Entschließungsantrag - B7-0140/2013Entschließungsantrag
B7-0140/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Ergebnisabsprachen und Korruption im Sport

11.3.2013 - (2013/2567(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Emma McClarkin im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0130/2013

Verfahren : 2013/2567(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0140/2013
Eingereichte Texte :
B7-0140/2013
Angenommene Texte :

B7‑0140/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Ergebnisabsprachen und Korruption im Sport

(2013/2567(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Erklärung von Nicosia vom 20. September 2012 über die Bekämpfung von Ergebnisabsprachen,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18 Januar 2011 mit dem Titel „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ (KOM(2011)0012),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2 Februar 2012 zur Entwicklung der europäischen Dimension des Sports[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zu der Integrität von Online-Glücksspielen[2],

–   in Kenntnis des Weißbuchs der Kommission zum Thema Sport (COM(2007)0391),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. April 2005 zur Dopingbekämpfung im Sport[3],

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Korruptionsbekämpfung in der EU“ (COM(2011)0308),

–   in Kenntnis der Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission, sich im Namen der EU an den Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung der Manipulation von Sportergebnissen zu beteiligen (COM(2012)0655),

–   in Kenntnis der Ergebnisse der Studie über Spielabsprachen im Sport vom März 2012, die von der Kommission in Auftrag gegeben wurde,

–   in Kenntnis des Übereinkommens des Europarates vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen sowie seines Übereinkommens gegen Doping vom 16. November 1989,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ministerrats des Europarats vom 28. September 2011 zur Förderung der Integrität des Sports und zur Bekämpfung von manipulierten Ergebnissen, insbesondere Ergebnisabsprachen,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Gemeinsame Untersuchungskommission von Europol mit dem Decknamen „Operation Veto“ festgestellt hat, dass es in den vergangenen Jahren weltweit zu 680 Spielabsprachen im Fußball kam, von denen in Europa 380 Partien betroffen waren; sowie in der Erwägung, dass es sich hierbei laut Europol um ein umfassendes Netzwerk zur Manipulation von Spielausgängen handelt, das den Kern des Sports erschüttert, wobei 425 Personen unter Verdacht stünden und bereits 50 Festnahmen erfolgt seien;

B.  in der Erwägung, dass es sich laut Europol bei diesen Zahlen lediglich um die Spitze des Eisbergs handelt;

C. in der Erwägung, dass zahlreiche Mitgliedstaaten von diesen Spielabsprachen betroffen waren, was Grund zu ernsthafter Besorgnis ist, dass diese Tätigkeiten Teil der organisierten Kriminalität sind und ein großes Risiko für den Sport in fast allen Mitgliedstaaten darstellen;

D. in der Erwägung, dass Ergebnisabsprachen eine Form der Kriminalität sind, bei denen hohe Einnahmen erzielt werden können, während Strafen und Aufdeckungsraten extrem niedrig ausfallen, sowie in der Erwägung dass kriminelle Organisationen Ergebnisabsprachen deshalb im Rahmen ihrer illegalen Machenschaften wie Geldwäsche sowie Menschen- und Drogenhandel nutzen;

E.  in der Erwägung, dass kriminelle Organisationen international tätig sind und über weltweite Verbindungen verfügen, weshalb keine einzelne Institution, kein Land und keine Organisation in der Lage ist, Spielabsprachen allein zu unterbinden;

F.  in der Erwägung, dass alle Sportarten betroffen sein können und die Integrität des gesamten Sports bedroht ist;

G. in der Erwägung, dass die bestehenden Kontrollmechanismen nicht in der Lage waren, Ergebnisabsprachen rasch festzustellen, da sich diese illegalen Machenschaften weltweit vollziehen;

H. in der Erwägung, dass es sich beim sogenannten „Spot-Fixing“ um eine illegale Machenschaft im Sport handelt, bei der Absprachen bezüglich eines bestimmten Teils des Wettkampfs und nicht unbedingt das Endergebnis getroffen werden, weshalb diese noch schwerer zu erkennen ist als traditionelle Ergebnisabsprachen;

I.   in der Erwägung, dass Ergebnisabsprachen in erster Linie von Anbietern außerhalb der EU angeboten werden, sodass die Notwendigkeit besteht, auf internationaler Ebene gegen dieses Problem vorzugehen;

J.   in der Erwägung, dass Experten zunehmende Probleme im Zusammenhang mit illegalen Absichten von einzelnen Personen hinweisen, die Fußballclubs übernehmen, um Ergebnisabsprachen und Geldwäsche zu betreiben;

K. in der Erwägung, dass einige Spielergewerkschaften darauf hinweisen, dass Spielabsprachen dazu führen können, dass Spieler ihr Gehalt nicht rechtzeitig ausgezahlt bekommen sowie eingeschüchtert und erpresst werden;

1.  fordert sämtliche Akteure in diesem Bereich auf, individuell Verantwortung zu übernehmen und einen umfassendes Konzept zu entwickeln, indem sie ihre Ansprengungen gegen Ergebnisabsprachen im Sport bündeln;

