ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Ägypten
10.9.2013 - (2013/2820(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Véronique De Keyser, Libor Rouček, Pino Arlacchi, Saïd El Khadraoui, Ana Gomes, Maria Eleni Koppa, María Muñiz De Urquiza, Raimon Obiols, Pier Antonio Panzeri, Joanna Senyszyn, Boris Zala im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0411/2013
B7‑0412/2013
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Ägypten
(2013/2820 (RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Ägypten, insbesondere auf seine Entschließung vom 4. Juli 2013 zur Krise in Ägypten[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2013 zur Rückführung von Vermögenswerten an Transformationsländer des Arabischen Frühlings[2],
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 21. August und 22. Juli 2013 zu Ägypten,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, und des Präsidenten der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, vom 18. August 2013 zu Ägypten,
– unter Hinweis auf die Ausführungen der Hohen Vertreterin Catherine Ashton im Anschluss an die außerordentliche Sitzung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 21. August 2013 zu Ägypten, die Erklärungen der Hohen Vertreterin vom 14. und 16. August sowie vom 3., 7., 8., 14., 16.,17., 27. und 30. Juli 2013 zur Lage und zu den Entwicklungen in Ägypten und die gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin und des US‑amerikanischen Außenministers John Kerry vom 7. August 2013 zu Ägypten,
– gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen aus dem Jahr 2001 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits, das 2004 in Kraft getreten ist,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Ko-Vorsitzenden nach der Sitzung der Arbeitsgruppe EU-Ägypten vom 14. November 2012,
– unter Hinweis auf die ägyptische Verfassungserklärung vom 8. Juli 2013,
– unter Hinweis auf das von der der ägyptischen Übergangsregierung vorgelegte „Programm zur Stärkung des Wegs zur Demokratie“,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, zu dessen Vertragsparteien Ägypten gehört,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Ägypten ein wichtiger Nachbar der Union im südlichen Mittelmeerraum ist; in der Erwägung, dass der beginnende demokratische Übergang im Land bislang gescheitert ist; in der Erwägung, dass Ägypten mit weit verbreiteter Gewalt und grundlegenden Herausforderungen in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten konfrontiert ist; in der Erwägung, dass die internen Spaltungen innerhalb der ägyptischen Gesellschaft durch die politischen Spannungen noch vertieft worden sind;
B. in der Erwägung, dass sich Millionen Ägypter am 30. Juni 2013 in Kairo und landesweit im Rahmen friedlicher Proteste auf der Straße versammelt und den Rücktritt des ersten frei gewählten Präsidenten des Landes, Mohammed Mursi, gefordert haben, dem es nicht gelungen ist, ihren demokratischen Bestrebungen Rechnung zu tragen; in der Erwägung, dass beim Vorgehen gegen diese Demonstrationen zahlreiche Menschen ums Leben kamen oder verletzt wurden;
C. in der Erwägung, dass General Abdul Fatah Chalil Al-Sisi, der Stabschef der ägyptischen Streitkräfte, im Zuge eines Militärputsches am 3. Juli 2013 die Absetzung von Präsident Mohammed Mursi bekannt gab; in der Erwägung, dass Adly Mansour, Präsident des Obersten Verfassungsgerichts, am 4. Juli als Übergangspräsident des Landes vereidigt wurde; in der Erwägung, dass der Übergangspräsident am 5. Juli das Oberhaus des Parlaments aufgelöst, am 8. Juli eine Verfassungserklärung abgegeben und am 9. Juli Mohammed El Baradei zum Vizepräsidenten und Hazem El Beblawi zum amtierenden Premierminister ernannt hat;
