ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates (19./20. Dezember 2013)
9.12.2013 - (2013/2626(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Martin Callanan im Namen der ECR-Fraktion
B7‑0584/2013
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates (19./20. Dezember 2013)
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Verteidigungspolitik in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt;
B. in der Erwägung, dass innerhalb des Vorschlags der Kommission, eine „vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion“ zu schaffen, wie es in dem Konzept heißt, die demokratische Legitimität verbessert werden muss, indem mittels geeigneter verfahrensrechtlicher Bestimmungen sowohl die nationalen Parlamente – insbesondere im Euro-Währungsgebiet – als auch das Europäische Parlament in die laufenden Legislativverfahren und in die Ausarbeitung möglicher künftiger Änderungen der Verträge eingebunden werden;
C. in der Erwägung, dass auf dem Weg zu einer vertieften und echten WWU der Wille der Mitgliedstaaten respektiert werden sollte, die eine Nichtbeteiligungsklausel bezüglich der Verpflichtung zur Einführung des Euro haben, um ihre jeweilige Landeswährung beibehalten zu können;
D. in der Erwägung, dass sich Europa in einem globalen Wettlauf befindet, bei dem nur wettbewerbsfähige Volkswirtschaften in der Lage sein werden, Arbeitsplätze zu schaffen und den Lebensstandard ihrer Bürger zu erhöhen;
E. in der Erwägung, dass die Europäische Union vor dem Hintergrund einer immer schwierigeren Weltwirtschaft erheblich an Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt hat;
GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
1. betont, dass die Verteidigungspolitik im Wesentlichen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben sollte und durch Konsens zwischen Regierungen und nicht durch ein EU-Organ bestimmt werden sollte; verweist darauf, dass die EU weder über zusätzliche Militärstreitkräfte verfügt noch solche schafft;
2. fordert die EU mit Nachdruck auf, sich auf die Entwicklung ihrer zivilen Fähigkeiten zu konzentrieren, die die militärischen Fähigkeiten der NATO und Allianzen von interessierten Staaten ergänzen könnten, statt im Rahmen der GSVP teure und doppelte Militärstrukturen, ‑institutionen und –strategien zu schaffen;
3. ist davon überzeugt, dass europäische Alliierte über verbesserte, einsatzbereite, interoperable militärische Fähigkeiten in erster Linie als Beitrag zu den Fähigkeiten der NATO verfügen sollten; ist der Ansicht, dass diejenigen, die nicht über solche Fähigkeiten verfügen, ihre Ressourcen nutzbringend bündeln und gemeinsam nutzen könnten; ist der Ansicht, dass die fälschlich so bezeichneten „EU-Gefechtsverbände“ zu einem nützlichen Werkzeug für Training und Interoperabilität entwickelt werden könnten;
4. betont, dass die Unterstützung einer starken verteidigungstechnologischen und ‑industriellen Basis in europäischen Ländern wichtig ist, da dies ein wesentliches Element für die Fähigkeit europäischer Länder darstellt, die Sicherheit ihrer Bürger sicherzustellen und internationalen Verpflichtungen nachzukommen;
5. weist darauf hin, dass die Wirtschafts- und Schuldenkrise einen Einfluss auf die Verteidigungshaushalte hatte und als eine weiterer Vorwand für die Verringerung der nationalen Möglichkeiten diente; betont deshalb die erhöhte Notwendigkeit, eine teure und verschwenderische Verdoppelung von Fähigkeiten, die bereits in der NATO vorhanden sind, durch die EU zu vermeiden; fordert alle europäischen Alliierten auf, die NATO-Forderung, mindestens 2 % des BIP für Verteidigung aufzuwenden, zu erfüllen;
6. nimmt die beträchtlichen Verzögerungen bei der Umsetzung der Verordnung von 2009 mit Bedauern zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, die im Bereich der nicht strategischen öffentlichen Auftragsvergabe immer noch vorhandenen Marktbarrieren besonders zu beachten; lobt die Mitgliedstaaten, die diesbezüglich bereits Maßnahmen ergriffen haben, und die bereits erreichten Entwicklungen;
WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION
7. stellt fest, dass im letzten Jahr bei der Umsetzung der für die Verbesserung der Funktionsweise der WWU erforderlichen Reformen schrittweise Fortschritte erzielt wurden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, darauf hinzuarbeiten, ihre Haushaltslage auf eine nachhaltigere Grundlage zu stellen;
8. stellt fest, dass die Wirtschaftskrise noch nicht nachgelassen hat; weist darauf hin, dass es von enormer Bedeutung ist, die wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Finanzen fortzusetzen; betont, dass einschneidende und nachhaltige Strukturreformen unbedingt fortgeführt werden müssen, in deren Mittelpunkt die Flexibilität des Arbeitsmarkts, die Effektivität der Sozialsysteme und der öffentlichen Verwaltung, ein gesundes Bankensystem und stabile Finanzmärkte stehen;
9. stellt fest, dass die Funktionsweise der WWU verbessert werden muss, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der demokratischen Rechenschaftspflicht und auf die Entflechtung der Verknüpfung zwischen Staaten und Banken, damit nicht die EU-Steuerzahler für die Folgen künftiger Krisen im Finanzsektor zur Kasse gebeten werden; warnt jedoch, dass Finanzregelungen einen beträchtlichen und unerwünschten Nebeneffekt für Endnutzer in Unternehmen, Pensionsfonds und andere Teile der Realwirtschaft haben; fordert erhöhte Wachsamkeit, um sicherzustellen, dass Finanzregelungen effizient sind und so ausgerichtet werden, dass die Kosten für diejenigen, die von der Finanzdienstleistungsbranche abhängig sind, minimiert werden, statt die Wettbewerbsfähigkeit sowohl von Unternehmen als auch von Finanzinstituten zu behindern;
10. bekräftigt, dass bei der Steuerung der WWU nicht in die Vorrechte der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments eingegriffen werden darf, insbesondere dann nicht, wenn eine Souveränitätsübertragung in Betracht gezogen wird; betont, dass ordnungsgemäße Legitimität und Rechenschaftspflicht demokratische Beschlüsse erfordern und auf geeigneter nationaler Ebene bzw. auf EU-Ebene durch nationale Parlamente bzw. das Europäische Parlament sichergestellt werden müssen; regt an, dass zur Steigerung der demokratischen Legitimität Volksabstimmungen in den Mitgliedstaaten abgehalten werden, in denen dies gemäß ihrer Verfassung zulässig ist;
11. fordert eine gewissenhafte Gestaltung des Koordinierungsverfahren für die WWU‑Wirtschaftspolitik, demzufolge die Kommission dem Parlament des jeweiligen Mitgliedstaats auf dessen Antrag hin ihre Stellungnahme zu größeren wirtschaftspolitischen Reformvorhaben vorlegen und alle ihre Empfehlungen für Anpassungen der vorgeschlagenen Reformen begründen sollte, bevor das Parlament des jeweiligen Mitgliedstaats mit einfacher Mehrheit über Annahme oder Ablehnung dieser Stellungnahme abstimmt;
12. betont die Tatsache, dass die Beteiligung an jedem Konvergenzinstrument, das auf der an Auflagen geknüpften Finanzierung von Reformtätigkeiten basiert, absolut freiwillig sein sollte, sowohl für Mitglieder als auch für Nichtmitglieder des Euro-Währungsgebiets; schlägt vor, bei derartigen Instrumenten Artikel 352 AEUV als Rechtsgrundlage für Mechanismen zur finanziellen Unterstützung heranzuziehen;
13. betont, dass die Umsetzung bereits gebilligter Maßnahmen Vorrang vor etwaigen neuen Vorschlägen haben muss; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Mehrwert neuer Vorschläge im Bereich wirtschaftspolitische Steuerung anhand einer unabhängigen externen Folgenabschätzung zu begründen, insbesondere dann, wenn eine Souveränitätsübertragung in Betracht gezogen wird;
14. vertritt die Auffassung, dass die Demokratie in der EU und der WWU nicht nachhaltig sein kann, wenn keine Dezentralisierung der Befugnisse durch deren Übertragung auf die nationalen Parlamente erfolgt; regt an, zusätzlich zur „Gelben Karte“ eine „Rote Karte“ einzuführen, mit der die nationalen Parlamente erwirken würden, dass die Kommission unerwünschte Legislativvorschläge zurückziehen muss;
15. fordert die Kommission auf, eine Liste der institutionellen Entwicklungen auszuarbeiten, die sie in den kommenden zwölf Monaten zur Stärkung der Strukturen der WWU als notwendig erachtet, und die Gesetzgeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, damit die nationalen Parlamente ihr erweitertes Kontrollrecht in Bezug darauf, ob bei den einschlägigen Vorschlägen das Subsidiaritätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurden, ausüben können;
WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK
16. unterstützt eine Wachstumsstrategie, die darauf abzielt, für einen angemessenen politischen Rahmen zu sorgen, der es Unternehmen und Unternehmern ermöglichen würde, zu florieren, Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen und den Lebensstandard der Menschen zu verbessern; stellt fest, dass die Strategie Europa 2020 einen Weg für die Zukunft vorgezeichnet hat; bedauert allerdings die Tatsache, dass bislang der politische Wille gefehlt hat, ausreichend Impulse zu setzen, um die uneingeschränkte Umsetzung der Strategie zu gewährleisten; betont, wie wichtig die Schaffung eines Rahmens ist, durch den die Erholung und der Erfolg aller Wirtschaftsbranchen gefördert wird, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Produktion und Dienstleistungen liegen muss;
17. ist zutiefst besorgt über die hohe (und steigende) Arbeitslosigkeit in der EU-28, wobei sich die Jugendarbeitslosigkeit auf einem Rekordhoch befindet; fordert die Aktivierung von Maßnahmen, um Arbeitssuchende bei der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt zu fördern, sowie Strukturreformen zur Verbesserung des Wettbewerbs, zur Senkung von Arbeitskosten, zur Steigerung der Produktivitätsleistung und zur Förderung von Arbeitsmobilität, um in der gesamten EU das Wachstum zu stärken und die Schaffung von Arbeitsplätzen anzuregen;
18. fordert die Kommission auf, im Rahmen von Eignungsprüfungen Bereiche zu identifizieren, die von übermäßigen Belastungen, Inkonsistenzen und ineffektiven Maßnahmen betroffen sind, insbesondere im Bereich der Gesetzgebung zu Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit, die Wachstumsmöglichkeiten für Unternehmen, insbesondere für KMU, einschränken;
19. begrüßt die Einigung mit dem Rat zu der umfassenden Reform zur Vergabe öffentlicher Aufträge, die vom Parlament im Januar gebilligt wird; betont mit Nachdruck, dass die Mitgliedstaaten unverzüglich mit der Umsetzung dieser wesentlichen Reformen beginnen sollten, um die Vorzüge zu maximieren, die sich für KMU aus der Marktöffnung, der Einführung von Instrumenten für das elektronische Auftragswesen, einer besseren Abstimmung der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Förderung innovativer Lösungen ergeben können; macht insbesondere auf das Potenzial für innovative Auftragsvergabe durch die frühzeitige Integration des neuen Werkzeugs für innovative Partnerschaften aufmerksam;
20. stimmt der Einschätzung der Kommission zu, dass der Binnenmarkt über beträchtliches nicht ausgeschöpftes Potenzial verfügt, und fordert die Mitgliedstaaten daher auf, bereits vereinbarte Rechtsvorschriften zügig umzusetzen; macht insbesondere auf das Wachstumspotenzial des Dienstleistungsmarkts aufmerksam, das das Parlament in einer Reihe von Berichten beständig betont hat; fordert den Rat und die Kommission auf, in diesem Bereich wesentlich größere Anstrengungen zu unternehmen;
21. stellt fest, dass es auch auf dem Binnenmarkt für Waren immer noch unnötige und restriktive Barrieren gibt, da die im Binnenmarktpaket für Waren enthaltene Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von den Behörden der Mitgliedstaaten regelmäßig ignoriert wird; lobt die Kommission für die gezielten Maßnahmen, die sie derzeit ergreift, um gegen diese Verstöße vorzugehen, insbesondere in Bezug auf Bauprodukte; stellt auch fest, dass Normungsinstitute die Regeln des Binnenmarkts beachten müssen und keine neuen Hindernisse für den Binnenmarkt für Waren schaffen sollten, indem sie neue restriktive nationale Normen festlegen;
22. lobt den Europäischen Rat für seine detaillierten Empfehlungen zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts und ist enttäuscht darüber, dass die Kommission nicht mit einem gezielten Aktionsplan gleichgezogen hat, wozu sie vom Parlament aufgefordert wurde; macht auf die Entschließung des Parlaments vom 4. Juli 2013 zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts[1] aufmerksam, in der Breitband, elektronische Identifikation und elektronische Unterschriften gefordert wurden, und betont, dass ein umfassender Aktionsplan mit geeigneten Zielen für die Mitgliedstaaten erarbeitet werden sollte;
