ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Prozess der europäischen Integration des Kosovo
7.1.2014 - (2013/2881(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Ulrike Lunacek im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
B7‑0004/2014
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Prozess der europäischen Integration des Kosovo
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003 zu den Aussichten der westlichen Balkanstaaten auf einen Beitritt zur Europäischen Union,
– unter Hinweis auf das Erste Abkommen über die Grundsätze der Normalisierung der Beziehungen zwischen den Ministerpräsidenten Ivica Dačić und Hashim Thaçi vom 19. April 2013 und den Aktionsplan zur Umsetzung vom 22. Mai 2013, der ein Ergebnis von zehn hochrangigen Dialogrunden zwischen Belgrad und Pristina war,
– unter Hinweis auf den gemeinsamen Bericht der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin und der Kommission vom 22. April 2013 an das Europäische Parlament und den Rat zu den Fortschritten im Kosovo bei der Bewältigung von Fragen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2012 hinsichtlich eines möglichen Beschlusses zur Eröffnung von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen festgelegt wurden,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2013 mit der Annahme des Beschlusses zur Genehmigung der Eröffnung von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Kosovo,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Oktober 2012 über eine Machbarkeitsstudie für ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Kosovo (COM(2012)0602),
– in Kenntnis des Beschlusses des Rates vom 22. Oktober 2012, mit dem die Kommission befugt wurde, die Verhandlungen über das Rahmenabkommen mit dem Kosovo über die Beteiligung an EU-Programmen zu eröffnen,
– in Kenntnis der Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die laufende Tätigkeit der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen im Kosovo und die diesbezüglichen Entwicklungen, insbesondere des letzten Berichts vom 29. August 2013, der den Zeitraum vom 23. April bis zum 15. Juli behandelt,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP des Rates vom 4. Februar 2008 über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX Kosovo), geändert durch die Gemeinsame Aktion 2009/445/GASP des Rates vom 9. Juni 2009, durch den Beschluss 2010/322/GASP des Rates vom 8. Juni 2010 und den Beschluss 2012/291/CFSP des Rates vom 5. Juni 2012,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 7. Dezember 2009, 14. Dezember 2010 und 5. Dezember 2011, in denen betont bzw. bekräftigt wurde, dass das Kosovo ungeachtet des Standpunkts der Mitgliedstaaten zu seinem Status ebenfalls von der Aussicht auf eine mögliche Visumsliberalisierung profitieren sollte, sobald alle Bedingungen erfüllt sind; unter Hinweis auf den Beginn eines Visumsdialogs im Januar 2012, auf die Vorstellung des Fahrplans der Visumsliberalisierung im Juni 2012 und auf den ersten Bericht der Kommission vom 8. Februar 2013 über die Fortschritte des Kosovo bei der Erfüllung der Bedingungen für den Fahrplan der Visumsliberalisierung (COM(2013)0066),
– unter Hinweis auf den strukturierten Dialog über Rechtsstaatlichkeit, der am 30. Mai 2012 eingeleitet wurde,
– unter Hinweis auf den Nationalen Rat des Kosovo für europäische Integration, der seit März 2012 dem Büro des Präsidenten als hochrangiges koordinierendes Gremium angegliedert ist und für die Bildung eines Konsens zur europäischen Agenda mithilfe eines integrativen und parteiübergreifendes Ansatzes verantwortlich ist,
– unter Hinweis auf die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 22. Juli 2010 über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit dem Völkerrecht und die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. September 2010[1], in der der Inhalt des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs gewürdigt und die Bereitschaft der Europäischen Union begrüßt wurde, den Dialog zwischen Belgrad und Pristina zu unterstützen,
