Entschließungsantrag - B7-0364/2013Entschließungsantrag
B7-0364/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Ägypten

2.7.2013 - (2013/2697(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Véronique De Keyser, Libor Rouček, Pino Arlacchi, Emine Bozkurt, Saïd El Khadraoui, Ana Gomes, Richard Howitt, María Muñiz De Urquiza, Raimon Obiols, Pier Antonio Panzeri, Boris Zala, Joanna Senyszyn im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0362/2013

Verfahren : 2013/2697(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0364/2013
Eingereichte Texte :
B7-0364/2013
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Angenommene Texte :

B7‑0364/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Ägypten

(2013/2697(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Ägypten, insbesondere die Entschließung vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten[1],

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, vom 6. Juni 2013 zur Verurteilung von 43 Mitarbeitern nichtstaatlicher Organisationen in Ägypten und die gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin der EU, Catherine Ashton, und des Kommissionsmitglieds Štefan Füle vom 5. Juni 2013 zu den Urteilen gegen Mitarbeiter nichtstaatlicher Organisationen in Ägypten,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin Catherine Ashton vom 2. Juni 2013 zum neuen Gesetz über nichtstaatliche Organisationen in Ägypten,

–   gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen aus dem Jahr 2001 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits, das 2004 in Kraft trat,

–   unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs vom 18. Juni 2013 über die Zusammenarbeit der EU mit Ägypten im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, zu dessen Vertragsparteien Ägypten gehört,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich Ägypten in einer kritischen Phase des Übergangs zur Demokratie befindet; in der Erwägung, dass das Land in den Bereichen Rechtstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie soziale Gerechtigkeit mit grundlegenden Problemen konfrontiert ist; in der Erwägung, dass die zunehmenden politischen Spannungen die Polarisierung der Gesellschaft Ägyptens vertiefen und zu anhaltenden Straßenprotesten und gewaltsamen Zusammenstößen führen; in der Erwägung, dass Fälle übermäßiger Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten durch Sicherheitskräfte und nicht identifizierte Gruppierungen ungestraft bleiben;

B.  in der Erwägung, dass Millionen Menschen in Kairo und ganz Ägypten aus Protest gegen die Politik des Präsidenten Mursi und der gegenwärtigen Regierung auf die Straße gegangen sind; in der Erwägung, dass nach Angaben des ägyptischen Gesundheitsministeriums bei gewaltsamen Zusammenstößen in den vergangenen Tagen 16 Menschen getötet und 781 Menschen verletzt wurden; in der Erwägung, dass die ägyptischen Streitkräfte am 1. Juli 2013 eine Erklärung veröffentlichten, wonach die politischen Kräfte Ägyptens 48 Stunden Zeit hätten, um die Forderungen des Volkes zu erfüllen, und andernfalls das Militär einschreiten und einen politischen Fahrplan für das Land vorlegen werde;

C. in der Erwägung, dass die derzeitigen politischen und gesellschaftlichen Verwerfungen und Spannungen nur mittels eines integrativen politischen Prozesses überwunden werden können, der auf Konsens, gemeinsamer Verantwortung und einem wirklichen Dialog mit sinnvoller Beteiligung aller demokratischen politischen Kräfte gründet und auf die Schaffung einer vertieften und tragfähigen Demokratie in Ägypten abzielt; in der Erwägung, dass Ägypten die Fehler der Vergangenheit vermeiden und nicht wieder in die Lage geraten sollte, dass die militärische Führung die Politik beherrscht und an der Spitze des Staates steht;

D. in der Erwägung, dass soziale Gerechtigkeit und ein höherer Lebensstandard für die Bürgerinnen und Bürger entscheidende Dimensionen des Übergangs zu einer offenen, stabilen, demokratischen, freien und wohlhabenden ägyptischen Gesellschaft sind; in der Erwägung, dass sich die wirtschaftlichen Probleme Ägyptens derzeit verschärfen; in der Erwägung, dass politische Stabilität, eine solide Wirtschaftspolitik, der Wille, die Korruption zu bekämpfen, und entsprechende Mittel sowie internationale Unterstützung Voraussetzungen für wirtschaftlichen Wohlstand im Land sind;