D. in der Erwägung, dass es infolge der politischen Spannungen in Ägypten nach wie vor zu gewaltsamen Zusammenstößen kommt, was dazu geführt hat, dass seit Anfang Juli 2013 mehr als tausend Menschen ums Leben kamen und zahlreiche weitere Menschen verletzt wurden; in der Erwägung, dass die ägyptischen Streitkräfte und die ägyptische Polizei am 14. August zwei Sitzblockaden von Anhängern des ehemaligen Präsidenten Mohammed Mursi und der Muslimbruderschaft an der Rabaa-Kreuzung und auf dem Nahda-Platz in Kairo geräumt haben, was dazu geführt hat, dass neben einer Vielzahl von Polizisten mehrere Hundert Demonstranten ums Leben kamen und Vizepräsident Mohammed El Baradei zurückgetreten ist; in der Erwägung, dass der Übergangspräsident am gleichen Tag einen monatelangen Ausnahmezustand über das Land verhängt hat;
E. in der Erwägung, dass die Übergangsregierung im Rahmen ihres „Programms zur Stärkung des Wegs zur Demokratie“ ihre Bereitschaft bekräftigt hat, sich sowohl auf politischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene für den Aufbau eines demokratischen Systems einzusetzen, in dem die Rechte und Freiheiten aller Ägypter garantiert werden, den gemäß der Verfassungserklärung vorgelegten Fahrplan fertigzustellen, in dem die vollständige Einbindung aller politischer Akteure gewährleistet wird, und ein Referendum über die neue Verfassung abzuhalten und anschließend freie und faire Parlaments- und Präsidentschaftswahlen durchzuführen, die innerhalb einer angemessenen Frist im Einklang mit sämtlichen Rechtsvorschriften ausgerichtet werden müssen; in der Erwägung, dass bei diesem Prozess die Einbindung sämtlicher politischen Kräfte, einschließlich der Muslimbrüderschaft, wesentlich ist; in der Erwägung, dass die Muslimbruderschaft es allerdings abgelehnt hat, sich diesem Prozess anzuschließen, und einige ihrer führenden Vertreter Erklärungen abgegeben haben, in denen zu Gewalt gegen die Staatsorgane und die Sicherheitskräfte aufgerufen wurde;
F. in der Erwägung, dass der ehemalige Präsident Mohammed Mursi seit dem 3. Juli 2013 inhaftiert ist und die Generalstaatsanwaltschaft des Landes gegen ihn und vierzehn weitere Personen, darunter führende Vertreter der Muslimbruderschaft, Anklage wegen Anstiftung zu Mord und Gewalt erhoben hat; in der Erwägung, dass ein Anhänger des ehemaligen Präsidenten Mohammed Mursi am 3. September wegen Gewalt gegenüber den Streitkräften von einem Militärgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, während drei seiner Unterstützer für 15 Jahre sowie 45 weitere Unterstützer für fünf Jahre eingesperrt wurden, da sie auf Angehörige der Streitkräfte geschossen hatten und mit gewaltsamen Mitteln gegen sie vorgegangen waren; in der Erwägung, dass zahlreiche Mitglieder der Muslimbrüderschaft, darunter die Mehrzahl ihrer Anführer, inhaftiert wurden und sie nunmehr auf die Gerichtsverfahren warten; in der Erwägung, dass der ehemalige Diktator Husni Mubarak am 22. August aus dem Gefängnis entlassen wurde und seit diesem Zeitpunkt unter Hausarrest steht;
G. in der Erwägung, dass infolge der Instabilität und der fehlenden Sicherheit im Land von militanten Gruppen ausgehende terroristische Aktivitäten in Ägypten, insbesondere auf der Sinai-Halbinsel, zunehmen, wozu auch die Tötung von 25 Polizisten außerhalb ihres Dienstes im Norden der Sinai-Halbinsel am 19. August 2013 zählt;
H. in der Erwägung, dass ein inklusiver politischer Prozess auf der Grundlage eines wirklichen nationalen Dialogs mit der sinnvollen Einbindung aller demokratischen politischen Kräfte und Akteure der einzige Weg ist, um die derzeitigen politischen und gesellschaftlichen Spaltungen und Spannungen zu überwinden und so in Ägypten eine vertiefte und tragfähige Demokratie entstehen zu lassen;
I. in der Erwägung, dass sowohl die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten als auch soziale Gerechtigkeit und ein höherer Lebensstandard für die Bürgerinnen und Bürger entscheidende Aspekte des Übergangs zu einer offenen, freien, demokratischen, stabilen und wohlhabenden ägyptischen Gesellschaft sind; in der Erwägung, dass Ägypten mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Problemen konfrontiert ist; in der Erwägung, dass politische Stabilität, eine solide Wirtschaftspolitik, Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption und internationale Unterstützung Voraussetzungen für wirtschaftlichen Wohlstand im Land sind;