– unter Hinweis auf die gemeinsamen Erklärungen der Interparlamentarischen Treffen EP-Kosovo vom 28./29. Mai 2008, 6./7. April 2009, 22./23. Juni 2010, 20. Mai 2011, 14./15. März 2012 und 30./31. Oktober 2013,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Oktober 2013 „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2013-2014“ (COM(2013)0700),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2013 zur Bewirtschaftung der Heranführungsmittel der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Korruptionsbekämpfung in den Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern[2] und die darin enthaltenen Feststellungen zum Kosovo,
– unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das Abkommen vom April 2013 zwischen den Ministerpräsidenten Thaçi und Dačić ein wichtiger Schritt ist, mit dem beide Seiten größere Verantwortung dafür übernehmen, dieses Abkommen in gutem Glauben umzusetzen, die Normalisierung der Beziehungen fortzusetzen und die im Prozess der europäischen Integration erforderlichen Reformen auf den Weg zu bringen;
B. in der Erwägung, dass 105 der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, darunter 23 der 28 Mitgliedstaaten der EU, die Unabhängigkeit des Kosovo anerkannt haben;
C. in der Erwägung, dass alle EU-Mitgliedstaaten im Einklang mit den Zusagen der EU für den westlichen Balkan und unbeschadet der Haltung der Mitgliedstaaten zum Status des Kosovo die europäische Perspektive des Kosovo unterstützen;
D. in der Erwägung, dass die Behörden und die Bevölkerung der Republik Kosovo wichtige politische, administrative und wirtschaftliche Reformen verwirklicht haben; in der Erwägung, dass vieles getan werden muss, um die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, die der Grundpfeiler für eine langfristige Entwicklung sowie für Demokratie und soziale Marktwirtschaft ist;
E. in der Erwägung, dass das Kosovo seine Fähigkeit zur Erfüllung der Prioritäten des europäischen Integrationsprozesses verbessert hat, indem es sich weiter für die in der Machbarkeitsstudie genannten kurzfristigen Prioritäten eingesetzt und sich auf die Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vorbereitet hat;
F. in der Erwägung, dass das Kosovo im Kontext des Dialogs über eine Visumsliberalisierung wichtige Rechtsvorschriften angepasst und angenommen hat, darunter auch Gesetze über Asylrecht, Parteienfinanzierung und Menschenhandel;
G. in der Erwägung, dass weitere Fortschritte nötig sind, um die Verpflichtungen der EU-Reformagenda im Hinblick auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zu erfüllen, insbesondere in den prioritären Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Justizwesen, öffentliche Verwaltung, Wahlreform sowie Menschen- und Grundrechte;
1. begrüßt den Abschluss des Ersten Abkommens über die Grundsätze der Normalisierung vom 19. April 2013 zwischen den beiden Ministerpräsidenten sowie das Abkommen über den Umsetzungsplan und betont, wie wichtig es ist, dass beide Abkommen in gutem Glauben und zu gegebener Zeit umgesetzt werden; begrüßt darüber hinaus die Zuweisung weiterer EU-Finanzmittel im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe, um die Umsetzung des Abkommens zu unterstützen;
2. beglückwünscht die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin zu ihrer Arbeit zur Förderung des Dialogs zwischen Belgrad und Pristina;
3. begrüßt die Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und dem Kosovo über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen am 28. Oktober 2013; bedauert dennoch, dass sich das Verhandlungsmandat aufgrund der internen Gespaltenheit des Rates von jenen früherer Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unterscheidet; betont, dass dieses Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen einen starken Reformanreiz schaffen, neue Chancen zur Stärkung der nachbarschaftlichen Beziehungen des Kosovo eröffnen und für zusätzliche Stabilität in der Region sorgen wird;
4. betont, dass die Kommunalwahlen vom 3. November 2013 ein entscheidender Test für den Prozess der Normalisierung der Beziehungen zwischen Belgrad und Pristina waren;
