Entschließungsantrag - B7-0062/2013Entschließungsantrag
B7-0062/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur 22. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen

4.2.2013 - (2013/2533(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Elmar Brok, Laima Liucija Andrikienė, Eduard Kukan, Filip Kaczmarek, Elena Băsescu, Roberta Angelilli, Elisabeth Jeggle, Jacek Protasiewicz, Jean Roatta, Kinga Gál, Francisco José Millán Mon im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0055/2013

Verfahren : 2013/2533(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0062/2013
Eingereichte Texte :
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Angenommene Texte :

B7‑0062/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zur 22. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen

(2013/2533(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie auf alle Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und die dazugehörigen Fakultativprotokolle,

–   unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf den Strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie und den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie, die der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) auf seiner 3179. Tagung am 25. Juni 2012 angenommen hat,

–   unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 13. Juni 2012 zu dem EU‑Sonderbeauftragten für Menschenrechte[1],

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHRC), in denen die Prioritäten des Europäischen Parlaments in diesem Zusammenhang dargelegt werden, sowie insbesondere auf seine Entschließung vom 16. Februar 2012 zur 19. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen[2],

–   in Kenntnis des Berichts der Delegation des Unterausschusses Menschenrechte über den Besuch der 19. Tagung des UNHRC sowie in Kenntnis des Berichts der gemeinsamen Delegation des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Unterausschusses Menschenrechte und des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung, die an der 67. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen teilgenommen hat,

–   unter Hinweis auf seine Dringlichkeitsentschließungen zu Menschenrechtsthemen,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2012 zur Überprüfung der EU-Menschenrechtsstrategie[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2012 zum Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt 2011 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich[4],

–   gestützt auf Artikel 2, Artikel 3 Absatz 5, Artikel 18, Artikel 21, Artikel 27 und Artikel 47 des Vertrags über die Europäische Union,

A. in der Erwägung, dass die Achtung, Förderung und Wahrung der Allgemeingültigkeit der Menschenrechte zum ethischen und rechtlichen Besitzstand der EU gehört und einen der Eckpfeiler der europäischen Einheit und Integrität darstellt[5];

B.  in der Erwägung, dass die erfolgreiche Umsetzung der Ergebnisse der jüngsten Überprüfung der EU-Menschenrechtsstrategie die Glaubwürdigkeit der EU im UNHRC erhöhen sollte, indem mehr Kohärenz zwischen der internen und externen Politik der EU geschaffen wird;

C. in der Erwägung, dass die EU sich im Hinblick auf das Erzielen bestmöglicher Ergebnisse darum bemühen sollte, Menschenrechtsverletzungen in abgestimmten gemeinsamen Standpunkten anzuprangern, und dass sie in dieser Hinsicht die Zusammenarbeit und organisatorische Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin stärken sollte;

D. in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union einen Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie und einen Aktionsplan für dessen Umsetzung angenommen hat, um die Politik der EU in diesem Bereich wirksamer und kohärenter zu gestalten;

E.  in der Erwägung, dass am 25. Juli 2012 ein dem Amt des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik beigeordneter EU-Sonderbeauftragter für Menschenrechte ernannt wurde, der die Wirksamkeit und Sichtbarkeit der EU-Menschenrechtspolitik verbessern und die Umsetzung des Strategischen Rahmens sowie des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie unterstützen soll;

F.  in der Erwägung, dass eine Delegation des Unterausschusses Menschenrechte zur 22. Tagung des UNHRC nach Genf reisen wird, so wie dies auch in den vergangenen Jahren anlässlich der Tagungen des UNHRC der Fall war;

1.  nimmt zur Kenntnis, dass derzeit die Prioritäten der EU für die 22. Tagung des UNHRC bestätigt werden; begrüßt es, dass die EU dabei der Lage in Syrien, Birma/Myanmar, der Demokratischen Volksrepublik Korea und Mali sowie der Unterstützung für die Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters für die Menschenrechte in Iran besonderes Gewicht beimisst; billigt ferner die Schwerpunktsetzung auf Themen wie Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Rechte des Kindes, Gewalt gegen Frauen und die Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 mit Schwerpunkt auf dem Recht auf Bildung;

