ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage syrischer Flüchtlinge in den angrenzenden Ländern
20.5.2013 - ((2013/2611(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Marietje Schaake, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Ivo Vajgl, Izaskun Bilbao Barandica, Marielle de Sarnez, Nathalie Griesbeck, Robert Rochefort, Louis Michel, Johannes Cornelis van Baalen, Sarah Ludford, Kristiina Ojuland, Sonia Alfano im Namen der ALDE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0199/2013
B7‑0228/2013
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage syrischer Flüchtlinge in den angrenzenden Ländern
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien, insbesondere den Entschließungen vom 16. Februar 2012[1] und 13. September 2012[2],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ zu Syrien vom 23. März, 23. April, 14. Mai, 25. Juni, 23. Juli, 15. Oktober, 19. November und 10. Dezember 2012 sowie vom 23. Januar, 18. Februar, 11. März und 22. April 2013; unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu Libyen vom 2. März, 29. Juni und 14. Dezember 2012 und 8. Februar 2013;
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, zu den syrischen Flüchtlingen, insbesondere ihre Äußerungen während der Plenardebatte in Straßburg vom 13. März 2013 und ihre Erklärung vom 8. Mai 2013; unter Hinweis auf die Erklärungen des Mitglieds der Kommission für internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Krisenreaktion, Kristalina Georgieva, zu den syrischen Flüchtlingen und der Reaktion der EU, insbesondere ihre Erklärung vom 12. Mai 2013, sowie auf die Lageberichte und Kurzdarstellungen des Europäischen Amtes für humanitäre Hilfe (ECHO) zu Syrien,
– unter Hinweis auf die von der Vizegeneralsekretärin für humanitäre Angelegenheiten und Koordinatorin für Soforthilfe, Valerie Amos, herausgegebenen Briefings des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Syrien, insbesondere das vom 18. April 2013,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, António Guterres, gegenüber dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, insbesondere die vom 18. April 2013,
– unter Hinweis auf den jüngsten regionalen Reaktionsplan (RRP) für Syrien des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge für Januar bis Juni 2013 sowie auf alle vorhergehenden Reaktionspläne seit März 2012,
– unter Hinweis auf den Reaktionsplan für humanitäre Hilfe in Syrien (SHARP) für 2013 der Regierung der Arabischen Republik Syrien vom 19. Dezember 2012, der in Abstimmung mit den Vereinten Nationen erstellt wurde,
– unter Hinweis auf die vom Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) herausgegebenen humanitären Rundbriefe zu Syrien,
– unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen Nr. 46/182 mit dem Titel „Stärkung der Koordinierung der humanitären Nothilfe der Vereinten Nationen” und die Leitlinien in ihrem Anhang,
– unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht der hochrangigen internationalen humanitären Geberkonferenz für Syrien, die am 30. Januar 2013 in Kuwait stattfand,
– unter Hinweis auf das Schlusskommuniqué der Aktionsgruppe für Syrien (das „Genfer Kommuniqué”) vom 30. Juni 2012,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,
– unter Hinweis auf die Genfer Konvention von 1949 und ihre Zusatzprotokolle,
– unter Hinweis auf das das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, zu deren Vertragsparteien Syrien gehört, und das dazugehörige Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das Hohe Kommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) bis zum 16. Mai 2013 insgesamt 1 523 626 syrische Flüchtlinge in den angrenzenden Ländern und Nordafrika registriert hat; in der Erwägung, dass die tatsächliche Zahl der Flüchtlinge, einschließlich der nicht registrierten, Annahmen zufolge viel höher ist; in der Erwägung, dass nach Angaben des UNHCR sieben Millionen Syrer auf Hilfe angewiesen sind, dass 3,1 Millionen Kinder wegen des Krieges in Syrien hilfsbedürftig sind sowie dass nach Stand vom 6. Mai 2013 von den 21,4 Millionen Einwohnern Syriens 4,25 Millionen Binnenflüchtlinge waren;
