ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Prioritäten des Europäischen Parlaments betreffend das Arbeitsprogramm der Kommission für 2014
28.6.2013 - (2013/2679(RSP))
gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission
Malcolm Harbour im Namen der ECR-Fraktion
B7‑0329/2013
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Prioritäten des Europäischen Parlaments betreffend das Arbeitsprogramm der Kommission für 2014
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung der Kommission über das Arbeitsprogramm der Kommission für 2014,
– unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission[1], insbesondere auf Anhang IV,
– unter Hinweis auf die Strategie Europa 2020,
– gestützt auf Artikel 35 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich Europa in einem globalen Wettlauf befindet, bei dem nur wettbewerbsfähige Volkswirtschaften in der Lage sein werden, Arbeitsplätze zu schaffen und den Lebensstandard ihrer Bürger anzuheben;
B. in der Erwägung, dass die Europäische Union vor dem Hintergrund einer immer schwierigeren Weltwirtschaft erheblich an Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt hat;
C. in der Erwägung, dass die meisten anderen Regionen der Welt schneller wachsen – bei steigender Produktivität und zunehmender Innovationsfähigkeit;
D. in der Erwägung, dass die Staatsschuldenkrise im Euro-Raum der europäischen Wirtschaft großen Schaden zugefügt und Millionen Menschen in beträchtliche Schwierigkeiten gebracht hat;
TEIL 1: DIE WICHTIGSTEN PRIORITÄTEN FÜR DAS ARBEITSPROGRAMM 2014 – „AUFTRAG WACHSTUM“
1. betont, dass die Bemühungen zur Bewältigung der akuten Krise im Euro-Raum fortgesetzt werden müssen, indem für solide öffentliche Finanzen gesorgt, ein solides Bankensystem geschaffen und das nachhaltige Wirtschaftswachstum angeregt wird;
2. betont, dass es zwar gezielt eingesetzter öffentlicher Investitionen bedarf, etwa um Bildungsstandards zu verbessern und die Infrastruktur auszubauen, langfristiges Wachstum jedoch nicht durch eine Erhöhung der öffentlichen Ausgaben – die erfordern würde, dass bereits stark beanspruchte Einzelpersonen und Unternehmen steuerlich noch stärker belastet werden – oder durch das Leihen von noch mehr Geld, das von den künftigen Generationen zurückgezahlt werden muss, erzielt wird;
3. unterstützt eine Wachstumsstrategie, die darauf abzielt, für einen angemessenen politischen Rahmen zu sorgen, der es Unternehmen und Unternehmern ermöglichen würde, zu florieren, indem Arbeitsplätze und Wohlstand geschaffen werden und der Lebensstandard der Menschen verbessert wird; stellt fest, dass die Strategie Europa 2020 einen Weg für die Zukunft vorgezeichnet hat; bedauert allerdings die Tatsache, dass bislang der politische Wille gefehlt hat, ausreichend Impulse zu setzen, um die uneingeschränkte Umsetzung der Strategie zu gewährleisten;
4. weist darauf hin, dass die öffentlichen Ausgaben der EU nicht von den beträchtlichen Anstrengungen ausgenommen werden können, die von den Mitgliedstaaten unternommen werden, um ihre öffentlichen Ausgaben unter Kontrolle zu bringen; fordert nachdrücklich, dass der Haushaltsplan der Union die Steuerzahler nicht zusätzlich belastet und dass er eindeutig darauf abzielen sollte, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die gegenwärtigen strukturellen Herausforderungen, darunter insbesondere die nachlassende Wettbewerbsfähigkeit und die damit einhergehende steigende Arbeitslosigkeit, gemeinsam und in gegenseitiger Abstimmung anzugehen;
5. besteht weiterhin auf den Grundsatz des europäischen Mehrwerts, der den Eckstein für alle Ausgaben bilden sollte, wobei aber auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit und der optimalen Mittelverwendung sowie das in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgelegte und im Protokoll (Nr. 1) über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union verankerte Subsidiaritätsprinzip zu beachten sind;
6. fordert die Kommission auf, ihr Arbeitsprogramm für 2014 dafür zu verwenden,
- eine detaillierte Wachstumsagenda für die Europäische Union zu erstellen, deren Schwerpunkt auf dem Aufbau eines politischen Rahmens liegt, der es Unternehmen und Unternehmern ermöglicht, die Branchen und Dienstleistungen auszubauen, die langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen;
- eine Modernisierung der Gestaltung und Durchführung des Haushaltsplans voranzutreiben, damit die Europäische Union einen Mehrwert zu angemessenen Kosten erzielen kann;
- Schritte zur Modernisierung interner politischer Maßnahmen einzuleiten, die den Anforderungen des neuen und nicht des letzten Jahrhunderts genügen und bei denen der Grundsatz der Subsidiarität geachtet wird;
7. fordert, dass die europäische Wirtschaft durch folgende Maßnahmen angekurbelt wird:
- Verringerung des durch EU-Vorschriften entstehenden Aufwands,
- Vollendung der nächsten Entwicklungsstufe des Binnenmarkts durch seine vollständige Ausweitung auf den Dienstleistungssektor,
- Schaffung eines leistungsfähigen digitalen Binnenmarkts,
- Errichtung eines leistungsfähigen und wirksamen Binnenmarkts für Energie sowie Fortschritte in Richtung eines einheitlichen europäischen Verkehrsraums,
- Einrichtung des Europäischen Forschungsraums,
- Schaffung offener globaler Märkte,
- Förderung reibungslos funktionierender Arbeitsmärkte und
- Schaffung eines starken, dynamischen und wettbewerbsfähigen Sektors für Finanzdienstleistungen;
TEIL 2: KONKRETE VORSCHLÄGE FÜR DAS ARBEITSPROGRAMM
Optimale Mittelverwendung und Umsetzung
8. ist sich vollkommen bewusst, dass sämtliche Ausgaben unter sehr schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfolgen, da die Mitgliedstaaten beträchtliche Anstrengungen unternehmen, um – wie von der Europäischen Union gefordert – mit Blick auf die Stabilität der öffentlichen Finanzen, des Bankensektors und der Einheitswährung fiskalpolitische Anpassungen bei ihren nationalen Haushalten vorzunehmen;
9. begrüßt die von den Staats- und Regierungschefs am 7./8. Februar getroffene Übereinkunft, die nicht nur die schwierigen wirtschaftlichen und steuerlichen Bedingungen in den Mitgliedstaaten widerspiegelt, sondern mit der auch versucht wird, die Ausgaben stärker auf diejenigen Mitgliedstaaten zu konzentrieren, die die Mittel am dringendsten benötigen;
10. stellt fest, dass 2014 das erste Haushaltsjahr eines neuen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) sein sollte, der von Parlament und Rat zu vereinbaren ist; fordert, dass die Kommission große Anstrengungen unternimmt, um die Einführung einer strengeren Haushaltsdisziplin und von Verfahren sicherzustellen, die eine bessere und effizientere Mittelverwendung ermöglichen würden, einschließlich der Einrichtung geeigneter Aufsichtsmechanismen, mit denen die rechtzeitige und wirksame Ausschöpfung von Mitteln entsprechend ihren Mittelansätzen überwacht werden soll; stellt fest, dass die gegenwärtigen Probleme im Zusammenhang mit dem Mangel an Mitteln für Zahlungen teilweise von einer mangelnden Mittelausschöpfung in den ersten Jahren des aktuellen MFR herrühren; betont, dass eine solche Situation in Zukunft zu vermeiden ist;
11. betont, dass der EU-Haushalt ein Investitionshaushalt sein muss, der sich auf die Verwirklichung klarer Zielsetzungen konzentriert; betont, dass der EU-Haushalt klar auf Ausgabenbereiche ausgerichtet sein muss, die bekanntermaßen einen eindeutigen und nachweislichen Mehrwert bieten, wobei beim Einsatz der Instrumente auf größtmögliche Wirksamkeit zu achten ist;
