Entschließungsantrag - B7-0094/2013Entschließungsantrag
B7-0094/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Vorschlag für eine transparente Kennzeichnung im Hinblick auf eine korrekte Information über Ursprung, Qualität und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

28.2.2013

eingereicht gemäß Artikel 120 der Geschäftsordnung

Cristiana Muscardini

B7‑0094/2013

Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zum Vorschlag für eine transparente Kennzeichnung im Hinblick auf eine korrekte Information über Ursprung, Qualität und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür,

–   gestützt auf Artikel 120 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass das Vorhandensein von als Rindfleisch deklariertem Pferdefleisch in bestimmten Erzeugnissen ein Risiko darstellt;

B.  in der Erwägung, dass eine falsche Kennzeichnung gesundheitliche Risiken bergen könnte, weil die betreffenden Erzeugnisse nicht deklarierte Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Arzneimittel, die bei Rennpferden eingesetzt werden;

C. in der Erwägung, dass die europäischen Bürger zunehmend eine größere Transparenz in Bezug auf die Herkunft und die Qualität der Produkte fordern;

D. in der Erwägung, dass es zweckdienlich ist, sämtliche Informationen über die Herkunft und über die Merkmale des Produkts (Herkunft und beim Anbau bzw. bei der Zucht eingesetzte Substanzen) deutlich anzugeben und darüber hinaus für sämtliche Produkte, auch für diejenigen, für die dies bisher nicht gilt, alle Wege vom Erzeuger bis zum Verbraucher zu beschreiben;

1.  fordert den Rat und die Kommission auf, für alle verarbeiteten und nicht verarbeiteten Lebensmittel ein gemeinsames System der transparenten Kennzeichnung einzuführen, auch für alle Fleischerzeugnisse, damit gewährleistet ist, dass korrekte und vollständige Informationen über Herkunft, Qualität, Zutaten und Rückverfolgbarkeit der Produkte vorliegen;