5. begrüßt die ersten landesweiten Kommunalwahlen, die im Kosovo nach kosovarischem Recht am 3. November, 17. November und 1. Dezember stattgefunden haben, da sie einen großen Fortschritt für die Demokratie im Kosovo und für das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratische Prozesse, auf deren Grundlage sich der Normalisierungsprozess vollzieht, bedeuten, und begrüßt den nach ersten Einschätzungen der EU-Wahlbeobachtungsmission insgesamt geordneten Ablauf der Wahlen; begrüßt, dass im Kosovo zum ersten Mal eine Frau zur Bürgermeisterin gewählt wurde; weist erneut darauf hin, dass Frauen dazu ermutigt werden sollten, bei künftigen Wahlen zu kandidieren; begrüßt die Maßnahmen, die die kosovarischen Behörden zur Festigung des Vertrauens in die Institutionen des Landes ergriffen haben, z. B. die Schaffung eines starken Stand-by-Mechanismus, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich über Einschüchterungen und Unregelmäßigkeiten am Wahltag zu beschweren; begrüßt die beachtliche Wahlbeteiligung in überwiegend von Serben bevölkerten Gemeinden südlich des Flusses Ibar als einen entscheidenden Schritt hin zu einem Verband serbischer Gemeinden;
6. verurteilt entschieden die Gewalt und die andauernden Einschüchterungen, zu denen es in den Gemeinden Nord-Mitrovica und Zvečan gekommen ist; betont, dass derartige Zwischenfälle eine Gefahr für Stabilität und Sicherheit in der gesamten Region darstellen, und fordert die zuständigen Behörden auf, die Bemühungen, die Gewalttäter vor Gericht zu stellen, nach Kräften zu unterstützen; stellt fest, dass weitere umsichtige Maßnahmen nötig sind, um das Netzwerk der organisierten Kriminalität und deren Verbindungen zu lokalen politischen Eliten zu zerschlagen und die Rechtsstaatlichkeit im Nordkosovo wiederherzustellen; begrüßt die Haltung führender serbischer Politiker, die ethnische Serben im Kosovo aktiv zu einer Teilnahme an den Wahlen ermutigten; bedauert jedoch zugleich, dass führende Politiker aus Belgrad den Nordkosovo vor dem 3. November nicht persönlich besucht haben;
7. fordert die Behörden des Kosovo auf, so rasch wie möglich und in enger Absprache mit der Venedig-Kommission ein neues Wahlgesetz zu erlassen, um die Wahlverfahren transparenter zu gestalten und zu vereinfachen, das Vertrauen der kosovarischen Bürgerinnen und Bürger in den demokratischen Prozess wiederherzustellen und die Beteiligung der Zivilgesellschaft am Wahlreformprozess sicherzustellen;
8. stellt gleichzeitig fest, dass weitere kontinuierliche Anstrengungen erforderlich sein werden, damit sich die ethnischen Gemeinschaften der Albaner und der Serben einander annähern;
9. begrüßt die Übereinkommen über Telekommunikation und Energie und betont, wie wichtig es ist, dass das Kosovo so rasch wie möglich eine eigene internationale Ländervorwahl erhält, was zu einer Profilierung der kosovarischen Identität und einer verbesserten internationalen Wahrnehmung des Kosovo beitragen würde;
10. verweist auf die Notwendigkeit von vollständiger Transparenz bei der Vermittlung der Ergebnisse des Dialogs zwischen Belgrad und Pristina und der Einbindung der betreffenden Parlamente und Zivilgesellschaften in den Umsetzungsprozess; begrüßt die Ernennung von Verbindungsbeamten auf beiden Seiten und fordert nachdrücklich, dass sie anhaltend unterstützt werden;
11. betont, wie wichtig eine Liberalisierung der Visumsbestimmungen für die Bürger des Kosovo ist, und fordert die Behörden des Kosovo auf, ihre Anstrengungen zur Erfüllung der in dem Visum-Aktionsplan festgelegten Prioritäten zu verstärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, stärker auf die Bemühungen der Regierung des Kosovo einzugehen, und ersucht in diesem Zusammenhang die Kommission, die technische Abwicklung des Prozesses der Visumsliberalisierung zu beschleunigen;
12. fordert den Rat auf, so bald wie möglich die Entscheidungen zu treffen, die notwendig sind, um dem Kosovo die Teilnahme an EU-Programmen zu ermöglichen;
13. legt den fünf verbleibenden Mitgliedstaaten nahe, den Prozess zur Anerkennung des Kosovo fortzusetzen; fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, wirtschaftliche und zwischenmenschliche Kontakte sowie die sozialen und politischen Beziehungen zwischen ihren Bürgern und den Bürgern des Kosovo nach Kräften zu fördern; weist auf die Notwendigkeit hin, aktive Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) zu ergreifen und die Zusammenarbeit zwischen EULEX, Europol und Interpol zu verbessern, wozu auch praktische Schritte gehören, das Kosovo an der Tätigkeit beider Behörden zu beteiligen, solange seine vollständige Anerkennung noch aussteht, und fordert die Kommission auf, Abkommen zu erarbeiten, die eine Zusammenarbeit des Kosovo mit den EU-Agenturen ermöglichen;