12. fordert die Kommission erneut auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um auf die Einführung standardisierter nationaler Verwaltungserklärungen betreffend EU-Mittel im Rahmen der gemeinsamen Mittelverwaltung hinzuwirken, die auf der geeigneten politischen Ebene unterzeichnet werden; fordert außerdem erneut, dass systematische, regelmäßige und unabhängige Bewertungen vorgenommen werden, damit alle Ausgaben in kostenwirksamer Weise den angestrebten Zielen dienen; fordert erneut, dass die nächste Kommission ein für Haushaltskontrolle zuständiges Kommissionsmitglied umfasst;
13. stellt eine zunehmende Beunruhigung hinsichtlich der Art und Weise fest, in der die Kommission seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon delegierte Rechtsakte umgesetzt hat; vertritt die Auffassung, dass das Parlament ausreichend Gelegenheit erhalten muss, im Rahmen der Erstellung sekundärrechtlicher Vorschriften sowohl vor als auch nach der förmlichen Vorlage durch die Kommission konsultiert zu werden;
Intelligentere und unbürokratischere Regulierung
14. betont, dass es insbesondere für kleine Unternehme sehr wichtig ist, dass die bürokratischen Hürden abgebaut werden, die Gütern und Dienstleistungen im Weg stehen;
15. fordert, dass die Kommission die Vereinbarung zwischen den drei Organen durchsetzt, damit sie ihren Verpflichtungen hinsichtlich einer besseren Rechtsetzung nachkommen, wobei dies auch die Mitgliedstaaten umfasst, die alle von der Kommission dazu angehalten werden sollten, eigene KMU- und Binnenmarkttests durchzuführen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Rat ein eigenes Referat für Folgenabschätzungen einrichten sollte, das Folgenabschätzungen für seine eigenen Änderungen erstellt; verweist insbesondere auf die Bedeutung von Eignungsprüfungen innerhalb der Agenda für bessere Rechtsetzung;
16. weist erneut auf die Notwendigkeit hin, vor der Vorlage von Vorschlägen in allen Dienststellen der Kommission einheitliche Binnenmarkttests durchzuführen, damit gewährleistet werden kann, dass die Rechtsvorschriften das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts nicht beeinträchtigen;
17. fordert die Kommission auf, ihre Ziele der Verwaltungsvereinfachung zu bekräftigen und sich darüber hinaus stärker zu verpflichten, im Vorfeld der Arbeiten an Entwürfen von Vorschlägen zu prüfen, ob Maßnahmen auf EU-Ebene einen tatsächlichen Mehrwert bieten;
18. fordert, dass das Aktionsprogramm zur Verringerung des Verwaltungsaufwands im Jahr 2014 mit einem ehrgeizigeren und erweiterten Anwendungsbereich und mit der Einführung von Kompensationen für regulatorische Belastungen fortgeführt wird;
19. fordert die Kommission auf, die Interessen von KMU und Kleinstunternehmen zu fördern, indem ihnen der Zugang zum europäischen Binnenmarkt erleichtert wird; begrüßt die von der Kommission bereits unternommenen Schritte zum Abbau des sich aus Rechtsvorschriften der EU ergebenden Verwaltungsaufwands für KMU und Kleinstunternehmen, wie etwa Ausnahmeregelungen für KMU in Bezug auf bestimmte Rechtsvorschriften, wo immer dies möglich und angemessen ist;
20. fordert die Kommission nachdrücklich auf, für eine weitere Verbesserung ihrer Regelungsdichte für KMU und Kleinstunternehmen zu sorgen, indem sie sich auf spezifische Rechtsvorschriften konzentriert, die auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten sind, und indem sie die Einführung zielgerichteter KMU-Maßnahmen vorantreibt, einschließlich derer, die sich aus der Konsultation „Welche zehn Rechtsakte verursachen den größten Aufwand für KMU?“[2] ergeben, wie etwa der kürzlich gefasste Beschluss, die Gebühren zu senken, die KMU bei der Registrierung von Chemikalien nach der REACH-Verordnung entrichten;
21. verweist auf den schmalen Grat zwischen fiskalpolitischer Verantwortung und der Notwendigkeit von Wachstum; vertritt angesichts der laufenden Debatte die Auffassung, dass diese beiden Aspekte einander nicht ausschließen, und betont, dass der Abbau des Verwaltungsaufwands und die Steigerung des Wachstumspotentials von KMU die erfolgversprechendsten Maßnahmen sind, das Vertrauen in die Wirtschaft wiederherzustellen; fordert insbesondere, dass die KMU bessere Möglichkeiten erhalten, durch den Zugang zu den Kapitalmärkten zu wachsen;
Binnenmarkt für Bürger, Verbraucher und Unternehmen
22. ist der Auffassung, dass der Binnenmarkt eines der Hauptanliegen der Europäischen Union ist, da er der wichtigste Wachstums- und Beschäftigungsmotor ist;
23. vertritt die Auffassung, dass Protektionismus und eine mangelnde Durchsetzung der Wettbewerbsbestimmungen die Krise lediglich verschärfen und in die Länge ziehen würden; betont, dass die Wettbewerbspolitik – beruhend auf den Grundsätzen offener Märkte und gleicher Wettbewerbsbedingungen in allen Wirtschaftszweigen – ein wesentliches Instrument ist, mit dem es der EU ermöglicht wird, über einen dynamischen, leistungsfähigen und innovativen Binnenmarkt zu verfügen und weltweit wettbewerbsfähig zu sein; erklärt sich besorgt darüber, dass zu viele Dienstleistungen von der Prüfung durch die Wettbewerbsbehörden ausgenommen werden;
24. fordert die Kommission auf, die Stärkung der Rolle des Binnenmarkts im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester sowie der Umsetzung der Empfehlungen des Parlaments, eine Überprüfung in das Europäische Semester aufzunehmen, im Rahmen derer die im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarkts erzielten Fortschritte auch in Bezug auf quantitative Ziele untersucht werden, zu unterstützen und voranzutreiben;25. weist erneut darauf hin, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, die Dienstleistungsrichtlinie durchzusetzen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Förderung des Zugangs zum Binnenmarkt für Dienstleistungen zu unterstützen; ersucht die Kommission, bestehende restriktive Praktiken, wie etwa die „wirtschaftliche Bedürfnisprüfung“, zu überprüfen;
26. fordert, dass Druck ausgeübt wird, um den Binnenmarkt für Waren leistungsfähiger zu machen; weist erneut darauf hin, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von elementarer Bedeutung ist; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, damit die Mitgliedstaaten diesen Grundsatz insbesondere im Bereich der Bauprodukte einhalten; bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für die verbesserte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der wirksamen Marktüberwachung, um für einen fairen und offenen Markt sowie sichere Produkte zu sorgen;
27. betont, dass es wichtig ist, sich verstärkt für den Abschluss von Vereinbarungen über vorliegende wesentliche Vorschläge zur Binnenmarktakte einzusetzen, etwa in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen; weist auf das große Potential hin, das eine innovative öffentliche Auftragsvergabe birgt, wenn es darum geht, Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen;
28. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung von Binnenmarktzentren und verbesserten einheitlichen Anlaufstellen zu unterstützen;
29. betont, dass es wichtig ist, auf der Grundlage tatsächlicher Erfahrungen und Erwartungen von Unternehmen und Verbrauchern bessere Leistungsindikatoren für den Binnenmarkt auszuarbeiten, um die Funktionalität zu verbessern und das Wissen über die ihnen zustehenden Rechte zu erweitern;
30. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei wichtigen Problemen zu unterstützen, die sie in Bezug auf die Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt festgestellt haben, unter anderem etwa beim Abbau von Umsetzungs- und Konformitätsdefiziten und bei der Erlangung zügiger und wirksamer Rechtsbehelfe;
31. stellt fest, dass die Instrumente des Binnenmarkts, darunter SOLVIT, im Hinblick auf die Zeit, die für die Beantwortung von Anfragen erforderlich ist, besser funktionieren sollten; hebt hervor, dass die Ziele und wesentlichen Leistungsindikatoren in dieser Hinsicht verbessert werden müssen; begrüßt die Initiative der Kommission, den Rechtsrahmen für SOLVIT zu überarbeiten;
32. stellt fest, dass das Vertrauen der Verbraucher die Grundlage eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts ist; ersucht die Kommission daher, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die zügige Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie, der Richtlinie über alternative Streitbeilegung und der Verordnung über die Online-Beilegung von Streitigkeiten aktiv voranzutreiben und die Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken zu überprüfen;
33. fordert eine frühzeitige Einigung über die Richtlinie über Marktüberwachung und die Richtlinie über die Sicherheit von Verbrauchsgütern, da diese bei der Schaffung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts für Waren eine wichtige Rolle spielen;
34. fordert die Kommission auf, vor der Vorlage ihrer Vorschläge auf das Verbraucherbarometer und andere Formen der Recherche zurückzugreifen, aus denen die wichtigsten Anliegen der Verbraucher hervorgehen und die häufig erhebliche Preisunterschiede als Hinweis auf Marktineffizienzen aufzeigen;
35. unterstützt Vorschläge aus dem Parlament betreffend das Gemeinsame Europäische Kaufrecht, die einen praktischeren Ansatz in Bezug auf Standardverträge befürworten, der auf geltendem Verbraucherrecht, wie etwa der Verbraucherschutzrichtlinie und bestehenden Mindestharmonisierungsrichtlinien, beruhen würde und eine viel logischere, praktischere und wirksamere Lösung für Verbraucher und Unternehmen wäre;
36. unterstützt die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung für staatliche Beihilfen, die das Ziel verfolgt, den Verwaltungsaufwand zu verringern und gleichzeitig für Kompatibilität mit dem Binnenmarkt zu sorgen;
37. betont die grundlegende Rolle, die die Rechte des geistigen Eigentums bei der Schaffung von Innovation, Wachstum und Arbeitsplätzen spielen; fordert eine Vereinfachung der multiterritorialen Lizenzvergabe zum Schutz der Urheberrechte und zur Ausweitung des Angebots für die Verbraucher;
38. vertritt die Auffassung, dass die Hindernisse, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie beeinträchtigen, sowohl breit angelegte als auch zielgerichtete Maßnahmen erfordern, um den Bedürfnissen einzelner Wirtschaftszweige Rechnung zu tragen; begrüßt daher die sektorspezifischen Strategien der GD Unternehmen, einschließlich derer, die sich auf die Stahl- und auf die Elektronikbranche beziehen, sowie die allgemeinere Mitteilung mit dem Titel „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung“ (COM(2012)0582); sieht der erfolgreichen Annahme und Umsetzung des Programms zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (COSME) erwartungsvoll entgegen, insbesondere was die Finanzinstrumente in Bezug auf Fremd- und Eigenkapital angeht;
Digitale Wirtschaft
39. fordert, dass die Kommission eine weitere Binnenmarktinitiative fördert, die vorrangig darauf abzielt, den digitalen Binnenmarkt zu vollenden, und dass sie insbesondere Initiativen unterstützt, durch die das Vertrauen der Verbraucher erhöht wird, einschließlich Maßnahmen, durch die Online-Zahlungen erleichtert sowie die digitale Erbringung von Dienstleistungen und die digitale Infrastruktur verbessert werden;
40. betont, dass wirksame Datenschutzmechanismen wichtig sind, um für Vertrauen in den Binnenmarkt zu sorgen; hebt hervor, dass ein durchführbares, technologieneutrales und vernünftiges Konzept für die Datenschutzverordnung geschaffen werden muss, um dafür zu sorgen, dass die EU Investitionen anzieht, das Wirtschaftswachstum und die Erholung der Wirtschaft begünstigt und Chancen für Verbraucher und Unternehmen eröffnet, wobei die Bürger gleichzeitig auf eine verhältnismäßige und nachvollziehbare Weise geschützt werden;
41. bringt Bedenken im Hinblick auf die unverhältnismäßig strenge Regulierung der Märkte für Zahlungen im Internet und mit Mobilfunkgeräten zum jetzigen Zeitpunkt zum Ausdruck, da derartige Zahlungsmethoden sich immer noch in der Entwicklungsphase befinden; vertritt die Auffassung, dass durch Initiativen zur Regulierung in diesem Bereich die Gefahr besteht, dass vorhandene Zahlungsinstrumente unangemessen in den Vordergrund gestellt und damit Innovationen zurückgehalten werden und der Markt, noch bevor er sich entwickelt hat, verzerrt wird;
42. ist der Ansicht, dass die Sicherheit im Internet eine grundlegende Voraussetzung ist, wenn es darum geht, für langfristigen Wohlstand zu sorgen, und begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (COM(2013)0027); ist überzeugt, dass der Binnenmarkt ein sicherer Ort für Geschäfte sein und für den Privatsektor die richtigen Anreize gesetzt werden sollten, damit Informationen und bewährte Verfahren ausgetauscht werden; ist allerdings auch der Ansicht, dass die von den Mitgliedstaaten bereits erzielten Fortschritte nicht durch Rechtsvorschriften konterkariert und keine unverhältnismäßigen Hürden für Unternehmen aufgestellt werden dürfen, wenn diese Rechtsvorschriften nur einen geringen greifbaren Nutzen aufweisen;
Offene Märkte weltweit
43. begrüßt, dass die Kommission am 12. März 2013 den Entwurf eines Mandats für die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft mit den Vereinigten Staaten angenommen hat, und fordert den Rat nachdrücklich auf, das Mandat ohne Verzögerungen zu billigen, so dass die formellen Verhandlungen über ein umfassendes Übereinkommen, in dessen Rahmen sämtliche Hindernisse für Güter und Dienstleistungen aus der EU angegangen werden, unverzüglich aufgenommen werden können; betont, dass die Kommission die Pflicht hat, im Verlauf der Verhandlungen die offensiven Interessen der EU konsequent zu vertreten, um das Übereinkommen innerhalb eines ehrgeizigen, jedoch realistischen Zeitrahmens abzuschließen;
44. fordert die EU auf, in der WTO mit den Entwicklungsländern zusammenzuarbeiten, um dafür zu sorgen, dass die multilateralen Handelsbestimmungen und -normen von allen Mitgliedern gemäß ihren beim Beitritt eingegangenen Verpflichtungen angewandt und durchgesetzt werden, und in multilateralen Verhandlungen eine energischere parlamentarische Dimension zu fördern, um die demokratische Rechenschaftspflicht zu erhöhen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass das bestehende Streitbeilegungssystem der WTO zweckdienlich genutzt werden muss, damit den Interessen der EU auf angemessene Weise Rechnung getragen wird;
