Entschließungsantrag - B7-0160/2013Entschließungsantrag
B7-0160/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum umfassenden Überwachungsbericht 2012 zu Kroatien

9.4.2013 - ((2012/2871(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Libor Rouček im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten


Verfahren : 2012/2871(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0160/2013
Eingereichte Texte :
B7-0160/2013
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Angenommene Texte :

B7‑0160/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zum umfassenden Überwachungsbericht 2012 zu Kroatien

(2012/2871(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Entwurf eines Vertrags über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union, das Protokoll und die Schlussakte,

–   unter Hinweis auf den umfassenden Monitoring-Bericht der Kommission vom 10. Oktober 2012 über den Stand der Vorbereitungen Kroatiens auf die EU-Mitgliedschaft (SWD(2012)0338 endgültig),

–   unter Hinweis auf die regelmäßigen Berichte der Kommission im Zeitraum 2005–2011 über die Fortschritte Kroatiens auf dem Weg zu seinem Beitritt,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes zu der Tagung des Europäischen Rates vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki zu den westlichen Balkanstaaten und der Erweiterung,

–   unter Hinweis auf alle früheren Entschließungen und Berichte des Europäischen Parlaments über die Fortschritte Kroatiens und den Erweiterungsprozess, insbesondere die Entschließungen vom 1. Dezember 2011 zu dem Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union[1], vom 1. Dezember 2011 zum Antrag Kroatiens auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union[2] und vom 22. November 2012 zur Erweiterung: Politiken, Kriterien und die strategischen Interessen der EU[3],

–   unter Hinweis auf alle früheren Empfehlungen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Kroatien,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Kroatien kurz davor steht, der EU am 1. Juli 2013 beizutreten;

B.  in der Erwägung, dass 24 Mitgliedstaaten und Kroatien den Beitrittsvertrag ratifiziert haben und in drei Mitgliedstaaten die Ratifizierung noch aussteht;

C. in der Erwägung, dass Kroatien auf einem guten Weg ist, die ausstehenden Anforderungen im Hinblick auf die letzten Vorbereitungen auf die EU-Mitgliedschaft zu erfüllen;

D. in der Erwägung, dass die Reformanstrengungen nach dem Beitritt fortgeführt werden müssen, damit die Bürger Kroatiens in vollem Maße von der EU-Mitgliedschaft profitieren können;

E.  in der Erwägung, dass der Beitrittsprozess Kroatiens ein Beleg für die Glaubwürdigkeit der EU-Erweiterungspolitik und ihre Wirkung hinsichtlich der Umgestaltung der beitretenden Staaten ist;

F.  in der Erwägung, dass die Mitgliedschaft Kroatiens die EU stärker und sicherer machen, ihre Kultur und ihr Erbe bereichern und als deutlicher Hinweis für andere beitrittswillige Länder dienen wird, dass eine gewissenhafte Umsetzung der Verpflichtungen handfeste und dauerhafte Vorteile für deren Bürger mit sich bringt;

G. in der Erwägung, dass von Kroatien erwartet wird und das Land wie kein anderes dafür geschaffen ist, eine konstruktive Rolle in seiner Nachbarschaft zu spielen, indem es sich vor allem für die weitere EU-Erweiterung, die Konsolidierung der Demokratie, die regionale Zusammenarbeit und die Aussöhnung der Völker der Westbalkanstaaten einsetzt und alles in seiner Macht Stehende dafür tut, dass bilaterale Fragen keinem dieser Prozesse im Wege stehen;

1.  erwartet mit Freude, Kroatien nach der rechtsverbindlichen Abstimmung des Europäischen Parlaments am 1. Dezember 2011, mit der dem Beitritt Kroatiens zugestimmt wurde, und im Einklang mit dem vom Europäischen Rat im Beitrittsvertrag festgelegten Datum am 1. Juli 2013 als 28. Mitgliedstaat der Europäischen Union willkommen zu heißen; bringt seine Zuversicht in Bezug auf die Stärke und Reife der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft Kroatiens, die Wahrung europäischer Werte durch Kroatien und dessen Fähigkeit, die mit der Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen, zum Ausdruck;

