ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Strom- und Wärmeerzeugung in kleinem und kleinstem Maßstab
6.9.2013 - (2012/2930(RSP))
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung
Judith A. Merkies im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie
B7‑0388/2013
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Strom- und Wärmeerzeugung in kleinem und kleinstem Maßstab
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 192 Absatz 2 und Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2011/77/EG und 2003/30/EG[1],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG[2] und unter Hinweis auf ihre Auswirkungen auf die Wärme- und Stromerzeugung,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte[3], die Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen[4] und die entsprechenden Durchführungsverordnungen,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein funktionierender Energiebinnenmarkt“ (COM(2012)0663) und die dazugehörigen Arbeitsdokumente (SWD(2012)0367 und SWD(2012)0368),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Erneuerbare Energien: ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt“ (COM(2012)0271),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2010 zu der Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz[5],
– unter Hinweis auf die Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E‑010355/2011 an die Kommission zur Stromerzeugung in kleinstem Maßstab,
– unter Hinweis auf die Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E‑011185/2012 an die Kommission zu Beteiligungsprojekten für Sonnenkraftwerke,
– unter Hinweis auf die Anfrage zur mündlichen Beantwortung O‑000074/2013 an die Kommission zur Stromerzeugung in kleinstem Maßstab,
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass es ein grundlegendes Recht für alle ist, Zugang zu einer Energieversorgung zu haben, die einen angemessenen Lebensstandard sichert, und dass die Energiepreise in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind;
B. in der Erwägung, dass die Europäische Union bei der Energieversorgung in zunehmendem Maße von Einfuhren aus Drittstaaten abhängt, weshalb für die Verwirklichung ihrer Klimaschutz-, Energie- und Wachstumsziele ein Wandel erforderlich ist;
C. in der Erwägung, dass durch die Nutzung fossiler Brennstoffe als Energieträger der CO2-Anteil in der Atmosphäre angestiegen ist, was zum weltweiten Klimawandel beigetragen hat; in der Erwägung, dass die EU Ziele für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2020 gesetzt hat und gegenwärtig einen Rahmen für die Klimaschutz- und die Energiepolitik für 2030 ausarbeitet; in der Erwägung, dass es derzeit zwar Vorschriften über die Stromerzeugung in kleinem und kleinstem Maßstab gibt, dass sie jedoch über zahlreiche legislative und nichtlegislative Initiativen, wie etwa die Richtlinie über erneuerbare Energiequellen und die Richtlinie über Energieeffizienz, verteilt sind;
D. in der Erwägung, dass die führenden Politiker der EU die Vorreiterrolle bei der Energiewende übernehmen und dabei berücksichtigen sollten, dass alle Bürger der EU unabhängig von ihrem Einkommen oder Vermögen darin einbezogen werden müssen; in der Erwägung, dass die Stromerzeugung in kleinem Maßstab den gemeinschaftlichen Zusammenhalt fördern, zur Überwindung der Energiearmut beitragen, Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum schaffen und zu neuen Ansätzen für die Bewältigung der derzeitigen Wirtschaftskrise führen kann;