45. fordert die Kommission auf, ausreichende Ressourcen bereitzustellen, um durch laufende bilaterale Verhandlungen mit den wichtigsten strategischen Handelspartnern, wie etwa mit Kanada, Indien und den ASEAN-Staaten, sowie durch plurilaterale und multilaterale Verhandlungen im Rahmen der WTO einen offenen und fairen Handel zu fördern, damit durch Handel und Investitionen für EU-Bürger und -Unternehmen, darunter für kleine und mittlere Unternehmen, greifbare wirtschaftliche und soziale Vorteile erwirkt werden, die sich als Teil einer wirksamen und kohärenten Handelsdiplomatie im Namen der EU als Ganzes erweisen;
46. begrüßt insbesondere die plurilateralen Bemühungen mehrerer WTO-Mitglieder, einschließlich der EU und ihrer Mitgliedstaaten, was ein Abkommen über Dienstleistungen und die Überprüfung des Übereinkommens über Informationstechnologie betrifft; weist darauf hin, dass allen WTO-Mitgliedern ermöglicht werden sollte, sich an plurilateralen Übereinkommen zu beteiligen, um letztendlich für Gleichheit bei den multilateralen Ausgangsbedingungen zu sorgen;
47. fordert die Kommission auf, im Jahr 2013 Verhandlungsmandate für ein Investitionsabkommen mit China vorzuschlagen, in dem die Frage des Zugangs zu den Märkten erörtert werden muss; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die Investitionspolitik der EU aktiv auszubauen, um tragfähige Klauseln zum Schutz von Investitionen, darunter mit strategischen Handelspartnern, wie etwa den BRICS-Ländern, Bestimmungen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten beziehungsweise zwischen Investoren und Staaten, auszuhandeln, und für unternehmensfreundliche Marktzugangsbedingungen für EU-Investoren im Ausland und für ausländische Investoren in der EU zu sorgen;
48. betont, dass die bestehenden Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft und des südlichen Mittelmeerraums ausgebaut werden müssen, um die wechselseitige wirtschaftliche Entwicklung und regionale Stabilität voranzubringen und gleichzeitig Fortschritte auf dem Weg hin zu Demokratie, die Wahrung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Aufnahme von Gesprächen mit dem Königreich Marokko;
49. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich im Rahmen der WTO, der G8, der G20 und anderer einschlägiger multilateraler Gremien aktiv dafür einzusetzen, Protektionismus und unfaire Handelspraktiken, wie beispielsweise Nachahmung, weltweit zu bekämpfen;
Beschäftigung und Regionalpolitik
50. lehnt gesetzgeberische Initiativen der EU zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer sowie zur Antizipation und zum Management von Umstrukturierungen entschieden ab, die die Gefahr mit sich bringen, Unternehmen mit unangemessenen Vorschriften zu belasten und die Arbeitsmärkte in Zeiten der Krise unflexibler zu gestalten, ohne dass dabei der grundlegenden Priorität, nämlich für vor der Entlassung stehende Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsplatz zu finden, Rechnung getragen wird; ist der Ansicht, dass ein integrierter Ansatz, der zahlreiche Politikbereiche abdeckt, erforderlich ist, um sich an den Wandel anzupassen;
51. fordert die Kommission auf, im Rahmen von Eignungsprüfungen Bereiche mit übermäßig hohem Verwaltungsaufwand, Inkonsistenzen und veralteten oder unwirksamen Maßnahmen – insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitsrechts – zu ermitteln, die künftigem Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen im Wege stehen;
52. betont, dass die Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht umsetzbar ist, da es die Sozialpartner versäumt haben, diesbezüglich und insbesondere bei der Frage des Bereitschaftsdienstes und der „Opt-out-Regelung“ eine Einigung zu erzielen; fordert die Kommission auf, nach einer pragmatischen Lösung Ausschau zu halten, die den Unternehmen und Arbeitnehmern mehr Flexibilität einräumt und durch die Rechtssicherheit und Transparenz wiederhergestellt werden;
53. ist vor dem Hintergrund des neuen Programmzeitraums 2014–2020 für die EU‑Kohäsionspolitik der Ansicht, dass der Europäische Sozialfonds genutzt werden muss, um Armut zu bekämpfen und benachteiligte Menschen dabei zu unterstützen, sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern;
54. verweist auf die vorgezogene Verabschiedung von Partnerschaftsverträgen zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den zuständigen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Hinblick auf das Ziel eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums im Rahmen der Strategie Europa 2020, bei dem der Schwerpunkt auf dem Aufbau wirtschaftlicher Kapazitäten in den ärmsten Regionen der EU liegen soll;
55. erklärt seine Bedenken in Bezug auf den Grad an Verbindlichkeit dieser geplanten Verträge und betont, dass den zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden ein Höchstmaß an Flexibilität bei der Ausarbeitung des Partnerschaftsabkommens zugestanden werden muss, wobei den Mitgliedstaaten die Möglichkeit verbleiben sollte, die Instrumente der Kohäsionspolitik auf ihre spezifischen Ziele und die Regionen und Gebiete mit besonderem Bedürfnissen und Problemen zuzuschneiden;
56. ist der Überzeugung, dass zwar eine bilaterale Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten nötig ist, damit ein umfassender Rahmen geschaffen wird, dass aber künftige geringfügige Änderungen an der Ausrichtung der Partnerschaftsabkommen nicht von der Kommission zu verabschieden sein, sondern eher einem weniger langwierigen und flexibleren Verabschiedungsverfahren unterliegen sollten;
57. betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, insbesondere ihre gewählten Vertreter, in vollem Umfang an der Ausarbeitung und Planung der Partnerschaftsabkommen sowie an allen Phasen der Umsetzung der Kohäsionspolitik beteiligt werden sollten;
58. lehnt die Ausweitung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) auf den Zeitraum zwischen 2014 und 2020 ab; stellt fest, dass sich die Arbeitsweise des Fonds als zu problematisch, bürokratisch und wenig wirkungsvoll erwiesen hat, um den Betroffenen wieder zu einer langfristigen Beschäftigung zu verhelfen; betont, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis des EGF gering ist, dieser nicht zu einem ausreichenden Mehrwert für die Mitgliedstaaten führt und die Reformbemühungen der Mitgliedstaaten hemmt, da der Versuch unternommen wird, kurzfristige Lösungen für langfristige strukturelle Probleme zu finden; meldet Bedenken angesichts der Förderung von großen Unternehmen mit Mitteln aus diesem Fonds an, die Auslagerungen innerhalb der EU vornehmen;
Europäischer Forschungsraum
59. fordert, sich frühzeitig über Horizont 2020 zu einigen, damit ein nahtloser Übergang von RP7 ermöglicht und die Kontinuität in den wichtigsten Bereichen der Forschungs- und Innovationspolitik der EU gewahrt wird, die in den vorangegangenen Programmen infolge der späten Einigung zwischen Rat und Parlament beeinträchtigt worden ist;
60. sieht die Raumfahrt als Markt mit großem Wachstumspotenzial an und ist der Auffassung, dass Vorteile – nicht nur in Bezug auf Nischenmärkte, sondern auch auf besondere Chancen, durch die dieser Sektor noch weiter und schneller wachsen kann – dauerhaft genutzt werden sollten; ist der Ansicht, dass durch stetige Investitionen in Forschung und Entwicklung für die EU eine Grundlage geschaffen wird, in globalen Fragen, wie beispielsweise Ernährungs- und Energieversorgungssicherheit, eine Führungsrolle zu übernehmen, und zur Förderung des fortlaufenden Wachstums im Bereich Telekommunikation beitragen wird;
61. betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Forschung und Entwicklung für einen beschleunigten Wandel hin zu einer wettbewerbsfähigen und wissensgestützten Wirtschaft; ist der Ansicht, dass sich die Kommission – wo immer möglich – bemühen sollte, die Haushaltsmittel vorrangig in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Innovation zu binden, wobei Mittel hauptsächlich dort eingesetzt werden sollten, wo die EU künftig einen erheblichen langfristigen Vorteil verzeichnen könnte; nimmt in diesem Zusammenhang die Ergebnisse des Sapir-Berichts zur Kenntnis, in dem eindeutig betont wurde, dass Europa sich zu einem innovationsgestützten Wirtschaftsraum wandeln müsse, wenn die derzeitigen niedrigen Wachstumsraten überwunden werden sollen;
62. unterstützt die Ziele des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) und betont, dass Lehren aus den ersten drei Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) gezogen werden müssen; zeigt sich über die ehrgeizige Aufstockung des Haushalts für das Europäische Innovations- und Technologieinstitut im Rahmen der künftigen mehrjährigen Finanzrahmen besorgt und ist überzeugt, dass durch eine schrittweise Bereitstellung uneingeschränkte Bewertungen ermöglicht werden, um zuerst sicherzustellen, dass durch die Wissens- und Innovationsgemeinschaften greifbare Ergebnisse erzielt werden, wie etwa eine Verknüpfung der Grundlagen von Forschung und Innovation oder eine Belebung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Hochschulen;
Finanzdienstleistungen
63. stellt fest, dass die Finanzkrise nunmehr bereits seit über fünf Jahren andauert und die Europäische Union sich als letzte der wichtigen Wirtschaftsregionen von dieser Krise erholt; fordert die Kommission deshalb auf, sich auf Maßnahmen zu konzentrieren, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union beitragen und keine Anreize dafür setzen, gewinnbringende Tätigkeiten aus der Union zu verlagern;
64. stellt fest, dass bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen das Risiko ordnungspolitischer Willkür besteht, und fordert, der getreuen Umsetzung der Maßnahmen, die auf globaler Ebene vereinbart wurden, Vorrang gegenüber den Maßnahmen in der Zuständigkeit der Kommission einzuräumen;
65. stellt fest, dass die Haushaltsordnung einen wichtigen und unerwünschten Nebeneffekt für Endnutzer in Unternehmen, Pensionsfonds und andere Teile der Realwirtschaft hat; fordert verstärkte Wachsamkeit, damit die Haushaltsordnung so ausgerichtet wird, dass die Kosten für jene gesenkt werden, die von Finanzdienstleistungen abhängig sind, wenn sie ihre Unternehmen effizient und wettbewerbsfähig ausrichten möchten;
66. stellt fest, dass die Funktionsweise der WWU verbessert werden muss, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der demokratischen Rechenschaftspflicht und auf die Entflechtung der Verknüpfung zwischen Staaten und Banken, damit nicht die EU-Steuerzahler für die Folgen künftiger Krisen im Finanzsektor zur Kasse gebeten werden; fordert, dass rasch eine bessere Aufsicht über alle Kreditinstitute in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt wird, und stellt fest, dass mit dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus zur Verwirklichung dieses Ziels beigetragen werden kann; betont außerdem, dass ein belastbares einheitliches Regelwerk für alle Kreditinstitute in der EU unter der Aufsicht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde benötigt wird;
67. nimmt die Entscheidung einiger EU-Mitgliedstaaten zur Kenntnis, im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit gemeinsam eine Finanztransaktionssteuer einzuführen; betont jedoch, dass durch die Umsetzung einer derartigen Initiative weder das einschlägige Steueraufkommen dieser Mitgliedstaaten beeinträchtigt noch die Steuerhoheit der anderen EU-Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern untergraben werden darf;
68. stellt fest, dass Fortschritte bei der Verbesserung der Markteffizienz erzielt wurden; erachtet den Marktzugang und den Wettbewerb als wichtig, um für bessere Investorendienste und mehr Auswahl für die Kunden zu sorgen; stellt fest, dass Fortschritte beim Nachhandel erzielt wurden, und hält den zügigen Abschluss dieser Arbeiten für äußerst wichtig, damit die effiziente grenzübergreifende Wertpapierabwicklung erleichtert wird;
69. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Kampf gegen Steuerbetrug, Steuerflucht, aggressive Steuerplanung und den Rückgriff auf Steueroasen konkret zu unterstützen und sich dabei auf die Fachkenntnis der OECD bei der Förderung des verantwortungsvollen steuerpolitischen Handelns in allen einschlägigen internationalen Foren zu stützen;
70. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu Informationen, die Bürger und Unternehmen für korrekte Steuererklärungen brauchen, zu vereinfachen und leserfreundlich zu gestalten, zumal die Sensibilisierung für die jeweiligen steuerlichen Pflichten dazu beiträgt, die Erhebung von Steuern zu verbessern und auf diese Weise die notwendigen und legitimen Einnahmen für die Haushalte aller EU-Mitgliedstaaten zu generieren;
71. stellt fest, dass die Lage Zyperns im März 2013 verdeutlicht hat, dass ein Rahmen für die Sanierung und Rettung von Banken benötigt wird, mit dem dafür gesorgt wird, dass keine Bank als zu groß für einen Konkurs gelten kann und dass eine Bank im Fall ihrer Pleite geordnet abgewickelt werden kann, ohne dass sich die Abwicklung negativ auf das Finanzsystem als Ganzes auswirkt;
72. ist der Ansicht, dass im Bereich Finanzdienstleistungen noch nie so viele Rechtsvorschriften wie in den vergangenen Jahren erlassen worden sind und stellenweise das Risiko bestehen könnte, dass die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts beeinträchtigt wird; nimmt die Entscheidung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung zur Kenntnis, die kumulative Wirkung und die Stimmigkeit der in den vergangenen Jahren erlassenen Rechtsvorschriften im Bereich Finanzdienstleistungen zu prüfen, und fordert eine Zeit des Nachdenkens und der Konsolidierung, in der die EU die am besten funktionierenden Instrumente beibehalten und die am wenigsten wirksamen Instrumente ändern kann;
Energie
73. betont im Zusammenhang mit der Vollendung des Energiebinnenmarkts, dass die Energiepreise für die Verbraucher transparent und vergleichbar gestaltet werden müssen;
74. bedauert in Anbetracht der unlängst vorgeschlagenen Strategien für 2030 und 2050 in den Bereichen Energiepolitik und Klimaschutz, dass die Kommission keine aufgeschlossenere Haltung dazu zeigt, dass die Kernenergie erheblich dazu beitragen kann, das langfristige energiepolitische Ziel niedriger CO2-Emissionen zu verwirklichen; fordert die Kommission auf, auf eine bessere Akzeptanz der Kernenergie in der Öffentlichkeit hinzuwirken;
75. fordert die Kommission auf, die Ergebnisse ihrer Anhörung zu unkonventionellen fossilen Brennstoffen sorgfältig zu prüfen, bevor sie entscheidet, ob eigene Rechtsvorschriften in diesem Bereich benötigt werden, zumal der aktuelle Besitzstand, wenn er denn korrekt umgesetzt würde, mit Blick auf die geltenden Vorschriften in den Bereichen Gesundheits-, Klima- und Umweltschutz weithin als ausreichend gilt, und zumal maximale Rechtsklarheit für Bürger und Betreiber herrscht, während gleichzeitig dafür gesorgt ist, dass die möglichen Vorteile in den Bereichen Wirtschaft und Energieversorgungssicherheit genutzt werden können;
