 2011 unternommen hat, um die bürgerlichen Freiheiten in diesem Land wiederherzustellen; erklärt sich jedoch zutiefst besorgt darüber, dass es in dem Staat Rachin zu einer Zunahme der Gewalt zwischen Bevölkerungsgruppen und danach zu Todesfällen und Verletzten kam, Eigentum zerstört und lokale Bevölkerungsgruppen vertrieben wurden; vertritt die Auffassung, dass die Ursachen dieser Situation darin liegen, dass die Volksgruppe der Rohingya seit langem diskriminierenden Maßnahmen ausgesetzt ist; betont, dass verstärkte Bemühungen um die Behebung der Ursache dieses Problems erforderlich sind;
32. begrüßt die Resolution zu Sri Lanka, deren Schwerpunkt auf Versöhnung und demokratischer Kontrolle in diesem Land liegt; bekräftigt, dass es die Empfehlung der Sachverständigengruppe des VN-Generalsekretärs zu Sri Lanka unterstützt, eine VN-Kommission zur Untersuchung aller dort begangenen Verbrechen zu schaffen;
33. begrüßt die Resolution, die die Förderung, den Schutz und den Genuss der Menschenrechte im Internet betrifft; befürwortet den Aufruf an alle Staaten, den Zugang zum Internet und die internationale Zusammenarbeit beim Ausbau der Medien und der Informations- und Kommunikationsmittel in allen Staaten zu fördern und zu erleichtern; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die digitalen Freiheiten in alle ihre Bemühungen und Initiativen im Rahmen des Menschenrechtsrats einzubeziehen;
34. erklärt sich besorgt über die Situation in der Zentralafrikanischen Republik, wo bewaffnete Gruppierungen mehrere Städte im Nordosten angegriffen und besetzt haben; begrüßt die Abkommen, die am 11. Januar 2013 in Libreville unterzeichnet wurden, einschließlich des Waffenstillstandsabkommens und der politischen Einigung über die Beilegung der dortigen Krise; betrachtet es als wichtig, diese Abkommen umgehend umzusetzen; begrüßt die Stellungnahme der VP/HR der EU vom 11. Januar, in der sie alle Unterzeichner auffordert, sich an diese Abkommen zu halten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dieses Thema im Menschenrechtsrat zur Sprache zu bringen, damit das Problem der Lage in der Zentralafrikanischen Republik einen wichtigen Platz auf der internationalen Agenda behält;
35. erklärt sich besorgt über die Lage in Israel und Gaza, nachdem der Konflikt Ende 2012 eskaliert ist, und verurteilt die Gewalthandlungen auf beiden Seiten in diesem Konflikt; wiederholt seine Forderung, die Blockade des Gazastreifens zu beenden, dabei jedoch die legitimen Sicherheitsanliegen Israels zu berücksichtigen, und fordert, Schritte zum Wiederaufbau im Gazastreifen und zu dessen wirtschaftlicher Erholung zu unternehmen;
36. verurteilt den Beschluss der israelischen Regierung vom 2. Dezember 2012, im Westjordanland und in Ost-Jerusalem, insbesondere in der sogenannten Zone E1, insgesamt 3000 neue Siedlungen zu bauen, dessen Umsetzung die Zweiteilung des Westjordanlandes bedeuten würde; betont, dass dieser Beschluss die Zweistaatenlösung ihrer Substanz zu berauben droht; begrüßt die internationale Mission zur Untersuchung der israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, die auf der 19. Tagung des UNHRC eingerichtet wurde, und sieht deren Berichterstattung im Rahmen der 22. Tagung erwartungsvoll entgegen; bedauert die Entscheidung Israels, als erster Staat nicht mit der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zusammenzuarbeiten, und erklärt seine Besorgnis über die mögliche Beeinträchtigung des Grundsatzes der Allgemeingültigkeit;
37. begrüßt es, dass die VN-Generalversammlung am 29. November 2012 die Resolution angenommen hat, mit der Palästina zum beobachtenden Nichtmitgliedstaat erklärt wurde; weist darauf hin, dass die betreffende Resolution mit überwältigender Mehrheit – 138 Stimmen bei 9 Gegenstimmen und 41 Enthaltungen – verabschiedet wurde; weist darauf hin, dass nur ein EU-Mitgliedstaat dagegen gestimmt hat; bekräftigt seine Unterstützung dieser Bemühungen; betrachtet die Unterstützung der EU dafür, das Palästina zum Vollmitglied der VN wird, als Elemente einer politischen Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts; bekräftigt, dass die EU keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen, auch in Bezug auf Jerusalem, anerkennen wird, die nicht zwischen beiden Seiten vereinbart wurden;
