Entschließungsantrag - B7-0273/2013Entschließungsantrag
B7-0273/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Maßnahmen auf europäischer Ebene zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

10.6.2013 - (2013/2673(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Milan Cabrnoch, Anthea McIntyre im Namen der ECR-Fraktion

Verfahren : 2013/2673(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0273/2013
Eingereichte Texte :
B7-0273/2013
Angenommene Texte :

B7‑0273/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Maßnahmen auf europäischer Ebene zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

(2013/2673(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Dezember 2012 mit dem Titel „Junge Menschen in Beschäftigung bringen“ (COM(2012)0727),

–   unter Hinweis auf seine mündliche Anfrage an die Kommission zur EU-Initiative „Chancen für junge Menschen“ (O [000/2012] – B[7 /2012]),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010 zur Strategie „Europa 2020” und ihren fünf Kernzielen,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Initiative ‚Chancen für junge Menschen‘“ (COM(2011)0933),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen: Gemeinsam für neues Wachstum“ (COM(2011)0206),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu „Jugend in Bewegung“ (COM(2010)0477),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen[1],

–   gestützt auf Titel XII des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf die Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu den dringlichsten gesellschaftlichen Herausforderungen der EU zählt;

B.  in der Erwägung, dass hohe Beschäftigungsquoten nur mit wettbewerbsfähigen, innovativen und tragfähigen Unternehmen erreicht werden können;

C. in der Erwägung, dass derzeit 22,8 % der jungen Menschen in der EU arbeitslos sind, und die Jugendarbeitslosigkeit in einigen Mitgliedstaaten mehr als 50 % beträgt;

D. in der Erwägung, dass für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit strukturelle Reformen notwendig sind, die zu mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und besseren Investitionen in die Schul- und die Berufsbildung in der gesamten EU führen;

E.  in der Erwägung, dass es in der EU etwa 4 Mio. freie Stellen gibt, was auf die fehlende Überschneidung zwischen den Qualifikationen der Arbeitslosen und den für die verfügbaren Stellen erforderlichen Qualifikationen zurückzuführen ist;

F.  in der Erwägung, dass KMU und Kleinstunternehmen, die eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Verwirklichung der Strategie „Europa 2020“ darstellen, infolge der Wirtschaftskrise mehr als 3,5 Mio. Arbeitsplätze abbauen mussten, was Betriebsschließungen mit sich brachte, die alle Arbeitnehmer einschließlich junger Menschen betrafen;

G. in der Erwägung, dass Länder, die ihren Arbeitsmarkt reformiert haben, die Krise besser überstanden haben als solche, in denen keine oder nur begrenzte Maßnahmen ergriffen wurden;

1.  ist der festen Überzeugung, dass für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa lang- und kurzfristig nichts wichtiger ist als Wirtschaftswachstum und die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit;

2.  fordert die Kommission auf, die Interessen von KMU und Kleinstunternehmen zu fördern, indem ihnen der Zugang zum europäischen Binnenmarkt erleichtert wird;

3.  fordert die Kommission auf, auf dem Binnenmarkt Chancen in wichtigen Wachstumsbranchen wie dem Dienstleistungssektor und der digitalen Wirtschaft zu schaffen;

4.  ist der Überzeugung, dass ein flexibleres Arbeitsrecht auf europäischer und mitgliedstaatlicher Ebene der wirksamste Weg ist, um junge Menschen zurück auf den Arbeitsmarkt zu bringen; ist der Auffassung, dass die bestehende unnötige und unverhältnismäßige Verwaltungslast, unter der insbesondere KMU leiden, die in der EU die treibende Kraft für die Schaffung von Arbeitsplätzen sind, unbedingt reduziert werden muss;

5.  ist der festen Überzeugung, dass Systemreformen entscheidend dafür sind, die Beschäftigungsaussichten junger Menschen zu verbessern und insbesondere strukturelle Arbeitslosigkeit zu bekämpfen;

6.  betont, dass Investitionen in die richtigen Qualifikationen – die dem Bedarf auf dem Arbeitsmarkt entsprechen – ein wichtiger Faktor sind, damit die Mitgliedstaaten Reformen vornehmen und ihre Wettbewerbsfähigkeit wiedererlangen können;

7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, selbstständige Erwerbstätigkeiten junger Menschen zu unterstützen, indem Einrichtungen und Vorzugsbedingungen für die Gründung von eigenen Unternehmen geschaffen werden, wie etwa durch den Abbau von Bürokratie und einen vereinfachten Zugang zu Finanzmitteln;

8.  fordert die Kommission auf, nach weiteren und ambitionierteren Maßnahmen zu suchen, mit denen die Mobilität von Arbeitnehmern EU-weit gefördert wird, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit zu unterstützen;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.