76. erklärt sich besorgt darüber, dass es immer schwieriger wird, die EU-Energieeffizienzziele zu verwirklichen, wenn die Kommission die Mitgliedstaaten erheblich in ihrem Handlungsspielraum einschränkt und Vertragsverletzungsverfahren gegen sie einleitet, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Ausarbeitung und Schaffung von Mehrwertsteueranreizen für Energieeinsparprodukte dazu beitragen kann, die ehrgeizigen EU-Energieeffizienzziele zu erreichen;
Verkehr
77. betont, dass ein freier und liberalisierter Binnenmarkt für alle Verkehrsarten vollendet werden muss, auch durch die weitere Liberalisierung des Güterkraftverkehrs, damit für den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen gesorgt ist und dabei eindeutige und leicht durchsetzbare Bestimmungen für einen freien und fairen Wettbewerb und geringeren Verwaltungsaufwand für KMU gelten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, bis Ende 2013 einen Bericht über den Stand des EU-Straßenverkehrsmarkts zu erstellen und alle notwendigen Analysen abzuschließen, bevor sie Legislativvorschläge vorlegt;
78. bekräftigt erneut, dass die beschleunigte Umsetzung der Rechtsvorschriften zum einheitlichen europäischen Luftraum als eine der wichtigsten Prioritäten vorangebracht werden sollte, da der Aufbau des gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR) und die Ausarbeitung der Initiative „Clean Sky“ von entscheidender Bedeutung dafür sind, beträchtliche wirtschaftliche und ökologische Einsparungen mittels größerer Luftverkehrseffizienz zu erreichen sowie Staus aufgrund stetig wachsender Luftverkehrsströme und veralteter Technologien zu verhindern; ist angesichts der Verzögerungen bei der Einrichtung funktionaler Luftraumblöcke (FAB) in ganz Europa besorgt und hält politisches Handeln für dringend geboten, damit auf diesem Gebiet deutliche Fortschritte erzielt werden; fordert, zur verstärkten Nutzung von Regionalflughäfen anzuregen und gleichzeitig zusätzliche Flughafenkapazitäten zu schaffen, beispielsweise Start- und Landebahnen, damit die EU weltweit wettbewerbsfähig bleiben kann;
79. hält es für notwendig, die Schaffung der integrierten paneuropäischen Online-Systeme für multimodale Fahrpläne, elektronische Fahr- und Flugscheine, Buchungen und Zahlungen voranzubringen, um die Multimodalität zu fördern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Vorschläge vorzulegen, durch die der Sektor darin bestärkt würde, Multimodalitätssysteme zur Kopplung des Busfernverkehrs, Eisenbahnverkehrs und Flugverkehrs zu entwickeln;
Umweltpolitik
80. begrüßt die von der Kommission bereits unternommenen Schritte, den Schwerpunkt stärker auf die Durchsetzung der bisherigen Umweltschutz- und Klimaschutzpolitik zu legen, statt die Anzahl der Rechtsvorschriften und die Verwaltungskosten zu erhöhen;
81. begrüßt die Vorschläge der Kommission, das Abfallrecht zu überarbeiten und zu vereinfachen; betont, dass bei einer Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie und der Deponierichtlinie vorrangig auf Ziele abgestellt werden sollte, die praktikabel sind und deren Verwirklichung durch die Mitgliedstaaten realistisch ist;
82. erklärt sich besorgt über die Vorschläge der Kommission, die EU solle sich ehrgeizigere Ziele setzen und einseitig eine Verringerung der CO2-Emissionen bis 2020 um mehr als 20 % als Ziel festlegen; ist der Ansicht, dass in einer Emissionsminderungsstrategie allen Vereinbarungen Rechnung getragen werden sollte, die auf weltweiter Ebene im Rahmen des VN-Klimaübereinkommens erreicht wurden, und vertritt die Auffassung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen verhältnismäßig sein sollten, wobei die Folgen der Verlagerung von CO2-Emissionen zu berücksichtigen sind und die möglicherweise nachteiligen Auswirkungen auf die Energiekosten und die Industrie in vollem Umfang zu berücksichtigen sind;
83. ist der Ansicht, dass bei der künftigen Legislativtätigkeit im Bereich Luftfahrtemissionen allen Vereinbarungen, die auf internationaler Ebene durch die ICAO erreicht wurden, gebührend und umfassend Rechnung getragen werden sollte und dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Territorialitätsprinzip beachtet werden sollten;
84. stellt fest, dass der Aktionsplan 2011 der Kommission gegen Antibiotikaresistenz zwar ein begrüßenswerter Schritt ist, die Kommission aber Maßnahmen ausarbeiten sollte, die darauf abzielen, dass weniger CIA (Critically Important Antimicrobials for human medicine – in der Humanmedizin besonders wichtige Antibiotika“) der dritten und vierten Generation eingesetzt werden; betont, dass ein derartiger Vorschlag auf eindeutigen, faktengestützten Leitlinien für die umsichtige Verwendung von Antibiotika in der Veterinärmedizin beruhen muss;
85. nimmt das Vorhaben der Kommission zur Kenntnis, einen Legislativvorschlag über den Einsatz von Techniken zum Klonen von Tieren in der Lebensmittelproduktion vorzulegen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei der Ausarbeitung dieses Vorschlags den unlängst verlauteten Bedenken in Bezug auf die Lebensmittelkennzeichnung und die konsequente Anwendung der Rechtsvorschriften in der EU-Lebensmittelversorgungskette Rechnung zu tragen und gleichzeitig die aktuellen wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen in diesem Bereich zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass den Herstellern und Verbrauchern in der EU durch diese Maßnahmen keine übermäßigen Kosten auferlegt werden;
86. vertritt die Auffassung, dass die vorgeschlagene Strategie der EU zu Stoffen mit endokriner Wirkung hauptsächlich auf Maßnahmen ausgerichtet sein sollte, die der EU einen beträchtlichen Mehrwert bringen; fordert die Kommission angesichts der Ergebnisse der Gemeinsamen Forschungsstelle und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass bei der wissenschaftlichen Ermittlung von Stoffen mit endokrinschädigender Wirkung erstens eine endokrine Wirkung und zweitens die dadurch verursachten nachteiligen Auswirkungen nachgewiesen werden, und dass alle vorgeschlagenen Maßnahmen verhältnismäßig und nachweisgestützt sein sollten und mit ihnen mehr Klarheit und Einheitlichkeit bei der Herangehensweise an Risikosteuerungsverfahren einhergehen sollte und eine bessere Einbeziehung der Interessenträger begünstigt werden sollte;
Landwirtschaft und Fischerei
87. bekräftigt, dass mit den Vorschlägen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik, über die derzeit verhandelt wird, die wesentlichen Herausforderungen, vor denen die EU-Landwirtschaft steht, nicht angegangen werden und die Entstehung einer wettbewerbsfähigen und effizienten Landwirtschaft dadurch gehemmt wird – die wiederum von entscheidender Bedeutung wäre, wenn die Europäische Union die Herausforderung der Ernährungssicherheit auch in Anbetracht des Anstiegs der Weltbevölkerung und der wachsenden Nachfrage nach Nahrungsmitteln wirklich meistern will; stellt fest, dass die Kommission immer noch keine Rahmenbedingungen vorgeschlagen hat, die eine gerechte Verteilung der Direktzahlungen auf alle Mitgliedstaaten möglich machen;
88. stellt fest, dass die Verhandlungen über die Reform der GAP und deren anschließende Umsetzung den Haupttätigkeitsschwerpunkt im Jahr 2014 bilden werden; fordert die Kommission deshalb auf, für eine wirksame Umsetzung der endgültigen Vereinbarungen zur Reform der GAP zu sorgen, mit denen die Belastung der Landwirte und der Verwaltungsstellen der Mitgliedstaaten auf ein Mindestmaß beschränkt und gleichzeitig sichergestellt wird, dass die neuen Vorschriften wirksam, streng und transparent durchgesetzt werden;
