Entschließungsantrag - B7-0367/2013Entschließungsantrag
B7-0367/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Ägypten

2.7.2013 - (2013/2697(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Guy Verhofstadt, Marietje Schaake, Angelika Werthmann, Izaskun Bilbao Barandica, Alexandra Thein, Hannu Takkula im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0362/2013

Verfahren : 2013/2697(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0367/2013
Eingereichte Texte :
B7-0367/2013
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Angenommene Texte :

B7‑0367/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Ägypten

(2013/2697(RSP))

Das Europäische Parlament,

     unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Ägypten vom 16. Februar 2012[1], vom 15. März 2012[2] und vom 14. März 2013[3],

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Februar, 25. Juni, 19. November und 10. Dezember 2012 zu Ägypten sowie vom 31. Januar 2013 zur Unterstützung der EU für nachhaltige Veränderungen in im Übergang befindlichen Gesellschaften und vom 8. Februar 2013 zum Arabischen Frühling,

–   unter Hinweis auf die Sitzungen der Arbeitsgruppe EU-Ägypten vom 13. und 14. November 2012 sowie auf deren Schlussfolgerungen,

–   unter Hinweis auf die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP), auf die Überprüfung der ENP von 2011 und insbesondere auf den Fortschrittsbericht der Kommission vom 20. März 2013 zu deren Umsetzung,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Obersten Rates der Streitkräfte Ägyptens vom 1. Juli 2013,

–   unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Ägypten von 2004 und auf den 2007 vereinbarten Aktionsplan,

–   unter Hinweis auf die vorläufige Stellungnahme der Venedig-Kommission zu dem Entwurf eines Gesetzes über ägyptische zivilgesellschaftliche Organisationen vom 15. Juni 2013,

–   unter Hinweis auf die Erklärung von 40 ägyptischen zivilgesellschaftlichen Organisationen vom 30. Mai 2013,

–   unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs vom 18. Juni 2013 über die Zusammenarbeit der EU mit Ägypten im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung,

–   unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, zu dessen Vertragsparteien Ägypten gehört, und insbesondere auf Artikel 22 dieses Vertrags, wonach jede Person das Recht hat, sich mit anderen zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, wozu auch das Recht gehört, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaften beizutreten,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2013 über die Presse- und Medienfreiheit in der Welt[4],

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich in Ägypten nach dem Sturz von Husni Mubarak vor zwei Jahren kein demokratischer Wandel vollzogen hat;

B.  in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Not, die hohe Arbeitslosigkeit, der Anstieg der Kriminalität, die drohende Treibstoffkrise und die zunehmende politische Polarisierung weitere Straßenproteste und gewaltsame Zusammenstöße nach sich gezogen haben;

C.  in der Erwägung, dass Ägypten im Hinblick auf die Schaffung eines Rechtsstaats, den wirtschaftlichen Aufschwung und Reformen, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewaltigen Herausforderungen gegenübersteht; in der Erwägung, dass Frauen und Minderheiten besonders gefährdet sind;

D.  in der Erwägung, dass die oppositionelle Basisorganisation Tamarud zu einer Kundgebung am 30. Juni 2013, dem ersten Jahrestag des Amtsantritts von Präsident Mursi, aufgerufen hat, und dass Millionen Ägypter im ganzen Land zu friedlichen Demonstrationen in einer bisher ungekannten Größenordnung auf die Straße gegangen sind, um die Amtsniederlegung Präsident Mursis zu verlangen; in der Erwägung, dass Tamarud eigenen Angaben zufolge mehr als 22 Millionen Unterschriften zur Unterstützung dieser Forderung gesammelt hat; in der Erwägung, dass Präsident Mursis Anhänger Demonstrationen zur Unterstützung des Präsidenten und der Muslimbruderschaft organisiert haben; in der Erwägung, dass bei den Demonstrationen mehrere Personen getötet und viele verletzt wurden;

E.  in der Erwägung, dass die Demonstranten und die Oppositionsbewegungen dem Präsidenten vorwerfen, er habe keinen landesweiten Dialog eingeleitet und keine Lösungen für die sozioökonomischen Probleme, Sicherheitsfragen und Mängel bei den Menschenrechten auf den Weg gebracht sowie eine inklusive Zusammenarbeit verweigert, da er sich lediglich für die Belange der Muslimbruderschaft eingesetzt habe;