14. begrüßt die Einrichtung einer regionalen Kommandoeinheit der Polizei des Kosovo im Norden als Teil des Prozesses zum Aufbau einheitlicher Polizeikräfte im Kosovo;
15. betont die Bedeutung der Tätigkeit von EULEX für die Festigung der Rechtsstaatlichkeit in den Institutionen des Kosovo, verweist jedoch auf die weit verbreitete Unzufriedenheit mit der Arbeit von EULEX sowohl bei den Kosovo-Serben als auch bei den Kosovo-Albanern; fordert EULEX in diesem Sinne auf, die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht seiner Tätigkeit zu verbessern, das Europäische Parlament und das Parlament des Kosovo regelmäßig über seine Aktivitäten und Entscheidungen zu informieren und insbesondere sowohl den Behörden des Kosovo und Serbiens als auch der gesamten Bevölkerung konkretere und weitreichendere Ergebnisse vorzuweisen; weist darauf hin, dass in bestimmten Bereichen Verbesserungen zu erwarten wären, darunter eine genauere Definition der Kapazitätsaufbauziele und deren Verknüpfung mit bestimmten Richtwerten; betont die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung von außen- und innenpolitischen Zielen und einer besseren Koordinierung der EU-Organe sowohl untereinander als auch mit den kosovarischen Behörden und der internationalen Gemeinschaft; fordert EULEX mit Nachdruck auf, seine Ziele in diesem Bereich so weit wie möglich zu priorisieren, die Nutzung seiner Mittel und seines Personals zu optimieren und die Umsetzung des operationellen Dokuments des Rates über die Umsetzung der Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates in der ESVP (vom November 2005) zu beschleunigen;
16. fordert die Behörden des Kosovo auf, das Mandat von EULEX sowie die Ausübung seiner Durchführungsbefugnisse weiterhin zu achten; nimmt das Interesse der Regierung des Kosovo zur Kenntnis, die Aufgaben von EULEX zu übernehmen; beharrt auf der Präsenz von EULEX zur Unterstützung der Umsetzung des Abkommens vom 19. April auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit; betont, dass die öffentliche Sicherheit von wesentlicher Bedeutung für eine erfolgreiche Umsetzung der Abkommen ist; betont, dass in dieser Frage dringender Handlungsbedarf besteht; weist darauf hin, dass derzeit über 250 Fälle von EULEX untersucht werden, darunter Fälle der organisierten Kriminalität, Korruption, Kriegsverbrechen und andere schwerwiegende Anschuldigungen unter anderem in Verbindung mit zahlreichen Funktionären politischer Parteien; betont, dass jegliche Übergabe von Verantwortlichkeiten schrittweise erfolgen und sich auf tatsächliche Fortschritte vor Ort gründen muss, und die Zivilgesellschaft des Kosovo sowie die demokratischen Organe der Republik Kosovo dabei einbezogen werden sollten; appelliert daher an die Regierung des Kosovo, das Mandat von EULEX Kosovo über Juni 2014 hinaus zu verlängern;
17. fordert sowohl das Kosovo als auch Serbien insbesondere zu einer aktiven und konstruktiven Zusammenarbeit mit EULEX bei der Umsetzung des Rechtshilfeabkommens auf, um die wachsende Zahl von Anträgen zu Eigentum im Kosovo bearbeiten zu können;
18. verurteilt aufs schärfste den Angriff, der zum Tod eines EULEX-Beamten am 19. September nahe der Ortschaft Zveçan/Zvečan geführt hat, und fordert, dass diesbezüglich umgehend Ermittlungen eingeleitet werden; fordert alle Parteien nachdrücklich auf, von Handlungen abzusehen, die zu Spannungen führen könnten;
19. unterstreicht erneut die Bedeutung lokaler Mit- und Eigenverantwortung für den Versöhnungsprozess und verurteilt gleichzeitig die nationalistische Rhetorik auf beiden Seiten; vertritt die Auffassung, dass die Behörden des Kosovo weitere gezielte Maßnahmen ergreifen sollten, mit denen Vertrauen zwischen den Kosovo-Serben und den Kosovo-Albanern, insbesondere im Norden, aufgebaut wird, und die serbische und andere Minderheiten erreicht werden, damit ihre umfassende Integration in die Gesellschaft gewährleistet wird; fordert ferner, dass der Verfassungsgrundsatz, wonach den Kosovo-Serben alle öffentlichen Dienste in ihrer eigenen Sprache angeboten werden, vollständig umgesetzt wird; betont ferner, wie wichtig ein vollständig zweisprachiges Bildungsangebot ist; fordert alle Kosovo-Serben und ihre politischen Vertreter auf, alle in der Verfassung des Kosovo gebotenen Möglichkeiten auszuschöpfen, um in Politik und Gesellschaft eine konstruktive Rolle zu spielen, und, durch eine aktive Mitwirkung in den Institutionen des Kosovo zusammen mit den Kosovo-Albanern, gemeinsam die Verantwortung für die gesellschaftliche Entwicklung und den Aufbau von Institutionen zu übernehmen und dabei besonders darauf zu achten, dass auch Frauen in diesen Prozess einbezogen werden; begrüßt die bei der Organisation von Kommunalverwaltungen erzielten Fortschritte;