89. stellt fest, dass die geltende GAP-Regelung 2013 ausläuft und die neue GAP erst ab dem 1. Januar 2014 gelten wird; fordert deshalb, dass die Kommission rechtzeitig Vorschläge für eine ununterbrochene Fortführung der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums vorlegt, insbesondere für 2014;
90. fordert die Kommission auf, eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, wenn es um die Umsetzung der wichtigsten Ziele der überarbeiteten Gemeinsamen Fischereipolitik (Gemeinsame Fischereipolitik) geht, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der handwerklichen Fischerei, die Stärkung des regionalen Aspekts der Gemeinsamen Fischereipolitik, die Umsetzung des Rückwurfverbots, die Verwirklichung der Ziele für den höchstmöglichen Dauerertrag und die Erfassung aller Daten, die für die bessere Bewirtschaftung der Fischereiressourcen der EU notwendig sind;
91. ist besorgt über den Stillstand bei der Umsetzung der mehrjährigen Bewirtschaftungspläne für bestimmte europäische Fischarten; fordert die Kommission auf, sich aktiver in die Verhandlungen einzubringen, in denen eine Vereinbarung zwischen dem Rat und dem Parlament in dieser Angelegenheit erwirkt werden soll;
Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
92. unterstützt die Bemühungen der Kommission um den Schutz der Opferrechte, und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, damit die Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe in den Mitgliedstaaten bis zum 16. November 2015 vollständig und richtig umgesetzt wird;
93. unterstützt die Bemühungen der Kommission um die Rechte und das Wohlergehen von Kindern und fordert die Kommission nachdrücklich auf, weiter mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, damit in Bezug auf die Lebensqualität und die Sicherheit, vor allem die Online-Sicherheit, von Kindern in der Europäischen Union Verbesserungen erzielt werden;
94. würdigt die bisherigen Bemühungen von Myria Vassiliadou, der EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels; ist jedoch der Ansicht, dass dies allein nicht genügt, da die Zahl der Opfer des Menschenhandels in der Europäischen Union nicht sinkt, sondern steigt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016 optimal zu nutzen, um gegen Menschenhandel vorzugehen; fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des Menschenhandels zu verstärken;
95. vertritt die Ansicht, dass die Zusammenarbeit der Regierungen und die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung im Bereich der Justiz zwar Vorteile bringen können, dass ein echter europäischer Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts aber nur entstehen kann, wenn in der Europäischen Union ein nuanciertes System geschaffen wird, das den juristischen und politischen Besonderheiten jedes einzelnen Mitgliedstaats Rechnung trägt, das heißt, dass Instrumente nur in den Bereichen eingeführt werden dürfen, in denen sie tatsächlich gebraucht werden; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Bereiche wie die juristische Aus- und Weiterbildung, die Festlegung strafrechtlicher Sanktionen, die Bereitstellung von Rechtshilfe und die Entschädigung der Opfer von Straftaten davon nicht übermäßig beeinträchtigt werden dürfen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, noch einmal zu überprüfen, ob sich die Zusammenarbeit der Regierungen und die staatliche Souveränität in diesem Bereich in einem ausgewogenen Verhältnis befinden;
96. weist darauf hin, dass die Europäische Union im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität eine starke und entscheidende Rolle spielen kann; hebt hervor, dass die Kommission weiter an Lösungen arbeiten und Lösungen verfolgen muss, die für die Sicherheit der europäischen Bürger und die Aufklärung und Verfolgung grenzüberschreitender Straftaten wichtig sind, wobei die Rechte, die Daten und die Freiheiten der EU-Bürger umfassend geschützt bzw. gewahrt sein müssen;
97. weist nachdrücklich darauf hin, dass alle Einrichtungen und Stellen des Bereichs Justiz und Inneres kostenwirksam und effizient arbeiten, gegenüber dem Europäischen Parlament, der Kommission und den nationalen Regierungen rechenschaftspflichtig sein und in Bezug auf die Schaffung eines sicheren und geschützten Europas einen zusätzlichen Nutzen bringen müssen;
98. weist darauf hin, dass die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte die Voraussetzung für die Bekämpfung von Kriminalität und Korruption und den Schutz der Außengrenzen der EU ist, damit das richtige Verhältnis zwischen Sicherheit und Mobilität besteht;
99. hebt hervor, dass bei der Schaffung eines sicheren und geschützten Europas dafür gesorgt werden muss, dass die Daten und die Rechte der Bürger geschützt sind, dass es aber auch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und dem Recht auf Sicherheit sicherzustellen gilt;
100. hebt hervor, dass gegen die Verletzung der finanziellen Interessen der EU durch das organisierte Verbrechen, Geldwäsche, Betrug und Korruption grenzüberschreitend vorgegangen werden muss, und fordert die EU auf, sich in diesem Sinne darauf zu konzentrieren, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die gemeinsame Nutzung von Informationen ermöglicht wird; weist darauf hin, dass dies nur erreichbar ist, wenn gegenseitiges Vertrauen in die rechtlichen und politischen Systeme aller Mitgliedstaaten besteht;
101. unterstützt die Bemühungen der Kommission, die Verwaltung des Schengen-Raums zu verbessern; ist jedoch der Auffassung, dass die Frage der Grenzkontrollen stark an die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der nationalen Sicherheit gekoppelt ist, die nach Artikel 4 EUV auch weiterhin in die alleinige Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten fallen; fordert aus diesem Grund nachdrücklich, dass die endgültige Entscheidung der Frage, ob an den EU-Binnengrenzen Kontrollen stattfinden sollen, im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten bleibt; fordert die Kommission auf, diesen Grundsatz bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen zur Verwaltung des Schengen-Raums zu berücksichtigen;
102. ist sich darüber im Klaren, dass es in EU-Visumfragen auf EU-Ebene eine wirksame Abstimmung geben muss; fordert die Kommission jedoch nachdrücklich auf, Fragen im Zusammenhang mit der Visumpolitik offen und transparent zu erörtern und auszuhandeln, vor allem, was Anträge auf Gegenseitigkeit betrifft, und auf die Androhung der Wiedereinführung der Visumpflicht zu verzichten;
Gleichstellung
103. stellt fest, dass die ECR-Fraktion mit Nachdruck für den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter eintritt, und betont erneut, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von Kindern beider Geschlechter gefördert werden muss;
104. fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und den Mitgliedstaaten nicht länger unerreichbare, schwierige Zielvorgaben aufzuerlegen, wenn selbst die EU-Organe diese Vorgaben nicht verwirklichen können; weist darauf hin, dass bei der Kommission, bei der Europäischen Zentralbank, beim Europäischen Parlament und bei den europäischen Agenturen mit Blick auf den Anteil der Frauen in gehobenen Führungspositionen ein gewaltiges Defizit besteht; fordert, dass zunächst dieses Problem angegangen wird, bevor die Kommission den Mitgliedstaaten entsprechende Zielvorgaben vorschreibt;