2.  begrüßt es, dass auf der Tagesordnung der 22. ordentlichen Tagung unter anderem Folgendes vorgesehen ist: Podiumsdiskussionen zur durchgängigen Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen, zu den negativen Auswirkungen der Korruption auf die Ausübung der Menschenrechte und zum Gedenken an den 20. Jahrestag der Annahme der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien, interaktive Debatten, etwa zu den Rechten von Personen mit Behinderungen, sowie ausgedehnte Sitzungen zu verschiedenen Fragen wie z. B. dem Recht von Kindern, in den Genuss der höchstmöglichen Gesundheitsstandards zu kommen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich aktiv an diesen Debatten zu beteiligen und klar zum Ausdruck zu bringen, dass die Menschenrechte allgemeingültig und unteilbar sind und einander bedingen;

3.  begrüßt es, dass die Sonderberichterstatter unter anderem über Folgendes berichten werden: über die Menschenrechtslage in Iran, in Birma/Myanmar und in den seit 1967 besetzten Palästinensischen Gebieten – wobei die Hohe Kommissarin für Menschenrechte auch einen Bericht zur Lage der Menschenrechte in Mali, insbesondere im Norden des Landes, vorlegen wird –, über angemessene Wohnbedingungen als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard und über das Recht auf Nichtdiskriminierung in diesem Zusammenhang, über die Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus;

Tätigkeiten des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen

4.  nimmt die im September 2012 erfolgte Wahl der 18 neuen Mitglieder des UNHRC – Argentinien, Äthiopien, Brasilien, Côte d’Ivoire, Deutschland, Estland, Gabun, Irland, Japan, Kasachstan, Kenia, Republik Korea, Montenegro, Pakistan, Sierra Leone, Vereinigte Arabische Emirate, Bolivarische Republik Venezuela und Vereinigte Staaten von Amerika –, deren Mitgliedschaft am 1. Januar 2013 begonnen hat, zur Kenntnis und stellt fest, dass dem UNHRC nun neun EU-Mitgliedstaaten angehören;

5.  nimmt zur Kenntnis, dass Remigiusz A. Henczel (Polen) zum neuen Präsidenten des UNHRC sowie Cheikh Ahmed Ould Zahaf (Mauretanien), Iruthisham Adam (Malediven), Luis Gallegos Chiriboga (Ecuador) und Alexandre Fasel (Schweiz) zu Vizepräsidenten für das Jahr 2013 gewählt wurden;

6.  betont, dass bei den Wahlen zum UNHRC Wettbewerb herrschen muss, und kritisiert, dass dieser Wettbewerb aufgrund von Absprachen zwischen den regionalen Gruppen im Vorfeld der Wahlen nicht stattfindet; bekräftigt, wie wichtig Normen in Bezug auf das Engagement und die Leistungen im Bereich der Menschenrechte für eine Mitgliedschaft im UNHRC sind; betont, dass die Mitglieder des UNHRC verpflichtet sind, bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte höchste Standards zu wahren; bekräftigt, wie wichtig strenge und transparente Kriterien für eine Wiederaufnahme ausgeschlossener Mitglieder sind;

7.  drückt seine anhaltende Besorgnis angesichts des Phänomens der Blockbildung und deren Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit und die Wirksamkeit der Arbeit des UNHRC aus;

8.  bekräftigt zum wiederholten Male, dass die EU-Mitgliedstaaten unbedingt darauf hinarbeiten sollten, dass die Unteilbarkeit und Allgemeingültigkeit der Menschenrechte verwirklicht werden, und dass sie die Arbeiten des UNHRC in dieser Hinsicht unterstützen sollten, insbesondere indem sie die vom UNHRC geschaffenen internationalen Menschenrechtsinstrumente ratifizieren; stellt fest, dass nach wie vor kein EU-Mitgliedstaat die Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ratifiziert hat; stellt ferner fest, dass mehrere Mitgliedstaaten auch das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen noch nicht angenommen und/oder ratifiziert haben und dass nur zwei Mitgliedstaaten das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert haben; fordert erneut alle Mitgliedstaaten auf, diese Übereinkommen und Protokolle zu ratifizieren, und legt ihnen nahe, das vor kurzem verabschiedete Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Schaffung eines Beschwerdeverfahrens, das am 28. Februar 2012 in Genf (Schweiz) zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