J. in der Erwägung, dass Frauen in der derzeitigen Umbruchphase in Ägypten besonders gefährdet sind; in der Erwägung, dass Berichten internationaler und ägyptischer Menschenrechtsorganisationen zufolge Demonstrantinnen nach wie vor Opfer von Gewalt, sexuellen Übergriffen und anderen erniedrigenden Behandlungen vonseiten der Sicherheitskräfte sind;
K. in der Erwägung, dass unabhängige Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen in dieser kritischen Phase des politischen und gesellschaftlichen Umbruchs in Ägypten eine entscheidende Rolle einnehmen müssen; in der Erwägung, dass eine freie und unabhängige Presse- und Medienlandschaft in wirklichen Demokratien ein Kernelement der Gesellschaft ist; in der Erwägung, dass ägyptische Gerichte unlängst die Schließung von verschiedenen Fernsehsendern angeordnet haben, die der Muslimbrüderschaft nahestehen, und dass diese Tatsache der Medienfreiheit und dem Recht auf Information zuwiderläuft;
L. in der Erwägung, dass der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ in seinen Schlussfolgerungen vom 22. Juli 2013 zu Ägypten erklärt hat, dass die Streitkräfte keine politische Rolle in einer Demokratie spielen sollten und dass sie die verfassungsmäßige Autorität der zivilen Macht als grundlegendes Prinzip der demokratischen Staatsführung akzeptieren und achten müssen;
M. in der Erwägung, dass die EU im Finanzierungszeitraum 2007–2013 mehr als 1 Mrd. EUR im Rahmen des Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments für Ägypten bereitgestellt hat; in der Erwägung, dass sich die derzeit laufenden Programme auf etwa 892 Mio. EUR belaufen und die Auszahlungsniveaus stetig sinken (im Jahr 2013 wurden bis Ende August aufgrund der anhaltenden Instabilität und der Nichterfüllung der vereinbarten Bedingungen lediglich 16 Mio. EUR ausgezahlt); in der Erwägung, dass seit 2012 keine neuen Budgethilfeprogramme für Ägypten genehmigt wurden, da die Reformen nur schleppend umgesetzt worden sind; in der Erwägung, dass nach der Sitzung der Arbeitsgruppe EU-Ägypten im November 2012 von der Union und von mit ihr verbundenen Finanzinstitutionen (Europäische Investitionsbank und Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) ein Betrag von beinahe 5 Mrd. EUR als zusätzliches Gesamtpaket einer langfristigen Unterstützung für Ägypten zugesagt wurde;
N. in der Erwägung, dass der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ in seinen Schlussfolgerungen vom 21. August 2013 zu Ägypten die Hohe Vertreterin beauftragt hat, in Zusammenarbeit mit der Kommission die Frage der Bereitstellung von EU-Hilfe an Ägypten im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und des Assoziierungsabkommens anhand des Bekenntnisses Ägyptens zu den Grundsätzen, auf denen diese beruhen, zu überprüfen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaten beschlossen haben, die Genehmigungen für die Ausfuhr von Ausrüstungen, die zur internen Repression genutzt werden könnten, nach Ägypten auszusetzen und die Ausfuhrgenehmigungen für andere militärische Ausrüstung zu überprüfen und ihre Unterstützung für Ägypten in Sicherheitsfragen auf den Prüfstand zu stellen;
O. in der Erwägung, dass bei einer Partnerschaft mit der Gesellschaft ein anreizorientiertes Konzept und der Grundsatz „Mehr für mehr“ – und möglicherweise auch der Grundsatz „Weniger für weniger“ – Ecksteine der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik der EU sind; in der Erwägung, dass Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Ägypten wie folgt lautet: „Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien und alle Bestimmungen dieses Abkommens beruhen auf der Wahrung der Grundsätze der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegt sind, von denen sich die Vertragsparteien in ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen und die wesentlicher Bestandteil dieses Abkommens sind“;