E.  in der Erwägung, dass internationale und einheimische nichtstaatliche Organisationen in Ägypten in zunehmendem Maße Druck, Angriffen, Schikanierung und Einschüchterung ausgesetzt sind, obwohl der Zivilgesellschaft eine grundlegende Aufgabe beim Übergang zur Demokratie zukommt; in der Erwägung, dass ein Strafgericht in Kairo am 4. Juni 2013 insgesamt 43 Mitarbeiter ausländischer und ägyptischer nichtstaatlicher Organisationen wegen zivilgesellschaftlicher Tätigkeiten zu Strafen von bis zu fünf Jahren Haft verurteilte und die Schließung und Einziehung des Vermögens der örtlichen Niederlassungen von fünf internationalen und schon seit langem in Ägypten tätigen nichtstaatlichen Organisationen anordnete, nämlich der Konrad-Adenauer-Stiftung, des Nationalen Demokratieinstituts (National Democratic Institute), des Internationalen Republikanischen Instituts (International Republican Institute), des Freedom House und des Internationalen Zentrums für Journalisten (International Center for Journalists); in der Erwägung, dass diese Strafen Teil einer Einschüchterungskampagne staatlicher Behörden gegen nichtstaatliche Organisationen in Ägypten sind;

F.  in der Erwägung, dass das unter dem Regime des ehemaligen Präsidenten Mubarak verabschiedete Gesetz 84/2002, in dem Funktionsweise und Tätigkeit nichtstaatlicher Organisationen geregelt sind, nach wie vor gegen zivilgesellschaftliche Organisationen in Ägypten verwandt wird ; in der Erwägung, dass die Razzien in den Büros nichtstaatlicher Organisationen und die vom Gericht gegen Mitarbeiter nichtstaatlicher Organisationen verhängten Strafen deutlich vor Augen führen, dass dringend ein neues Gesetz und neue Rechtsvorschriften zum Schutz und zur Förderung zivilgesellschaftlicher Tätigkeiten im Land erlassen werden müssen; in der Erwägung, dass Präsident Mursi dem Shura-Rat am 29. Mai 2013 den Entwurf für ein neues Gesetz über nichtstaatliche Organisationen vorlegte, das auf massive Kritik stieß; in der Erwägung, dass dieses Gesetz, falls es in der derzeitigen Form verabschiedet wird, die Kontrolle des Staates über die Zivilgesellschaft noch verstärkt und institutionalisiert, indem dem Staat übermäßige Befugnisse eingeräumt werden; in der Erwägung, dass jedes neue Gesetz über nichtstaatliche Organisationen in umfassender Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren in Ägypten formuliert werden sollte, den internationalen Zusagen und Verpflichtungen des Landes in vollem Umfang entsprechen muss und sich nach internationalen Normen richten sollte;

G. in der Erwägung, dass unabhängige Gewerkschaften in dieser kritischen Phase des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Wandels in Ägypten im Bereich der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern eine entscheidende Rolle spielen; in der Erwägung, dass Funktionsweise und Tätigkeit der Gewerkschaften im Lande nach wie vor durch das Gesetz 35/1976 geregelt werden, in der Erwägung, dass nach Artikel 53 der neuen Verfassung nur eine Gewerkschaft je Berufsgruppe zulässig ist; in der Erwägung, dass im Strafgesetzbuch und anderen Gesetzen weitere Einschränkungen der Arbeitnehmerrechte festgelegt sind; in der Erwägung, dass die Arbeitgeber vielen Führern und Mitgliedern unabhängiger Gewerkschaften kündigen, sie schikanieren oder einschüchtern, da es keine Rechtsgrundlage für die Gründung unabhängiger Gewerkschaften in Ägypten gibt und diese infolgedessen keinerlei rechtlichen Schutz genießen; in der Erwägung, dass dies erheblich zu der derzeitigen Krise der Arbeitsbeziehungen im Lande beiträgt und keinem der Sozialpartner zum Vorteil gereicht;

H. in der Erwägung, dass die ägyptischen Frauen in der aktuellen Übergangszeit besonders gefährdet sind; in der Erwägung, dass Berichten ägyptischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen zufolge Demonstrantinnen Gewalt, sexuellen Übergriffen, Jungfräulichkeitstests und anderen Formen erniedrigender Behandlung durch die Sicherheitskräfte ausgesetzt sind, während Verfechterinnen von Frauenrechten schikaniert und eingeschüchtert werden;

