ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Maßnahmen der Europäischen Union zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
10.6.2013 - (2013/2673(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Rebecca Harms, Daniel Cohn-Bendit, Raül Romeva i Rueda, Karima Delli, Malika Benarab-Attou, Rui Tavares, Jean Lambert, Elisabeth Schroedter, Marije Cornelissen, Ana Miranda, Franziska Keller, Margrete Auken im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0270/2013
B7‑0276/2013
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Maßnahmen der Europäischen Union zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der am 28. Februar 2013 im Rat erzielten politischen Einigung über eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu einer Beschäftigungsinitiative für Jugendliche vom 7. Februar 2013,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 5. Dezember 2012 für eine zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene über einen Qualitätsrahmen für Praktika (COM(2012)0728),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2013 zu einer Jugendgarantie,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass 23,5 % der jungen Menschen in der EU derzeit arbeitslos sind und die Jugendarbeitslosigkeit in einigen Mitgliedstaaten mehr als 55 % beträgt, dass sich 8,3 Millionen Europäer unter 25 Jahren weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEET), dass 15 % der Kinder die Schule verlassen, ohne die Sekundarstufe abgeschlossen zu haben, und dass 10 % der EU-Bürger in Erwerbslosenhaushalten leben; in der Erwägung, dass dies zu ernsthaften sozialen Folgen für die Gesellschaft und den Einzelnen führen könnte, und in der Erwägung, dass diese Probleme weiter zunehmen und das Risiko einer verlorenen Generation bergen;
B. in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit und die Quote der jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, Auswirkungen auf die Menschenrechte haben und Folgen hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten nach sich ziehen; in der Erwägung, dass es zur Bewältigung dieser Lage eines auf Rechten basierenden Ansatzes bedarf;
C. unter Hinweis darauf, dass die gegenwärtigen Maßnahmen zur Krisenbewältigung, die auf die Senkung der öffentlichen Ausgaben in den Krisenländern abzielen, aufgrund von Kürzungen in den Bereichen Bildung, Schaffung von Arbeitsplätzen und Unterstützungsleistungen bereits zu direkten negativen Auswirkungen für die Jugend geführt haben; unter Hinweis darauf, dass Maßnahmen, die junge Menschen betreffen, derzeit ohne Einbeziehung der Betroffenen und ihrer Interessenvertreter ausgearbeitet werden;
D. in der Erwägung, dass Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen bei der Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit eine entscheidende Rolle spielen können und die Eingliederung und Teilhabe grundlegend unterstützen; in der Erwägung, dass es erforderlich ist, stärker in die berufliche Bildung und Ausbildung, in die Eingliederung in Lernstrukturen, in die Hochschulbildung und in die Forschung zu investieren; in der Erwägung, dass eine Verbesserung der Kompetenzen wichtig ist, um Menschen für hochwertige Arbeitsplätze in Branchen mit Beschäftigungswachstum, wie es etwa in den Bereichen Umwelt, IKT und Pflege verzeichnet wird, zu rüsten;
1. fordert die Mitgliedstaaten, ihre Staats- und Regierungschefs und die Europäische Kommission nachdrücklich auf,
– im Bereich Jugend und Beschäftigung einen auf Rechten basierenden Ansatz zu wählen,
– Interessenvertreter der Jugend in die Politikgestaltung einzubeziehen,
– Maßnahmen zur Krisenbewältigung zu ermitteln und einzustellen, die zu Jugendarbeitslosigkeit und Ausgrenzung beitragen,
– einen Schwerpunkt auf den Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen, Bildung und Ausbildung zu legen;
betont, dass das Europäische Parlament die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und beobachten wird, ob die zugesagten Maßnahmen insbesondere hinsichtlich der Jugendgarantie tatsächlich umgesetzt werden;
2. fordert die Kommission auf, zunächst eine Einschätzung vorzunehmen und inkohärente und teilweise schädliche Maßnahmen zur Krisenbewältigung anschließend einzustellen; betont, dass es dringend mehr als eines öffentlichen Bekenntnisses zur Jugendbeschäftigung bedarf; fordert die Kommission auf, Investitionen in Bereichen, die auf die Jugendbeschäftigung abzielen, wie etwa Schaffung von Arbeitsplätzen, Bildung und Ausbildung sowie Forschung und Entwicklung, von Defizitzielen auszunehmen, da sie für einen dauerhaften Ausweg aus der Krise, aber auch zur Stärkung der Wirtschaft der EU mittels Wettbewerbsfähigkeit und dauerhafter Produktivität von wesentlicher Bedeutung sind;
3. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten mit einer Jugendarbeitslosigkeit von mehr als 25 % in den jeweiligen Regionen einen einjährigen Hilfsplan zu entwickeln, um die Jugendarbeitslosigkeit durch die Schaffung von Arbeitsplätzen für mindestens 10 % der betroffenen jungen Menschen zu bekämpfen;
4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, im Bereich Jugend und Beschäftigung einen auf Rechten basierenden Ansatz zu wählen; betont, dass der qualitative Aspekt menschenwürdiger Arbeit für junge Menschen insbesondere in Zeiten starker Krisen nicht gefährdet werden darf und dass die grundlegenden Arbeitsnormen sowie sonstige Normen in Bezug auf die Qualität der Arbeit ein zentraler Faktor sein müssen;
5. warnt davor, jedes Mittel zu nutzen, um junge Menschen in Beschäftigung zu bringen, da dies die Gefahr birgt, dass die Qualität dieser Beschäftigung wie auch die Rechte der jungen Menschen am Arbeitsplatz und insbesondere das Recht auf ein angemessenes Einkommen missachtet werden könnten; warnt vor der Jugendmobilität als Einheitslösung und verweist auf die Erfahrungen, die sowohl in Beitritts- als auch in Entwicklungsländern im Zusammenhang mit der Abwanderung von Fachkräften und der Bildungsverschwendung gemacht worden sind;
