Entschließungsantrag - B7-0425/2013Entschließungsantrag
B7-0425/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Syrien

10.9.2013 - (2013/2819(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Fiorello Provera, Nigel Farage, Bastiaan Belder, Magdi Cristiano Allam, Mara Bizzotto, Lorenzo Fontana, Jaroslav Paška, Rolandas Paksas im Namen der EFD-Fraktion

Verfahren : 2013/2819(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0425/2013
Eingereichte Texte :
B7-0425/2013
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0425/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Syrien

(2013/2819(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien, insbesondere die Entschließungen vom 16. Februar 2012[1] und 13. September 2012[2] sowie vom 23. Mai 2013[3],

–    unter Hinweis auf das1925 unterzeichnete Genfer Protokoll, das den Einsatz von Chemiewaffen im Krieg verbietet,

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen über biologische Waffen, das 1972 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde und 1975 in Kraft trat,

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenübereinkommen) von 1993,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Anti-Terror-Beauftragten der EU, Gilles de Kerckhove, vom 19. Juni 2013 zu den ausländischen Kämpfern in Syrien,

–   unter Hinweis auf die Erklärung von Carla del Ponte, Mitglied der unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für Syrien, zu den von islamischen Terroristen in Syrien am 5. Mai 2013 eingesetzten Chemiewaffen,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass am 21. August 2013 in mehreren Ortschaften östlich von Damaskus Hunderte von syrischen Zivilisten, darunter Frauen und Kinder, bei einem Angriff unter Einsatz von Chemiewaffen getötet wurden;

B.  in der Erwägung, dass derzeit eine Untersuchung der VN im Zusammenhang mit den Massentötungen in Syrien stattfindet und dass nach Abschluss dieser Untersuchung ein Bericht an den VN-Generalsekretär geschickt werden soll, der die Ergebnisse an die 193 Mitgliedstaaten und den aus 15 Mitgliedern bestehenden Sicherheitsrat weiterleiten wird;

C. in der Erwägung, dass das Mandat des VN-Teams in Syrien darin bestand, die Fälle zu untersuchen, in denen es in Syrien früher in diesem Jahr angeblich zum Einsatz von chemischen Waffen gekommen war;

D. in der Erwägung, dass das britische Unterhaus es am 29. August 2013 abgelehnt hat, militärische Aktionen in Syrien zu unterstützen;

E.  in der Erwägung, dass Präsident Barak Obama am 31. August 2013 ankündigte, dass er beschlossen habe, als Reaktion auf die Angriffe mit Chemiewaffen vom 21. August begrenzte Vergeltungsschläge gegen Syrien zu führen, zuvor jedoch die Zustimmung des Kongresses einholen wolle;

F.  in der Erwägung, dass nach drei Jahren Bürgerkrieg die humanitäre Krise in Syrien nach wie vor sehr ernst ist und die Zahl der syrischen Flüchtlinge auf über 2 Millionen angestiegen ist, wovon die Hälfte Kinder sind;

1.  verurteilt die am 21. August 2013 in Syrien begangene Massentötung von Zivilisten mit Chemiewaffen aufs Schärfste; spricht den Familien der Opfer sein Beileid aus; verurteilt gleichfalls die Tötungen und Massaker, die von Beginn des Konflikts an auf beiden Seiten verübt wurden;

2.  fordert die VN auf, die eingehende Untersuchung der Massentötungen in Syrien sobald wie möglich abzuschließen und die dafür Verantwortlichen ausfindig zu machen; begrüßt die Tätigkeit der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zum syrisch-arabischen Konflikt; fordert alle am syrischen Konflikt beteiligten Parteien auf, allen Untersuchungskommissionen der Vereinten Nationen freien Zugang zu gewähren;

3.  lehnt jede Art der bewaffneten Intervention in Syrien ab;

4.  betont, dass jeglicher Einsatz von Gewalt gegen Syrien allein im Rahmen eines Mandats auf der Grundlage einer Resolution des VN-Sicherheitsrates erfolgen sollte;

5.  betont, dass eine militärische Vergeltungsaktion in Syrien, auch wenn sie zeitlich und in ihrem Umfang begrenzt ist, den Konflikt in der Region ausweiten und die Gefahr einer Eskalation mit sich bringen könnte;

6.  ist tief besorgt angesichts der Vorstellung, dass die Hunderten von europäischen Dschihad-Kämpfern, die derzeit an der Seite von Rebellengruppen und Al Kaida nahestehenden Gruppen wie Jabhat al-Nusra in Syrien kämpfen, bei der Rückkehr in ihre Heimat ihren ideologischen Eifer und ihre Kampferfahrung einsetzen könnten, um andere zur Radikalisierung und zum Dschihad anzustacheln;

7.  ist überzeugt, dass der Schlüssel zur Beilegung des Konflikts in einer politischen Lösung liegt, die in gemeinsamer Anstrengung mit den Kräften erzielt wird, die sich aufrichtig für den Wandel einsetzen, unter uneingeschränkter Achtung der universellen Werte der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und Grundfreiheiten und besonderer Beachtung der Rechte ethnischer, kultureller und religiöser Minderheiten sowie der Rechte der Frauen;

8.  verurteilt die Verfolgung der Christen und Aleviten und die an ihnen verübten Massaker, die Zerstörung von Kirchen sowie die Entführungen, Vergewaltigungen und Morde;

9.  fordert die sofortige Bereitstellung humanitärer Hilfe für alle hilfsbedürftigen Menschen in Syrien und besonders für Verwundete, Flüchtlinge, Binnenvertriebene, Frauen und Kinder;

10. fordert die EU und die nationalen Regierungen auf, angesichts der Verschlechterung der Menschenrechtslage in Syrien geeignete und verantwortungsvolle Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie allen am Konflikt in Syrien beteiligten Parteien zu übermitteln.