Entschließungsantrag - B7-0131/2013Entschließungsantrag
B7-0131/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Ergebnisabsprachen und Korruption im Sport

11.3.2013 - (2013/2567(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Rebecca Harms, Malika Benarab-Attou, Rui Tavares im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0130/2013

Verfahren : 2013/2567(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0131/2013
Eingereichte Texte :
B7-0131/2013
Angenommene Texte :

B7‑0131/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Ergebnisabsprachen und Korruption im Sport

(2013/2567(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Erklärung von Nicosia vom 20. September 2012 über die Bekämpfung von Ergebnisabsprachen,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Januar 2011 mit dem Titel „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ (COM(2011)0012),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2012 zur europäischen Dimension des Sports[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2012 zum EU-Ansatz zum Strafrecht[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zu der Integrität von Online-Glücksspielen[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2011 über die Online-Spiele im Binnenmarkt[4],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. Oktober 2012 mit dem Titel „Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel“ (COM(2012)0596),

–   in Kenntnis des Weißbuchs der Kommission zum Thema Sport (COM(2007)0391),

–   in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission vom 24. März 2011 zu Online-Glücksspielen im Binnenmarkt (COM(2011)0128),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. April 2005 zur Dopingbekämpfung im Sport[5],

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Korruptionsbekämpfung in der EU“ (COM(2011)0308),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2011 zu den Bemühungen der EU zur Bekämpfung der Korruption[6],

–   in Kenntnis der vorbereitenden Maßnahme mit dem Titel „Europäische Partnerschaften für den Sport“ und insbesondere der Zusammenfassung von Projekten zur Verhinderung von Ergebnisabsprachen durch Bildungs- und Informationsangebote für die relevanten Akteure,

–   in Kenntnis der Empfehlung der Kommission für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Europäischen Kommission, sich im Namen der EU an den Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung der Manipulation von Sportergebnissen zu beteiligen (COM(2012)0655),

–   in Kenntnis des Übereinkommens des Europarates vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen sowie seines Übereinkommens gegen Doping vom 16. November 1989,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ministerrates des Europarates vom 28. September 2011 zur Förderung der Integrität des Sports und zur Bekämpfung von manipulierten Ergebnissen, insbesondere Ergebnisabsprachen,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Gemeinsame Untersuchungskommission von Europol mit dem Decknamen „Operation Veto“ festgestellt hat, dass es in den vergangenen Jahren weltweit zu 680 Spielabsprachen im Fußball kam, von denen in Europa 380 Partien betroffen waren; sowie in der Erwägung, dass es sich hierbei laut Europol um ein umfassendes Netzwerk zur Manipulation von Spielausgängen handelt, das den Kern des Sports erschüttert hat, wobei 425 Personen unter Verdacht stünden und bereits 50 Festnahmen erfolgt seien;

B.  in der Erwägung, dass es sich bei diesen Zahlen lediglich um die Spitze des Eisbergs handelt und dass die Sportindustrie Gesamteinkünfte in Höhe von schätzungsweise mehreren Milliarden EUR pro Jahr verzeichnet;

C. in der Erwägung, dass zahlreiche Mitgliedstaaten von diesen Ergebnisabsprachen betroffen waren, was Grund zu ernsthafter Besorgnis ist, da diese Tätigkeiten Teil der organisierten Kriminalität sind und eine große Risikoquelle für den Sport in fast allen Mitgliedstaaten darstellen; ferner in der Erwägung, dass die Korruption im Sport auf die zuständigen Behörden übergreifen kann, wodurch das Vertrauen der Menschen in die wirksame Aufrechterhaltung der Rechtstaatlichkeit durch die demokratischen Institutionen untergraben wird;

D. in der Erwägung, dass es sich bei Ergebnisabsprachen in Anbetracht der hohen Einnahmen, die damit erzielt werden, sowie der unverhältnismäßig milden Strafen und niedrigen Aufdeckungsraten um ein lukratives Geschäft für kriminelle Organisationen handelt; ferner in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten keinen einheitlichen Ansatz in Bezug auf Ergebnisabsprachen verfolgen und nur wenige von ihnen in ihrem Strafgesetzbuch Maßnahmen auf diesem Gebiet vorsehen;

