ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Anstieg der norwegischen Zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse
26.6.2013 - (2013/2547(RSP))
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung
Vital Moreira, Christofer Fjellner im Namen des Ausschusses für internationalen Handel
B7‑0327/2013
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Anstieg der norwegischen Zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen),
– unter Hinweis auf das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, das auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (das bilaterale Abkommen)[1] erzielt wurde,
– unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 13. September 2011 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zum Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum[2],
– unter Hinweis auf das Schreiben des norwegischen Ministers für Handel und Industrie vom 9. März 2011 über die Binnenmarktakte an das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Mitglied der Kommission,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des 38. Treffens des EWR-Rates vom 26. November 2012,
– in Kenntnis der Anfrage an die Kommission mit dem Betreff „Erheblicher Anstieg der norwegischen Zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse“ (O‑000048/2013 – B7‑0210/2013),
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die Vertragsparteien gemäß Artikel 19 des EWR-Abkommens verpflichten, „ihre Bemühungen um eine schrittweise Liberalisierung des Agrarhandels fortzusetzen“;
B. in der Erwägung, dass durch das EWR-Abkommen für Norwegen die Grundlage für einen gleichberechtigten Zugang zum Binnenmarkt geschaffen wird und dass die Vertragsparteien des Abkommens es als beiderseitig nutzbringend erachten;
C. in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen der EU und Norwegen im Allgemeinen ausgezeichnet sind; in der Erwägung, dass aufkommende Differenzen zwischen den Partnern in Form eines Dialogs angegangen werden sollten;
D. in der Erwägung, dass durch das bilaterale Abkommen, das seit Januar 2012 in Kraft ist, die präferenzielle, gegenseitige und beiderseitig nutzbringende Rechtsgrundlage für Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, darunter Fleisch und Molkereierzeugnisse, erneuert worden ist;
E. in der Erwägung, dass die EU und das Königreich Norwegen im Zuge dieses Abkommens die gegenseitige Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen durch die Gewährung des zollfreien Marktzugangs, die Einrichtung von Zollkontingenten und die Senkung von Einfuhrzöllen für zahlreiche landwirtschaftliche Erzeugnisse ausgeweitet haben;
F. in der Erwägung, dass in der EU ansässige Exporteure von bestimmten Käsesorten, Lamm- und Rindfleisch seit 1. Januar 2013 auf dem norwegischen Markt mit Wertzollsätzen von 277 %, 429 % bzw. 344 % konfrontiert sind; in der Erwägung, dass dieser Maßnahme die Erhebung eines neuen Einfuhrzolls von 72 % auf Hortensien (Hydrangea) vorausgegangen ist;
G. in der Erwägung, dass diese Maßnahmen zwar nach der für Norwegen geltenden Liste der Welthandelsorganisation zulässig sind, aber dem Geist und dem Wortlaut des bilateralen Abkommens entgegenstehen, insbesondere dessen Artikel 10, in dem es heißt, dass die Parteien sicherstellen, „dass die gegenseitig eingeräumten Vorteile nicht durch andere restriktive Einfuhrmaßnahmen gefährdet werden“;
H. in der Erwägung, dass die Wirtschaftswachstums-, Beschäftigungs- und Inflationsindikatoren nicht darauf hindeuten, dass sich die globale Wirtschafts- und Finanzkrise negativ auf die norwegische Wirtschaft auswirkt;
1. bedauert die jüngsten von der Regierung Norwegens auferlegten Maßnahmen, die es für protektionistisch und handelshemmend hält, und ist der Auffassung, dass sie eindeutig dem Geist und dem Wortlaut des bilateralen Abkommens entgegenstehen;
2. betont, dass diese Maßnahmen von der Regierung Norwegens ohne vorherige Absprache mit den EU-Partnern eingebracht wurden, obgleich eine solche Absprache angesichts der starken bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Norwegen angemessen gewesen wäre;
3. stellt die wirtschaftliche Logik hinter diesen Maßnahmen in Frage, die zu einem Handelsrückgang führen und folglich allen Parteien, insbesondere den norwegischen Verbrauchern und langfristig auch den norwegischen Landwirten, schaden könnten; fordert die Kommission zu einer Einschätzung auf, inwiefern sich die angehobenen Zölle negativ auf die Exporteure und Landwirte in der EU auswirken könnten;
4. fordert die Regierung und das Parlament Norwegens nachdrücklich auf, die Maßnahmen zurückzunehmen;
5. fordert die Regierung Norwegens und die Kommission auf, die von Island kürzlich eingeleiteten ambitionierten Schritte zur Liberalisierung seines Agrarhandels mit der Union zur Kenntnis zu nehmen; fordert die Regierung Norwegens eindringlich auf, diesem Beispiel zu folgen;
6. fordert die norwegische Regierung auf, einer Überprüfung von Protokoll 3 zum EWR-Abkommen betreffend den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen zuzustimmen, um festzustellen, ob die Zölle auf die genannten Erzeugnisse als angemessen und gerechtfertigt gelten können;
7. fordert die Kommission auf, unverzüglich Verhandlungen mit den Staatsorganen Norwegens aufzunehmen, um zu einer beiderseits zufriedenstellenden Lösung für die Einfuhr/Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu gelangen;
8. fordert die Kommission auf, mitzuteilen, welche Maßnahmen sie zu treffen gedenkt, falls Norwegen sich weigert, seine Entscheidung rückgängig zu machen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Arbeitsplätzen und der Produktion in der Landwirtschaft der Union, sofern sich derartige Maßnahmen als geboten erweisen sollten;
9. fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, im Falle mangelnder Kooperationsbereitschaft weitere Schritte mit dem Ziel der Rücknahme der Maßnahmen vorzuschlagen;
10. weist auf die ausdrückliche Verpflichtung Norwegens gegenüber dem Binnenmarkt hin, insbesondere im Zusammenhang mit unlängst ergriffenen Initiativen wie der Binnenmarktakte I und der Binnenmarktakte II; betont, dass die Regierung Norwegens selbst anerkannt hat, dass ein wirksamer Binnenmarkt die Grundlage für künftiges Wachstum und für die Schaffung von Arbeitsplätzen ist und dass die aktuelle Krise nicht als Vorwand genutzt werden sollte, um zu protektionistischen und handelsverzerrenden Maßnahmen zu greifen;
11. bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass Norwegen ein wesentlicher Bestandteil des Binnenmarkts bleibt und nicht zu weiteren Maßnahmen greift, die der Integration des Binnenmarkts zuwiderlaufen und einseitig sind;
12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, der Regierung und dem Parlament Norwegens sowie den Organen des Europäischen Wirtschaftsraums zu übermitteln.