1.  erklärt sich in dieser kritischen Phase des Übergangs zur Demokratie solidarisch mit dem ägyptischen Volk und bekundet den Familien der Opfer der anhaltenden gewaltsamen Zusammenstöße sein aufrichtiges Beileid; fordert den Präsidenten und die Regierung Ägyptens nachdrücklich auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen, die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger im Lande unabhängig von ihren politischen Ansichten und ihrer politischen Zugehörigkeit zu gewährleisten; fordert alle politischen Akteure auf, Zurückhaltung zu üben, um zum Wohle des Landes weitere Gewalt zu vermeiden;

2.  weist den Präsidenten und die Regierung Ägyptens erneut auf ihr Pflicht hin, alle Teile der ägyptischen Gesellschaft zu vertreten, und fordert sie auf, ihre Politik zu überdenken und den Millionen demonstrierender Menschen in den Straßen von Kairo und überall im Land zuzuhören, um das Grundvertrauen in die Regierung und die Einheit des ägyptischen Volkes wiederherzustellen; betont, dass Ägypten nicht wieder in die Lage geraten sollte, dass die militärische Führung die Politik beherrscht und an der Spitze des Staates steht; betont, dass die Wiederherstellung der politischen Stabilität in Ägypten auch vor dem Hintergrund der zunehmenden wirtschaftlichen Probleme von entscheidender Bedeutung ist, und fordert alle einschlägigen Akteure auf, gemeinsam auf die Vollendung des politischen und verfassungsrechtlichen Übergangs hinzuarbeiten, um die demokratischen Institutionen und den Rechtsstaat zu festigen;

3.  fordert die Regierung und die Behörden Ägyptens erneut auf, sicherzustellen, dass die Vereinigungsfreiheit und das Recht, sich friedlich zu versammeln, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Redefreiheit, die Medienfreiheit, die Religions-, Gewissens und Gedankenfreiheit und die Rechte der Frau in vollem Umfang geachtet werden, und den Schutz von Minderheiten sowie die Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung zu gewährleisten; weist darauf hin, dass dies unverzichtbare Bestandteile einer vertieften und tragfähigen Demokratie sind; fordert überdies, dass sämtliche Fälle, in denen friedliche Protestierende zu Tode kamen, gefoltert, erniedrigend behandelt und schikaniert wurden, ernsthaft, unvoreingenommen und transparent untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;

4.  fordert, alle Gewaltakte, sexuellen Übergriffe, Jungfräulichkeitstests und sonstigen Formen erniedrigender Behandlung von Demonstrantinnen und Frauenrechtlerinnen unverzüglich zu beenden, alle derartigen Fälle ernsthaft und unvoreingenommen zu untersuchen und die Täter vor Gericht zu stellen;

5.  bringt seine Solidarität mit den internationalen und einheimischen nichtstaatlichen Organisationen, die zum Aufbau einer vertieften und tragfähigen Demokratie in Ägypten beitragen, ebenso zum Ausdruck wie seine Unterstützung für diese Organisationen; ist zutiefst besorgt darüber, dass ein Kairoer Gericht vor kurzem 43 ausländische und ägyptische Mitarbeiter nichtstaatlicher Organisationen wegen zivilgesellschaftlicher Tätigkeit zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt sowie die Schließung und Einziehung des Vermögens der örtlichen Niederlassungen von fünf internationalen nichtstaatlichen Organisationen angeordnet hat; fordert die Regierung und die Behörden Ägyptens auf, für die unverzügliche Beendigung jeglicher Einschränkung, Schikanierung und Einschüchterung internationaler und einheimischer nichtstaatlicher Organisationen im Lande zu sorgen, und zwar indem sämtliche Anschuldigungen gegen die Mitarbeiter nichtstaatlicher Organisationen fallengelassen werden und Gerichtsverfahren nicht als politisches Instrument genutzt werden, um die Tätigkeit nichtstaatlicher Organisationen zu kriminalisieren;

