Entschließungsantrag - B7-0121/2013Entschließungsantrag
B7-0121/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur verstärkten Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

6.3.2013 - (2013/2543(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Manfred Weber, Véronique Mathieu Houillon, Salvatore Iacolino, Roberta Angelilli im Namen der PPE-Fraktion
Timothy Kirkhope im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0121/2013

Verfahren : 2013/2543(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0121/2013
Eingereichte Texte :
B7-0121/2013
Angenommene Texte :

B7‑0121/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zur verstärkten Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

(2013/2543(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf Artikel 10 und 67 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach die Union danach streben soll, Diskriminierung zu bekämpfen und durch die Verhütung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten,

–   unter Hinweis auf Artikel 21 der Charta der Grundrechte, wonach insbesondere Diskriminierung aufgrund der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit oder Sprache, der Religion oder der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit verboten ist,

–   unter Hinweis auf den Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/29/EU vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Internationale Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung jedes Jahr am 21. März begangen wird, um an die Ermordung von 69 Demonstranten gegen die Apartheid in Südafrika im Jahr 1960 zu erinnern;

B.  in der Erwägung, dass es wichtig ist, der Opfer der durch Rassismus und Fremdenfeindlichkeit motivierten Massaker in der europäischen Geschichte zu gedenken und die Erinnerung daran lebendig zu halten;

C. in der Erwägung, dass die Europäische Union auf der Idee basiert, Krieg zu verhindern und gemeinsam voranzukommen;

D. in der Erwägung, dass die Europäische Union auf den gemeinsamen Werten der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit gegründet ist, die durch die Förderung von Toleranz untermauert werden;

E.  in der Erwägung, dass der Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im November 2013 überarbeitet werden soll;

F.  in der Erwägung, dass die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in einem im November 2012 veröffentlichten Bericht betonte, dass Hassverbrechen in der EU eine Tatsache sind und eine Bedrohung für viele Einzelpersonen und für die Gesellschaft als Ganzes darstellen;

G. in der Erwägung, dass durch eine spezielle Eurobarometer-Meinungsumfrage im Jahr 2012 aufgezeigt wurde, dass es immer noch Diskriminierung in den EU-Mitgliedstaaten gibt und dass die am häufigsten festzustellende Motivation die „ethnische Herkunft“ ist;

H. in der Erwägung, dass auf einer informellen Tagung der Minister für Justiz und Inneres im Januar in Dublin eine Debatte zu EU-Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassverbrechen, Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Homophobie stattfand;

1.  betont, dass Intoleranz und Diskriminierung jeglicher Art in der Europäischen Union nie hingenommen werden dürfen;

2.  stellt besorgt fest, dass durch Hass motivierte Verbrechen wie z. B. Verbrechen aufgrund von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Extremismus und Intoleranz in Europa immer noch Realität sind;

3.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zeiten der Wirtschaftskrise wachsam zu bleiben, um der Versuchung wachsender Intoleranz und des Suchens von Sündenböcken zu widerstehen;

4.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit durch eine aktive Förderung von Toleranz zu verhindern, und betont, welch entscheidende Rolle Bildung in diesem Zusammenhang spielt;

5.  erinnert daran, wie wichtig es ist, dass alle Bürger sich ihrer Rechte im Hinblick auf den Schutz vor Hassverbrechen bewusst sind;

6.  fordert die Mitgliedstaaten auf, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Meldung von Hassverbrechen und allen rassistischen und fremdenfeindlichen Verbrechen zu fördern und angemessenen Schutz für die Personen, die Verbrechen melden, und die Opfer rassistischer und fremdenfeindlicher Verbrechen sicherzustellen;

7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eine wirksame Untersuchung und Strafverfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sicherzustellen;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Rat, der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.