38. nimmt das erste jährliche Forum zu Wirtschaft und Menschenrechten zur Kenntnis, das vom 4. bis 6. Dezember 2012 in Genf stattgefunden und ein breites Spektrum an Interessenträgern zusammengeführt hat, die die Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen auf diesem Gebiet erörterten; unterstützt die ersten Konsultationen des Forums zu der Frage, inwiefern Regierungen und Unternehmen Regelungsrahmen, strategische Rahmen und Durchführungsrahmen schaffen können, um Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit entgegenzuwirken; unterstützt die Bemühungen der Kommission um die Weiterentwicklung ihrer neuen Strategie im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen; betont, dass diese Strategie noch ambitionierter sein muss;
39. begrüßt die Tätigkeit der offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe „Private Militär- und Sicherheitsunternehmen“ (PMSCs), die das Mandat hat, die Möglichkeit eines internationalen Regelungsrahmen des zu untersuchen; würdigt die Tatsache, dass der Möglichkeit, ein rechtsverbindliches Instrument zur Regulierung, Kontrolle und Überwachung der Tätigkeiten privater Militär- und Sicherheitsunternehmen zu schaffen, große Aufmerksamkeit geschenkt wird, und unterstützt einen solchen rechtsverbindlichen Regelungsrahmen; betont, dass dabei der Rechenschaftspflicht viel Gewicht beigemessen werden sollte, und fordert die PMSCs, die den Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister noch nicht unterzeichnet haben, auf, dies zu tun; sieht dem Bericht der Arbeitsgruppe erwartungsvoll entgegen;
Allgemeine regelmäßige Überprüfung
40. betont die Bedeutung der Universalität der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung und bekräftigt, dass diese Überprüfung wichtig ist, damit die Menschenrechtslage vor Ort in allen Mitgliedstaaten der VN vollständig erfasst wird;
41. begrüßt die Einleitung des zweiten Zyklus der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung und die Verabschiedung der ersten Ergebnisse dieses Zyklus; bekräftigt, dass im zweiten Zyklus die Umsetzung der während des ersten Zyklus angenommenen Empfehlungen unbedingt im Mittelpunkt stehen sollte; verlangt jedoch erneut, dass die Empfehlungen, die im ersten Zyklus von den Staaten nicht akzeptiert wurden, im weiteren Prozess der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung nochmals behandelt werden;
42. betrachtet die Umsetzung als einen entscheidenden Aspekt, wenn es gilt, das Potenzial des Prozesses der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung auszuschöpfen; hebt es deshalb erneut als wichtig hervor, dass die Mitgliedstaaten der EU technische Unterstützung leisten, um den Staaten, die überprüft werden, bei der Umsetzung der Empfehlungen zu helfen; legt den Staaten nahe, aktualisierte Halbzeitberichte vorzulegen, um zu einer verbesserten Umsetzung beizutragen;
43. empfiehlt, die Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung systematisch in die Menschenrechtsdialoge und -konsultationen der EU und in deren länderspezifische Menschenrechtsstrategien einzubeziehen, um für Folgemaßnahmen zu den Ergebnissen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zu sorgen; hält es auch für sinnvoll, diese Empfehlungen bei Besuchen von Delegationen des Europäischen Parlaments in Drittstaaten zur Sprache zu bringen;
44. begrüßt Schritte, durch die es möglich wird, dass ein großer Kreis von Interessenträgern am Prozess der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung mitwirkt; begrüßt in diesem Zusammenhang die Änderungen der Rednerliste, durch die alle Staaten, die sich im Prozess der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zu Wort melden wollen, Gelegenheit dazu erhalten; würdigt erneut die gestärkte Rolle, die den nationalen Menschenrechtseinrichtungen entsprechend den Pariser Grundsätzen zugewachsen ist; begrüßt die dank verstärkter Heranziehung von Videokonferenzen verbesserte Mitwirkung von Personen vor Ort;
