Entschließungsantrag - B7-0134/2013Entschließungsantrag
B7-0134/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur atomaren Bedrohung durch die Demokratische Volksrepublik Korea und der Menschenrechtslage in dem Land

11.3.2013 - (2013/2565(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Elmar Brok, Herbert Reul, Ria Oomen-Ruijten, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Laima Liucija Andrikienė, Tunne Kelam, Eduard Kukan, Krzysztof Lisek, Elena Băsescu, Marietta Giannakou, Cristian Dan Preda, Andrzej Grzyb, Roberta Angelilli, Anne Delvaux, Peter Šťastný im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0132/2013

Verfahren : 2013/2565(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0134/2013
Eingereichte Texte :
B7-0134/2013
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0134/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments atomaren Bedrohung durch die Demokratische Volksrepublik Korea und der Menschenrechtslage in dem Land

(2013/2565(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur DVRK vom 18. Februar 2013,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013) und 2094 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und alle einschlägigen Menschenrechtsübereinkünfte, wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die von der DVRK angenommen und ratifiziert wurden,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass es nach dem Völkerrecht allen Ländern frei steht den Weltraum zu erkunden und zu nutzen; in der Erwägung, dass die Verbreitung von atomaren, chemischen und biologischen Waffen und ihren Trägersystemen eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit in der Welt darstellt;

B.  in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union und der UN‑Sicherheitsrat den Start eines ballistischen Flugkörpers durch die DVRK vom 12. Dezember 2012, und den Atomtest vom 12. Februar 2013 verurteilt haben, da diese eine eindeutige Verletzung der internationalen Verpflichtungen des Landes gemäß den Resolutionen des UN‑Sicherheitsrats darstellen und eine ernsthafte Bedrohung für die Stabilität in der Region sind;

C. in der Erwägung, dass die Fortführung des unrechtmäßigen Atomwaffenprogramms und des Programms für ballistische Flugkörper eine gravierende Zuwiderhandlung gegen das internationale System für die Nichtverbreitung von Kernwaffen darstellt und dazu führen kann, dass sich die Spannungen in der Region verschärfen;

D. in der Erwägung, dass dies dem erklärten Ziel der DVRK, ihre Sicherheitslage zu verbessern, nicht dienlich ist; in der Erwägung, dass das Land weit von seinem erklärten Ziel, sich zu einer starken und wohlhabenden Nation zu entwickeln, entfernt ist und sich stattdessen durch sein Streben nach Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen zunehmend isoliert und seine Bevölkerung verarmen lässt; in der Erwägung, dass die DVRK kürzlich alle Friedensabkommen mit der Republik Korea widerrufen und den „heißen Draht“ zwischen Pjöngjang und Seoul gekappt hat;

E.  in der Erwägung, dass viele Menschen in der DVRK unterernährt sind und auf die humanitäre Hilfe angewiesen sind, die das Land von Gebern wie der EU erhält; in der Erwägung, dass sich die allgegenwärtigen Nahrungsmitteldefizite und Hungersnöte in starkem Maße auf eine Vielzahl von Menschenrechten auswirken; in der Erwägung, dass tausende Nordkoreaner aufgrund der weit verbreiteten Hungersnot und politischer Unterdrückung nach China geflohen sind;

F.  in der Erwägung, dass sich die Europäische Union weltweit für Menschenrechte und Demokratie einsetzt; in der Erwägung, dass es in der DVRK keine freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit, Religionsfreiheit, unparteiische und unabhängige Justiz, organisierte politische Opposition, unabhängige Zivilgesellschaft und Pressefreiheit gibt;

1.  verurteilt die von der DVRK durchgeführten Atomwaffentests und Aktivitäten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern und fordert das Land nachdrücklich auf, von weiteren provozierenden Maßnahmen abzusehen und alle Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrem Programm für ballistische Flugkörper einzustellen und die bestehenden Atomwaffenprogramme vollständig und unumkehrbar aufzugeben;

2.  fordert die DVRK nachdrücklich auf, ihre Zusagen im Hinblick auf ein Moratorium für Raketenstarts zu erneuern und dem Atomwaffensperrvertrag wieder beizutreten, bei dem es sich um das Kernstück des internationalen Systems für die Nichtverbreitung von Atomwaffen und die Grundlage für die Bemühungen um atomare Abrüstung und eine friedliche Nutzung der Kernkraft handelt;

3.  begrüßt die weitere Verschärfung von Sanktionen durch den Rat und den UN-Sicherheitsrat und fordert die DVRK auf, einen konstruktiveren Weg einzuschlagen und mit der Völkergemeinschaft zusammenzuarbeiten, da dies der Stabilität in der Region zuträglich wäre und zur Verbesserung des Wohlergehens der nordkoreanischen Bevölkerung führen würde;

4.  bekräftigt seinen Wunsch, eine diplomatische und politische Lösung der Atomwaffenfrage in Bezug auf die DVRK zu finden; bekundet erneut, dass es Sechs-Parteien-Gespräche befürwortet, und fordert deren Wiederaufnahme;

5.  fordert die Volksrepublik China als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und als wichtigsten Handelspartner der Demokratischen Volksrepublik Korea auf, seinen Einfluss auf die DVRK geltend zu machen, um dafür zu sorgen, dass die Situation nicht weiter eskaliert; nimmt die Befürwortung der Resolution 2094 des UN-Sicherheitsrates (2013) seitens der Volksrepublik China zur Kenntnis;

6.  äußerst sich besorgt über die äußerst schwierige Menschenrechtslage in der DVRK und fordert das Land auf, seine geltenden Gesetze dahingehend zu ändern, dass sie sich in Einklang mit den geltenden internationalen Menschenrechtsnormen befinden; fordert die DVRK auf, einen ernsthaften Dialog über Menschenrechte mit der EU aufzunehmen und die anhaltenden und weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen, die sie an ihrem eigenen Volk begeht, sofort zu beenden;

7.  fordert die Regierung der DVRK auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen der Menschenrechtsübereinkünfte, denen sie beigetreten ist, nachzukommen und dafür zu sorgen, dass humanitäre Organisationen, unabhängige Menschenrechtsbeobachter und der UN-Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte in der DVRK Zugang zu dem Land erhalten und dass ihnen die erforderliche Unterstützung angeboten wird;

8.  fordert die Kommission auf, die bestehenden humanitären Hilfsprogramme und die Kommunikationskanäle mit der DVRK aufrechtzuerhalten und dafür zu sorgen, dass die Hilfe bei den Teilen der Bevölkerung, für die sie gedacht ist, sicher ankommt;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen der Demokratischen Volksrepublik Korea und der Volksrepublik China, dem UN-Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte in der DVRK sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.