9.  begrüßt es, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen Navanethem Pillay für eine zweite Amtszeit als Hochkommissarin für Menschenrechte benannt hat; bekräftigt seine deutliche Unterstützung für das Amt des Hohen Kommissars und dessen Unabhängigkeit und Integrität;

10. würdigt die Bemühungen der Hohen Kommissarin für Menschenrechte um die Stärkung des Vertragsorgans und begrüßt ihren am 22. Juni 2012 veröffentlichten Bericht zu diesem Thema; betont, dass an den Vertragsorganen zahlreiche Interessenträger beteiligt sind und dass die Zivilgesellschaft laufend in diese Prozesse einbezogen werden muss; betont zudem, dass die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Vertragsorgane gewahrt und verbessert werden muss; betont, dass für eine angemessene Mittelausstattung gesorgt werden muss, damit die Vertragsorgane ihr zunehmendes Arbeitsvolumen bewältigen können; fordert die EU auf, eine führende Rolle zu übernehmen, wenn es darum geht, dafür zu sorgen, dass das System der Vertragsorgane wirksam funktioniert, und zwar auch in Bezug auf ein ausreichendes Mittelvolumen;

Länder des Arabischen Frühlings

11. verurteilt die zunehmende und rücksichtslose Gewalt des Assad-Regimes gegenüber der syrischen Bevölkerung, wozu auch der Einsatz schwerer Artillerie und der Beschuss besiedelter Gebiete gehören, auf das Schärfste; verurteilt entschieden die anhaltenden systematischen Menschenrechtsverletzungen durch das Regime, seine Sicherheitskräfte und die Armee, die unter Umständen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu werten sind; ist zutiefst besorgt über die Lage der Zivilbevölkerung, die sich kontinuierlich verschlechtert; verurteilt auch die Menschenrechtsverletzungen durch oppositionelle Gruppen und Kräfte; fordert alle bewaffneten Akteure auf, die Gewalt in Syrien unverzüglich zu beenden, und fordert erneut den unverzüglichen Rücktritt des Assad-Regimes;

12. verleiht seiner Besorgnis über den Ausstrahlungseffekt in Nachbarländer und dessen Auswirkungen auf die Sicherheit und Stabilität in der Region Ausdruck; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Länder in der Region bei deren Bemühungen um die Leistung humanitärer Hilfe für Flüchtlinge aus Syrien zu unterstützen;

13. begrüßt es, dass der UNHRC der entsetzlichen Menschenrechtslage und dem humanitären Notstand in Syrien weiterhin Aufmerksamkeit schenkt, wie die Resolutionen der Vereinten Nationen zur Lage in Syrien, die auf der 19., 20. und 21. Tagung des UNHRC und auf der Sondertagung des UNHRC zu Syrien vom 1. Juni 2012 angenommen wurden, belegen; bekräftigt erneut, dass dafür gesorgt werden muss, dass für Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen, die während des Konflikts begangen wurden, Rechenschaft abgelegt wird;

14. bringt seine umfassende Unterstützung für die Unabhängige Untersuchungskommission zu Syrien und die Verlängerung des Mandats dieser Kommission durch den UNHRC zum Ausdruck; begrüßt, dass Carla del Ponte und Vitit Muntarbhorn als neue Mitglieder benannt wurden und dass Paolo Pinheiro zum Sonderberichterstatter für Syrien ernannt wurde, der seine Arbeit aufnehmen wird, sobald das Mandat der Untersuchungskommission ausläuft; begrüßt den Bericht der Kommission, in dem die in Syrien begangenen Greueltaten dargelegt werden;