2.  merkt an, dass Kroatien auf einem guten Weg ist, die ausstehenden Anforderungen im Hinblick auf die letzten Vorbereitungen auf die EU-Mitgliedschaft zu erfüllen;

3.  begrüßt die erheblichen Fortschritte, die Kroatien bei der Erfüllung der im umfassenden Monitoring-Bericht der Kommission aufgeführten Aufgaben erzielt hat, und fordert die Regierung und das Parlament auf, alle ausstehenden Fragen bis zum 1. Juli 2013 zu klären sowie alle weiteren notwendigen Reformen voranzutreiben; fordert Kroatien auf, alle seine Verpflichtungen aus den Beitrittsverhandlungen zu achten und zu erfüllen, um umfassend auf die Rolle als neuer Mitgliedstaat vorbereitet zu sein, was im Interesse Kroatiens und der EU liegt; betont, dass dieser Prozess transparent und integrativ gestaltet werden sollte und das Parlament und die Zivilgesellschaft Kroatiens so weit wie möglich daran zu beteiligen sind;

4.  stellt fest, dass 24 Mitgliedstaaten und Kroatien den Beitrittsvertrag bereits ratifiziert haben; fordert die Parlamente der drei Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, die Ratifizierung rechtzeitig abzuschließen;

5.  bekräftigt seinen Standpunkt, dass der Beitritt nicht als das Ende eines Prozesses angesehen werden sollte, sondern vielmehr als Schritt auf dem Weg zur Modernisierung von Wirtschaft, Verwaltung und Justiz sowie als Chance, deren Nutzen nur durch fortlaufende politische Maßnahmen maximiert werden kann; fordert Kroatien auf, die Gelder des Instruments der Heranführungshilfe (IPA) bei der Vorbereitung der EU-Mitgliedschaft weiterhin effizient einzusetzen sowie die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds auszuschöpfen;

6.  fordert die politischen und gesellschaftlichen Akteure Kroatiens auf, innovative Wege zu erkunden, wie der Schwung und die Zustimmung zu Reformen in der Zeit nach dem Beitritt aufrechterhalten werden können und wie man die politischen Entscheidungsträger für die Umsetzung der im Beitrittsvertrag eingegangenen Verpflichtungen in die Verantwortung nehmen kann; betont, dass es in diesem Zusammenhang unbedingt einer wirksamen parlamentarischen Aufsicht und der Mitwirkung der Zivilgesellschaft bedarf;

7.  bekräftigt die zentrale Bedeutung einer unabhängigen Justiz, einer professionellen und rechenschaftspflichtigen öffentlichen Verwaltung und der Rechtsstaatlichkeit bei der Stärkung der Demokratie und der Unterstützung der Investitions- und Wirtschaftstätigkeit; fordert Kroatien auf, weitere Maßnahmen zur besseren Gewährleistung der Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht, Unparteilichkeit, Professionalität und Effizienz seines Justizwesens und der Richterschaft zu ergreifen, indem unter anderem die Zahl anhängiger Rechtsfälle verringert, die Gesetzgebung in Bezug auf die Durchsetzung von Entscheidungen optimiert, das neue System der Erklärung über die Vermögensverhältnisse für Richter umgesetzt und die Ergebnisse des neuen Systems von Disziplinarverfahren weiter verbessert werden; fordert Kroatien nachdrücklich auf, die Strategie zur Justizreform abzuschließen und umzusetzen;

8.  stellt fest, dass Kroatien einen zufriedenstellenden institutionellen und rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung der Korruption geschaffen hat; fordert die staatlichen Organe Kroatiens auf, ihren Kampf gegen Korruption, Betrug und Misswirtschaft zu intensivieren; weist darauf hin, dass Maßnahmen gegen Korruption weiterhin strikt durchgesetzt werden müssen; fordert die staatlichen Organe des Weiteren auf, eine Bestandsaufnahme der Erfolge in Bezug auf Fälle von Interessenkonflikten, Korruption und organisierter Kriminalität sowie die Umsetzung des Aktionsplans zur Justizreform vorzunehmen und die Umsetzung des Rechtsrahmens für die Beschlagnahme und Konfiszierung von Vermögenswerten zu verbessern;