E. in der Erwägung, dass sich Einpersonenhaushalten, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Gemeinschaften in städtischen und ländlichen Gebieten durch die dezentralisierte Stromerzeugung in kleinem Maßstab die Chance eröffnet, Stromerzeuger zu werden und so gemeinsam den Klimawandel zu bekämpfen; in der Erwägung, dass die Verbraucher für effiziente Energieerzeugung und effizienten Energieverbrauch sensibilisiert werden sollten; in der Erwägung, dass die Gesellschaft dadurch, dass den Verbrauchern die Erzeugung ihres eigenen Stroms und ihrer eigenen Wärme ermöglicht wird, nachhaltiger und partizipativer werden kann; in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission über den Energiebinnenmarkt die Mitgestaltungsmacht der sogenannten Prosumenten thematisiert wird; in der Erwägung, dass Verbrauchern bereits viele Möglichkeiten offenstehen, sich aktiv an der effizienten Erzeugung und am effizienten Verbrauch von Energie zu beteiligen, dass hier aber noch Herausforderungen zu meistern sind;
F. in der Erwägung, dass die Stromerzeugung in kleinstem Maßstab auch weltweit von Bedeutung sein kann;
G. in der Erwägung, dass die Anreize für die Strom- und Wärmeerzeugung in kleinem Maßstab in den Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich ausfallen; in der Erwägung, dass die Politik der EU besser umgesetzt werden sollte, um das Potenzial der Stromerzeugung in kleinem Maßstab in der gesamten EU zu erschließen;
Begriffsbestimmung
1. definiert den Begriff „Stromerzeugung in kleinstem Maßstab“ für die Zwecke dieser Entschließung als 1) die in kleinem Maßstab betriebene Erzeugung von Wärme bzw. Kälte und Strom durch Einzelpersonen und KMU in einer Menge, die ihren eigenen Bedarf deckt, und 2) verschiedene Formen der Erzeugung in kleinem Maßstab, die auf kommunaler Ebene in Gruppen oder Genossenschaften betrieben werden, um den Bedarf vor Ort zu decken; stellt fest, dass die Stromerzeugung in kleinstem Maßstab eine Vielzahl von Technologien (Wasserkraft, Erdwärme, Solar-, Meeres- und Windenergie, Wärmepumpen, Biomasse) umfasst, wobei der Schwerpunkt auf den Aspekten Erneuerbarkeit und Nachhaltigkeit liegt;
Einleitung
2. bekräftigt, dass die Stromerzeugung in kleinstem Maßstab künftig von wesentlicher Bedeutung für die Stromerzeugung sein muss, wenn die EU langfristig ihre Ziele in Bezug auf erneuerbare Energiequellen erreichen will; weist erneut darauf hin, dass die Stromerzeugung in kleinstem Maßstab den Gesamtanteil erneuerbarer Energiequellen am EU-Energiemix steigen lässt und einen effizienten Stromverbrauch in der Nähe des Erzeugungsortes unter Vermeidung von Übertragungsverlusten ermöglicht;
3. weist erneut darauf hin, dass die erfolgreiche Stromerzeugung in kleinstem Maßstab von zahlreichen unterschiedlichen Faktoren abhängt, unter anderem von einem reibungslos funktionierenden EU-Energiebinnenmarkt, der technischen Entwicklung von Kleinstanlagen, der Einführung einer intelligenten Energieinfrastruktur, insbesondere auf Verteilungsebene, sowie von wirksamen kurz-, mittel- und langfristigen Strategien und Förderprogrammen, durch die Anreize für die Stromerzeugung in kleinstem Maßstab auf europäischer, einzelstaatlicher und lokaler Ebene geschaffen werden;
4. ist sich bewusst, dass Forschung und Technologie eine wichtige Rolle dabei spielen, die Stromerzeugung in kleinstem Maßstab effizienter und kostengünstiger zu machen;
5. weist darauf hin, dass bestimmte Hindernisse der flächendeckenden Einführung von Technologien zur Stromerzeugung in kleinstem Maßstab im Wege stehen, beispielsweise das Problem der hohen Anfangsinvestitionen, das hochkomplizierte Verwaltungsverfahren für den Anschluss an das Stromnetz bzw. den Netzzugang und die mangelnde Sensibilität für die Energie- und Kosteneinsparungen, die sich durch verschiedene Technologien zur Stromerzeugung in kleinstem Maßstab während ihrer gesamten Betriebsdauer erzielen lassen;
6. weist darauf hin, dass Energiearmut ein zunehmendes Problem ist; betont, dass die Verbraucher durch die Erleichterung der Stromerzeugung in kleinstem Maßstab auf individueller und kommunaler Ebene insofern gestärkt werden könnten, als sie sich aktiv an der Energiewirtschaft beteiligen, mehr Kontrolle über ihren Energieverbrauch erhalten, die Menge an Energie, die sie kaufen müssen, reduzieren und so die Energiearmut eindämmen; betont, dass die Gesellschaft durch die Stromerzeugung im kleinsten Maßstab nachhaltiger, kooperativer und gerechter werden kann; fordert dazu auf, besonderes Augenmerk auf Mieter zu richten, die häufig von Effizienzverbesserungen und von der Erzeugung ihres eigenen Stroms abgeschreckt werden;