15. bedauert, dass im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen noch keine Einigung über die Annahme einer Resolution zur Lage in Syrien erzielt worden ist, insbesondere weil somit kein wirksamer Druck dahingehend ausgeübt werden kann, der Gewalt in Syrien ein Ende zu bereiten; fordert die Mitglieder des Sicherheitsrats auf, sich ihrer Verantwortung gegenüber dem syrischen Volk bewusst zu sein; würdigt die diplomatischen Bemühungen der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin und der EU-Mitgliedstaaten, China und Russland in diese Angelegenheit einzubeziehen; fordert sie auf, in ihren Bemühungen nicht nachzulassen;

16. begrüßt den schriftlichen Abschlussbericht der Unabhängigen Untersuchungskommission zu Libyen über dort begangene Verstöße gegen die Menschenrechte, der auf der 19. Tagung des UNHRC vorgelegt wurde; fordert den UNHRC auf, die Lage in Libyen auch weiterhin zu beobachten;

17. fordert die Vereinigten Arabischen Emirate als neu in den UNHRC gewähltes Mitglied und einer von 14 Staaten, deren Menschenrechtsbilanz im Rahmen der Sitzung der Arbeitsgruppe zur allgemeinen regelmäßigen Überprüfung geprüft wird, auf, die derzeitige gewaltsame Unterdrückung friedlicher Menschenrechtsverteidiger und politischer Aktivisten zu beenden und ihren Zusagen hinsichtlich der Einhaltung höchster Standards bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte nachzukommen;

18. ist besorgt über die Lage der Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten der politischen Opposition in Bahrain; bekräftigt seine Forderung an die EU-Mitgliedstaaten, darauf hinzuarbeiten, dass auf der Tagung des UNHRC eine Resolution betreffend die Schaffung eines internationalen Mechanismus zur Überwachung der Durchführung der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Bahrains und der Empfehlungen der Unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain – einschließlich derjenigen, die Menschenrechtsverteidiger betreffen – angenommen wird;

19. begrüßt den Text über technische Hilfe und Kapazitätsaufbau für Jemen im Bereich der Menschenrechte sowie die Einrichtung eines Länderbüros durch das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) in Jemen; fordert den UNHRC auf, die Lage in Jemen auch weiterhin zu beobachten;

Weitere Themen

20. begrüßt die Entscheidung des UNHRC, einen Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage in Belarus zu ernennen, und stellt fest, dass die Resolution, mit der dessen Mandat festgelegt wurde, regionsübergreifend Unterstützung gefunden hat, was zeigt, dass Staaten in aller Welt anerkennen, dass die Menschenrechtslage in Belarus entsetzlich ist;

21. begrüßt die Resolution betreffend die Ernennung eines Sonderberichterstatters über die Menschenrechtslage in Eritrea; stellt fest, dass der UNHRC sich zum ersten Mal mit diesem Thema beschäftigt, und begrüßt es, dass afrikanische Länder bei diesem Thema eine Führungsrolle übernommen haben;

22. begrüßt die Verlängerung der Mandate der Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage in Iran bzw. in Birma/Myanmar; begrüßt die Verlängerung der Mandate der unabhängigen Sachverständigen zu Côte d’Ivoire, Haiti und Somalia; fordert die staatlichen Stellen dieser Länder auf, umfassend mit den Mandatsträgern zusammenzuarbeiten;

23. begrüßt die Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters über die Menschenrechtslage in der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) um ein weiteres Jahr; begrüßt die Tatsache, dass die Resolution betreffend die DVRK einstimmig angenommen wurde, wodurch auch das hohe Niveau an Unterstützung für dieses Mandat deutlich wird; fordert die Regierung der DVRK auf, umfassend mit dem Sonderberichterstatter zusammenzuarbeiten und dessen Besuche in der DVRK zu erleichtern;

24. verurteilt die jüngsten Massenhinrichtungen in Iran; bekräftigt, dass es die Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen entschieden ablehnt;

