ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur atomaren Bedrohung durch Nordkorea und der Menschenrechtslage in dem Land
11.3.2013 - (2013/2565(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Véronique De Keyser, Libor Rouček, George Sabin Cutaş, Ana Gomes, Richard Howitt, Liisa Jaakonsaari, Maria Eleni Koppa, David Martin im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0132/2013
B7‑0136/2013
Entschließung des Europäischen Parlaments zur atomaren Bedrohung durch Nordkorea und der Menschenrechtslage in dem Land
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 18. Februar 2013 zur DVRK,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, zum „Satellitenstart“ der DVRK vom 12. Dezember 2012,
– unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die internationalen Menschenrechtsübereinkommen und andere Menschenrechtsübereinkünfte,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984,
– unter Hinweis auf die Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013) und 2094 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf die Entschließung des Dritten Ausschusses der UN-Vollversammlung zur Lage der Menschenrechte in der Demokratischen Volksrepublik Korea, die in seiner 64. Sitzung am 19. November 2009 verabschiedet wurde,
– unter Hinweis auf den Bericht des UN-Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte in der DVRK vom 21. Februar 2011,
– unter Hinweis auf die einvernehmlich angenommene Resolution des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 19. März 2012 zur Lage der Menschenrechte in der Demokratischen Volksrepublik Korea,
– unter Hinweis auf den Universal Peer Report über die DVRK vom 7. November 2009 und auf das Einverständnis der DVRK, 117 Empfehlungen des Berichts der Arbeitsgruppe zur allgemeinen regelmäßigen Überprüfung des Menschenrechtsrats vom 18. März 2010 zu prüfen,
– unter Hinweis auf die bei der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats vom 27. Februar 2013 angekündigte Initiative der Europäischen Union und Japans, einen neuen UN-Ausschuss einzurichten, der sich mit der Überwachung von Menschenrechtsverletzungen in der DVRK befasst,
– unter Hinweis auf die Verurteilung der Menschenrechtslage in der DVRK durch die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay, im Januar 2013,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Spannungen auf der koreanischen Halbinsel seit dem „Satellitenstart“ der DVRK vom 12. Dezember 2012, bei dem ballistische Flugkörpertechnologie zum Einsatz kam, sowie dem Atomwaffentest, der am 12. Februar 2013 ungeachtet der geschlossenen Verurteilung durch die Völkergemeinschaft durchgeführt wurde, zugenommen haben;
B. in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union und der UN-Sicherheitsrat diese Maßnahmen verurteilt haben, die beide eindeutig gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen der DVRK im Rahmen der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates verstoßen und die den Frieden und die Sicherheit auf regionaler und internationaler Ebene gefährden;
C. in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union und der UN-Sicherheitsrat die Sanktionen gegen die DVRK nach den Atomwaffentests verschärft haben;
D. in der Erwägung, dass die Fortführung des unrechtmäßigen Atomwaffenprogramms und des Programms für ballistische Flugkörper eine gravierende Zuwiderhandlung gegen die internationale Regelung über die Nichtverbreitung von Atomwaffen darstellt und dazu führen kann, dass sich die Spannungen in der Region verschärfen; in der Erwägung, dass derartige Spannungen dem erklärten Ziel der DVRK, ihre Sicherheitslage zu verbessern, nicht dienlich sind;
E. in der Erwägung, dass die DVRK weit von ihrem erklärten Ziel entfernt ist, sich zu einer starken und wohlhabenden Nation zu entwickeln, und sich stattdessen durch ihr Streben nach Massenvernichtungswaffen zunehmend isoliert und ihre Bevölkerung verarmen lässt;
F. in der Erwägung, dass die Europäische Union das Streben nach einer atomwaffenfreien koreanischen Halbinsel nachdrücklich unterstützt und die Wiederaufnahme der Sechs-Parteien-Gespräche für den Frieden und die Stabilität in der Region als unerlässlich betrachtet;
G. in der Erwägung, dass die DVRK alle Nichtangriffspakte mit der Republik Korea aufgekündigt, seinen „heißen Draht“ zu Seoul gekappt und den gemeinsamen Grenzübergang geschlossen hat;
H. in der Erwägung, dass die Menschenrechtslage und die humanitäre Lage in der DVRK noch immer sehr besorgniserregend sind;
I. in der Erwägung, dass das Justizsystem der DVRK dem Staat untergeordnet ist und eine große, durch Änderungen im Strafgesetzbuch regelmäßig erweiterte Bandbreite von „Vergehen gegen den Staat“ mit dem Tode bestraft wird und die Bürger – Kinder inbegriffen – gezwungen werden, öffentlichen Hinrichtungen beizuwohnen;
J. in der Erwägung, dass die Staatsorgane der DVRK systematisch Hinrichtungen ohne Gerichtsurteil, willkürliche Inhaftierungen und Verschleppungen vornehmen;
K. in der Erwägung, dass die Regierung der DVRK eine organisierte politische Opposition, freie und faire Wahlen, freie Medien, Religionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Freizügigkeit nicht gestattet,
L. in der Erwägung, dass große Teile der Bevölkerung Hunger leiden und in hohem Maße von internationaler Nahrungsmittelhilfe abhängig sind; in der Erwägung, dass das Welternährungsprogramm im September 2009 berichtete, dass ein Drittel der nordkoreanischen Frauen und Kinder unterernährt ist;
