Entschließungsantrag - B7-0395/2013Entschließungsantrag
B7-0395/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Druck Russlands auf Staaten der Östlichen Partnerschaft (im Rahmen des anstehenden Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft in Vilnius)

9.9.2013 - (2013/2826(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Helmut Scholz, Nikola Vuljanić im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2013/2826(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0395/2013
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B7-0395/2013
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B7‑0395/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Druck Russlands auf Staaten der Östlichen Partnerschaft (im Rahmen des anstehenden Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft in Vilnius)

(2013/2826(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Länder der Östlichen Partnerschaft aufgrund ihrer geografischen Lage und ihrer historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen zu Mittel- und Westeuropa wichtige Partner für die EU sind; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit mit diesen Ländern angesichts der notwendigen Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Standards in diesem Teil Europas und der möglichen künftigen Schritte in Richtung einer Integration äußerst wichtig ist;

B.  in der Erwägung, dass die politische Führung und die Staatschefs der Länder der Östlichen Partnerschaft immer wieder ihr Engagement für die europäische Integration bestätigt haben; in der Erwägung, dass dieses Ziel auch weiterhin von vielen Akteuren der Zivilgesellschaft unterstützt wird und im Interesse der Bürger dieser Länder ist;

C. in der Erwägung, dass die Verhandlungen über die Assoziierungsabkommen und die tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsabkommen mit der Republik Moldau, Georgien, Armenien und der Ukraine abgeschlossen wurden und die Abkommen auf dem Gipfeltreffen in Vilnius im November 2013 unterzeichnet werden sollen;

D. in der Erwägung, dass die Länder der Östlichen Partnerschaft der EU enge historische, kulturelle, wirtschaftliche und soziale Bindungen zu Russland haben; in der Erwägung, dass die Russische Föderation die östlichen Nachbarländer aufgefordert hat, einer Zollunion mit Russland, Belarus und Kasachstan beizutreten; in der Erwägung, dass Russland versucht, die Länder in der gemeinsamen Nachbarschaft von der Assoziierung mit der EU abzuhalten, auch durch nicht hinnehmbaren und unlauteren wirtschaftlichen Druck;

E.  in der Erwägung, dass die Länder der Östlichen Partnerschaft der EU eine Brücke zwischen der EU und Russland bilden könnten; in der Erwägung, dass die zunehmenden Spannungen zwischen Russland und der EU die Länder der Östlichen Partnerschaft der EU stattdessen in die schwierige Lage bringen, dass sie immer stärker zu einem Spielball werden, und in der Erwägung, dass dadurch ihre politische und wirtschaftliche Souveränität geschwächt wird; in der Erwägung, dass die Bürger dieser Länder sowie die Bürger der Mitgliedstaaten der EU und der Russischen Föderation den Preis für diese geopolitischen Spannungen zwischen der EU und Russland zahlen;

F.  in der Erwägung, dass Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit, die gerechte Verteilung von Einkommen, Reichtum und Chancen, der soziale Zusammenhalt, die Bekämpfung der Korruption und die Förderung guter Staatsführung grundlegende Elemente für die Stabilität des europäischen Kontinents einschließlich der östlichen Nachbarländer sind; in der Erwägung, dass diese gemeinsamen Werte für einen Fortschritt bei den Kooperations-, Assoziierungs- und Integrationsprozessen zwischen den europäischen Ländern von allen Partnern eingehalten werden müssen;

G. in der Erwägung, dass die EU und Russland wirtschaftlich und politisch aufeinander angewiesen sind; in der Erwägung, dass daher eine stärkere Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der EU und Russland von entscheidender Bedeutung sind; in der Erwägung, dass sich die EU auch weiterhin dafür einsetzt, die Beziehungen mit Russland auf der Grundlage eines klaren Bekenntnisses zu demokratischen Grundsätzen zu vertiefen und weiterzuentwickeln; in der Erwägung, dass der Abschluss einer strategischen Partnerschaft zwischen der EU und der Russischen Föderation weiterhin äußerst wichtig ist, auch für die Lösung der Probleme in der gemeinsamen Nachbarschaft;

1.  bedauert, dass es die EU nicht geschafft hat, sicherzustellen, dass die östliche Dimension der europäischen Nachbarschaftspolitik mit einem aktiven Dialog mit der Russischen Föderation einhergeht; fordert die EU und Russland dringend auf, sich zu bemühen, die Rivalität und den Wettbewerb um den Einfluss auf die gemeinsame Nachbarschaft zu überwinden und die Beziehungen zwischen der EU und Russland zu verbessern; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung über die Zukunft der östlichen Nachbarländer der EU deren Bürgern überlassen werden sollte;

2.  kritisiert, dass der EAD es nicht geschafft hat, gemeinsam mit Russland und den östlichen Nachbarländern der EU Möglichkeiten und Mittel für die Koexistenz und die gegenseitige Bereicherung des Wirtschaftsraums der EU und der Zollunion zu finden; begrüßt den vor kurzem begonnenen Dialog mit Russland über die größtmögliche Vereinbarkeit des Rechtsrahmens für die Zollunion mit den Vorschriften der EU und fordert schnelle Fortschritte, um eine Situation zu vermeiden, in der die Bürger der östlichen Nachbarländer der EU den Preis für den Wettbewerb zwischen der EU und Russland zahlen müssen;

3.  weist darauf hin, dass eine politische Strategie, mit der zwischen der östlichen Dimension der europäischen Nachbarschaftspolitik und der Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Russland unterschieden werden sollte, fehlgeschlagen ist; ist der Ansicht, dass die östliche Dimension der europäischen Nachbarschaftspolitik mit Blick auf die Entwicklung einer regionalen Zusammenarbeit, bei der kein Land ausgeschlossen wird, überarbeitet werden muss, auch wenn Russland nur begrenzt Interesse an der Lösung der Probleme zeigt, die den Fortschritt bei der Vertiefung der Beziehungen mit der EU behindern; fordert Russland auf, sich proaktiv an diesem Prozess zu beteiligen und seine Bereitschaft zu zeigen, zu einer guten Nachbarschaftspolitik beizutragen;

4.  fordert Russland, die EU und alle anderen Akteure in der Region auf, sich nicht in die inneren Angelegenheiten anderer Länder einzumischen und keinen wirtschaftlichen oder politischen Druck auszuüben; fordert Russland und die EU auf, das souveräne Recht der Bürger zu achten, über ihre künftige Entwicklung und auch ihre Zusammenarbeit und Assoziierung mit Ländern und Organisationen zu entscheiden; fordert Russland auf, keine Handelsbeschränkungen zu verhängen, welche die im Rahmen des Beitritts zur WTO angenommenen Vorschriften und Pflichten verletzen, insbesondere den Grundsatz des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs;

5.  bedauert die unzulängliche öffentliche Debatte über die Folgen von Assoziierungsabkommen und tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsabkommen mit der EU in den betreffenden Ländern, da sie sowohl für die EU als auch für diese Länder von großem Interesse sind; ist der Ansicht, dass Entscheidungen zu Themen, die solch große Auswirkungen auf die künftige Entwicklung eines Landes haben, Gegenstand von eingehenden, freien und offenen Diskussionen und Referenden sein sollten;

6.  fordert die EU auf, die Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in ihrer Nachbarschaftspolitik nicht geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen; weist auf die Schwächen der Nachbarländern der EU auf diesem Gebiet und auf die Notwendigkeit weiterer Reformen hin; fordert eine auf der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Realität sowie der Leistung und den Ergebnissen jedes Landes beruhende Unterscheidung;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Parlament und der Regierung der Ukraine und den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarats zu übermitteln.