6. fordert die Mitgliedstaaten auf, nicht nur Lippenbekenntnisse zu Bildungs- und Ausbildungsreformen abzulegen, sondern sich im Hinblick auf langfristige und nachhaltige Maßnahmen mit dem Zugang zu, Investitionen in und der Qualität von Bildung und Ausbildung zu befassen; weist darauf hin, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, das Augenmerk auf den Wechsel zwischen den verschiedenen Bildungs- und Ausbildungswegen zu richten und auf nicht-formalem und informellem Lernen beruhendes Fachwissen anzuerkennen; betont, dass die Einkommenssicherheit und das Vertrauen in die Arbeitsmarktaussichten wesentliche Voraussetzungen für die Wahl einer Hochschulausbildung sind und dass junge Menschen, die stärker von Ausgrenzung bedroht sind, hiervon besonders betroffen sind;
7. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, schlagkräftige Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und der frühen Ausgrenzung zu ergreifen, insbesondere durch Präventivmaßnahmen dagegen, dass der Schulbesuch sowie Bildungs- und Ausbildungsprogramme abgebrochen werden (etwa durch Einführung eines dualen Ausbildungssystems oder anderer, gleichermaßen effizienter Strukturen);
8. betont, dass junge Menschen die Möglichkeit haben sollten, an ihrem Herkunftsort zu arbeiten, und dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um geographische Ungleichheiten in Europa in Bezug auf die Chancen junger Menschen abzubauen; fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für politische Maßnahmen zu sorgen, mit denen die Rückkehr junger Menschen in ihr Heimatland erleichtert und somit die Abwanderung von Fachkräften und der Verlust von Humankapital verhindert wird;
9. betont, dass mit Sozialinvestitionen zugunsten von NEET die derzeitigen wirtschaftlichen Verluste, die dadurch entstehen, dass die jungen Menschen nicht in den Arbeitsmarkt eingegliedert sind, und die von Eurofound auf 153 Mrd. EUR bzw. 1,2 % des BIP der EU geschätzt werden[1], verringert würden;
10. stellt fest, dass Sozialinvestitionen in die Jugend vielfältige Formen annehmen können, darunter der Aufbau von Partnerschaften zwischen Schulen, Ausbildungszentren und lokalen und regionalen Unternehmen, ein Angebot an gezielten Schulungs- und hochwertigen Praktikumsprogrammen für Jugendliche, Ausbildungsprogramme in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Patenschaften durch erfahrene Arbeitnehmer im Hinblick auf die Einstellung und Schulung junger Menschen direkt am Arbeitsplatz oder einen besseren Übergang von der Ausbildung zur Berufstätigkeit, die Ermutigung junger Menschen dazu, sich gesellschaftlich zu engagieren, und die Förderung der freiwilligen Mobilität auf regionaler, europäischer und internationaler Ebene, indem weitere Fortschritte dahingehend erwirkt werden, dass Qualifikationen und Fertigkeiten gegenseitig anerkannt werden; betont darüber hinaus, dass Sozialinvestitionen Hand in Hand gehen können mit wirksamen Anreizen, wie Beschäftigungsbeihilfen oder Versicherungszuschüssen für Jugendliche, in deren Rahmen menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen gewährleistet werden, um öffentliche und private Arbeitgeber zu ermutigen, junge Menschen einzustellen, in die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze für junge Menschen und in deren kontinuierliche Weiterbildung und die Steigerung ihrer Qualifikationen während der Beschäftigung zu investieren sowie das Unternehmertum bei Jugendlichen zu fördern;
11. fordert dringend, die Mittelausstattung von 6 Mrd. EUR für die neue Beschäftigungsinitiative für Jugendliche in die ersten Jahren des Mehrjährigen Finanzrahmens vorzuziehen, um das Problem der Jugendarbeitslosigkeit anzugehen und Jugendgarantien umzusetzen; betont, dass die Kosten für die Umsetzung von Jugendgarantien im Euroraum von der IAO auf 21 Mrd. EUR geschätzt werden; fordert daher, dass die Zuweisung im Rahmen einer Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens nach oben korrigiert wird; begrüßt, dass die Gruppe der Förderfähigen für die Jugendgarantie auf junge Erwachsene unter 30 Jahren ausgeweitet wurde;
12. setzt die Mitgliedstaaten davon in Kenntnis, dass das Europäische Parlament beabsichtigt, sämtliche Aktivitäten der Mitgliedstaaten zur Verwirklichung der Jugendgarantie aufmerksam zu verfolgen, und ersucht Jugendorganisationen, das Europäische Parlament regelmäßig darüber zu unterrichten, wie sie die Maßnahmen der Mitgliedstaaten einschätzen;
13. weist darauf hin, dass die beiden übergeordneten Ziele der Jugendstrategie (Herstellung von Chancengleichheit für Jugendliche auf dem Arbeitsmarkt und Förderung der sozialen Einbindung) noch lange nicht erreicht sind, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich die enormen Auswirkungen begreiflich zu machen, die die Krise auf die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen hat;
14. betont, dass jede Maßnahme der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auf mindestens zwei Aspekten beruhen sollte: der Ermittlung und Einstellung kontraproduktiver Maßnahmen und der Einleitung von Maßnahmen zugunsten der Teilhabe und Beschäftigung von Jugendlichen unter Beteiligung der betroffenen Akteure;
15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] Eurofound (2012), „NEETs – Young people not in employment, education or training: Characteristics, costs and policy responses in Europe“ (NEETs – Junge Menschen, die weder einer Arbeit nachgehen noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren). Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.