25. bedauert, dass in Japan 2012 nach Ablauf des diesbezüglichen Moratoriums Hinrichtungen stattgefunden haben und dass in Taiwan im Dezember 2012 sechs Todesurteile vollstreckt wurden; hält es für zutiefst bedauerlich, dass das seit 2004 von Indien befolgte De-facto-Moratorium für die Vollsteckung der Todesstrafe durch die Hinrichtung eines Verurteilten am 22. November 2012 in Pune (Bundesstaat Maharashtra) aufgehoben wurde, was auch dem weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe entgegenläuft; fordert alle Länder, in denen es die Todesstrafe noch gibt, auf, diese abzuschaffen oder zumindest ein Moratorium für deren Vollstreckung zu verhängen;

26. begrüßt die Tatsache, dass die Lage in Mali vom UNHRC genau beobachtet wird, und begrüßt die Führungsrolle, welche diejenigen afrikanischen Länder übernommen haben, die das Thema dem UNHRC vorgelegt haben;

27. nimmt die Annahme der Resolution zur Demokratischen Republik Kongo (DRK) erfreut zur Kenntnis, ist jedoch nach wie vor besorgt über die Menschenrechtslage vor Ort, insbesondere in der Provinz Nord-Kivu im Osten des Landes; verurteilt mit Nachdruck die Angriffe aufständischer Kräfte, vor allem der Bewegung M23, im Osten des Landes; äußert sich tief besorgt über den anhaltenden Einsatz von Kindersoldaten und fordert deren Entwaffnung, Resozialisierung und Wiedereingliederung; begrüßt die Bemühungen der Mitgliedstaaten der Internationalen Konferenz über die Region der Großen Seen, der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen um eine friedliche, politische Beilegung der Krise; fordert erneut die Wiedereinsetzung eines unabhängigen Sachverständigen der Vereinten Nationen zur Menschenrechtslage in der DRK, damit ein zuverlässiger Mechanismus zur Verfügung steht, dessen Schwerpunkt auf der Verbesserung der Menschenrechtslage in dem Land liegt, die seit langem Anlass zu tiefer Sorge gibt;

28. nimmt mit Zufriedenheit die Annahme der UNHRC-Resolution zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit zur Kenntnis; hebt hervor, dass die EU diesem Thema große Bedeutung beimisst; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, weiter an diesem Thema zu arbeiten, und sieht den neuen Leitlinien, die für Anfang 2013 vorgesehen sind, erwartungsvoll entgegen; würdigt die Arbeit des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über die Religions- und Weltanschauungsfreiheit; betont, dass dieses Mandat auf der 22. Tagung des UNHRC unbedingt verlängert werden sollte;

29. begrüßt die UNHRC-Resolution zu Birma/Myanmar; nimmt die Schritte zur Kenntnis, die die Regierung von Birma/Myanmar seit Anfang 2011 im Hinblick darauf unternommen hat, die bürgerlichen Freiheiten in dem Land wiederherzustellen; äußert jedoch seine tiefe Besorgnis angesichts des Ausbruchs von Gewalt zwischen Volksgruppen in den Landesteilen Rakhine und Kachin und der damit einhergehenden Fälle von Tod und Verletzung, Zerstörung von Eigentum und Vertreibung lokaler Bevölkerungsgruppen; vertritt die Auffassung, dass die Gründe für diese Situation darin liegen, dass insbesondere die Volksgruppen der Rohingya und der Kachin seit langem diskriminiert werden; betont, dass stärkere Bemühungen unternommen werden müssen, um die Hauptursache des Problems zu beseitigen;

30. begrüßt die Resolution zu Sri Lanka, deren Schwerpunkt auf Aussöhnung und Rechenschaftspflicht in dem Land liegt; bekräftigt erneut, dass es die Empfehlung der Sachverständigengruppe des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu Sri Lanka, eine Kommission der Vereinten Nationen zur Untersuchung aller dort begangenen Verbrechen zu schaffen, unterstützt;