20. lobt die Vorstöße der EU zur Anregung eines Dialogs und einer Versöhnung zwischen den Volksgruppen; fordert alle Akteure nachdrücklich auf, die technischen Details der EU-Integration und ebenso die symbolischen Versöhnungsgesten stets genau zu prüfen;
21. betont, dass die Umsetzung von Rechtsvorschriften zum Schutz von Minderheiten und kulturellen Rechten im Kosovo nach wie vor eine zentrale Aufgabe darstellt; verweist auf die Notwendigkeit, Rechtsvorschriften zum Kulturerbe und zur serbisch-orthodoxen Kirche sowie die Strategie und den Aktionsplan für die Volksgruppen der Roma, Aschkali und Ägypter umzusetzen, deren Situation vor Ort noch immer äußerst bedenklich ist; erkennt an, dass es hinsichtlich der Verbesserung der Lebensbedingungen der Volksgruppen der Roma, Aschkali und Ägypter einige Fortschritte gegeben hat, ist jedoch weiterhin besorgt über ihre Situation, da besonders Kinder nach wie vor in gefährdeten und marginalisierten Verhältnissen leben; betont die Notwendigkeit, der Situation der Roma als zentraler Menschenrechtsfrage Aufmerksamkeit zu widmen; fordert die Behörden auf, der Verbesserung der Lebensbedingungen dieser Gemeinschaften und auch ihres Zugangs zu Bildung hinreichende Beachtung zu schenken; hebt die Position der Minderheiten von Kroaten, Bosniern, Aschkali, Türken, Goranen und Balkan-Ägyptern im Hinblick auf die Bedeutung eines mehrsprachigen Bildungsangebots hervor, um sicherzustellen, dass diese ethnischen Minderheiten sich nicht politisch isoliert fühlen;
22. begrüßt die zusätzlichen Finanzhilfen der Kommission im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe, mit denen die überwiegend serbischen Gemeinden überall im Kosovo unterstützt werden sollen;
23. fordert die Behörden des Kosovo auf, die Wirksamkeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Unparteilichkeit des Justizsystems zu verbessern sowie dessen Unabhängigkeit zu achten, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung und die Wirtschaft der Justiz vertrauen, und allen Formen von Gewalt gegen Frauen wirksam zu begegnen; fordert die Behörden nachdrücklich auf, die Rechtsstaatlichkeit vorausschauend zu stärken, vor allem, indem die politische Einmischung in die Justiz reduziert wird, indem sichergestellt wird, dass Disziplinarmaßnahmen gegen Richter und Staatsanwälte konkrete Schritte nach sich ziehen, indem die Unabhängigkeit und Effizienz des Staatsanwaltsrates und des Staatsanwalts gefördert werden und indem zur Anwendung des neuen Strafgesetzbuchs und der neuen Strafprozessordnung übergegangen wird;
24. fordert die Behörden auf, ihr Engagement für eine echte Justizreform zu verstärken und Kapazitäten aufzubauen, wobei schwerpunktmäßig auf die leistungsabhängige Einstellung des für den Abbau des bestehenden Fallrückstands benötigten Justizpersonals geachtet werden sollte, und für ein sicheres Umfeld für Richter und Staatsanwälte zu sorgen, das frei von politischer Einmischung ist;
25. ist insbesondere besorgt über den Mangel an konkreten Fortschritten im Bereich der Korruptionsbekämpfung im Kosovo; ist der Ansicht, dass Korruption nach wie vor eine wesentliche Herausforderung und ein ernsthaftes Hindernis für die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Institutionen darstellt; bedauert daher, dass die im Jahr 2006 geschaffene Korruptionsbekämpfungsagentur keine Ermittlungsbefugnisse hat; stellt fest, dass die Versammlung des Kosovo eine neue Strategie und einen Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung angenommen hat; fordert die Behörden auf, die Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans durch Festlegung eindeutiger Aufgaben und Zuständigkeiten für die Korruptionsbekämpfungsorgane sicherzustellen, sodass diese konkrete und tragfähige Ergebnisse erzielen können;
