Entschließungsantrag - B7-0132/2013Entschließungsantrag
B7-0132/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der atomaren Bedrohung durch Nordkorea und der Menschenrechtslage in dem Land

11.3.2013 - (2013/2565(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Jelko Kacin, Leonidas Donskis, Ramon Tremosa i Balcells, Louis Michel, Marielle de Sarnez, Robert Rochefort, Edward McMillan-Scott, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Marietje Schaake im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0132/2013

Verfahren : 2013/2565(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0132/2013
Eingereichte Texte :
B7-0132/2013
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Angenommene Texte :

B7‑0132/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der atomaren Bedrohung durch Nordkorea und der Menschenrechtslage in dem Land

(2013/2565(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Koreanischen Halbinsel,

–   unter Hinweis auf die Resolution 2087 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, die am 22. Januar 2013 einstimmig verabschiedet wurde,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 18. Februar 2013 zur Demokratischen Volksrepublik Korea,

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen 1718 vom 14. Oktober 2006 und 1874 vom 12. Juni 2009 des UN-Sicherheitsrates,

–   unter Hinweis auf die Entschließung der UN-Vollversammlung (Dritter Ausschuss) zur Lage der Menschenrechte in der Demokratischen Volksrepublik Korea, die in seiner 64. Sitzung am 19. November 2009 verabschiedet wurde,

–   unter Hinweis auf den Bericht[1] des Sonderberichterstatters des UN-Menschenrechtsrats für die Lage der Menschenrechte in Nordkorea, Vitit Muntarbhorn, und auf den Bericht[2] des Sonderberichterstatters der UN-Generalsversammlung für die Lage der Menschenrechte in Nordkorea, Marzuki Darusman,

–   unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die internationalen Menschenrechtsübereinkommen und andere Menschenrechtsübereinkünfte,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Atomtest, den die DVRK am 12. Februar 2013 durchgeführt hat, eine starke Bedrohung von Frieden und Sicherheit auf regionaler und internationaler Ebene darstellt und zudem ein schwerer Affront gegen die im Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (UVNV) dargelegten Grundsätze ist;

B.  in der Erwägung, dass die Fortführung des unrechtmäßigen Atomwaffenprogramms und des Programms für ballistische Flugkörper eine Zuwiderhandlung gegen das internationale System für die Nichtverbreitung von Atomwaffen darstellt und dazu führen kann, dass sich die Spannungen in der Region verschärfen; in der Erwägung, dass diese Programme dem erklärten Ziel der DVRK, ihre Sicherheitslage zu verbessern, nicht dienlich sind;

C. in der Erwägung, dass sich die EU nachdrücklich für eine atomwaffenfreie Koreanische Halbinsel ausspricht;

D. in der Erwägung, dass die DVRK kürzlich alle Friedensabkommen mit der Republik Korea gebrochen und den „heißen Draht“ zwischen Pjöngjang und Seoul gekappt hat;

Menschenrechte

E.  in der Erwägung, dass die Menschenrechtslage und die humanitäre Lage in der DVRK nach wie vor bedauernswert und äußerst besorgniserregend ist und der Führungswechsel bisher zu keinen sichtbaren positiven Entwicklungen in diesen Bereichen geführt hat;

F.  in der Erwägung, dass die Regierung der DVRK die Menschenrechte ihrer Bürger ungestraft verletzt, da große Teile der Bevölkerung unzureichend mit Lebensmitteln versorgt werden, Opfer kollektiver Bestrafungen sind oder in Zwangsarbeitslager verbracht werden und mehr als 200 000 Menschen in Lagern für politische Gefangene inhaftiert sind; in der Erwägung, dass die Staatsorgane systematisch Hinrichtungen ohne Gerichtsurteil, Folterungen, willkürliche Inhaftierungen und Verschleppungen vornehmen;

G. in der Erwägung, dass nach Aussage des Sonderberichterstatters für Nordkorea einige der von der nordkoreanischen Regierung begangenen Menschenrechtsverletzungen durchaus als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden können;

H. in der Erwägung, dass die Regierung der DVRK auch die Rechte tausender Ausländer verletzt hat, die entführt wurden und „verschwanden“, dass die Regierung aber jegliche Beteiligung an diesen Fällen bestreitet und sich weigert, zur Aufklärung dieser Fälle mit den Regierungen von Drittstaaten zusammenzuarbeiten;

I.   in der Erwägung, dass das Regime in der DVRK nicht mit den Vereinten Nationen kooperiert und alle Resolutionen des UN-Menschenrechtsrates und der Generalversammlung zu den Menschenrechten in Nordkorea abgelehnt hat; in der Erwägung, dass es nicht mit dem UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in dem Land kooperiert und jede Hilfe der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte abgelehnt hat;