1. bringt seine Besorgnis über die politischen Entwicklungen in Ägypten zum Ausdruck; bedauert den Militärputsch vom 3. Juli 2013, in dessen Folge die Machtübertragung auf einen Übergangspräsidenten und einen amtierenden Premierminister stattgefunden hat; ist der Ansicht, dass die einzige Möglichkeit zum Aufbau einer vertieften und tragfähigen Demokratie in Ägypten in der nationalen Aussöhnung und einem inklusiven politischen Prozess mit der Einbindung aller politischen Kräfte und Akteure besteht, der so schnell wie möglich zu einer neuen, im Rahmen eines Referendums anzunehmenden Verfassung, zu freien und fairen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, zu einer demokratisch gewählten Zivilregierung und zur Freilassung aller politischen Häftlinge führen sollte; fordert alle politischen Kräfte und Akteure in Ägypten nachdrücklich auf, sich einzubringen und eine konstruktive Rolle in diesem Prozess einzunehmen;
2. verurteilt die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt gegen Demonstranten durch die Sicherheitskräfte, insbesondere bei der Auflösung der Sitzblockaden auf den Plätzen Rabaa und Nahda; bekundet allen Familien, die bei den jüngsten Zusammenstößen Angehörige verloren haben, sein Beileid; fordert, dass diese Vorfälle unvoreingenommen und glaubwürdig untersucht werden und dass diejenigen, die dafür verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden; nimmt die jüngste Ankündigung des amtierenden Premierministers Hasim al-Beblawi zur Kenntnis, wonach ein unabhängiger, aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammengesetzter Ausschuss eingerichtet wird, um die Auflösung der Sitzblockaden auf den Plätzen Rabaa und Nahdaa zu untersuchen;
3. fordert alle politischen Akteure und die Sicherheitskräfte nachdrücklich auf, größtmögliche Zurückhaltung zu üben und Provokationen zu vermeiden, um zum Wohle des Landes weitere Gewalt zu vermeiden; weist den Übergangspräsidenten, die Übergangsregierung und die ägyptische Armee darauf hin, dass sie in der Pflicht stehen, für die Sicherheit aller Bürger im Land, unabhängig von ihren politischen Ansichten und ihrer politischen Zugehörigkeit, zu sorgen; verurteilt sämtliche terroristische Handlungen sowie Aufwiegelung, Gewalt und Hassreden; fordert die Muslimbruderschaft nachdrücklich auf, einen Beitrag zu den Bemühungen um Versöhnung zu leisten; fordert, dass der Ausnahmezustand unverzüglich aufgehoben wird;
4. fordert die Übergangsregierung auf, die Menschenrechte zu schützen und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu fördern, darunter die Vereinigungsfreiheit und das Recht, sich friedlich zu versammeln, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Redefreiheit, die Medienfreiheit, die Religions-, Gewissens und Gedankenfreiheit und die Rechte der Frau, sowie das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, den Schutz der Minderheiten und die Nichtdiskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zu gewährleisten; ist der Ansicht, dass durch jede Form des Verbots, des Ausschlusses oder der Verfolgung, die gegen eine demokratische politische Kraft oder gegen demokratische politische Akteure in Ägypten gerichtet ist, die Fehler der Vergangenheit wiederholt werden würden, und dies lediglich eine vermehrte Radikalisierung zur Folge hätte;
5. fordert, dass alle Gewaltakte, sexuellen Übergriffe und sonstigen Formen erniedrigender Behandlung von Demonstrantinnen und Frauenrechtlerinnen unverzüglich beendet, alle derartigen Fälle ernsthaft und unvoreingenommen untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;