7. betont, dass durch Technologien zur Stromerzeugung in kleinstem Maßstab wie KWK-Kleinstanlagen und Kleinanlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Null- und Plusenergiehäuser möglich werden, welche die in ihnen erzeugte überschüssige Energie ins Netz einspeisen;
8. betont, dass lokale Genossenschaften für erneuerbare Energieträger in ländlichen und städtischen Gebieten gefördert werden müssen, damit die öffentliche Unterstützung erneuerbarer Energieträger erhöht wird, die Bürger stärker für die Stromerzeugung in kleinem Maßstab sensibilisiert werden und ihre Teilhabe daran ausgebaut wird, der Zugang zu erneuerbaren Energieträgern verbessert wird und Investitionen bewirkt werden; weist darauf hin, dass lokale und regionale Sammelstellen gefördert werden sollten, die den Bürgern die unbedenkliche und effiziente Beteiligung am Strommarkt ermöglichen und „Prosumenten“ faire Preise für die von ihnen für das Stromnetz erbrachten Dienstleistungen sichern würden; weist darauf hin, dass lokale Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle dabei spielen, die Stromerzeugung in kleinstem Maßstab unter Bürgern, KMU und Interessenträgern zu fördern und entsprechende Anreize zu schaffen;
9. ist der Ansicht, dass den EU-Bürgern die Vorteile der Stromerzeugung im kleinsten Maßstab zu wenig bekannt sind, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Lösungen im Bereich der Stromerzeugung im kleinsten Maßstab und bewährte Verfahren auf diesem Gebiet stärker bekannt zu machen;
10. stellt fest, dass über Kapazität und Zukunftspotenzial der Stromerzeugung in kleinstem Maßstab in der EU nur spärliche Angaben vorliegen; vertritt die Auffassung, dass durch bessere Informationen dafür gesorgt werden könnte, dass sie eine wesentliche Rolle in der Klimaschutz-, der Energie- und der Wirtschaftspolitik spielt;
11. stellt fest, dass die Förderung der Stromerzeugung in kleinstem Maßstab intelligente Stromzähler voraussetzt, welche die Anteile messen können, die für die eigenen Zwecke des Erzeugers verwendet und die in das Netz eingespeist werden, sowie Messgeräte für die Messung der auf einem Grundstück eingehenden und abgehenden zu einem Wärmenetz gehörenden Wärmeenergie, damit die erzeugte Wärme gutgeschrieben werden kann;
12. stellt fest, dass es oft vorteilhaft sein kann, die gekoppelte Elektrizität und Wärme – auch in kleinstem Maßstab erzeugt – in Anlagen einzuspeisen, da die Energieeffizienz dann häufig erheblich gesteigert wird;
13. stellt fest, dass die flächendeckende Einführung der Stromerzeugung in kleinstem Maßstab einen wichtigen Schritt beim Übergang vom althergebrachten zentralisierten Energiesystem zu einem stärker dezentralisierten und flexibleren System markiert, das erforderlich ist, um die Energie- und Klimaschutzziele der EU zu verwirklichen; betont, dass es heute darauf ankommt, die Stromerzeugung in kleinstem Maßstab zu fördern und zugleich die Belange der Betreiber von Verteilernetzen, auch hinsichtlich der Kostenteilung und der Notwendigkeit von Investitionen in intelligente Technologien, auf gerechte Weise zu berücksichtigen; legt Nachdruck darauf, dass die positive Wirkung der von Kleinsterzeugern erbrachten Hilfsdienstleistungen, die zum sicheren Netzbetrieb beitragen, ordnungsgemäß definiert und gerecht behandelt werden sollte; betont daher, dass jetzt die richtigen Entscheidungen getroffen und die richtigen Ziele vorgegeben werden müssen und dass angemessene Investitionen und ambitionierte Regelungen nicht länger hinausgezögert werden dürfen;
