Entschließungsantrag - B7-0135/2013Entschließungsantrag
B7-0135/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der atomaren Bedrohung durch die Demokratische Volksrepublik Korea und der Menschenrechtslage in dem Land

11.3.2013 - (2013/2565(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Charles Tannock, Anna Rosbach, Paweł Robert Kowal im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0132/2013

Verfahren : 2013/2565(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0135/2013
Eingereichte Texte :
B7-0135/2013
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0135/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments

 
zu der atomaren Bedrohung durch die Demokratische Volksrepublik Korea und der Menschenrechtslage in dem Land
(2013/2565(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Sitzung Nr. 3222 des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 18. Februar 2013 zur DVRK,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013) und 2094 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und alle einschlägigen Menschenrechtsübereinkünfte, wie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die von der DVRK angenommen und ratifiziert wurden,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union und der UN‑Sicherheitsrat den Start einer ballistischen Rakete durch die DVRK vom 12. Dezember 2012 und den durch das Land am 12. Februar 2013 durchgeführten Atomwaffentest verurteilt hat, da diese eine eindeutige Verletzung der internationalen Verpflichtungen des Landes im Rahmen der Resolutionen des UN‑Sicherheitsrats und eine ernsthafte Bedrohung der Stabilität in der Region darstellen;

B.  in der Erwägung, dass in kaum einem Land die Menschenrechtslage und die Lage hinsichtlich der politischen und individuellen Freiheiten schlechter sind als in der DVRK und dass sich die meisten Bürger des Landes nicht einmal angemessen ernähren können; in der Erwägung, dass aufgrund dieser Lage eine unbekannte Anzahl von Menschen den Wunsch hegt, die DVRK zu verlassen; in der Erwägung, dass als Reaktion auf die Flucht einer Person oft die verbliebenen Familienmitglieder verfolgt und inhaftiert werden;

1.  verurteilt die von der DVRK durchgeführten Atomwaffentests und Raketentests und fordert die DVRK auf, von weiteren Provokationen abzusehen;

2.  fordert die DVRK auf, dem Atomwaffensperrvertrag wieder beizutreten;

3.  begrüßt die weitere Verschärfung von Sanktionen gegen die DVRK in Form der vor kurzem vom Rat und vom UN‑Sicherheitsrat verabschiedeten Maßnahmen hinsichtlich des Handels mit konventionellen Waffen sowie der Einschränkungen finanzieller Natur zur Eindämmung von unrechtmäßigen Maßnahmen durch die DVRK;

4.  fordert eine Wiederaufnahme der Sechs‑Parteien‑Gespräche, wobei alle sechs Teilnehmer ihre Anstrengungen verstärken müssen, diplomatische und politische Lösungen für das Problem des Atomwaffenprogramms der DVRK zu finden;

5.  fordert die Volksrepublik China auf, ihren Einfluss auf die DVRK zu nutzen, um sicherzustellen, dass die Lage nicht weiter eskaliert; stellt fest, dass die Volksrepublik China die 2013 verabschiedete Resolution 2094 des UN‑Sicherheitsrats unterstützt hat;

6.  äußerst sich besorgt über die äußerst schwierige Menschenrechtslage in der DVRK und fordert das Land auf, seine geltenden Gesetze dahingehend zu ändern, dass sie sich in Einklang mit den geltenden internationalen Menschenrechtsnormen befinden; fordert die DVRK auf, einen ernsthaften Dialog über Menschenrechte mit der EU aufzunehmen und die anhaltenden und weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen, die sie an ihrem eigenen Volk begeht, sofort zu beenden;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, den Regierungen der Demokratischen Volksrepublik Korea und der Volksrepublik China, dem UN-Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte in der DVRK sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.