26. ist nach wie vor besorgt angesichts der beschränkten Rahmenbedingungen für den Zeugenschutz im Kosovo, der in Aufsehen erregenden Fällen besonders wichtig ist; fordert eine intensivere Kooperation der EU-Mitgliedstaaten bei der möglichen Umsiedlung von Zeugen;
27. ist besorgt darüber, dass es bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität keine wesentlichen Fortschritte gegeben hat, und besonders über das hohe Maß an organisierter Kriminalität im Norden des Kosovo; stellt fest, dass Korruption und organisierte Kriminalität in der Region weit verbreitet sind und der demokratischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung im Kosovo im Wege stehen; betont, dass die Erbringung konkreter Nachweise über die Ergebnisse bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption für das Kosovo ein vorrangiges Ziel sein sollte; ist der Ansicht, dass eine regionale Strategie und verbesserte Zusammenarbeit zwischen allen Ländern der Region von grundlegender Bedeutung sind, wenn es darum geht, diese Probleme wirksamer anzugehen, besonders im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Grenzen und die Bekämpfung des Handels mit sowie der Ausbeutung von Frauen und Minderjährigen und insbesondere derjenigen, die Opfer sexueller Ausbeutung oder Zwangsbettelei sind; fordert staatliche und lokale Institutionen auf, bezüglich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie des Menschen-, Drogen- und Waffenhandels konkrete Ergebnisse vorzulegen; unterstreicht die Bedeutung eines umfassenden, interdisziplinären und opferorientierten Ansatzes mit ungehindertem Zugang zu Hilfe, Unterstützung und Schutz für die Opfer; bedauert, dass Korruption auf hoher Ebene und organisierte Kriminalität von der EULEX-Mission weitgehend ausgespart wurden;
28. betont, dass in der öffentlichen Verwaltung notwendige Reformen durchgeführt werden müssen und die Anzahl von Frauen und Vertretern von Minderheiten auf allen Ebenen der Verwaltung erhöht werden muss; ist nach wie vor besorgt darüber, dass viele Beamte zusätzliche Aufgaben wahrnehmen, die grundsätzlich zu Interessenkonflikten führen oder Korruption begünstigen könnten;
29. tritt ein für eine anhaltende Strafverfolgung von Kriegsverbrechen auf nationaler Ebene, einschließlich der Strafverfolgung von Vergewaltigungen, die während des Krieges verübt wurden; bedauert, dass infolge des Krieges von 1999 im Kosovo weiterhin 1 869 Menschen verschollen sind; stellt fest, dass sich die Behörden in Serbien und im Kosovo dieses Problems unverzüglich annehmen müssen, da dies eine Grundvoraussetzung für eine Versöhnung zwischen den Volksgruppen und für eine friedliche Zukunft der Region darstellt, und dass in der Fortsetzung des Dialogs zwischen dem Kosovo und Serbien das Thema der Zusammenarbeit bei der Suche nach Vermissten und andere Aspekte der Übergangsjustiz eine Priorität darstellen müssen;
30. fordert die Behörden des Kosovo und Serbiens nachdrücklich auf, zusammenzuarbeiten und die volle Verantwortung für die Erarbeitung dauerhafter Lösungen für Binnenvertriebene in Serbien und im Kosovo zu übernehmen; betont, dass die kosovarischen Behörden sich im Kontext des EU-Beitrittsprozesses stärker um eine Lösung für das Problem der Binnenvertriebenen bemühen sollten, insbesondere um eine effiziente Klärung von vermögensrechtlichen Streitfällen;
31. fordert die Behörden des Kosovo und jene der Nachbarländer auf, weiterhin guten Willen zu zeigen und sich um eine enge Zusammenarbeit mit der Sonderermittlungseinheit, die infolge des Berichts der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom Dezember 2010 eingerichtet wurde, zu bemühen, und diese Sonderermittlungseinheit sowie jegliche Strafverfolgung, die aus ihrer Arbeit resultiert, zu unterstützen, und regt eine weitere Beschleunigung dieser Arbeit an;
32. fordert die Institutionen auf zentraler und lokaler Ebene auf, die Rechtsvorschriften im Bereich der Menschenrechte wirksam umzusetzen und zur weiteren Herausbildung einer multiethnischen Gesellschaft beizutragen, wobei der Bildung und Beschäftigung für die Angehörigen aller Minderheitengruppen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte;