B. in der Erwägung, dass laut Schätzungen der Vereinten Nationen vom März 2013 etwa 80 000 Menschen, größtenteils Zivilisten, infolge der Gewalt in Syrien ihr Leben verloren haben, und dass diese Zahl inzwischen wahrscheinlich erheblich angestiegen ist;
C. in der Erwägung, dass die Syrer insbesondere in den Konfliktgebieten und den von der Opposition kontrollierten Regionen in immer stärkerem Maße auf Hilfe angewiesen sind; in der Erwägung, dass die größten Städte des Landes durch den Konflikt sehr stark in Mitleidenschaft gezogen worden sind; in der Erwägung, dass große Teile von Deir Az Zor, Hama, Homs und Idlib völlig zerstört wurden;
D. in der Erwägung, dass die Mehrzahl der Syrer unter der Zerstörung der grundlegenden Infrastruktur, darunter Schulen und Krankenhäuser, der Abwertung der Währung, den steigenden Lebensmittelpreisen, der Brennstoff- und Stromknappheit sowie dem Mangel an Wasser, Nahrungsmitteln und Medikamenten zu leiden hat;
E. in der Erwägung, dass der unmittelbare Zugang zu Bedürftigen humanitärer Hilfe in Syrien weiterhin sehr stark eingeschränkt ist und von der Kooperation der syrischen Regierung abhängt;
F. in der Erwägung, dass alle Konfliktparteien verpflichtet sind, sich an das humanitäre Völkerrecht zu halten und Zivilisten zu schützen;
G. in der Erwägung, dass es nach Angaben von Agenturen der Vereinten Nationen bei der Organisierung von Hilfskonvois, an denen mehrere Agenturen beteiligt sind, über die Grenzen der Konfliktregionen hinweg in von der Regierung bzw. von der Opposition kontrollierte oder umkämpfte Gebiete Fortschritte gegeben hat; in der Erwägung, dass bürokratische Hürden und Kontrollpunkte im ganzen Land (sowohl in den von der Regierung als auch den von der Opposition kontrollierten Gebieten) wirksame humanitäre Hilfsmaßnahmen in allen Landesteilen Syriens behindern;
H. in der Erwägung, dass sich die Anzahl der Flüchtlinge (einschließlich der noch nicht registrierten) in den Aufnahmeländern nach Stand vom 16. Mai 2013 wie folgt beziffert: Türkei – 347 815; Libanon – 474 461; Jordanien – 474 405; Irak – 148 028; Ägypten – 68 865; Marokko, Algerien und Libyen – 10 052 (registriert); in der Erwägung, dass die tatsächlich Zahl syrischer Flüchtlinge um vieles höher liegt, da sich viele nicht haben registrieren lassen;
I. in der Erwägung, dass die Registrierung nach wie vor die Hauptmethode ist, mit der bedürftige Menschen identifiziert, geschützt und unterstützt werden können, was insbesondere für Neuankömmlinge gilt, die besondere Bedürfnisse haben, wie Behinderte, ältere Menschen, Minderjährige ohne Begleitung und von der Familie getrennte Kinder, damit ihnen vorrangig geholfen werden kann;
J. in der Erwägung, dass die Zahl der Hilfsbedürftigen rapide ansteigt und auch weiter wachsen wird; in der Erwägung, dass die Zahl der syrischen Flüchtlinge nach Schätzungen des UNHCR bis Ende 2013 auf 3,5 Millionen Menschen ansteigen könnte, falls die Gewalt in Syrien nicht abebbt; in der Erwägung, dass seit Februar dieses Jahres jeden Tag 8000 Menschen die Landesgrenzen Syriens überschreiten;
K. in der Erwägung, dass etwa drei Viertel der syrischen Flüchtlinge in den angrenzenden Ländern nicht in Lagern, sondern in Ortschaften untergekommen sind;
L. in der Erwägung, dass die Gastgemeinschaften und angrenzenden Länder, insbesondere der Libanon, Jordanien, die Türkei und der Irak, während der gesamten Krise ihre Grenzen geöffnet gelassen haben; in der Erwägung, dass ihre Fähigkeit und Kapazität, den wachsenden Strom syrischer Flüchtlinge aufzunehmen und zu beherbergen, langsam an ihre Grenzen stößt und sie dringend der Unterstützung bedürfen, damit sie ihre Grenzen weiter offen lassen und Flüchtlingen Hilfe leisten können, darunter auch Unterstützung im Bereich der Infrastruktur;
M. in der Erwägung, dass der Zugang humanitärer Hilfe zu Syrien von den angrenzenden Ländern abhängt;
