Entschließungsantrag - B7-0396/2013Entschließungsantrag
B7-0396/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Druck Russlands auf Staaten der Östlichen Partnerschaft

6.9.2013 - (2013/2826(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Charles Tannock, Ryszard Antoni Legutko, Tomasz Piotr Poręba, Paweł Robert Kowal, Marek Henryk Migalski, Ryszard Czarnecki, Adam Bielan im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0389/2013

Verfahren : 2013/2826(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0396/2013
Eingereichte Texte :
B7-0396/2013
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Angenommene Texte :

B7‑0396/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Druck Russlands auf Staaten der Östlichen Partnerschaft

(2013/2826(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf das Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft, das im November 2013 in Vilnius stattfinden wird,

–   unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Russland und zu Assoziierungsabkommen mit den Staaten der Östlichen Partnerschaft;

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Assoziierungsabkommen einen angemessenen Rahmen darstellen, um die Beziehungen durch Förderung der politischen Assoziierung, der sozioökonomischen Integration und durch Angleichung der Rechtsvorschriften an die EU zu vertiefen und kulturelle Beziehungen zu entwickeln;

B.  in der Erwägung, dass Armenien, Georgien, Moldau und die Ukraine lange Verhandlungen über die Assoziierungsabkommen mit der EU abgeschlossen haben und gute Aussichten bestehen, dass sie diese während des Gipfeltreffens, das im November 2013 in Vilnius stattfinden wird, paraphieren oder unterzeichnen können;

C. in der Erwägung, dass offizielle Vertreter Russlands wiederholt geäußert haben, dass Russland die Staaten der Östlichen Partnerschaft als Teil ihres Einflussbereichs betrachten;

D. in der Erwägung, dass das Projekt der Zollunion, das von Russland mit Belarus und Kasachstan seit 2010 vorangetrieben wird, bisher noch keine greifbaren Fortschritte erzielt hat und von Moskau als geopolitisches Instrument zur Ausübung von Druck auf die Staaten Osteuropas und des Südkaukasus verwendet wird;

E.  in der Erwägung, dass im Vorfeld des Gipfeltreffens in Vilnius Russland seine Bemühungen verstärkt hat, die Staaten der Östlichen Partnerschaft von der Paraphierung und Unterzeichnung der Assoziierungsabkommen mit der EU abzuhalten, wobei alle möglichen Mittel, einschließlich wirtschaftlicher, politischer und diplomatischer Druck, sowie Drohungen und wirtschaftlich ungerechtfertigte Erhöhungen der Gas‑ und Ölpreise eingesetzt werden,

F.  in der Erwägung, dass Russland auf einige Staaten der Östlichen Partnerschaft enormen Druck ausübt, indem es regionale ungelöste Konflikte ausnutzt, in denen es eine aktive Sicherheitsrolle spielt oder spielen kann;

G. in der Erwägung, dass Russland fortwährenden wirtschaftlichen Druck auf Staaten ausübt, deren Wirtschaft in großen Teilen oder vollständig von der Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation abhängt; in der Erwägung, dass der Kreml diese Situation ausnutzt, um Kontrolle über die Energieinfrastruktur und einheimische Gas‑ und Ölversorgungsnetze zu erlangen;

H. in der Erwägung, dass diese Arten wirtschaftlichen Drucks klar auf die geopolitischen Pläne des Kremls hinweisen, die Unabhängigkeit und Souveränität seiner Nachbarn einzuschränken und seinen ausschließlichen Einflussbereich wiederherzustellen;

I.   in der Erwägung, dass ein Erfolg Russlands mit auch nur einem Staat der Östlichen Partnerschaft einen Dominoeffekt verursachen könnte und einen herben Schlag für das gesamte EU‑Programm bedeuten würde;

1.  betont, dass die Bereitschaft der EU wichtig ist, die Assoziierungsabkommen mit den Staaten der Östlichen Partnerschaft so bald wie möglich zu paraphieren oder zu unterzeichnen, wenn nötig, auch vor dem Gipfeltreffen in Vilnius;

2.  verurteilt mit Nachdruck den von der Russischen Föderation auf die Staaten der Östlichen Partnerschaft ausgeübten unlauteren Druck; ist der Ansicht, dass die vom Kreml genutzten Mittel gegen die üblichen Standards der Diplomatie verstoßen und in einigen Fällen möglicherweise gegen das Völkerrecht;

3.  warnt Russland, dass die instrumentalisierte Ausnutzung ungelöster Konflikte für kurzfristige politische Ziele zu erneuten Feindseligkeiten und zur Destabilisierung der ganzen Region führen können;

4.  erkennt das souveräne Recht der Staaten der Östlichen Partnerschaft an, Entscheidungen über ihre Teilnahme an regionalen wirtschaftlichen oder politischen Blöcken zu treffen; weist jedoch darauf hin, dass solche Entscheidungen eine starke demokratische Legitimierung haben sollten und erinnert die staatlichen Stellen an Instrumente, die ihnen weiterhin zur Verfügung stehen, wie etwa ein nationales Referendum;

5.  fordert die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Kommission auf, den Staaten der Östlichen Partnerschaft, die ihre Verhandlungen über die Assoziierungsabkommen abgeschlossen haben, so schnell wie möglich den Zugang zum EU-Markt zu ermöglichen, sobald alle Voraussetzungen der Assoziierungsabkommen erfüllt sind;

6.  fordert gleichermaßen eine schnelle Liberalisierung der EU-Visaregelung, was das beste Mittel wäre, um die Kontakte auf persönlicher Ebene zu fördern und Beziehungen zwischen den Gesellschaften der EU und der Staaten der Östlichen Partnerschaft zu entwickeln und somit ein wichtiger Faktor einer engeren politischen und wirtschaftlichen Integration werden wird;

7.  erinnert daran, dass das Angebot und die Verhandlung der Assoziierungsabkommen mit unseren osteuropäischen Partnern dazu geführt haben, dass diese der offenen Androhung und der Zunahme von Druck seitens Russland ausgesetzt sind, um sie von der Assoziation mit der EU abzuhalten, was wiederum die EU in die Verantwortung nimmt, sich zu engagieren und diese Staaten zu schützen;

8.  betont, dass der Beitritt zur Zollunion möglicherweise gegen die wichtigsten Regeln und Grundsätze der Welthandelsorganisation (WTO) verstößt, sofern die Staaten Mitglied der WTO sind; erinnert daran, dass Kasachstan und Belarus keine Mitglieder der WTO sind; stellt ferner fest, dass die Situation durch das Fehlen gemeinsamer Grenzen zwischen derzeitigen und potentiellen Mitgliedern der Zollunion weiter erschwert würde;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den staatlichen Stellen der Staaten der Östlichen Partnerschaft und der Russischen Föderation zu übermitteln.