31. bekundet seine Besorgnis über die Lage in der Zentralafrikanischen Republik, wo bewaffnete Gruppen mehrere Städte im Nordosten des Landes angegriffen und besetzt haben; begrüßt die am 11. Januar 2013 in Libreville unterzeichneten Abkommen, einschließlich des Waffenstillstandsabkommens und des politischen Abkommens über die Beilegung der Krise im Land; betont, wie wichtig es ist, diese Abkommen unverzüglich umzusetzen; begrüßt die Stellungnahme der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin der EU vom 11. Januar, in der sie alle Unterzeichner auffordert, sich an diese Abkommen zu halten; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Thema im UNHRC zur Sprache zu bringen, damit die Lage in der Zentralafrikanischen Republik einen wichtigen Platz auf der internationalen Agenda behält;

32. ist besorgt über die Lage in Israel und Gaza, nachdem der Konflikt Ende 2012 eskaliert ist, und verurteilt die dortigen Gewalttaten; fordert erneut, Maßnahmen zum Wiederaufbau im Gazastreifen und zu dessen wirtschaftlicher Erholung zu ergreifen, dabei jedoch die legitimen Sicherheitsanliegen Israels zu berücksichtigen;

33. begrüßt die internationale Kommission zur Untersuchung der israelischen Siedlungen in den besetzten Palästinensischen Gebieten, die auf der 19. Tagung des UNHRC eingerichtet wurde, und sieht deren Berichterstattung im Rahmen der 22. Tagung erwartungsvoll entgegen;

34. nimmt den Standpunkt der EU zu der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 29. November 2012 angenommenen Resolution, mit der Palästina der Status eines Beobachterstaates ohne Mitgliedschaft verliehen wurde, als Schritt hin zu einer politischen Lösung des Konflikts zwischen Israel und Palästina zur Kenntnis; bekräftigt, dass die EU keine Änderung der vor 1967 bestehenden Grenzen – auch hinsichtlich Jerusalems – anerkennen wird, die nicht zwischen beiden Seiten vereinbart wurde;

35. nimmt das erste jährliche Forum zu Wirtschaft und Menschenrechten zur Kenntnis, das vom 4. bis 6. Dezember 2012 in Genf stattgefunden und ein breites Spektrum an Interessenträgern zusammengeführt hat, die die Umsetzung der Leitlinien der Vereinten Nationen auf diesem Gebiet erörterten; unterstützt die ersten Konsultationen des Forums zu der Frage, inwiefern Regierungen und Unternehmen Regulierungsrahmen, strategische Rahmen und Durchführungsrahmen schaffen können, um Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit entgegenzuwirken; unterstützt die Bemühungen der Kommission um die Weiterentwicklung ihrer neuen Strategie im Hinblick auf die soziale Verantwortung von Unternehmen;

36. begrüßt die Arbeit der offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe zu privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen, die das Mandat hat zu prüfen, ob ein internationaler Regulierungsrahmen geschaffen werden kann; würdigt die Tatsache, dass der möglichen Schaffung eines rechtsverbindlichen Instruments zur Regulierung, Kontrolle und Überwachung der Tätigkeiten privater Militär- und Sicherheitsunternehmen große Aufmerksamkeit geschenkt wird, und unterstützt einen solchen rechtsverbindlichen Regulierungsrahmen; betont, dass dabei der Rechenschaftspflicht viel Gewicht beigemessen werden sollte, und fordert die Sicherheitsunternehmen, die den Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister noch nicht unterzeichnet haben, auf, dies zu tun; sieht dem Bericht der Arbeitsgruppe erwartungsvoll entgegen;

Allgemeine regelmäßige Überprüfung

37. betont, wie bedeutend der universelle Aspekt der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung ist, und bekräftigt, dass diese Überprüfung wichtig ist, damit die Menschenrechtslage vor Ort in allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen vollständig erfasst werden kann;

38. begrüßt die Einleitung des zweiten Zyklus der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung und die Verabschiedung der ersten Ergebnisse; betont erneut, dass im zweiten Zyklus die Umsetzung der während des ersten Zyklus angenommenen Empfehlungen unbedingt im Mittelpunkt stehen sollte; bekräftigt jedoch auch seine Forderung, dass die Empfehlungen, die im ersten Zyklus von den Staaten nicht akzeptiert wurden, im weiteren Prozess der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung noch einmal behandelt werden;