2.  fordert die Kommission auf, ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung von Ergebnisabsprachen zu entwickeln und die Anstrengungen der zentralen Akteure in diesem Zusammenhang zu bündeln, indem sie eine Plattform für Diskussionen und zum Austausch bewährter Praktiken anbietet;

3.  fordert die Sportverbände auf, bei Korruption eine Politik der der „Nulltoleranz“ zu verfolgen (sowie nach innen als auch nach außen), damit ihre Mitglieder keinem externen Druck ausgesetzt werden und die Integrität des Sports gewahrt bleibt; begrüßt deshalb die rasche Reaktion des Weltcricketverbands, der während einer laufenden Untersuchung umgehend drei Spieler gesperrt hat, nachdem in der Presse auf Belege für das sogenannte „Spot-Fixing“ hingewiesen wurde;

4.  fordert die Sportverbände auf für ihre betroffenen Akteure (Sportler, Trainer, Schiedsrichter, Ärzte, Techniker) einen Verhaltenskodex zu entwickeln, in dem die Gefahren von Ergebnisabsprachen erläutert werden und der deutliche Verbote von Ergebnisabsprachen bei Wetten und aus anderen Gründen formuliert, entsprechende Strafmaßnahmen festlegt sowie darüber hinaus unter Strafe verbietet, auf den Ausgang des eigenen Wettkampfes zu wetten, und in dem die Athleten verpflichtet werden, Ergebnisabsprachen oder Versuche solcher Absprachen sofort zu melden, wobei sie als Hinweisgeber von entsprechenden Schutzmechanismen profitieren;

5.  fordert die Führungsgremien der Sportverbände auf, sich zu einer soliden Verwaltung zu verpflichten, um das Risiko zu verringern, Opfer von Ergebnisabsprachen zu werden;

6.  fordert die Sportverbände auf, umfassende Präventivmaßnahmen oder Schulungsprogramme einzuleiten oder mit diesen fortzufahren, in denen die Vereine, Ligen und Föderationen verpflichtet werden, insbesondere zum Schutz von Jugendlichen, Disziplinarkommissionen einzusetzen, die gegen Ergebnisabsprachen und Korruption vorgehen;

7.  fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten nahezulegen, Ergebnisabsprachen in ihrem nationalen Strafrecht als Tatbestand zu verankern, abschreckende Strafen vorzusehen und bestehende Gesetzeslücken zu schließen;

8.  fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass in allen Mitgliedstaaten Wetten auf den Ausgang von Jugendwettkämpfen verboten werden;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Sondereinsatzgruppe zur Rechtsdurchsetzung einzusetzen, die gegen Ergebnisabsprachen vorgeht und als Kommunikations- und Kooperationsplattform für die wichtigsten Akteure dient; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, Wettspielanbieter zu verpflichten, Informationen über verdächtige Wetteinsätze an diese Gruppe und Sportverbände weiterzugeben, damit Untersuchungen durch die Justizbehörden eingeleitet werden können;

10. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der europäischen Rechtsvorschriften durch gemeinsame Untersuchungsgruppen und die Kooperation zwischen den Justizbehörden den auszuweiten; verweist auf die Notwendigkeit von Maßnahmen gegen das illegale Glücksspiel im Internet und anonyme Wetten; vertritt die Auffassung, dass Informationen über Personen ausgetauscht werden sollten, die verdächtigt werden, Athleten für Ergebnisabsprachen anzuwerben, oder hierfür bereits verurteilt wurden;

11. fordert die Mitgliedstaaten auf, Regulierungsstellen einzurichten, um illegale Machenschaften und Korruption bei Sportwetten aufzudecken und zu bekämpfen; betont ferner die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit anderen Regulierungsstellen, einschließlich der Lizenz- und Strafverfolgungsbehörden sowie der Polizei;

12. fordert die Kommission auf, den Austausch von Informationen zwischen diesen Regulierungsstellen bei illegalen oder verdächtigen Sportwetten zu fördern;

13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität im Zusammenhang mit Ergebnisabsprachen die Zusammenarbeit mit Drittländern zu suchen, unter anderem durch die Teilnahme an den Verhandlungen über eine internationale Übereinkunft des Europarats zur Bekämpfung von Manipulationen von Sportergebnissen;

14. begrüßt die Tatsache, dass die 5. Internationale Konferenz der Minister und Hohen Beamten für Leibeserziehung und Sport (MINEPS) Fragen der Integrität des Sports und der Bekämpfung von Ergebnismanipulationen angehen wird; vertritt die Auffassung, dass es sich hierbei um ein geeignetes Forum handelt, das die Notwendigkeit erkennen lässt, dass die Probleme im Zusammenhang mit Ergebnisabsprachen von einem globalen Gremium gelöst werden müssen;

15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei internationalen Verhandlungen im Zusammenhang mit den asiatischen Glücksspieloasen den erforderlichen Druck auszuüben;

16. fordert den Rat auf, die Diskussionen über den Vorschlag für eine neue Richtlinie gegen Geldwäsche (COM(2013)0045) zügig und zielstrebig fortzusetzen und auch das Problem der Geldwäsche durch Sportwetten im Internet zu berücksichtigen;

17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den europäischen, internationalen und nationalen Sportverbänden zu übermitteln.