6. betont erneut, wie wichtig der Beitrag der Zivilgesellschaft, der Gewerkschaften und der Medien ist, wenn es darum geht, in Ägypten eine vertiefte und tragfähige Demokratie aufzubauen; fordert die Übergangsregierung auf, dafür zu sorgen, dass einheimische und internationale zivilgesellschaftliche Organisationen, unabhängige Gewerkschaften und Journalisten ihrer Tätigkeit im Land ungehindert und ohne staatliche Einflussnahme nachgehen können; unterstützt den Beschluss des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 21. August 2013, wonach die EU-Hilfe im sozialen und wirtschaftlichen Bereich und die EU-Hilfe für die Zivilgesellschaft in Anbetracht der negativen Auswirkungen der wirtschaftlichen Lage auf die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen der ägyptischen Gesellschaft fortgesetzt werden;
7. verurteilt die jüngsten Gewalttaten gegen die koptische Gemeinschaft, darunter die Zerstörung einer Reihe von Kirchen und Gemeindezentren im ganzen Land; fordert die ägyptische Regierung nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass diese Glaubensgemeinschaft auch künftig ein wichtiger Bestandteil der ägyptischen Gesellschaft bleiben kann und dass das friedliche Zusammenleben mit anderen religiösen Gemeinschaften rasch wiederhergestellt wird;
8. fordert die Union nachdrücklich auf, bei ihren bilateralen Beziehungen zu Ägypten und ihrer finanziellen Unterstützung für das Land sowohl dem Grundsatz der Konditionalität („mehr für mehr“ und möglicherweise „weniger für weniger“) als auch den ernsthaften wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen Ägypten derzeit konfrontiert ist, Rechnung zu tragen; begrüßt den jüngsten Beschluss des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“, die Genehmigungen für die Ausfuhr von Ausrüstungen, die zur internen Repression genutzt werden können, nach Ägypten auszusetzen;
9. begrüßt und unterstützt die Bemühungen der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin Catherine Ashton und des Sonderbeauftragten Bernardino León, zwischen den Parteien zu vermitteln, um einen Ausweg aus der gegenwärtigen politischen Krise in Ägypten auszuhandeln, und legt ihnen nahe, diesen Weg des proaktiven und konstruktiven Engagements fortzusetzen, der darauf abzielt, das Land beim Prozess der Versöhnung zu unterstützen;
10. nimmt die Feststellungen, die im Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs vom 18. Juni 2013 über die Zusammenarbeit der EU mit Ägypten im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung enthalten sind, zur Kenntnis und fordert Maßnahmen zur Gewährleistung von mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht hinsichtlich der Art und Weise, wie EU-Mittel in Ägypten verwendet werden, wobei Projekte zur Förderung der Zivilgesellschaft und zum Schutz der Rechte von Minderheiten und Frauen besondere Berücksichtigung finden müssen;
11. fordert erneut, dass für die Länder des Arabischen Frühlings bei der Rückführung von Vermögenswerten unverzüglich ein EU-Mechanismus zur Bereitstellung juristischer und technischer Unterstützung eingerichtet wird, wie es auch in seiner Entschließung vom 23. Mai 2013 gefordert wurde, was sich allerdings aufgrund des Aufruhrs in Ägypten verzögert hat; betont einmal mehr, dass Erleichterungen bei der Rückführung von Vermögenswerten, die von ehemaligen Diktatoren und ihren Regimen veruntreut wurden, für die EU ein sittliches Gebot sind; ist der Ansicht, dass die Rückführung von Vermögenswerten ein hochpolitisches Thema ist, da ihr ein symbolischer Wert innewohnt, und dass durch die Rückführung ein wichtiger Beitrag dazu erbracht werden kann, die Rechenschaftspflicht wiederherzustellen, Stabilität zu schaffen und in den jeweiligen Partnerländern leistungsfähige Institutionen im Geiste der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit aufzubauen;
12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten sowie dem Übergangspräsidenten und der Übergangsregierung Ägyptens zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0333.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0224.