39. betrachtet die Umsetzung als einen entscheidenden Aspekt, wenn es gilt, das Potenzial des Prozesses der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung auszuschöpfen; betont daher erneut, wie wichtig es ist, dass die EU-Mitgliedstaaten technische Unterstützung leisten, um den Staaten, die überprüft werden, bei der Umsetzung der Empfehlungen zu helfen; legt den Staaten nahe, aktualisierte Halbzeitberichte vorzulegen, um zu einer wirkungsvolleren Umsetzung beizutragen;

40. empfiehlt, die Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung systematisch in die Menschenrechtsdialoge und -konsultationen der EU und in deren länderspezifische Menschenrechtsstrategien einzubeziehen, um für Folgemaßnahmen zu den Ergebnissen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zu sorgen; hält es auch für sinnvoll, diese Empfehlungen bei Besuchen von Delegationen des Europäischen Parlaments in Drittstaaten zur Sprache zu bringen;

41. begrüßt Schritte, durch die es möglich wird, dass ein großer Kreis von Interessenträgern am Prozess der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung umfassend mitwirkt; begrüßt in diesem Zusammenhang die Änderungen an der Rednerliste, durch die alle Staaten, die sich während des Prozesses der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zu Wort melden möchten, Gelegenheit dazu erhalten; weist erneut darauf hin, dass es die gestärkte Rolle begrüßt, die den nationalen Menschenrechtseinrichtungen entsprechend den Pariser Grundsätzen zugewachsen ist; begrüßt die dank verstärkter Heranziehung von Videokonferenzen verbesserte Mitwirkung der Akteure vor Ort;

42. vertritt die Auffassung, dass mehr getan werden kann, um die Zivilgesellschaft am Prozess der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung und auch an der Umsetzung der Ergebnisse dieses Prozesses zu beteiligen; bedauert, dass Personen, die am Prozess der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung unmittelbar oder durch Kooperation beteiligt sind, verfolgt oder auf andere Weise sanktioniert werden;

Sonderverfahren

43. verweist erneut auf den entscheidenden Beitrag der Sonderverfahren zur Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Tätigkeit des UNHRC und zu dessen wesentlicher Stellung in den auf die Menschenrechte bezogenen Verfahren der Vereinten Nationen; bekräftigt seine entschiedene Unterstützung für die Sonderverfahren und betont die grundlegende Bedeutung der Unabhängigkeit der entsprechenden Mandate;

44. fordert die Staaten auf, ohne Einschränkung mit den Sonderverfahren zusammenzuarbeiten und dabei auch Mandatsträger ohne Verzögerungen zu Länderbesuchen zu empfangen, auf deren Dringlichkeitsmaßnahmen und auf Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen zu reagieren und für sinnvolle Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der Mandatsträger zu sorgen; fordert die Mitglieder des UNHRC auf, in diesen Angelegenheiten mit gutem Beispiel voranzugehen;

45. begrüßt die von der EU unternommenen Schritte, durch die sie gemeinsam eine offene Einladung für alle auf Menschenrechte bezogenen Sonderverfahren der Vereinten Nationen ausgesprochen und dadurch auf diesem Gebiet ein Beispiel gesetzt hat; fordert alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf, dies ebenfalls zu tun;

46. missbilligt alle Arten von Repressalien gegen Personen, die mit den Sonderverfahren zusammenarbeiten; betont, dass Repressalien das Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen insgesamt schwächen; fordert alle Staaten auf, angemessenen Schutz vor derartigen Einschüchterungen zu gewähren;

Mitwirkung der Europäischen Union

47. fordert erneut eine aktive Mitwirkung der EU an den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen, und insbesondere am UNHRC; legt den Mitgliedstaaten nahe, durch die Unterstützung von Resolutionen, die aktive Beteiligung an Debatten und interaktiven Dialogen sowie die Abgabe von Erklärungen mitzuwirken;