33. unterstützt die Bemühungen zur Professionalisierung des öffentlichen Diensts und fordert, dass die dafür erforderlichen Rechtsvorschriften umgesetzt werden; ist besorgt über die Fälle politischer Einmischung bei der Rekrutierung und Bestellung öffentlicher Angestellter;
34. zeigt sich darüber besorgt, dass Diskriminierung nach wie vor ein ernstes Problem darstellt und fordert die Behörden auf, den verfassungsmäßigen Grundsatz der Nicht-Diskriminierung durchzusetzen; betont die Notwendigkeit einer umfassenden Anti-Diskriminierungs-Strategie sowie der vollständigen Umsetzung des Anti-Diskriminierungs-Gesetzes, damit die Gleichbehandlung aller Menschen entsprechend der EU-Grundrechtecharta ungeachtet ihrer Volkszugehörigkeit, ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Alters oder ihrer Behinderung gewährleistet ist;
35. nimmt die Anklageerhebung gegen drei Bürger des Kosovo wegen Beteiligung an den Übergriffen anlässlich einer Präsentation der Zeitschrift Kosovo 2.0 am 14. Dezember 2012 in der Roten Halle des Jugend- und Sportzentrums zur Kenntnis und erwartet, dass die Täter möglichst bald vor Gericht gestellt werden;
36. betont, dass die gewerkschaftliche Vereinigungsfreiheit zwar rechtlich garantiert ist, jedoch bei grundlegenden Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten weiterhin Verbesserungsbedarf besteht; fordert das Kosovo auf, den sozialen Dialog im Rahmen der Entscheidungsprozesse und bei der Gestaltung politischer Maßnahmen sowie den Aufbau von Kapazitäten der Sozialpartner zu stärken;
37. fordert die Behörden des Kosovo auf, die Kinderrechtskonvention vollständig umzusetzen, und empfiehlt eine Überarbeitung der politischen Strategien zur Bekämpfung der Kinderarmut einschließlich einer Modifizierung der Sozialhilfeprogramme und der Einführung universeller, bedarfsabhängiger Leistungen für Kinder;
38. zeigt sich besorgt hinsichtlich der hohen Raten bei der Kinderarmut und -sterblichkeit, der geringen Anzahl der vom System der sozialen Sicherung in Kosovo erfassten Personen und des hohen Eigenanteils an den Kosten für die Gesundheitsversorgung, was bedürftige Familien in dauerhafter Armut hält;
39. fordert einen Ausbau der Beziehungen des Kosovo zu internationalen Einrichtungen im Bereich der Kultur und des kulturellen Erbes und seiner Vertretung in diesen Einrichtungen, damit der Schutz von kulturellen und religiösen Stätten und Denkmälern verbessert wird, sowie einen Ausbau der Vertretung des Kosovo in europäischen und internationalen Medien und Sportorganisationen, damit kosovarische Künstler und Sportler an allen internationalen Kultur- und Sportveranstaltungen teilnehmen können, z. B. am Eurovision Song Contest, an Europa- und Weltmeisterschaften und an den Olympischen Spielen;
40. betont die Bedeutung freier und unabhängiger Medien und appelliert an die Kommission, sich stärker für Programme zur Verbesserung der Qualität und der Professionalität von Journalisten einzusetzen; hebt in diesem Zusammenhang die Rolle nachhaltiger öffentlich-rechtlicher Medien hervor; ist besorgt über den unzureichenden Schutz unabhängiger Journalisten und den Druck, der auf sie ausgeübt wird; fordert die kosovarischen Behörden auf, für einen nachhaltigen Finanzierungsmechanismus für öffentlich-rechtliche Medien zu sorgen und die personelle Besetzung seines Leitungsgremiums abzuschließen; betont, wie wichtig es ist, klare Verhältnisse beim Medieneigentum und einen freien Rundfunkdienst von hoher Qualität sicherzustellen; unterstützt die Bemühungen der Institutionen, dem Kosovo einen eigenen landesspezifischen Domain-Code zuzuordnen;
41. betont die zentrale Rolle aktiver und unabhängiger Organisationen der Zivilgesellschaft für die Förderung und Konsolidierung der demokratischen politischen Prozesse und den Aufbau einer integrativen Gesellschaft im Land; betont die Bedeutung des Dialogs mit den Organisationen der Zivilgesellschaft und unterstreicht, dass die zivilgesellschaftlichen Akteure dank ihres Beitrags zur verstärkten regionalen Zusammenarbeit in gesellschaftlichen und politischen Fragen eine maßgebliche Rolle spielen; begrüßt die verbesserte Zusammenarbeit der Regierung mit NGO und fordert die Behörden des Kosovo auf, einen strukturierten Dialog und einen Konsultationsmechanismus einzurichten, um die Zivilgesellschaft an der Politikgestaltung, was auch die Konsultation zur Politik und Gesetzgebung einschließt, und an der Überwachung des Prozesses der europäischen Integration zu beteiligen;