105. ist äußerst besorgt darüber, dass die Kommission den Bedenken, die die Mitgliedstaaten in Bezug auf die vorgeschlagene Richtlinie über Zielvorgaben und Quoten für Frauen in nicht geschäftsführenden Positionen von Unternehmensvorständen geäußert haben, keine Beachtung geschenkt hat;
106. stellt mit Sorge fest, dass die Anzahl der Fälle häuslicher Gewalt in Europa Jahr für Jahr steigt, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich durch Annahme der nichtlegislativen Strategie, die in diesem Bereich geplant ist, weiter für die Lösung dieses Problems einzusetzen;
107. äußert seine Besorgnis darüber, dass sich die gefährliche Praxis der Genitalverstümmelung bei Frauen in Europa weiter verbreitet, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, dieser Form der Misshandlung von Mädchen und jungen Frauen ein Ende zu setzen;
108. fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf die Bedenken der Mitgliedstaaten bezüglich der Richtlinie über die Gesundheit und Sicherheit schwangerer Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz einzugehen; betont, dass die vorgeschlagene Richtlinie vom Rat nicht befürwortet bzw. gebilligt wird; in der Ansicht, dass der Vorschlag abgelehnt werden sollte;
109. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Vorschläge für eine Richtlinie über gleiches Entgelt für Männer und Frauen aufzuheben und statt dessen mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um wirkungsvolle, nicht legislative Mittel zu sondieren, mit denen gegen ungleiches Arbeitsentgelt vorgegangen wird, eine Aufgabe, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten wahrgenommen werden sollte;
110. hofft, dass die Kommission den Vorschlag, den Ausschuss des Europäischen Parlaments für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter umzubenennen, unterstützt, sodass ein breiteres Spektrum an benachteiligten Gruppen oder Minderheiten ins Auge gefasst wird;
Kultur
111. fordert die Kommission auf, den Ausbau der Zusammenarbeit mit den Staaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik in den Bereichen Bildung und Kultur nach dem Leistungsprinzip zu betreiben („weniger für weniger“ und „mehr für mehr“); legt der Kommission nahe, bei allen Tätigkeiten in den Bereichen Bildung und Kultur Ausgewogenheit zwischen der südlichen und östlichen Dimension der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu wahren;
112. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zum Ausbau der Östlichen Partnerschaft zu verstärken, besonders in den Bereichen Mobilität und bildungspolitische Zusammenarbeit;
113. fordert die Kommission auf, die Probleme zu untersuchen, die der Tatsache zugrunde liegen, dass Studierenden, die im Rahmen des Programms Erasmus Studienabschnitte an anderen Universitäten abschließen, die entsprechenden Kurse und ECTS-Punkte an ihrer Universität nicht vollständig anerkannt bzw. angerechnet werden;
114. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass vorgeschlagene Rechtsvorschriften Bereich Kultur mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang stehen; betont ferner, dass einschlägige Maßnahmen der Kommission auf Gebiete beschränkt sein sollten, von denen ein echter Mehrwert ausgehen kann;
115. fordert, dass die Tätigkeit der Kommission im Bereich Sport vorrangig darauf ausgerichtet sein sollte, der Entwicklung des Breitensports einen Mehrwert zu verleihen;
Auswärtige Angelegenheiten und Entwicklung
116. stellt fest, dass mehr als die Hälfte der gesamten Hilfszahlungen für Entwicklungs- und Schwellenländer aus der EU und ihren Mitgliedstaaten stammen, so dass die EU der größte Geber weltweit ist[3];
117. ist der Ansicht, dass die Entwicklungspolitik der EU darauf abzielen sollte, Wirtschaftswachstum zu fördern, Wohlstand zu schaffen und den freien Handel auf den Weltmärkten zu liberalisieren;
118. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Entwicklungspolitik und humanitären Hilfe einen ganzheitlichen Ansatz festzulegen, wobei die langfristigen Ziele an der politischen Stabilisierung, dem Frieden und greifbaren wirtschaftlichen Ergebnissen zu messen sind;
119. begrüßt die Ergebnisse des vierten hochrangigen Forums über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, das im November und Dezember 2011 in Busan, Südkorea, stattgefunden hat, und insbesondere, dass der Schwerpunkt dabei auf Ergebnisse, Transparenz und Unsicherheit gelegt wurde; fordert die Kommission auf, sich in der Entwicklungspolitik nicht mehr auf den Einsatz von Mitteln zu konzentrieren, sondern den Schwerpunkt auf eine ergebnisorientierte Entwicklungspolitik zu verlagern, bei der jährlich genaue Zahlen zu den Entwicklungsergebnissen vorgelegt werden, an denen sich ablesen lässt, wie das Geld der EU-Steuerzahler ausgegeben wurde, und fordert die Kommission außerdem auf, dafür Sorge zu tragen, dass die entwicklungspolitischen Bemühungen der EU bei der Beseitigung der Armut langfristig Wirkung entfalten;
120. ist überzeugt, dass die wirksamste Strategie für Entwicklung darin besteht, den Schwellen- und Entwicklungsländern den Zugang zum Weltmarkt zu garantieren; ist daher der Ansicht, dass Handelshemmnisse und handelsverzerrende Subventionen weiter abgebaut werden müssen, um die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, ihren Anteil am Welthandel zu vergrößern;
121. betont, dass es notwendig ist, mit neuen Geberländern, wie etwa China, Brasilien und Indien, stärker zusammenzuarbeiten, die zunehmend an Einfluss gewinnen, was die Bereitstellung von Unterstützung und Hilfe für ärmere Länder betrifft, und zu Schlüsselprotagonisten in der neuen weltweiten Entwicklungspartnerschaft geworden sind;
122. fordert die Kommission auf, die Frage des Eigentumsrechts in Entwicklungsländern pragmatisch anzugehen, und gemeinsam mit den anderen internationalen Entwicklungspartnern ein stimmiges Konzept zu entwickeln, um einen Prozess einzuleiten, durch den lokale Gemeinschaften und Einzelpersonen gestärkt werden; betont, dass dieser Prozess einen Eckstein der Entwicklung darstellt und dazu beitragen könnte, ganze Nationen von Armut zu befreien und die Wirtschaftstätigkeit in Entwicklungsländern zu intensivieren;
123. betont, dass es zur Steigerung der Effizienz von Hilfe darüber hinaus entscheidend ist, für mehr Politikkohärenz – insbesondere in Politikbereichen, die erhebliche Auswirkungen auf Entwicklungsländer zeitigen – zu sorgen und zur Schaffung von Wohlstand in Entwicklungsländern beizutragen; erachtet es darüber hinaus als notwendig, die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern;
°
° °
124. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 304 vom 20.11.2010, S. 47.
- [2] Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zu den zehn Rechtsakten, die den größten Aufwand für KMU verursachen: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/index_de.htm
- [3] Nach OECD-Zahlen handelt es sich um 55,1 Mrd. EUR Entwicklungshilfe im Jahr 2012, obwohl der entsprechende Anteil am BNE der EU von 0,45 % auf 0,43 % gesunken ist und somit deutlich unterhalb des für 2015 gesetzten Ziels von 0,7 % liegt. Die Senkung der Ausgaben, die einer realen Kürzung von 4 % entspricht, folgt auf eine Kürzung von 2 % im Jahr 2011.