N. in der Erwägung, dass der Strom syrischer Flüchtlinge den angrenzenden Ländern Probleme bereitet, darunter die Konsequenzen von geringerer wirtschaftlicher Tätigkeit, Inflation und Arbeitslosigkeit;
O. in der Erwägung, dass es für die syrischen Flüchtlingen zunehmend schwieriger wird, die Miete zu bezahlen, da die Orte überfüllt sind und die Nachfrage nach Behausungen ebenso wie die Mietpreise steigen; in der Erwägung, dass die Flüchtlinge erleben müssen, dass ihre Ausgaben die Einnahmen übersteigen, es nur wenig Arbeitsmöglichkeiten für sie gibt, ihre Ersparnisse aufgebraucht werden und sie sich zunehmend verschulden;
Q. in der Erwägung, dass die Konkurrenz um Arbeitsplätze und steigende Lebensmittelpreise vor allem im Libanon und Jordanien, die über eine Million Flüchtlinge beherbergen, dazu führen, dass die Spannungen zwischen der einheimischen Bevölkerung und den Flüchtlingen wachsen;
R. in der Erwägung, dass es fortlaufender Anstrengungen für eine erhöhte Unterstützung der Gastgemeinschaften bedarf, damit Spannungen abgebaut und die Last dieser Gemeinschaften verringert werden kann;
S. in der Erwägung, dass sich das Internationalen Hilfskomitee derzeit der Lage syrischer Flüchtlinge in Jordanien, dem Libanon und dem Irak annimmt, mit einem Schwerpunkt auf Frauen und Kindern mit besonderen Bedürfnissen, die in städtischen Flüchtlingsgemeinschaften oftmals zuwenig Hilfe erhalten;
T. in der Erwägung, dass die entsprechenden Länder unterschiedliche Methoden bei der Aufnahme der Flüchtlinge anwenden; in der Erwägung, dass sich der Libanon gegen Aufnahmelager entschieden hat und die meisten Flüchtlinge auf die über 1200 Dörfer verteilt wurden; in der Erwägung, dass die Verteilung der Flüchtlinge auf das ganze Land ein komplexes Registrierungsprogramm in den Ortschaften erforderlich macht;
U. in der Erwägung, dass die Syrienkrise zu einer ernsten Bedrohung für den Libanon geworden ist, da die Bevölkerung dort um über zehn Prozent (registrierte Flüchtlinge) bzw. 25 Prozent (geschätzte Zahl der tatsächlich im ganzen Land lebenden Flüchtlinge) angestiegen ist;
V. in der Erwägung, dass in der Türkei, Jordanien und dem Irak schätzungsweise 350 000 Syrer in 23 Flüchtlingslagern leben; in der Erwägung, dass sechs weitere Flüchtlingslager im Bau sind – vier in der Türkei und jeweils eines in Jordanien und im Irak;
W. in der Erwägung, dass knappe Mittel weiterhin die rechtzeitige und wirksame Bereitstellung grundlegender humanitärer Hilfe beeinträchtigen; in der Erwägung, dass für SHARP insgesamt 563 Millionen US-Dollar benötigt werden, damit den notleidenden Menschen in Syrien geholfen werden kann; in der Erwägung, dass nach Stand vom 6. Mai 2013 lediglich 61 Prozent der für den Reaktionsplan benötigten Finanzmittel bereitgestellt worden sind;
X. in der Erwägung, dass der gegenwärtige regionale Reaktionsplan der Vereinten Nationen (RRP 4) für den Zeitraum bis Dezember 2013 derzeit überarbeitet wird; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen am 7. Juni 2013 einen erneuten Appell zur Bereitstellung von Mitteln starten werden, um der wachsenden Zahl von Flüchtlingen aus Syrien und ihrer anhaltenden Bedürfnisse Rechnung zu tragen, sowie einen Appell zur stärkeren Unterstützung der Aufnahmeländer und Gastgemeinschaften, wofür man voraussichtlich drei Milliarden US-Dollar benötigen wird;
Y. in der Erwägung von Berichten von Hilfsorganisationen, wonach nur 30 bis 40 Prozent der insgesamt bislang von der internationalen Staatengemeinschaft zugesagten Gelder tatsächlich bereitgestellt worden sind;
Z. in der Erwägung, dass man das Maß der humanitären Hilfe wahrscheinlich nicht wird aufrechterhalten können; in der Erwägung, dass alle beteiligten humanitären Akteure finanzielle Unterstützung in einer Höhe benötigen, die den Rahmen sprengt, der aus den herkömmlichen Hilfsetats traditioneller Geber stammt; in der Erwägung, dass außerordentliche Finanzierungsmechanismen geschaffen werden müssen, um die Grundbedürfnisse infolge der Syrienkrise zu decken;