9.  fordert die staatlichen Organe Kroatiens auf, die bestehenden Instrumente zur Bekämpfung der Korruption voll auszuschöpfen, damit die Unparteilichkeit und der Erfolg von Strafverfolgungsmaßnahmen und Gerichtsentscheidungen auch in Fällen mit großer öffentlicher Anteilnahme gewährleistet sind und dadurch das Vertrauen der Bürger in die rechtsstaatliche Ordnung und die öffentlichen Institutionen gefestigt wird; hebt hervor, dass zur Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität sowie zur Justizreform, von denen vor allem die Bürger Kroatiens profitieren sollen, dauerhaft wirksame Maßnahmen erforderlich sind; betont, dass ein unabhängiger investigativer Journalismus unterstützt werden sollte, da er bei der Aufdeckung von Korruption und organisierter Kriminalität eine wesentliche Rolle spielt;

10. fordert Kroatien auf, solide Rechtsvorschriften zum Lobbyismus und dem Zugang zu Informationen zu erlassen, damit der Rahmen zur Verhütung von Korruption gefestigt wird; fordert die staatlichen Organe Kroatiens auf, dafür zu sorgen, dass der neu eingerichtete Ausschuss zu Interessenkonflikten seine Arbeit aufnimmt, und das Gesetzespaket zur Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen in vollem Maße umzusetzen;

11. fordert die staatlichen Organe Kroatiens auf, wachsam zu bleiben, wenn es gilt, die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu gewährleisten sowie gegen alle Formen der Diskriminierung und Intoleranz gegenüber nationalen Minderheiten, der Gemeinschaft der Roma, Migranten, Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen sowie Angehörigen anderer Minderheiten und schutzbedürftiger Gruppen vorzugehen; fordert Kroatien des Weiteren auf, ein gesellschaftliches Klima zu fördern, in dem Angehörige der genannten Minderheiten (z. B. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen) ihre Ansichten und Überzeugungen gemäß den Grundsätzen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wirklich frei zum Ausdruck bringen können;

12. fordert die staatlichen Organe auf, die Meinungsfreiheit einschließlich der Freiheit und des Pluralismus der Medien zu fördern; nimmt zur Kenntnis, dass das neue Gesetz über die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt im Juli 2012 verabschiedet wurde; fordert die staatlichen Organe auf, sich weiter darum zu bemühen, dass die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt keinem politischen und wirtschaftlichen Druck ausgesetzt ist und ihre Transparenz erhöht wird;

13. stellt fest, dass Kroatien für die künftige Verwaltung und Umsetzung von Vorhaben, die durch die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds der EU finanziert werden, angemessene Vorbereitungen trifft; fordert Kroatien auf, die Projektplanung im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf eine feste Grundlage zu stellen; fordert die Regierung auf, die Verwaltungskapazitäten der zuständigen Institutionen, auch auf regionaler und kommunaler Ebene, gemäß den Empfehlungen des Berichts des Europäischen Rechnungshofs für 2012 weiter zu stärken; fordert die Regierung nachdrücklich auf, alles dafür zu tun, damit das Risiko von Korruption, Betrug und Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe und der Verwendung von EU‑Mitteln so gering wie möglich gehalten wird;

14. weist die Mitgliedstaaten im Rahmen der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen erneut darauf hin, dass die EU Kroatien und den Bürgern des Landes zugesagt hat, auch künftig Unterstützung bei der wirtschaftlichen und regionalen Entwicklung zu leisten;

