Entschließungsantrag - B7-0365/2013Entschließungsantrag
B7-0365/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Ägypten

2.7.2013 - (2013/2697(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Charles Tannock, Sajjad Karim, Ryszard Czarnecki, Adam Bielan im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0362/2013

Verfahren : 2013/2697(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0365/2013
Eingereichte Texte :
B7-0365/2013
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0365/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Ägypten

(2013/2697(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Ägypten, insbesondere seine Entschließung vom 14. März 2013[1],

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 31. Januar 2013 zur EU-Unterstützung für einen nachhaltigen Wandel in Übergangsgesellschaften[2],

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin vom 25. Dezember 2012 zum Referendum in Ägypten,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin vom 13. März 2013 zur aktuellen Lage in Ägypten,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin vom 28. Juni 2013 zu den geplanten Demonstrationen in Ägypten,

–   unter Hinweis auf die Ergebnisse des ersten Treffens der Taskforce EU-Ägypten vom 13./14. November 2012,

–   unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 26. November 2012 zur Vereinfachung der Rückführung von Vermögen,

–   unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs vom 18. Juni 2013 über die Zusammenarbeit der EU mit Ägypten im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Generalkommandos der ägyptischen Streitkräfte zu den Demonstrationen in Ägypten,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966, zu dessen Vertragsparteien Ägypten gehört,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Ägypten, das größte Land des Arabischen Frühlings, eines der wichtigsten Länder im Nahen Osten bzw. in Nordafrika und für die EU ein wichtiger Handelspartner ist und zu den wichtigsten Empfängern von EU-Finanzhilfen gehört;

B.  in der Erwägung, dass die EU nach Beginn des Arabischen Frühlings ihre Bemühungen verstärkt hat, in Ägypten Einfluss zu nehmen, unter anderem durch Besuche der HV/VP, des Präsidenten des Europäischen Rates, des Präsidenten der Kommission und von Staats- und Regierungschefs ihrer Mitgliedstaaten wie auch durch die Einrichtung der Taskforce EU-Ägypten sowie verschiedene Gipfeltreffen und Initiativen und die Auszahlung von Finanzhilfen;

C. in der Erwägung, dass Präsident Mursi am 22. November 2012 eine Verfassungserklärung abgegeben hat, mit der er unter anderem das Amt des Präsidenten der Kontrolle der Justiz entziehen wollte; in der Erwägung, dass der Präsident diese Erklärung wenige Tage später zurückgezogen hat, die Demonstrationen zu diesem Zeitpunkt aber bereits eskalierten;

D. in der Erwägung, dass die von Islamisten dominierte Verfassunggebende Versammlung am 30. November 2012 einen Verfassungsentwurf angenommen hat, der dem Präsidenten am gleichen Tag vorgelegt wurde;

E.  in der Erwägung, dass am 15. und 22. Dezember 2012 in Ägypten ein Referendum über den Verfassungsentwurf abgehalten wurde; in der Erwägung, dass die Mehrheit für den Verfassungsentwurf stimmte, wobei die Wahlbeteiligung 33 % betrug;

F.  in der Erwägung, dass auf dem Tahrir-Platz in Kairo und anderswo nach wie vor Demonstrationen stattfinden; in der Erwägung, dass die Lage indessen vor allem für weibliche Demonstranten extrem gefährlich geworden ist und täglich sexuelle Übergriffe gemeldet werden;

G. in der Erwägung, dass der Rat am 26. November 2012 Schritte eingeleitet hat, um die Rückführung veruntreuter Gelder an die ägyptischen und tunesischen Behörden zu erleichtern;

H. in der Erwägung, dass die EU zugesagt hat, dass für 2012–2013 Darlehen und Zuschüsse in Höhe von 5 Mrd. EUR zur Verfügung stehen, die von der Kommission, der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung bereitzustellen sind;

I.   in der Erwägung, dass die EU ihre Aktivitäten in Ägypten im Rahmen des Programms zur Unterstützung des Übergangs zur Demokratie verstärkt hat, was sowohl den politischen Dialog als auch die finanzielle Unterstützung betrifft; in der Erwägung, dass sich dieses Engagement in einem regelmäßigeren Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, der insbesondere über die Delegation der Union in Kairo läuft, niederschlägt; in der Erwägung, dass dieser Dialog von bedeutender finanzieller Unterstützung begleitet wird, die seit dem Volksaufstand im Januar 2011 einen Betrag von 35 Mio. EUR erreicht hat;