AA. in der Erwägung, dass die EU als größter Geber insgesamt 600 Millionen Euro an humanitärer Hilfe (265 Millionen Euro von ECHO und über 400 Millionen Euro von den Mitgliedstaaten) zur Verfügung stellt; in der Erwägung, dass die von der Kommission finanzierte humanitäre Hilfe über beauftragte, professionelle internationale Organisationen im Einklang mit humanitären Grundsätzen erfolgt;
AB. in der Erwägung, dass in Syrien 400 000 palästinensische Flüchtlinge betroffen sind; in der Erwägung, dass nahezu 50 000 palästinensische Flüchtlinge im Libanon vom Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) registriert worden sind; in der Erwägung, dass Jordanien im Jahr 2012 seine Grenzen für Palästinenser, die vor dem Konflikt in Syrien fliehen, geschlossen hat;
AC. in der Erwägung, dass sich die Sicherheitslage im jordanischen Flüchtlingslager Zaatari verschlechtert hat und es dort zu Diebstählen und Bränden kommt; in der Erwägung, dass dieses Lager über 170 000 Menschen beherbergt und somit inzwischen die viertgrößte Ortschaft in Jordanien ist; in der Erwägung, dass die Ursachen für Unruhen und gewaltsame Proteste in den Flüchtlingslagern die schlechten Lebensbedingungen und Verzögerungen bei den Hilfslieferungen sind;
AD. in der Erwägung, dass die allgemein schlechte Sicherheitslage weiterhin das Leben von Menschen in den Lagern gefährdet und auch Auswirkungen auf die humanitären Helfer hat; in der Erwägung, dass Helfer tätlich angegriffen, ins Krankenhaus eingewiesen und in einigen Fällen sogar getötet wurden, als sie Hilfsgüter verteilten, und dass man Journalisten verprügelt hat;
AE. in der Erwägung, dass nach Angaben internationaler Organisationen Frauen und Mädchen in Flüchtlingslagern Opfer von sexueller Gewalt und Vergewaltigungen werden, was auch als Kriegswaffe eingesetzt wird; in der Erwägung, dass es für syrische Flüchtlinge, die sexuelle Gewalt überleben, keine angemessene medizinische Betreuung gibt; in der Erwägung, dass dieser fehlende Zugang zu rechtzeitiger und mitfühlender Betreuung eine Menschenrechtsverletzung darstellt;
AF. in der Erwägung, dass nach Angaben mehrerer Quellen, Zeitehen nach islamischer Tradition (auch „Genussehen” oder „Mut'a-Ehen” genannt) in den Lagern für syrische Flüchtlinge weit verbreitet sind und Männer dorthin kommen, um Frauen und Mädchen auszubeuten und zu missbrauchen;
AG. in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Krieges in Syrien sehr wahrscheinlich bald nicht mehr vereinzelt auftreten, sondern strukturelle Züge annehmen; in der Erwägung, dass sich die EU und die internationale Staatengemeinschaft eine weitere Katastrophe nicht leisten können, in der Erwägung, dass man eine die gesamte Region erfassende politische, die Sicherheit betreffende und humanitäre Katastrophe mit den internationalen Reaktionsmöglichkeiten nicht in den Griff bekommen würde;
AH. in der Erwägung, dass die steigenden Temperaturen den Ausbruch von Seuchen begünstigen;
1. erinnert daran, dass die syrische Regierung die Hauptverantwortung für das Wohlergehen ihrer Bürger und für die Gewährung des Zugangs von humanitären Hilfslieferungen zu allen Syrern im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht trägt,
2. fordert alle Konfliktparteien nachdrücklich auf, das grundlegende humanitäre Völkerrecht zu wahren und zu achten;
3. zollt den Gastgemeinschaften und den an Syrien angrenzenden Ländern, insbesondere Jordanien, dem Libanon, der Türkei und dem Irak, höchste Anerkennung für ihr Vermögen, den Familien, die vor dem Krieg in Syrien geflohen sind, Obdach und humanitäre Hilfe zu gewähren;
4. ist zutiefst darüber besorgt, dass diese Aufnahmeländer und Gastgemeinschaften langsam an ihre Grenzen stoßen, sie und ihre Bürger dadurch vor innenpolitische Herausforderungen gestellt werden und die Gefahr besteht, dass der Krieg in Syrien und der Flüchtlingsstrom aus dem Land Auswirkungen haben könnte, die zu einer bislang nicht gekannten regionalen Instabilität führen;