15. fordert Kroatien auf, weitere Strukturreformen durchzuführen, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und den Arbeitsmarkt zu beleben; fordert Kroatien auf, den Bankensektor auch weiterhin stabil zu halten und mit der Politik der Konsolidierung des Staatshaushalts fortzufahren, damit die Wettbewerbsfähigkeit gefördert wird; begrüßt Kroatiens Beteiligung am Europäischen Semester ab Januar 2013; unterstützt die Bemühungen, eine rechtzeitige und wirksame Verwendung der EU-Gelder sicherzustellen und die Verkehrsinfrastruktur Kroatiens und die Verbindungen des Landes zu den EU-Mitgliedstaaten sowie den Ländern der Region zu verbessern; fordert die Regierung auf, den Rechtsrahmen für Kleinunternehmen unter anderem mittels angemessener politischer Maßnahmen vollständig umzusetzen, indem ihr Zugang zur Finanzierung verbessert und die Tätigkeiten der KMU auf den Weltmärkten unterstützt werden;

16. ist der Auffassung, dass ein besonderes Augenmerk auf die sozialen und ökologischen Dimensionen der Wirtschaftsmodernisierung gelegt werden sollte; fordert Kroatien auf, den sozialen Dialog weiter zu stärken und auch in Zukunft die sozialen Rechte sowie die Rechte der Gewerkschaften zu wahren; fordert die staatlichen Organe Kroatiens auf, bei Umweltverträglichkeitsprüfungen von großen Investitionsprojekten für Transparenz zu sorgen; fordert die staatlichen Organe Kroatiens nachdrücklich auf, dem Umweltschutz insbesondere bei der Raumplanung Priorität einzuräumen;

17. ist darüber besorgt, dass der Gesetzentwurf zu strategischen Investitionen den EU-Standards nicht entspricht; fordert die Regierung und das Parlament Kroatiens auf, ihn zu überarbeiten, damit die Grundrechte, insbesondere die Eigentumsrechte, und die Umwelt besser geschützt werden;

18. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Grundrechte der Unionsbürger im Hinblick auf die in Artikel 18 des Beitrittsvertrags vorgesehenen Übergangsmaßnahmen nicht mehr als absolut nötig einzuschränken; fordert die Mitgliedstaaten insbesondere auf, die Übergangsmaßnahmen zur Beschränkung der Freizügigkeit von Personen allein auf der Grundlage von Tatsachen und nur in Fällen schwerer Störungen des Arbeitsmarkts anzuwenden; weist darauf hin, dass sich die Beschränkung des Zugangs zu ihren Arbeitsmärkten in den Übergangszeiten nach früheren Erweiterungsrunden als nachteilig für diejenigen Mitgliedstaaten erwiesen hat, die solche Beschränkungen erlassen haben;

19. fordert die kroatische Regierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Grenzübergangsstellen am Neum-Korridor so bald wie möglich fertiggestellt werden;

20. fordert die staatlichen Organe Kroatiens auf, weitere Maßnahmen unter anderem in Bezug auf die Angleichung der Rechtsvorschriften, die interinstitutionelle Zusammenarbeit und die Grenzverwaltung zu ergreifen, um den Weg dafür zu bereiten, dass das Land zu gegebener Zeit dem Schengen-Raum beitreten kann;

21. fordert Kroatien auf, weiter mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien zusammenzuarbeiten und seine innenpolitischen Anstrengungen hinsichtlich der Untersuchung und Strafverfolgung von Kriegsverbrechen gemäß der im Hinblick auf Straffreiheit verfolgten Strategie zu verstärken; appelliert eindringlich an Kroatien und Serbien, bei der Strafverfolgung von Kriegsverbrechen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zusammenzuarbeiten, damit der Gerechtigkeit Genüge getan und eine echte Versöhnung in der Region erreicht wird;

22. fordert die staatlichen Organe Kroatiens auf, auch weiterhin den Rechten und sozialen Bedingungen rückkehrender Flüchtlinge und Vertriebener gemäß den Zielen zur Umsetzung der Erklärung von Sarajevo besondere Beachtung zu schenken; unterstützt weiter die RECOM-Initiative (Regionalkommission für Wahrheitsfindung und Aufrichtigkeit in Bezug auf Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen die Menschenrechte im ehemaligen Jugoslawien), um nach Wegen zu suchen, wie das Leiden anerkannt und das Recht auf Wahrheit und Gerechtigkeit für alle Opfer von Kriegsverbrechen geachtet werden kann;