F.  in der Erwägung, dass die Führung der ägyptischen Armee den Konfliktparteien in einer Erklärung eine Frist von 48 Stunden zur Lösung der schweren politischen Krise gesetzt hat; in der Erwägung, dass Präsident Mursi das Ultimatum der Armee abgelehnt hat;

G. in der Erwägung, dass mehrere Minister und Staatsbeamte zurückgetreten sind, um ihre Unterstützung für die riesige Protestbewegung des Volkes zu signalisieren;

H. in der Erwägung, dass nur im Rahmen eines inklusiven, konsensgestützten politischen Prozesses, der von gemeinsamer Verantwortung und einem echten nationalen Dialog unter repräsentativer Einbeziehung aller demokratischen Kräfte getragen wird, erreicht werden kann, dass die derzeitige politische und gesellschaftliche Spaltung überwunden wird, eine echte, stabile Demokratie in Ägypten entsteht, die notwendigen wirtschaftlichen Reformen stattfinden und eine verantwortungsvolle Staatsführung ermöglicht wird; in der Erwägung, dass die Europäische Union weiterhin bereit dazu ist, im Interesse des demokratischen Wandels eine Partnerschaft mit Ägypten einzugehen; in der Erwägung, dass die Stabilität des Landes und sein wirtschaftlicher Aufschwung mit Reformen einhergehen;

I.   in der Erwägung, dass 43 ägyptische und ausländische Mitarbeiter nichtstaatlicher Organisationen am 4. Juni 2013 vom Strafgericht Nord-Kairo verurteilt wurden;

J.   in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft eine grundlegende Voraussetzung für die Fortsetzung des demokratischen Wandels in Ägypten ist und demnach ungehindert ihren Tätigkeiten nachgehen können muss; in der Erwägung, dass neue Gesetze über Vereinigungen den internationalen Normen und den vertraglichen Verpflichtungen Ägyptens entsprechen müssen;

K. in der Erwägung, dass die Unabhängigkeit und Freiheit von Presse und Medien einen wesentlichen Aspekt der Gesellschaft in einer echten Demokratie ausmachen, durch den der Zugang zu Informationen und die notwendige Kontrolle der Regierung sichergestellt werden;

L. in der Erwägung, dass Ägypten zwischen 2007 und 2013 etwa 1 Mrd. EUR an EU-Hilfen erhalten hat; in der Erwägung, dass 60 % dieser Mittel über die sektorbezogene Budgethilfe der ägyptischen Regierung zufließen; in der Erwägung, dass die EU wesentlich kleinere Beträge auch direkt Organisationen der Zivilgesellschaft zur Verfügung gestellt hat, insbesondere mittels des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte; in der Erwägung, dass in einem vor kurzen veröffentlichten Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zum Thema „Zusammenarbeit der EU mit Ägypten im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung“ scharfe Kritik an der Rechenschaftspflicht und der Verwaltung der EU-Hilfen für Ägypten geübt wird;

M. in der Erwägung, dass die EU Hilfen in Höhe von 5 Mrd. EUR zugesagt hat, die nur vollständig zur Verfügung gestellt werden können, wenn die Auflagen erfüllt werden, die der IWF damit verknüpft hat; in der Erwägung, dass mit dem neuen Europäischen Nachbarschaftsinstrument, über das derzeit zwischen dem Rat, der Kommission und dem Parlament verhandelt wird, eindeutige Richtwerte und Rechenschaftsmechanismen, einschließlich eindeutiger Mechanismen zur Umsetzung des Konzepts „mehr für mehr“, eingeführt werden;

1.  bekundet seine Solidarität mit dem ägyptischen Volk beim schwierigen Übergang zur Demokratie; ist zutiefst besorgt über die aktuellen Ereignisse in Ägypten, verurteilt alle Formen der Gewalt und fordert die Regierung nachdrücklich zur Zurückhaltung auf, damit es nicht zu weiteren gewalttätigen Eskalationen kommt; fordert den Präsidenten und die Regierung von Ägypten auf, ihrer Verantwortung nachzukommen, die Sicherheit aller Bürger zu gewährleisten; spricht den Familien der Opfer der derzeitigen gewalttätigen Auseinandersetzungen sein aufrichtiges Beileid aus;

2.  zeigt sich tief besorgt über die sexuelle Gewalt gegen Frauen während der Proteste, und fordert die Staatsorgane und die Demonstranten mit Nachdruck auf, die Sicherheit aller Protestierenden sicherzustellen;