48. betont, wie wichtig die Festlegung des Standpunkts des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte ist; fordert den vom Rat der Europäischen Union ernannten Sonderbeauftragten auf, im Rahmen des UNHRC die Wirksamkeit und Sichtbarkeit der EU-Menschenrechtspolitik zu erhöhen und eine enge Zusammenarbeit mit dem OHCHR und den Sonderverfahren herbeizuführen; sieht der diesbezüglichen Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten erwartungsvoll entgegen;

49. betont erneut die Erfolgsaussichten, die Maßnahmen der EU haben, wenn die Union und ihre Mitgliedstaaten ihr kollektives Gewicht zur Geltung bringen; betont, wie wichtig eine weitere Verbesserung der diesbezüglichen Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ist, wenn Einigkeit in Menschenrechtsangelegenheiten erreicht werden soll; fordert erneut, dass entschlossene und ambitionierte Maßnahmen ergriffen werden, statt sich mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner zu begnügen;

50. betont die Bedeutung der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als der ersten Gelegenheit, bei der die EU als Rechtsperson ein Übereinkommen der Vereinten Nationen ratifiziert hat;

51. bekräftigt erneut die Bedeutung, die der Schutz der Unabhängigkeit des OHCHR für die EU hat, da dieses Amt seine Aufgaben unparteiisch wahrnehmen muss; weist ferner darauf hin, dass es wichtig ist, ausreichende Mittel für die Aufrechterhaltung der Regionalstellen des OHCHR zur Verfügung zu stellen;

52. stellt fest, dass der Schutz von Menschenrechtsverteidigern in der Menschenrechtspolitik der EU höchste Priorität hat; betont, dass Repressalien gegen Menschenrechtsverteidiger, die mit den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen zusammenarbeiten, und deren Einschüchterung dieses System zu untergraben drohen; begrüßt daher die praktische und finanzielle Unterstützung, die im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) für den dringenden Schutz und die dringende Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern bereitgestellt wird;

53. begrüßt die Einrichtung der Arbeitsgruppe „Menschenrechte“ des Rates (COHOM) mit Sitz in Brüssel im Jahr 2012; würdigt die Bemühungen der COHOM um die Verbesserung der Ausarbeitung und Koordinierung der Standpunkte der EU für die Tagungen des UNHRC, wozu auch die Veranstaltung von COHOM-Treffen in Genf gehört; bekräftigt seine Erwartungen dahingehend, dass die COHOM dazu beiträgt, mehr Kohärenz zwischen der externen und der internen EU-Menschenrechtspolitik zu schaffen;

54. erwartet, dass die Fortentwicklung der länderspezifischen EU-Menschenrechtsstrategien in angemessener Weise mit der Tätigkeit der EU in den Gremien der Vereinten Nationen koordiniert wird; empfiehlt erneut, dass aus den länderspezifischen EU-Menschenrechtsstrategien das Eintreten der EU für Menschenrechte in Drittstaaten sichtbar werden sollte und dass diejenigen, die für ihre Menschenrechte kämpfen, in diesen Dokumenten Unterstützung finden sollten;

55. fordert angesichts aktueller Berichte über eine Mitschuld von EU-Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen in Drittstaaten die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, dieses Thema in den Blickpunkt zu rücken; betont in diesem Zusammenhang erneut, wie wichtig mehr Kohärenz zwischen interner und externer Politik sowie die umfassende Achtung der Menschenrechte in der internen Politik sind, damit nicht mit zweierlei Maß gemessen wird;

56. erteilt seiner Delegation für die 22. Tagung des UNHRC den Auftrag, die in dieser Entschließung dargelegten Bedenken und Auffassungen zur Sprache zu bringen; fordert die Delegation auf, dem Unterausschuss Menschenrechte über seinen Besuch Bericht zu erstatten; erachtet es als unerlässlich, weiterhin eine Delegation des Europäischen Parlaments zu den einschlägigen Sitzungen des UNHRC und der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu entsenden;

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57. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Präsidenten der 67. Generalversammlung der Vereinten Nationen, dem Präsidenten des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie der vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten geschaffenen Arbeitsgruppe EU-Vereinte Nationen zu übermitteln.