42. nimmt den fortlaufenden Prozess der Privatisierung von staatlichen Vermögenswerten, insbesondere in Bezug auf das Post- und Telekommunikationsunternehmen des Kosovo (PTK) zur Kenntnis; fordert die Behörden des Kosovo auf, praktische Schritte zur Stärkung der Transparenz, Rechenschaftspflicht und Rechtmäßigkeit des gesamten Prozesses zu unternehmen, u. a. indem die Informationen allen Interessenträgern rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden;
43. fordert das Kosovo auf, das Geschäftsumfeld für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern, indem der Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten verringert werden, der Zugang zu Finanzmitteln verbessert wird und Unternehmensgründungen besonders gefördert werden; begrüßt ausdrücklich den Abschluss eines Memorandum of Understanding zwischen den Handelskammern des Kosovo und Serbiens;
44. begrüßt es, dass das Kosovo am 17. Dezember 2012 das 66. Mitglied der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) wurde; begrüßt darüber hinaus die Annahme der ersten umfassenden EBWE-Strategie für das Land am 8. Mai 2013, die den Reformprozess und die Unterstützung der Wirtschaft des Landes beschleunigen, das Leben der Menschen verbessern, den Übergang erleichtern und zur regionalen Stabilität beitragen wird;
45. begrüßt die vorläufige Zusage der EU, weitere Finanzhilfen zu gewähren, um die Kosten für die Stilllegung des alten Kraftwerks Kosovo A bis zum Jahr 2017 in voller Höhe zu übernehmen; fordert das Kosovo auf, seine Bemühungen zu intensivieren und unverzüglich konkrete Schritte zu unternehmen, um das Kraftwerk Kosovo A stillzulegen, und fordert eine umfassende Umweltverträglichkeitsstudie nach EU-Standards für das neue Kosovo-Kraftwerk; fordert das Kosovo ferner auf, sich im Einklang mit seiner Zusage, den Anteil von erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 25 % zu erhöhen, der Entwicklung erneuerbarer Energieträger sowie der Diversifizierung der Energiequellen zu widmen; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, einen größeren Teil der von der EU und der EBWE gewährten Finanzhilfen für Energiesparmaßnahmen, Energieeffizienz, die Einbindung in regionale Strommärkte und erneuerbare Energieprojekte zu verwenden;
46. bedauert die Verzögerungen bei der Ausarbeitung und Einführung einer glaubwürdigen und wirksamen Umweltpolitik durch die kosovarischen Behörden, insbesondere in Bezug auf die Vorschriften über Umweltverträglichkeitsstudien und die Klimaziele der Europäischen Union;
47. nimmt mit Besorgnis die hohe Arbeitslosigkeit, insbesondere bei jungen Menschen, zur Kenntnis, und appelliert an die Regierung, dieses Problem zu bekämpfen, indem ausreichende Chancen für junge Menschen geschaffen werden und das Bildungssystem stärker an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes ausgerichtet wird;
48. betont, dass die Mitgliedschaft des Kosovo in Organisationen der regionalen Zusammenarbeit von allen Ländern in der Region gefördert und unterstützt werden sollte;
49. betont die Bedeutung des Ausbaus des öffentlichen Verkehrsnetzes, insbesondere durch die Modernisierung bestehender und den Bau neuer Schienenwege im Rahmen eines nachhaltigen Verkehrssystems; schlägt vor, dass ein grenzüberschreitendes System von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken zwischen allen Ländern des westlichen Balkans errichtet und mit dem Transeuropäischen Bahnnetz der EU verbunden wird;
50. ist besorgt über die aktuelle Wirtschaftssituation im Kosovo; betont, dass die Wirtschaftsstatistiken verbessert werden müssen, um die Wirtschaftssituation genau einschätzen zu können und auf dieser Grundlage Mittel und Wege zu ihrer Verbesserung zu finden;
51. fordert die kosovarischen Behörden auf, sich um eine Verbesserung der Zuverlässigkeit statistischer Informationen gemäß europäischen Standards und internationalen Methoden zu bemühen;
52. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst sowie der Regierung und dem Parlament des Kosovo zu übermitteln.
- [1] A/RES/64/298.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0434.