J.   in der Erwägung, dass das Justizsystem dem Staat dienstbar ist und eine breite, durch das Strafgesetzbuch regelmäßig erweiterte Spanne von Vergehen gegen das Regime mit dem Tode bestraft wird, wobei die Bürger, unter ihnen auch Kinder, gezwungen werden, öffentlichen Hinrichtungen beizuwohnen,

K. in der Erwägung, dass die Regierung der DVRK eine organisierte politische Opposition, freie und faire Wahlen, freie Medien, Religionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen nicht zulässt;

1.  verurteilt den Atomtest der DRVK vom 12. Februar 2013, der gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Landes im Rahmen der Resolutionen 1718, 1874 und 2087 des UN-Sicherheitsrats verstößt, und fordert die DVRK auf, keine weiteren Atomtests durchzuführen; fordert die DVRK auf, den UVNV unverzüglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

2.  begrüßt die Entscheidung des UN-Sicherheitsrates vom 7. März 2013, nach diesem jüngsten Atomtest die Sanktionen gegen die DRVK zu verschärfen; verurteilt außerdem aufs Schärfste die von der DRVK angekündigte Aussetzung seines Nichtangriffspakt mit der Republik Korea;

3.  bedauert, dass die DVRK – trotz der einhelligen Verurteilung seines Tests ballistischer Raketentechnologie am 12. Dezember 2012 durch die internationale Gemeinschaft – den Weg der Provokation und Isolation gewählt hat; ist der Ansicht, dass die Fortsetzung des unrechtmäßigen Nuklear- und Raketenprogramms der DVRK eine gravierende Zuwiderhandlung gegen das internationale System für die Sperrung von Kernwaffen darstellt und dazu führen kann, dass sich die Spannungen in der Region verschärfen;

4.  ruft die DVRK auf, sich wieder konstruktiv auf die Völkergemeinschaft und insbesondere die Teilnehmer der Sechs-Parteien-Gespräche zuzubewegen, damit auf dauerhaften Frieden und Sicherheit auf einer kernwaffenfreien Koreanischen Halbinsel hingearbeitet werden kann, zumal dies das beste Mittel ist, um künftig mehr Wohlstand und Stabilität für die DVRK zu gewährleisten;

Menschenrechte

5.  fordert die DVRK auf, den anhaltenden schwerwiegenden, weit verbreiteten und systematischen Menschenrechtsverletzungen gegenüber dem eigenen Volk unverzüglich ein Ende zu setzen, zumal sie möglicherweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und daher unter das internationale Strafrecht fallen;

6.  fordert die DVRK auf, 1) die öffentlichen Hinrichtungen einzustellen und die Todesstrafe abzuschaffen; 2) Hinrichtungen ohne Gerichtsurteil und Verschleppungen ein Ende zu setzen; 3) auf den Einsatz von Folter und Zwangsarbeit zu verzichten; 4) die Praxis der kollektiven Bestrafung einzustellen; 5) die politischen Gefangenen freizulassen und 6) seinen Bürgern Reisefreiheit zu gewähren;

7.  fordert die DVRK auf, allen Bürgern bedarfsorientiert Zugang zu Nahrungsmitteln und humanitärer Hilfe zu ermöglichen;

8.  fordert die DVRK auf, freie Meinungsäußerungen und Pressefreiheit zuzulassen und ihren Bürgern einen unzensierten Zugang zum Internet zu ermöglichen;

9.  fordert die Regierung der DVRK auf, sämtliche Informationen über Unionsbürger und Bürger anderer Staaten zur Verfügung zu stellen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte von nordkoreanischen Staatsbeamten entführt worden sind, eine umfassende Untersuchung mit einem transparenten und zufriedenstellenden Ergebnis zu gewährleisten, und die Entführten, die nach wie vor im Lande festgehalten werden, sofort freizulassen;

10. fordert die Vereinten Nationen auf, einen Untersuchungsausschuss einzurichten, um schnellstmöglich die in der Vergangenheit, aber auch gegenwärtig begangenen systematischen Menschenrechtsverletzungen der nordkoreanischen Regierung aufzuklären, wobei besonderes Augenmerk auf die Gefangenenlager zu richten ist, und zu bestimmen, inwiefern es sich bei den Verstößen und damit verbundenen Fällen der Straffreiheit um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt; hebt außerdem hervor, dass konkrete Maßnahmen empfohlen werden müssen, mit denen auf nationaler und internationaler Ebene gegen die Menschenrechtsverletzungen vorgegangen werden kann;

11. fordert die Europäische Union angesichts der schwierigen Lage auf, einen EU-Sonderbeauftragten für die DVRK zu benennen, um eine dauerhafte Beobachtung und Koordinierung sowohl innerhalb der Union als auch mit wichtigen Partnern wie den Vereinigten Staaten und der Republik Korea zu gewährleisten;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den Mitgliedstaaten, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Demokratischen Volksrepublik Korea, der Republik Korea und der Volksrepublik China sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.