45. vertritt die Auffassung, dass zur Beteiligung der Zivilgesellschaft am Prozess der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung und auch an der Umsetzung der Ergebnisse dieses Prozesses mehr getan werden kann; missbilligt die Repressalien gegen Menschen, die am Prozess der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unmittelbar oder durch Kooperation beteiligt sind; betont, dass Repressalien das Menschenrechtssystem der VN insgesamt schwächen; fordert alle Staaten auf, angemessenen Schutz vor derartigen Einschüchterungen zu gewähren;
Sonderverfahren
46. bekräftigt den zentralen Beitrag der Sonderverfahren zur Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Tätigkeit des UNHRC und zu dessen wesentlicher Stellung in den auf die Menschenrechte bezogenen Verfahren der VN; gibt erneut seiner nachhaltigen Unterstützung für die Sonderverfahren Ausdruck und betont die grundlegende Bedeutung der Unabhängigkeit der entsprechenden Mandate;
47. fordert die Staaten auf, ohne Einschränkung mit den Sonderverfahren zusammenzuarbeiten und dabei auch Mandatsträger ohne Verzögerungen zu Länderbesuchen zu empfangen, auf deren Dringlichkeitsmaßnahmen und auf Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen zu reagieren und für sinnvolle Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der Mandatsträger zu sorgen; legt den UNHRC-Mitgliedstaaten dringend nahe, in diesen Angelegenheiten mit gutem Beispiel voranzugehen;
48. begrüßt die von der EU unternommenen Schritte, durch die sie gemeinsam eine offene Einladung für alle auf Menschenrechte bezogenen Sonderverfahren der VN ausgesprochen und dadurch auf diesem Gebiet ein Beispiel gesetzt hat; fordert alle Mitgliedstaaten der VN auf, dies ebenfalls zu tun;
49. missbilligt alle Arten von Repressalien gegen Personen, die an Sonderverfahren mitwirken; betont, dass Repressalien das Menschenrechtssystem der VN insgesamt schwächen; fordert alle Staaten auf, angemessenen Schutz vor derartigen Einschüchterungen zu gewähren;
Mitwirkung der Europäischen Union
50. betont erneut mit größtem Nachdruck die Bedeutung einer aktiven Mitwirkung der EU in Menschenrechtsmechanismen der VN, auch im Menschenrechtrat; fordert die Mitgliedstaaten auf, auf diesem Gebiet durch Mitunterstützung von Resolutionen sowie durch aktive Beteiligung an Debatten und interaktiven Dialogen und durch Abgabe von Erklärungen mitzuarbeiten;
51. begrüßt die Ernennung von Stavros Lambrinidis zum EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte; fordert den Sonderbeauftragten auf, im Rahmen des Menschenrechtsrats die Wirksamkeit und Sichtbarkeit der EU-Menschenrechtspolitik anzustreben und enge Zusammenarbeit mit dem OHCHR und den Sonderverfahren herbeizuführen; sieht der diesbezüglichen Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten mit Wohlwollen entgegen;
52. begrüßt die Mitwirkung des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte am Forum Wirtschaft und Menschenrechte am 4./5. Dezember in Genf;
53. betont erneut die Erfolgsaussichten, die Maßnahmen der EU haben, wenn die Union und ihre Mitgliedstaaten ihr kollektives Gewicht zur Geltung bringen; betont die Bedeutung einer weiteren Verbesserung der diesbezüglichen Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten mit dem Ziel, Einigkeit in Menschenrechtsangelegenheiten zu erreichen; verlangt nochmals entschlossenere und ambitioniertere Schritte und konkrete Verpflichtungen statt der Hinnahme einer kleinen gemeinsamen Basis;
54. betont die Bedeutung der Ratifizierung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als der ersten Gelegenheit, bei der die EU als Rechtsperson ein VN-Übereinkommen ratifiziert hat;