6.  zeigt sich zutiefst besorgt über den Entwurf für ein neues Gesetz über nichtstaatliche Organisationen, den Präsident Mursi am 29. Mai 2013 dem Shura-Rat vorlegte, da die Annahme dieses Gesetzesentwurfs in seiner derzeitigen Form ein weiterer Schritt in Richtung verstärkter staatlicher Kontrolle und Repression gegenüber internationalen und einheimischen nichtstaatliche Organisationen in Ägypten wäre; fordert die ägyptische Regierung nachdrücklich auf, das Entstehen einer unabhängigen, freien und regen Zivilgesellschaft im Lande zu unterstützen, die für eine vertiefte und tragfähige Demokratie unverzichtbar ist, und einen neuen Entwurf für ein Gesetz über nichtstaatliche Organisationen vorzulegen, der in uneingeschränkter Zusammenarbeit mit den Akteuren der ägyptischen Zivilgesellschaft erarbeitet werden muss, den internationalen Zusagen und Verpflichtungen des Landes Rechnung trägt und internationalen Normen genügt; vertritt die Auffassung, dass ein solches neues Gesetz von dem neuen Parlament verabschiedet werden sollte, das in freien und gleichen Wahlen demokratisch zu wählen ist;

7.  fordert die Regierung Ägyptens auf, für die unverzügliche Beendigung sämtlicher Formen von Repression, Benachteiligung und Schikanierung unabhängiger Gewerkschaften im Lande zu sorgen; fordert, die Einschränkung in Artikel 53 der neuen Verfassung aufzuheben, nach der nur eine Gewerkschaft pro Berufsgruppe zugelassen ist, und dafür zu sorgen, dass die ägyptischen Vorschriften zum Arbeits- und Gewerkschaftsrecht den einschlägigen Übereinkommen der IAO in vollem Umfang entsprechen; fordert zudem, in Ägypten ein neues Gewerkschaftsgesetz unter tatsächlicher Mitwirkung der Gewerkschaften zu verabschieden, durch das gewährleistet wird, dass sie funktionieren und arbeiten können, ohne dass der Staat sich einmischt;

8.  fordert die Vizepräsidentin / Hohe Vertreterin, den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Kommission nachdrücklich auf, den Grundsatz „Mehr für mehr“ – und letzten Endes auch den Grundsatz „Weniger für weniger“ – mit besonderem Schwerpunkt auf der Zivilgesellschaft, den Rechten der Frau und Minderheitenrechten in kohärenterer und stärker praxisbezogener Weise weiterzuentwickeln, beispielsweise mittels eindeutig formulierter Bedingungen und Richtwerte für die Beziehungen der EU zu Ägypten, ohne dadurch die Lebensbedingungen der ägyptischen Bevölkerung zu beeinträchtigen; fordert außerdem, die Lage der Zivilgesellschaft und der Gewerkschaften in Ägypten auf allen Ebenen des Dialogs zwischen der EU und der ägyptischen Regierung zu thematisieren; weist erneut darauf hin, dass die Haushaltshilfen der EU für Ägypten ausgesetzt werden könnten, falls signifikante Fortschritte in Bereichen wie demokratische Staatsführung, Rechtsstaat, Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in Ägypten ausbleiben;

9.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ägyptische nichtstaatliche Organisationen weiterhin in erheblichem Maße finanziell und technisch zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, um stärker für zivilgesellschaftliche Belange zu sensibilisieren sowie die Zivilkultur und die zivilgesellschaftliche Tätigkeit im Lande zu stärken; weist darauf hin, dass dies unverzichtbare Bestandteile einer vertieften und tragfähigen Demokratie sind;

10. nimmt die Feststellungen im Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes vom 18. Juni 2013 mit dem Titel „Zusammenarbeit der EU mit Ägypten im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung“ zur Kenntnis und fordert seinen Haushaltsausschuss auf, im Parlament für geeignete Folgemaßnahmen zu diesem Bericht zu sorgen, fordert Maßnahmen für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht hinsichtlich der Art der Verwendung von EU-Mitteln in Ägypten, mit besonderem Augenmerk auf Vorhaben zur Förderung der Zivilgesellschaft, zum Minderheitenschutz und zum Schutz der Rechte der Frau;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten sowie dem Parlament und der Regierung Ägyptens zu übermitteln.