14. weist darauf hin, dass eine Steigerung der Kapazität der Stromerzeugung in kleinstem Maßstab in der EU sehr kostspielig sein kann und dass infolge der größeren Investitionen einzelner „Prosumenten“ in die Stromerzeugung in kleinstem Maßstab weitere Investitionen auf verschiedenen Ebenen des Energiesystems erforderlich werden, beispielsweise Investitionen in Verteiler- und Übertragungssysteme zur Erleichterung der Nutzung des in Kleinstanalagen erzeugten Stroms; betont, dass dies weder zu einer Beeinträchtigung der umfassenden Energieversorgungssicherheit noch zu einem künstlichen Anstieg der Preise führen darf; teilt die Ansicht des Europäischen Rates, dass die EU-Energiepolitik die Versorgungssicherheit für Haushalte und Unternehmen zu erschwinglichen und wettbewerbskonformen Preisen und Kosten gewährleisten muss;
Regelungsrahmen
15. fordert die Kommission auf, auf der Grundlage von bewährten Verfahren für Regulierungsbehörden und Netzbetreiber Empfehlungen dazu auszuarbeiten, wie sich die mit dem Betrieb und dem Netzanschluss von Kleinstanlagen verbundenen Verwaltungsverfahren verkürzen und vereinfachen lassen, wobei besonders darauf geachtet werden sollte, Verfahren festzulegen, bei denen es eine einzige Anlaufstelle gibt; betont, dass die ambitionierte Umsetzung der bestehenden Leitlinien gefördert werden muss, etwa die Vorschriften zu KWK-Kleinstanlagen in der Richtlinie über Energieeffizienz;
16. stellt fest, dass sich Energieflüsse und damit verbundene Verluste vermeiden lassen, sofern die in Kleinstanlagen erzeugte Energie unverzüglich und vor Ort verbraucht wird, und dass sich das Verantwortungsgefühl der „Prosumenten“ so steigern lässt; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, spezielle Mechanismen zur Förderung der Energieautarkie in Verbindung mit einem Rückgang des Gesamtenergieverbrauchs zu entwickeln;
17. fordert die Kommission und die einzelstaatlichen Regulierungsbehörden auf, einen Rechtsrahmen zu schaffen, durch den die Rechte und Pflichten sämtlicher Akteure in Bezug auf Verteilernetze geregelt werden, wobei besonders darauf zu achten ist, dass die Voraussetzungen für eine verstärkte Bündelung geschaffen werden, angesichts der wesentlichen Rolle, die diese zukünftig für die aktive Einbindung der Stromerzeugung in kleinstem Maßstab ins Stromnetz spielen wird;
18. stellt fest, dass die Verteilernetzbetreiber in einem stärker dezentralisierten Energienetz einen immer wichtigeren Beitrag dazu leisten, Versorgungssicherheit, einen stabilen und zuverlässigen Netzbetrieb sowie den Schutz der Verbraucherdaten zu verwirklichen; fordert die Kommission und die einzelstaatlichen Regulierungsbehörden auf, diese Rolle anzuerkennen und Investitionen der Verteilernetzbetreiber in das Verteilernetz zu fördern, um die Gesamteffizienz des Energiesystems zu verbessern; fordert überdies, den Verteilernetzbetreibern eine klarer umrissene Rolle bei der Erbringung von Ausgleichs- und anderen Hilfsdiensten zuzuweisen;
19. ist der Auffassung, dass im Rahmen der Schaffung des europäischen Energiebinnenmarktes wirksame abgestimmte Maßnahmen im Bereich der Stromerzeugung in kleinem Maßstab in der gesamten EU notwendig sind;
20. stellt fest, dass sich die Ziele und Strukturen der einzelnen Mitgliedstaaten hinsichtlich der steuerlichen und sonstigen Rechtsvorschriften für die Stromerzeugung in kleinstem Maßstab unterscheiden, was der breiten Einführung der Stromerzeugung in kleinstem Maßstab im Wege stehen könnte; fordert die Kommission auf, Haushaltslinien im Rahmen des Programms „Intelligente Energie – Europa“ zu ermitteln und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten bestehende Hindernisse im nationalen Recht bezüglich des Zugangs zu Finanzmitteln für individuelle und genossenschaftliche Projekte zur Stromerzeugung in kleinstem Maßstab zu beseitigen, neue gezielte Finanzinstrumente (z. B. Mikrokredite) zu schaffen und bewährte Verfahren im Bereich dieser Tätigkeiten zu verbreiten;
21. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Besonderheiten der Stromerzeugung in kleinstem Maßstab zu berücksichtigen, wenn sie einzelstaatliche Anreize und Förderregelungen gestalten und überarbeiten, damit diese auch wirklich auf die Stromerzeugung in kleinem Maßstab zugeschnitten sind;
Infrastruktur, Produkte und Normen
22. fordert die unverzügliche und vollständige Umsetzung des dritten Energiepakets, insbesondere der Rechtsvorschriften der EU über Energiemessung, um die Netztätigkeit von „Prosumenten“ zu vereinfachen und eine wirksame Verteilungssteuerung zu ermöglichen; fordert, die Energieübertragung zwischen Erzeuger und Verbraucher auch in kleinerem Maßstab – etwa innerhalb eines Stadtteils oder einer Genossenschaft – zu ermöglichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einführung intelligenter Zähler zu beschleunigen, wenn dies laut Kosten-Nutzen-Analyse im Interesse der Verbraucher ist, damit die Haushalte präzise Daten und den vollen Gegenwert für die von ihnen erzeugte Energie erhalten;
23. legt der Kommission nahe, zu prüfen, inwieweit Systeme für die Stromerzeugung in kleinstem Maßstab in Stadtplanungsvorhaben eingebettet werden können; ist der Auffassung, dass dies möglicherweise einen höheren Effizienzgrad und die Kostensenkung bei der Entwicklung von kleinmaßstäblicher Übertragung und Verteilung von Energie aus erneuerbaren Quellen bewirken könnte;
24. stellt fest, dass der Schlüssel für die rationalisierte und kosteneffiziente weitere Verbreitung von in Massenproduktion hergestellten Anlagen für die Stromerzeugung in kleinstem Maßstab in der Normung liegt; fordert die europäischen Normungsgremien zu beschleunigter Normungstätigkeit auf;
25. weist erneut darauf hin, dass Kleinanlagen in einer anderen Wechselbeziehung zu Verteilernetzen stehen als Großanlagen und daher in künftigen Rechtsvorschriften anders behandelt werden sollten;
26. ist sich bewusst, dass eine breite Einführung der Stromerzeugung in kleinstem Maßstab zu Schwierigkeiten bei der Bewirtschaftung der Verteilernetze führt, was die Deckung des Energiebedarfs betrifft, und innovative Investitionen in ein verbessertes Verteilernetz erforderlich macht; weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung von intelligenten Technologien hin; fordert die Mitgliedstaaten auf, Kleinsterzeugern Netzzugang zu verschaffen und dabei das Problem der bei der Stromerzeugung in kleinem Maßstab anfallenden Netzkosten zu lösen und weiterhin für eine effiziente Bewirtschaftung des Netzes zu sorgen; fordert die einzelstaatlichen Regulierungsbehörden auf, Anreize für Innovationen und Investitionen in lokale Verteilernetze zu schaffen;
27. stellt fest, dass Vorhaben, bei denen auf Eigenverantwortung gesetzt wird, erwiesenermaßen stärker akzeptiert werden und daher gefördert werden sollten; weist erneut darauf hin, dass Sammelstellen hierbei eine wichtige Rolle spielen können, diese jedoch in den Rechtsvorschriften der EU bislang nicht deutlich wird; fordert daher die rasche und ehrgeizige Umsetzung der Vorschriften zur Laststeuerung, die in der Richtlinie über Energieeffizienz enthalten sind;
28. legt der Kommission nahe, Möglichkeiten für die Förderung von Crowdfunding-Modellen (d. h. von Systemen für langfristige Investitionen, bei denen Anleger und Unternehmer über eine Plattform in unmittelbarem Kontakt stehen) zu prüfen, um den Aufbau von Kleinstanlagen-Genossenschaften zu ermöglichen und zu stimulieren;
29. stellt fest, dass die Möglichkeit der Finanzierung von Projekten im Wege offener, an die Allgemeinheit gerichteter Aufrufe (Crowdfunding) verstärkt öffentliche Aufmerksamkeit erfährt; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit einer Miteigentümerschaft an lokalen Projekten zu fördern und damit die Mobilisierung lokaler Unterstützung zu verbessern;