M. in der Erwägung, dass zehntausende Nordkoreaner aufgrund der weit verbreiteten Hungersnot und politischer Unterdrückung aus dem Land geflohen sind;
N. in der Erwägung, dass ausländische Journalisten keinen uneingeschränkten Zugang zur DVRK haben und Informationen über das Land daher rar und in der Regel unbestätigt sind; in der Erwägung, dass die Bevölkerung des Landes keinen Zugang zum Internet hat;
1. verurteilt die von der DVRK durchgeführten Atomwaffentests und Aktivitäten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern und fordert, dass sie von weiteren Tests sowie von aggressiver Rhetorik und anderen provokativen Maßnahmen absieht und alle Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrem Programm für ballistische Flugkörper einstellt und die bestehenden Atomwaffenprogramme vollständig, nachprüfbar und unumkehrbar aufgibt;
2. fordert die DVRK nachdrücklich auf, ihre bereits erteilten Zusagen im Hinblick auf ein Moratorium für Raketenstarts zu erneuern, dem Atomwaffensperrvertrag wieder beizutreten und den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (UVNV) zu unterzeichen und zu ratifizieren;
3. bekräftigt seinen Wunsch, eine diplomatische und politische Lösung der Atomwaffenfrage in Bezug auf die DVRK zu finden; ruft die DVRK auf, wieder konstruktiv mit der Völkergemeinschaft und insbesondere mit den Teilnehmern der Sechs-Parteien-Gespräche zusammenzuarbeiten, um auf dauerhaften Frieden und Sicherheit auf einer kernwaffenfreien koreanischen Halbinsel hinzuarbeiten und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um für mehr Wohlstand und Stabilität für die DVRK zu sorgen;
4. fordert die Volksrepublik China als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und als wichtigsten Handelspartner der Demokratischen Volksrepublik Korea auf, in angemessener Weise einen positiven Einfluss auf die DVRK auszuüben, um nach Möglichkeit dafür zu sorgen, dass die Situation nicht weiter eskaliert;
5. weist auf die Abschlusserklärung der Konferenz zur Überprüfung des Atomwaffensperrvertrags von 2010 hin, in der große Besorgnis über die katastrophalen Auswirkungen der Verwendung von Atomwaffen hingewiesen und bekräftigt wird, dass alle Staaten zu jeder Zeit das geltende Völkerrecht einschließlich des humanitären Völkerrechts einhalten müssen;
6. äußerst sich sehr besorgt über die äußerst kritische Menschenrechtslage in der DVRK; fordert die DVRK auf, dafür zu sorgen, dass die grundlegenden Menschenrechte gegenüber ihrer Bevölkerung geachtet werden; fordert die DVRK auf, einen ernsthaften Dialog über Menschenrechte mit der EU aufzunehmen;
7. fordert die Regierung der DVRK auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen der Menschenrechtsübereinkünfte, denen sie beigetreten ist, nachzukommen und dafür zu sorgen, dass humanitäre Organisationen, unabhängige Menschenrechtsbeobachter und der UN-Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte in der DVRK Zugang zu dem Land erhalten und dass ihnen die erforderliche Unterstützung angeboten wird.
8. begrüßt die Initiative der Europäischen Union und Japans, einen neuen UN-Ausschuss einzurichten, der sich mit der Überwachung von Menschenrechtsverletzungen in der DVRK befasst;
9. äußert seine Besorgnis über die öffentlichen Hinrichtungen in der DVRK; fordert ein Moratorium für diese Hinrichtungen und die Abschaffung der Todesstrafe;
10. fordert die DVRK auf, Hinrichtungen ohne Gerichtsurteil und dem Verschwindenlassen von Personen ein Ende zu setzen, politische Gefangene freizulassen und ihren Bürgern zu erlauben, sich innerhalb und außerhalb des Landes frei zu bewegen;
11. fordert die DVRK auf, aufzuhören, Nordkoreaner, die zur Rückkehr in die DVRK gezwungen wurden, zu foltern bzw. zur Zwangsarbeit oder Gefangenschaft in brutalen und abgelegenen Arbeitslagern zu verurteilen.
12. fordert die DVRK auf, dafür zu sorgen, dass alle Bürger Zugang zu Nahrungsmitteln und humanitärer Hilfe erhalten, wenn sie diese benötigen;
13. fordert die DVRK auf, die freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit von nationalen und internationalen Medien zu achten und dafür zu sorgen, dass ihre Bürger unzensierten Zugang zum Internet erhalten;
14. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, nordkoreanischen Flüchtlingen weiterhin Asyl zu gewähren und im Hinblick auf den EU-weiten und internationalen Schutz von Nordkoreanern, die vor der ausweglosen Situation in der DVRK fliehen, einen systematischeren Ansatz zu wählen; fordert die Kommission auf, zivilgesellschaftliche Organisationen weiterhin dabei zu unterstützen, nordkoreanischen Flüchtlingen zu helfen und frei zugängliche Informationen in der DVRK zu verbreiten.
15. fordert die Kommission auf, die bestehenden humanitären Hilfsprogramme aufrechtzuerhalten und die Kommunikationskanäle mit der DVRK offen zu halten, weil diese Programme direkte Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der Menschen im Land haben;
16. fordert die Kommission auf, die Verteilung von Nahrungsmitteln und humanitärer Hilfe in Nordkorea streng zu überwachen, um die internationalen Normen für Transparenz und Rechenschaftspflicht zu erfüllen;
17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen der Demokratischen Volksrepublik Korea, der Republik Korea und der Volksrepublik China sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.