E.  in der Erwägung, dass kriminelle Organisationen international tätig sind und über weltweite Verbindungen verfügen, weshalb keine einzelne Institution, kein einzelnes Land und keine einzelne Organisation in der Lage ist, Ergebnisabsprachen allein zu unterbinden;

F.  in der Erwägung, dass alle Sportarten betroffen sein können und die Integrität des gesamten Sports bedroht ist; ferner in der Erwägung, dass Sport zur Erholung, für den Schulunterricht und für andere Zwecke unerlässlich ist und eine positive soziokulturelle Funktion erfüllt;

G. in der Erwägung, dass Standards für verantwortungsvolles Verhalten im Sport, wie das Verbot, Wetten innerhalb der eigenen Sportart abzuschließen, die regelmäßige Bezahlung der Gehälter an die Spieler, finanzielle Stabilität und Transparenz unerlässlich sind, um Ergebnisabsprachen und Korruption vorzubeugen;

1.  fordert alle zentralen Akteure in diesem Bereich auf, individuell Verantwortung zu übernehmen und ein umfassendes Konzept zu entwickeln, indem sie ihre Bemühungen gegen Ergebnisabsprachen im Sport bündeln;

2.  fordert die Kommission auf, einen koordinierten Ansatz zur Bekämpfung von Ergebnisabsprachen zu entwickeln und die Bemühungen der zentralen Akteure in diesem Bereich zu bündeln, indem sie eine Plattform für Diskussionen und zum Austausch bewährter Praktiken anbietet;

3.  fordert die Sportverbände auf, bei Korruption eine Politik der „Nulltoleranz“ zu verfolgen, sowohl nach innen als auch nach außen, damit ihre Mitglieder keinem externen Druck ausgesetzt werden;

4.  fordert die Sportverbände auf, für alle Beteiligten (Sportler, Trainer, Schiedsrichter, medizinisches und technisches Personal sowie Vorsitzende von Vereinen und Verbänden) einen Verhaltenskodex einzuführen, in dem auf die Gefahr von Ergebnisabsprachen hingewiesen und Sanktionen für eine Beteiligung daran, ein Verbot von Wetten auf die eigenen Spiele (und die entsprechenden Sanktionen) sowie die Verpflichtung, beobachtete Ergebnisabsprachen zu melden (geknüpft an einen angemessenen Schutzmechanismus für Hinweisgeber), festgelegt werden, und sieht die Möglichkeit vor, Vereine, denen es nicht gelingt, den Verhaltenskodex durchzusetzen bzw. Ergebnisabsprachen zu verhindern, mit Strafzahlungen zu belegen;

5.  fordert die Sportverbände auf, umfassende Präventivmaßnahmen einzuleiten, in denen die Vereine, Ligen und Föderationen verpflichtet werden, Disziplinarkommissionen einzusetzen, die gegen Ergebnisabsprachen vorgehen;

6.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Begriffsbestimmung für Ergebnisabsprachen und sonstigen Betrug im Sport in ihrem jeweiligen Strafrecht zu vereinheitlichen und dabei die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der individuellen Schuld, der Rechtssicherheit, des Rückwirkungsverbots, des Verbots der Doppelbestrafung (ne bis in idem) und der Unschuldsvermutung ohne Einschränkungen zu achten; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass Schwierigkeiten bei der Ahndung von Ergebnisabsprachen oftmals eher operativer als rechtlicher Natur sind; fordert die Kommission auf, den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, um die Durchsetzung der Regeln gegen Ergebnisabsprachen zu verbessern;

7.  fordert die Kommission auf, Normen für Wettanbieter auszuarbeiten, die dazu dienen, die zuständigen Behörden im Einklang mit den geltenden Datenschutznormen auf Unregelmäßigkeiten bei Wetten aufmerksam zu machen;