30. fordert die Kommission des Weiteren auf, zu ermitteln, inwieweit EU-Vorschriften wie die Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG), die MiFID (Richtlinie 2004/39/EG) und die E-Geld-Richtlinie (Richtlinie 2009/110/EG) bereits die Durchführung bestimmter Projekte auf der Basis einer gemeinsamen Eigentümerschaft lokaler Strukturen ermöglichen;
31. ist der Ansicht, dass etwaige Initiativen im Bereich der Stromerzeugung in kleinstem Maßstab in Einklang mit den Netzkodizes stehen sollten; stellt fest, dass sich die Ziele sekundärer Rechtsvorschriften im Elektrizitätsbereich, wie etwa der Netzkodizes, besser und kosteneffizienter verwirklichen lassen, indem auf EU-Ebene Normen für die meisten Arten von Kleinstanlagentechnologie geschaffen werden; fordert eine aktive Bewirtschaftung des Verteilernetzes auf der Grundlage einer engen Zusammenarbeit zwischen Verteiler- und Fernleitungsnetzbetreibern sowie anderen für das Netz zuständigen Stellen (Erzeugung, Verbrauch und Speicherwerke), um Anreize für Innovationen und Investitionen in lokale Verteilernetze zu schaffen;
32. fordert die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), das Europäische Netz von Elektrizitätsübertragungsnetzbetreibern (ENTSO-E), die Kommission und die nationalen Staatsorgane auf, bei der derzeitigen Ausarbeitung und Aushandlung der Netzkodizes besonderes Augenmerk auf dezentralisierte erneuerbare Energiequellen zu legen;
33. stellt fest, dass neue Erzeugungs-, Eigentums- und Verbrauchsformen, wie etwa Leasinggesellschaften, eine wesentliche Rolle bei der Einführung der Stromerzeugung in kleinstem Maßstab spielen könnten, da viele dadurch bedingte Faktoren sich positiv auf diesen Bereich auswirken, beispielsweise geringere Anfangsinvestitionen, Kostentransparenz durch Festpreise für Produkt-Dienstleistungskombinationen, die Lösung eines wesentlichen Finanzierungsproblems von „Prosumenten“ mit geringerem Einkommen, Anlagen von optimaler Qualität, bessere Wartung und damit ein längerer Lebenszyklus auf der Anbieterseite;
Spezifische Maßnahmen
34. fordert die Kommission auf, die potenziellen Kapazitäten der Stromerzeugung in kleinstem Maßstab umfassend zu bewerten und die bewährten Verfahren in der EU sowie die möglichen Auswirkungen einer flächendeckenden Einführung der Stromerzeugung in kleinstem Maßstab auf den europäischen Energiebinnenmarkt und die Infrastruktur zu untersuchen;
35. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Stromerzeugung im kleinsten Maßstab ab dem Zeitraum 2014–2020 im Rahmen von EU-Fonds, einschließlich der Strukturfonds, förderungsfähig wird;
36. fordert, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsmittel in die Stromerzeugung in kleinstem Maßstab zu investieren, um geeignete technische Lösungen und Anlagen zu entwickeln;
37. weist darauf hin, dass die EU eine führende Rolle in der Klimaschutz- und der Energiepolitik spielen sollte, und stellt fest, dass die Stromerzeugung in kleinstem Maßstab dazu beitragen sollte, unsere langfristigen Ziele zu erreichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die Umsetzung der im bestehenden Regelungsrahmen der EU enthaltenen Strategien für die Strom- und Wärmeerzeugung in kleinem Maßstab zu verbessern und auf diese Weise sowohl der Bedeutung der Stromerzeugung in kleinstem Maßstab gerecht zu werden als auch ihrer Einführung in den Mitgliedstaaten den Weg zu bahnen;
38. fordert die Kommission auf, die Rolle der Stromerzeugung in kleinstem Maßstab in den künftigen EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich insbesondere vor dem Hintergrund des anstehenden Klima- und Energiepakets der EU (2030) zu berücksichtigen;
39. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die vorhandenen Kostenstrukturen im Stromnetz sorgfältig zu prüfen und Orientierungshilfen dahingehend zu bieten, wie sich die Genehmigung, der Netzzugang und der Betrieb von Kleinstanlagen erleichtern lassen;
40. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.