3.  weist auf das Recht der Versammlungsfreiheit hin und fordert alle Parteien Ägyptens auf, dieses Recht zu achten und die Gesetze zu befolgen;

4.  ist besorgt über die Erklärung des Obersten Rats der Streitkräfte; betont, dass Ägypten nicht in eine Situation zurückfallen sollte, in der die Politik von der Militärführung beherrscht wird oder in der Zivilisten vor Militärgerichte gestellt werden;

5.  betont, dass eine mögliche erneute Einführung der Notstandsgesetze ein erheblicher Grund zur Sorge und nicht der richtige Weg nach vorn beim Übergang zur Demokratie wäre;

6.  erklärt sich bereit, das ägyptische Volk in seinen Bemühungen zu unterstützen, den schwierigen Übergang zur Demokratie und die Wirtschaftsreformen auf friedliche und inklusive Weise zu vollenden;

7.  wiederholt seine Forderung an die ägyptische Regierung und die Staatsorgane, die vollständige Achtung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Redefreiheit, der Freiheit der Medien, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, einschließlich der Rechte von Frauen, der Religions-, Gewissens- und Gedankenfreiheit, der digitalen Freiheiten und der Freiheit, den Schutz von Minderheiten sicherzustellen sowie der Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sicherzustellen, die wesentliche Elemente einer vertieften und nachhaltigen Demokratie sind;

8.  ist tief besorgt über die Legislativvorschläge, mit denen die Tätigkeit der Zivilgesellschaft eingeschränkt wird, und über das in Ägypten vor kurzem gegen Mitarbeiter nichtstaatlicher Organisationen verhängte Gerichtsurteil;

9.  fordert die Staatsorgane Ägyptens auf, alle Formen der Schikanierung und Einschüchterung, denen unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft ausgesetzt sind, unverzüglich zu beenden und insbesondere alle Anklagen gegen Mitarbeiter von Organisationen der Zivilgesellschaft fallenzulassen; unterstützt die unabhängige Zivilgesellschaft in Ägypten entschieden und im Rahmen der Verpflichtungen der neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik;

10. fordert, dass sämtliche Fälle, in denen friedliche Protestierende zu Tode kamen, gefoltert, erniedrigend behandelt oder schikaniert wurden, schnell, unvoreingenommen und transparent untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;

11. fordert demokratische Verfahren, um die derzeitige politische Krise zu bewältigen, beispielsweise freie und faire Wahlen zu beiden Kammern des Parlaments; bekräftigt sein Angebot, eine unabhängige Wahlbeobachtungsmission zu entsenden;

12. fordert die Staatsorgane Ägyptens auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen und die notwendigen Anforderungen an die Bereitstellung von IWF- und EU-Hilfen zu erfüllen; weist darauf hin, dass die EU bereit ist, Ägypten mit Know-how und Hilfe zu unterstützen, damit sich die Erholung der Wirtschaft und Reformen schnell und verantwortungsvoll vollziehen können;

13. ist besorgt über die Feststellungen im Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zum Thema „Zusammenarbeit der EU mit Ägypten im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung“ vom 18. Juni 2013, und fordert seinen Haushaltskontrollausschuss auf, angemessene Folgemaßnahmen zu diesem Bericht im Europäischen Parlament vorzusehen; fordert Maßnahmen für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Art und Weise, wie EU-Mittel in Ägypten verwendet werden, mit besonderer Berücksichtigung von Projekten zur Förderung der Zivilgesellschaft und zum Schutz der Rechte von Minderheiten und Frauen;

14. fordert die HR/VP und den EAD auf, für eine genaue Überwachung der Lage vor Ort durch die EU zu sorgen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und die Wahrung der Rechte und Freiheiten der ägyptischen Bevölkerung;

15. fordert die HR/VP auf, in der Arbeitsgruppe EU-Ägypten die Einrichtung von Foren und die Gründung von Partnerschaften zu prüfen, um gemeinsame Bemühungen von ägyptischen und EU‑Unternehmen zu fördern, die darauf gerichtet sind, Lösungen für die derzeitige wirtschaftliche Notlage zu suchen und die Arbeitslosigkeit zu senken;

16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik / Vizepräsidentin der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Staatsorganen Ägyptens und allen betroffenen Parteien in Ägypten zu übermitteln.