8.  begrüßt die anhaltenden Diskussionen über ein mögliches Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung der Manipulation von Sportergebnissen, das den nationalen Systemen die Instrumente, das Fachwissen und die Ressourcen bietet, die benötigt werden, um dieses Problem anzugehen;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften durch gemeinsame Untersuchungsgruppen und die Kooperation zwischen den Justizbehörden auszuweiten; hebt hervor, dass es Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Websites für Wetten und zur Bekämpfung anonymer Wetten bedarf; erkennt jedoch an, das Ergebnisabsprachen auch durch die missbräuchliche Inanspruchnahme rechtlicher Mittel möglich sind;

10. fordert die Mitgliedstaaten auf, (staatliche) nationale Regulierungsbehörden einzusetzen (ähnlich der Glücksspielkommission im Vereinigten Königreich), um gegen illegales Glücksspiel und Korruption vorzugehen; betont ferner die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit anderen Regulierungsstellen, einschließlich der Lizenzbehörden und Behörden wie der Polizei;

11. betont, dass dringend eine gemeinsame Einrichtung für die verschiedenen Interessenträger geschaffen werden muss, um Hinweise auf Ergebnisabsprachen, sonstigen Betrug im Sport und anderen Arten der Korruption im Sport auf europäischer und internationaler Ebene erfassen, austauschen, analysieren und weiterleiten zu können; ist der Auffassung, dass diese Einrichtung darüber hinaus bewährte Verfahren im Kampf gegen Korruption im Sport zusammentragen und Konzepte für verantwortungsvolles Handeln im Sport fördern sollte; weist darauf hin, dass hierzu aus Anlass der 5. Internationalen Konferenz der Minister und Hohen Beamten für Leibeserziehung und Sport (MINEPS), die im Mai 2013 in Berlin stattfinden soll, erstmals die Gelegenheit besteht;

12. fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten aufzunehmen, um gegen organisierte Kriminalität im Zusammenhang mit Ergebnisabsprachen vorzugehen, und darüber Bericht zu erstatten;

13. begrüßt die Veröffentlichung eines Antikorruptionsberichts zusammen mit Länderanalysen und maßgeschneiderten Empfehlungen für die einzelnen Mitgliedstaaten durch die Kommission (ab 2013);

14. ruft den Rat dazu auf, sich um die Einhaltung der Zielsetzungen des EU-Arbeitsplans für den Sport für den Zeitraum 2011-2014 zu bemühen, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Bildungsprogrammen in den Mitgliedstaaten, mit denen sportliche Werte wie Integrität, Fairness und Respekt gegenüber Anderen vermittelt werden sollen;

15. begrüßt das neue Kapitel zum Sport im EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport für den Zeitraum 2014-2014, in dem die Werte des Sports, insbesondere des Breitensports, durch Integrationsförderung gestärkt werden;

16. weist nachdrücklich darauf hin, dass verantwortungsvolles Handeln im Sport unerlässlich für die Bekämpfung von Ergebnisabsprachen ist;

17. begrüßt die Initiative der Kommission, im Jahr 2014 eine Empfehlung zu bewährten Verfahren bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Ergebnisabsprachen im Zusammenhang mit Wetten vorzulegen;

18. fordert die Kommission auf, Länder zu benennen, bei denen bestimmte Probleme im Zusammenhang mit durch Wetten motivierten Ergebnisabsprachen bei Sportveranstaltungen in der EU auftreten, und die Zusammenarbeit mit diesen Ländern bei der Bekämpfung von Ergebnisabsprachen zu intensivieren;

19. fordert die Kommission auf, ein weltweites Forum gegen Ergebnisabsprachen einzurichten, in dem alle relevanten Akteure zusammenkommen können, um Informationen auszutauschen und ihre Schritte abzustimmen;

20. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den europäischen, internationalen und nationalen Sportverbänden zu übermitteln.