5. begrüßt die umfassenden humanitären Hilfsaktionen, an denen internationale und lokale Organisationen unter der Federführung von OCHA und UNHCR beteiligt sind, und zollt allen humanitären Helfern und dem medizinischen Personal aus dem In- und Ausland für ihren Mut und ihre Beharrlichkeit höchste Anerkennung;
6. unterstützt und begrüßt den beträchtlichen Beitrag der Kommission und der Mitgliedstaaten zu den internationalen humanitären Hilfsprogrammen sowie die politische Führungskraft, die das Kommissionsmitglied Georgieva an den Tag legt;
7. fordert die Kommission auf, ein umfassendes Hilfspaket vorzulegen, das als Beispiel für andere wichtige Geber dienen kann, mit dem man der humanitären Krise in Syrien und seinen Nachbarstaaten begegnen kann und das sich auf folgende drei Säulen stützt: i) verstärkte humanitäre Hilfe (mittels ECHO), ii) Unterstützung von Aufnahmeländern bei der Stärkung lokaler Gemeinschaften und der Erhöhung von Kapazitäten sowie der Verbesserung der Infrastruktur (mittels DEVCO) und iii) die rasche Bereitstellung von Finanzhilfepaketen für den Libanon und Jordanien;
8. betont, dass die EU eine besondere Verantwortung für die Stabilität und Sicherheit seiner Nachbarregion trägt, und fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und das für Erweiterung und europäische Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissionsmitglied auf, dafür Sorge zu tragen, dass die EU eine führende Rolle dabei spielt, wenn es zu verhindern gilt, dass der der Krieg in Syrien auf die Nachbarländer überschwappt;
9. fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, in enger Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für eine Resolution des Sicherheitsrats einzutreten, mit der man humanitäre Hilfslieferungen in allen Landesteilen Syriens ermöglicht und den Schutz humanitärer Helfer gewährleistet;
10. fordert alle Länder und insbesondere die EU-Mitgliedstaaten auf, die auf der Geberkonferenz vom 30. Januar 2013 in Kuwait gegebenen Zusagen rasch einzuhalten; fordert die EU und die internationale Staatengemeinschaft auf, Mechanismen der Rechenschaftspflicht einzuführen, damit sichergestellt wird, dass alle zugesagten Hilfsgelder auch bei denjenigen ankommen, für die sie gedacht sind;
11. fordert alle Regierungen der Aufnahmeländer in der Region nachdrücklich auf, den Grundsatz der Nicht-Abschiebung und der Gleichbehandlung von Flüchtlingen zu achten; fordert die Vereinten Nationen nachdrücklich auf, in enger Abstimmung mit den Gebern das anhaltende Problem mangelnder Sicherheit und der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in den Flüchtlingslagern zu lösen;
12. verurteilt die im Krieg in Syrien unter anderem als Kriegswaffe angewandte Gewalt, fordert die EU und die internationale Staatengemeinschaft auf, Mittel eigens für die Beendigung sexueller Gewalt bereitzustellen, und fordert die Gastgemeinschaften auf, den Opfern sexueller Gewalt angemessene medizinische Betreuung zukommen zu lassen;
13. fordert das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) angesichts der wachsenden Not der palästinensischen Flüchtlinge in Syrien und den Nachbarstaaten auf, laufende Anstrengungen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit dieser Flüchtlinge sowie zur Linderung ihres Leids und ihrer Flüchtlingssituation großzügig zu unterstützen;
14. bekräftigt seine Unterstützung einer politischen Lösung des Konflikts in Syrien; ist der Auffassung, dass der Schlüssel zur Lösung des Konflikts in der Beförderung eines politischen Prozesses unter der Führung Syriens ist, mit dem eine glaubwürdige und wirksame politische Lösung vorangetrieben wird, an der alle beteiligt sind, denen es an einem Wandel wirklich gelegen ist;
15. bekräftigt, dass dies von vorrangiger Bedeutung ist, damit die humanitären und politischen Handlungsstränge getrennt bleiben und der Zugang zu den Hilfsbedürftigen erleichtert wird,
16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten sowie allen am Konflikt in Syrien beteiligten Parteien zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0057.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0351.