J.   in der Erwägung, dass ägyptische Organisationen der Zivilgesellschaft und internationale nichtstaatliche Organisationen zunehmend unter Druck gesetzt werden und bei ihrer Arbeit in Ägypten auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen; in der Erwägung, dass der Entwurf für ein neues Gesetz über Vereinigungen und Stiftungen unter Aktivisten und Organisationen der Zivilgesellschaft für große Beunruhigung gesorgt hat, da der Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Form der Regierung einen erheblichen Ermessensspielraum in Bezug auf die Aktivitäten und die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Gruppen gewähren würde; in der Erwägung, dass der Gesetzentwurf auch Einschränkungen des Zugangs zivilgesellschaftlicher Gruppen zu Mitteln aus dem Ausland vorsieht und das willkürliche Recht einräumt, den Zugang zu solchen Mitteln zu blockieren, wenn der neu eingesetzte Koordinierungsausschuss einen begründeten Beschluss fasst;

K. in der Erwägung, dass 43 Mitarbeiter zivilgesellschaftlicher und nichtstaatlicher Organisationen am 4. Juni 2013 vom Strafgericht in Kairo wegen illegaler Tätigkeit im Land und nicht genehmigten Erhalts von Mitteln aus dem Ausland schuldig gesprochen worden sind; in der Erwägung, dass fünf von ihnen zu zwei Jahren Haft, elf von ihnen zu einjährigen Bewährungsstrafen und alle anderen zu fünf Jahren Haft verurteilt wurden und das Verfahren in ihrer Abwesenheit erfolgte;

L.  in der Erwägung, dass sich am 30. Juni 2013 mehrere Millionen Demonstranten in ganz Ägypten versammelt haben, um gegen Präsident Mursi zu demonstrieren und seinen Rücktritt zu fordern; in der Erwägung, dass laut Berichten ägyptischer Behörden acht Menschen bei den Protesten starben und Hunderte verletzt wurden;

M. in der Erwägung, dass das Generalkommando der ägyptischen Streitkräfte am 1. Juli 2013 eine Erklärung abgegeben hat, in der er die politischen Parteien Ägyptens dazu aufgefordert hat, binnen 48 Stunden und unter Berücksichtigung der Forderungen des Volkes eine Lösung für die Situation finden;

1.  bekräftigt seine bisherigen Aufrufe zum Dialog zwischen allen ägyptischen Parteien, um im Streben nach einer vertieften und tragfähigen Demokratie weiter voranzukommen; fordert alle Parteien und insbesondere den Präsidenten nachdrücklich auf, die Bemühungen in dieser Hinsicht zu verstärken; bekräftigt außerdem seine Solidarität mit dem ägyptischen Volk in dieser kritischen Phase des Übergangs und unterstützt weiterhin legitime demokratische Ziele;

2.  fordert die ägyptische Führung auf, dafür zu sorgen, dass alle Ägypter durch die demokratischen Institutionen und durch die Verfassung ordnungsgemäß vertreten werden und dass die Menschenrechte ungeachtet des Glaubens, des Geschlechts oder anderer Aspekte und im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsvorschriften für alle gewahrt werden;

3.  fordert die unverzügliche Einrichtung einer parlamentarischen Demokratie, in deren Rahmen Präsident Mursi Spaltungen überbrücken und nach dem Verfassungsreferendum das gesamte Volk einbinden sollte;

4.  betont, dass eine unparteiische Zivilgerichtsbarkeit und faire Verfahren zu den Kernwerten demokratischer Länder gehören;

5.  ist zutiefst besorgt über die Verurteilung von 43 Mitarbeitern zivilgesellschaftlicher Organisationen im Zusammenhang mit dem Erhalt von Mitteln aus dem Ausland seit dem Volksaufstand im Januar 2011;

6.  ist gleichermaßen besorgt über den Entwurf für ein Gesetz über Vereinigungen und Stiftungen, der in seiner aktuellen Form die Möglichkeit für zivilgesellschaftliche Organisationen einschränken wird, ihre legitime humanitäre bzw. soziale Arbeit zu leisten, und möglicherweise auch ihre Zusammenarbeit mit „ausländischen Einrichtungen“ beschränken wird; vertritt die Auffassung, dass derartige Bestimmungen gegen internationale Normen verstoßen, denen Ägypten zugestimmt hat;

7.  fordert nachdrücklich, dass nichtstaatliche Organisationen ungehindert ihren Tätigkeiten, darunter auch Nachforschungen in Bezug auf Menschenrechte und Justiz- und Verfassungsangelegenheiten, nachgehen dürfen; vertritt die Auffassung, dass eine solche Freiheit erforderlich ist, um in Ägypten eine lebendige Zivilgesellschaft zu schaffen, und dass sie den Übergang des Landes zur Demokratie fördert;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Ägyptens zu übermitteln.