Entschließungsantrag - B7-0487/2013Entschließungsantrag
B7-0487/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Vorschlägen für die teilweise Einziehung von Spareinlagen im Euro-Währungsgebiet

22.10.2013

eingereicht gemäß Artikel 120 der Geschäftsordnung

Philip Claeys, Franz Obermayr, Marine Le Pen, Laurence J.A.J. Stassen

B7‑0487/2013

Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zu den Vorschlägen für die teilweise Einziehung von Spareinlagen im Euro-Währungsgebiet

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 120 seiner Geschäftsordnung,

A. unter Hinweis auf die jüngsten Erfahrungen in Zypern, wo Spareinlagen von mehr als 100 000 EUR mit 47,5 % besteuert wurden;

B.  unter Hinweis auf den im Fiscal Monitor von Oktober 2013 veröffentlichten Vorschlag des Internationalen Währungsfonds (IWF), eine einmalige Steuer in Höhe von 10 % auf alle Sparkonten im Euro-Währungsgebiet zu erheben;

C. in der Erwägung, dass die Besteuerung von Spareinlagen im gesamten Euro-Währungsgebiet zu Unzufriedenheit und Misstrauen bei den Sparern führt;

D. in der Erwägung, dass sich dieses Misstrauen negativ auf die Wirtschaft auswirkt;

E.  in der Erwägung, dass Spareinlagen, für die bereits Steuern gezahlt wurden, auf keinen Fall erneut besteuert werden sollten;

F.  in der Erwägung, dass dieser Vorschlag umso schärfer zu verurteilen ist, als der IWF den Gedanken, eine solche Steuer zu erheben, bevor man sich ihr entziehen kann, für äußerst verlockend hält[1];

1.  lehnt den Vorschlag des IWF, Steuern in Höhe von 10 % auf Spareinlagen zu erheben, eindeutig und unmissverständlich ab;

2.  fordert die Kommission und den Rat auf, diesen Vorschlag ebenfalls zu verurteilen.