55. bekräftigt erneut die Bedeutung, die der Schutz der Unabhängigkeit des OHCHR für die EU hat, weil dieses Amt seine Aufgaben unparteiisch wahrnehmen muss; weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Regionalstellen des OHCHR mit ausreichenden Mitteln aufrecht zu erhalten;
56. stellt fest, dass der Schutz von Menschenrechtsaktivisten in der Menschenrechtspolitik der EU höchste Priorität hat; betont, dass Repressalien und Einschüchterungen gegen Menschenrechtaktivisten, die mit den VN-Menschenrechtmechanismen zusammenarbeiten, dieses System zu schwächen drohen; würdigt aus diesen Gründen die konkrete und die finanzielle Unterstützung der dringenden Gewährung von Schutz und Hilfe für Menschenrechtsaktivisten im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR);
57. begrüßt die Einrichtung der Ratsgruppe „Menschenrechte“ (COHOM) mit Sitz in Brüssel; begrüßt die Bemühungen der COHOM um die Verbesserung der Ausarbeitung und Koordinierung der Standpunkte der EU für die Tagungen des Menschenrechtsrats und damit auch die Veranstaltung von COHOM-Treffen in Genf; bringt erneut seine Erwartung zum Ausdruck, dass die COHOM dazu beiträgt, das Problem der Kohärenz zwischen der externen und der internen EU-Menschenrechtspolitik zu bewältigen;
58. begrüßt die verstärkten Bemühungen um eine systematischer und strategischer gestaltete Koordinierung der Standpunkte der EU im Vorfeld von Tagungen des Menschenrechtsrats, einschließlich der wirkungsvollen und rechtzeitigen Inanspruchnahme von Unterstützung aus Drittstaaten; gibt der Hoffnung Ausdruck, dass diese Praxis künftig verstärkt beibehalten wird;
59. erwartet, dass die Fortentwicklung der länderspezifischen EU-Menschenrechtsstrategien durch Schritte der EU auf den Foren der VN gebührend koordiniert wird; empfiehlt erneut, länderspezifische EU-Menschenrechtsstrategien öffentlich bekannt zu geben, damit das Eintreten der EU für Menschenrechte in Drittstaaten sichtbar wird und Menschenrechtsaktivisten durch die entsprechenden Texte Unterstützung erfahren;
60. hebt es als wichtig hervor, auf das Problem aufmerksam zu machen, dass nichtstaatlichen Organisationen im UNHRC immer weniger Raum gegeben wird; legt den Mitgliedstaaten der EU nahe, dieses Problem durch konzertierte Bemühungen zur Sprache zu bringen;
61. fordert angesichts aktueller Meldungen über eine Mitschuld von EU-Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen in Drittstaaten die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin auf, auf dieses Problem hinzuweisen; betont in diesem Zusammenhang erneut die Bedeutung der Stärkung der Kohärenz zwischen interner und externer Politik und der vollständigen Achtung der Menschenrechte in der internen Politik, damit nicht mit zweierlei Maß gemessen wird;
62. beauftragt seine Delegation bei der 22. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, die in dieser Entschließung dargelegten Anliegen und Auffassungen zur Geltung zu bringen; fordert die Delegation auf, dem Unterausschuss Menschenrechte einen Bericht über ihren Besuch vorzulegen; erachtet es als unbedingt notwendig, weiterhin Delegationen des EP zu den einschlägigen Tagungen des UNHRC und der Generalversammlung der VN zu entsenden;
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63. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sonderbeauftragten der EU für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem VN-Sicherheitsrat, dem VN-Generalsekretär, dem Präsidenten der 67. VN-Generalversammlung, dem Präsidenten des VN-Menschenrechtsrats, der Hohen Kommissarin der VN für Menschenrechte und der vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten geschaffenen Arbeitsgruppe EU-VN zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0250.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0058.
- [3] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0504.
- [4] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0503.
- [5] P7_TA(2012)0470.
- [6] Artikel 2, Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union.