23. teilt die Ansicht der Kommission, dass europäische Rechtsvorschriften sorgfältig erarbeitet werden sollten, damit maximale Effektivität und eine minimale Belastung für Unternehmen, insbesondere kleinere Unternehmen, erreicht werden; verleiht seiner Besorgnis Ausdruck, dass dem Parlament und dem Rat in letzter Zeit Vorschläge der Kommission mit extrem schwachen Folgenabschätzungen und Begründungen vorgelegt wurden, wie in den öffentlichen Überprüfungen, die vom Ausschuss für Folgenabschätzung der Kommission selbst durchgeführt wurden, bestätigt wurde; ist der Ansicht, dass die Kommission hinsichtlich ihres Systems zur Folgenabschätzung übermäßig selbstgefällig geworden ist und fordert eine gründliche Überprüfung seiner Effektivität vor ihrer nächsten Amtszeit, bei der die Notwendigkeit berücksichtigt werden muss, den prälegislativen Prozess und den Prozess der Politikgestaltung zu stärken, wie im Bericht des Rechnungshofs zur Funktion von Folgenabschätzungen empfohlen wird; fordert außerdem, dass die Kommission einen Schwerpunkt auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit legt und ihre Ziele zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands regelmäßig aktualisiert; unterstützt die Arbeit des regulatorischen Eignungs- und Leistungsprogramms (REFIT) und den KMU-Anzeiger entschieden; fordert von der Kommission frühzeitig aktuelle Informationen zu ihren Fortschritten im Umgang mit den zehn am stärksten belastenden EU-Verordnungen, die in ihrer kürzlich veröffentlichten Mitteilung identifiziert wurden;
24. spricht der Kommission seine Anerkennung für ihre Bemühungen aus, die Einhaltung der Steuervorschriften in den Mitgliedstaaten zu vereinfachen und zu verbessern, und zwar durch Einführung einer standardisierten Mehrwertsteuererklärung, mit der der Verwaltungsaufwand Prognosen zufolge jährlich um maximal 15 Mrd. Euro sinken wird, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die betreffende Richtlinie unverzüglich in nationales Recht umzusetzen;
25. begrüßt die Gelegenheit zur Überarbeitung der Mutter-Tochter-Richtlinie mit Blick auf den Schutz vor aggressiver Steuerplanung in der EU;
26. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, mit Partnerländern und ‑einrichtungen gemeinsam an der regelmäßigen Aktualisierung, Präzisierung und Durchsetzung der Definition der OECD für Steueroasen zu arbeiten, damit am Markt gleiche Ausgangsbedingungen herrschen und weltweit eine entsprechende, international geltende Norm zur Anwendung kommt;
27. fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich Bericht über die Fortschritte zu erstatten, die auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene bei der Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung zu verzeichnen sind, und konkrete Beispiele für bewährte Verfahren in diesem Bereich auf ihrer Website zu veröffentlichen;
SONSTIGES
Task Force „Mittelmeerraum“
28. ist zutiefst besorgt über die anhaltende humanitäre Krise und die politischen Unruhen in Nordafrika, die die Nachbarländer starkem Druck aussetzen und dazu führen, dass nach wie vor eine große Zahl von Flüchtlingen in der EU um Asyl ersucht;
29. begrüßt die Einsetzung der Task Force „Mittelmeerraum“; fordert die Teilnehmer auf, zusammenzuarbeiten, um praktische und praktikable Lösungen zu entwickeln, die von Seiten der Mitgliedstaaten weit gehende Unterstützung genießen, um zu verhindern, dass sich die kürzlichen Tragödien auf See wiederholen, um zum Aufbau von Demokratie und Stabilität in der Region Nordafrika beizutragen und um den Druck durch Asylsuchende auf die EU zu verringern;
30. fordert das für Inneres zuständige Mitglied der Kommission auf, zu erläutern, welche Maßnahmen sie ergreift, um größere Anstrengungen bei der Bekämpfung von Schmuggel und illegalem Handel in Nordafrika, anderen Transitländern und wichtigen Herkunftsländern zu fördern;
31. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0327.