ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in der Türkei
11.6.2013 - (2013/2664(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Ria Oomen-Ruijten, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Mairead McGuinness, Elmar Brok, Cristian Dan Preda, Arnaud Danjean, Roberta Angelilli, Eleni Theocharous, Bernd Posselt, Eija-Riitta Korhola im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0305/2013
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere die Entschließung vom 18. April 2013 zu dem Fortschrittsbericht 2012 über die Türkei[1],
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf den Verhandlungsrahmen für die Türkei vom 3. Oktober 2005,
– unter Hinweis auf die Entscheidung des Rates 2008/157/EG vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Türkei[2] („Beitrittspartnerschaft“) und die vorangegangenen Beschlüsse des Rates zur Beitrittspartnerschaft aus den Jahren 2001, 2003 und 2006,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die türkische Polizei am Freitag, den 31. Mai 2013, in den frühen Morgenstunden versucht hat, eine Gruppe von Demonstranten zu vertreiben, die seit Wochen dagegen protestiert hatten, dass im Istanbuler Gezi-Park nahe des Taksim-Platzes für ein Neubauprojekt Bäume gefällt werden sollen;
B. in der Erwägung, dass es infolge des gewaltsamen Vorgehens der Polizei zu Zusammenstößen mit den Protestanten kam, die sich rasch auf andere türkische Städte ausdehnten, und unter Hinweis darauf, dass diese Zusammenstöße Todesopfer gefordert haben, zahlreiche Menschen verletzt und verhaftet wurden sowie schwere Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum entstanden sind; in der Erwägung, dass die Demonstrationen in verschiedenen Schichten der türkischen Gesellschaft Unterstützung gefunden haben;
C. in der Erwägung, dass die anfängliche scharfe Verurteilung durch die türkische Regierung offenbar kontraproduktiv gewesen ist;
D. in der Erwägung, dass in Artikel 34 der türkischen Verfassung das Recht verankert ist, friedliche und unbewaffnete Versammlungen und Demonstratíonen zu veranstalten, ohne dass dazu eine Genehmigung erforderlich ist;
E. in der Erwägung, dass die Proteste in einigen Teilen der türkischen Gesellschaft auch in Zusammenhang mit Bedenken gegen eine Reihe in jüngster Zeit ergangener Beschlüsse und Rechtsetzungsakte stehen, die beispielsweise Beschränkungen beim Verkauf von Alkohol und Bildungsreformen betreffen;
F. in der Erwägung, dass die wichtigsten türkischen Medien nur schleppend in angemessener Weise über die Demonstrationen berichteten;
G. in der Erwägung, dass Kommissionsmitglied Füle und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, auf die Ereignisse reagiert haben;
1. ist zutiefst besorgt über die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt durch die türkischen Polizeikräfte bei ihrer Reaktion auf die friedlichen und rechtmäßigen Proteste im Istanbuler Gezi-Park und ruft die türkischen Behörden auf, entsprechende Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen;
2. fordert die türkischen Behörden auf, das Recht aller Bürger auf freie Meinungsäußerung, auf friedliche Versammlung und auf friedlichen Protest zu garantieren und zu achten; fordert die unverzügliche Freilassung aller friedlichen Demonstranten, die in Gewahrsam genommen wurden;
3. begrüßt die gemäßigte Reaktion von Präsident Gül und die an die verletzten Demonstranten gerichteten Worte der Entschuldigung des stellvertretenden Ministerpräsidenten Arınç; betont, dass der Dialog zwischen der türkischen Regierung und den friedlichen Demonstranten von großer Bedeutung ist;
4. weist die Türkei darauf hin, dass sich in einer inklusiven und pluralistischen Demokratie alle Bürger repräsentiert fühlen sollten und dass die Mehrheit die Verantwortung hat, die Opposition und die Zivilgesellschaft in den Entscheidungsprozess einzubeziehen; weist ferner die Oppositionsparteien auf ihre Verantwortung hin, ihren Beitrag zur Schaffung einer demokratischen politischen Kultur zu leisten, in der unterschiedliche Sichtweisen und Meinungen respektiert werden;
5. ist besorgt über die anhaltende Konfrontation zwischen den politischen Parteien und die mangelnde Bereitschaft der Regierung und der Opposition, auf einen Konsens über wichtige Reformen hinzuarbeiten; fordert alle politischen Akteure, die Regierung und die Opposition nachdrücklich auf zusammenzuarbeiten, um die politische Pluralität in den staatlichen Einrichtungen zu verbessern und die Modernisierung und Demokratisierung des Staates und der Gesellschaft zu fördern;
6. weist darauf hin, dass ein System der Kontrolle und Gegenkontrolle bei der Führung eines modernen demokratischen Staates von zentraler Bedeutung ist und sich auf den Grundsatz der Gewaltenteilung mit einem Gleichgewicht zwischen Exekutive, Legislative und Judikative, auf die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten – insbesondere der freien Meinungsäußerung und der Pressefreiheit – und auf eine partizipative politische Kultur, die die Pluralität einer demokratischen Gesellschaft wirklich widerspiegelt, stützen muss;
7. weist erneut darauf hin, dass die freie Meinungsäußerung und der Medienpluralismus den Kern der europäischen Werte bilden und dass eine wirklich demokratische, freie und pluralistische Gesellschaft eine wirklich freie Meinungsäußerung voraussetzt; weist darauf hin, dass sich die freie Meinungsäußerung nicht nur auf Informationen oder Gedanken erstreckt, die positiv aufgenommen oder als harmlos angesehen werden, sondern im Einklang mit der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte auch auf solche, die für den Staat oder einen Bevölkerungsteil Anstoß erregend, beunruhigend oder kränkend sind;
8. ist besorgt über die Verschlechterung der Pressefreiheit und über einige Zensurmaßnahmen und die zunehmende Selbstzensur in den türkischen Medien, auch im Internet; fordert die türkische Regierung auf, den Grundsatz der Pressefreiheit zu wahren; betont, dass eine unabhängige Presse für eine demokratische Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist, und weist in diesem Zusammenhang auf die grundlegende Rolle der Justiz bei der Wahrung und Förderung der Pressefreiheit hin, durch die ein öffentlicher Raum für die freie Debatte gewährleistet wird;
9. äußert seine Besorgnis angesichts der Tatsache, dass sich die meisten Medien im Besitz von großen Konzernen befinden, einer starken Konzentration unterliegen und von einem breiten Spektrum geschäftlicher Interessen beeinflusst werden; bekräftigt seine Forderung nach Verabschiedung eines neuen Mediengesetzes, welches unter anderem Fragen der Unabhängigkeit, des Eigentums und der Verwaltungskontrolle regelt;
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, dem Generalsekretär des Europarates, dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament der Republik Türkei zu übermitteln.
- [1] Texts adopted, P7_TA(2013)0184.
- [2] ABl. L 51 vom 26.2.2008, S. 4.