23. fordert Kroatien auf, sich aktiv in die Stabilisierung und europäische Integration der Westbalkanstaaten einzubringen; ist der Ansicht, dass die Erfahrungen und Sachkenntnisse Kroatiens, die es im Zuge der Umgestaltung und des Beitritts gesammelt hat, für andere Beitrittskandidaten und beitrittswillige Länder überaus wertvoll sind; empfiehlt Kroatien, seine Erfahrungen an andere Beitrittskandidaten und beitrittswillige Länder weiterzugeben und die regionale Zusammenarbeit zu stärken; ist der Auffassung, dass die Förderung europäischer Werte durch Kroatien und dessen Eintreten für künftige Erweiterungen auf gutnachbarschaftlichen Beziehungen sowie dem Willen zur Aussöhnung beruhen muss;

24. appelliert an Kroatien und seine Nachbarländer, aktiv an der Lösung ausstehender bilateraler Fragen im Einklang mit internationalen Verpflichtungen und den Grundsätzen der gutnachbarschaftlichen Beziehungen und der regionalen Zusammenarbeit mitzuwirken; begrüßt in diesem Zusammenhang die Maßnahmen der Regierungen Kroatiens und Serbiens zur Verbesserung der Beziehungen und sieht einer Intensivierung der gegenseitigen Zusammenarbeit mit Interesse entgegen; unterstützt die Bemühungen Sloweniens und Kroatiens, in Bezug auf den Fall der „Ljubljanska banka“ auf konstruktive Weise nach einer Lösung zu suchen; weist darauf hin, dass bilaterale Fragen nicht dazu genutzt werden dürfen, die Integration aktueller oder künftiger Beitrittskandidaten zu behindern; fordert in diesem Zusammenhang alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Beitrittsvertrag Kroatiens rechtzeitig zu ratifizieren;

25. fordert Kroatien auf, weiter eine konstruktive Rolle bei der regionalen Zusammenarbeit zu spielen; fordert die staatlichen Organe Kroatiens auf, die Erklärung zur Förderung europäischer Werte in Südosteuropa, die vom kroatischen Parlament am 21. Oktober 2011 gebilligt wurde, vollumfänglich umzusetzen; fordert alle Länder in der Region auf, ähnliche Standpunkte anzunehmen und umzusetzen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle Länder in der Region dabei zu unterstützen; fordert die Kommission auf, aus vergangenen Erfahrungen im Erweiterungsprozess, einschließlich des Kroatien betreffenden Erweiterungsprozesses, zu lernen und die Länder in der Region bei der Beilegung ihrer bilateralen Streitigkeiten so zu unterstützen, dass der Beitrittsprozess dadurch nicht gestört wird: indem nämlich innerhalb des geltenden institutionellen Rahmens der EU Förderungs- und Schlichtungsmechanismen eingerichtet werden, die die Länder in der Region in Anspruch nehmen können, falls sie dies wünschen;

26. würdigt die Aktivitäten und den konstruktiven Beitrag der kroatischen Mitglieder des Europäischen Parlaments mit Beobachterstatus und sieht der Begrüßung der MdEP aus Kroatien im Zuge des Beitritts Kroatiens zur EU am 1. Juli 2013 mit Freude entgegen;

27. würdigt die Arbeit der Kommission bei der Steuerung des Beitrittsprozesses von Kroatien; fordert die Kommission auf, eine Bestandsaufnahme des Prozesses vorzunehmen und im Hinblick auf zukünftige Beitrittskandidaten politische Lehren daraus zu ziehen, zum Beispiel in Bezug auf die Anwendung der umfassenden Überwachungsregelung im Zeitraum vom Abschluss der Verhandlungen bis zum Beitritt; fordert die Kommission auf, die Mitwirkung der Zivilgesellschaft und des Parlaments am gesamten Beitrittsprozess zu bewerten, um daraus Lehren für laufende und künftige Verhandlungen zu ziehen; fordert die Kommission in diesem besonderen Zusammenhang auf, Vorschläge auszuarbeiten, wie die Zivilgesellschaft und die Parlamente der Beitrittskandidaten besser in den Beitrittsprozess eingebunden werden können;

28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien zu übermitteln.