Entschließungsantrag - B7-0005/2014Entschließungsantrag
B7-0005/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Fortschrittsbericht 2012 über Island und die Aussichten nach den Wahlen

7.1.2014 - (2013/2932(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Cristian Dan Preda im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

Verfahren : 2013/2932(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0005/2014
Eingereichte Texte :
B7-0005/2014
Angenommene Texte :

B7‑0005/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Fortschrittsbericht 2012 über Island und die Aussichten nach den Wahlen

(2013/2932(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union,

–   in Kenntnis des Beschlusses des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010, Beitrittsverhandlungen mit Island aufzunehmen,

–   in Kenntnis der Ergebnisse der Beitrittskonferenz mit Island,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2012–2013“ und des dazugehörigen Fortschrittsberichts 2012 über Island (COM(2012)0600), der am 10. Oktober 2012 angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Island, insbesondere die Entschließung vom 7. Juli 2010 zum Antrag Islands auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union[1], die Entschließung vom 7. April 2011 zum Fortschrittsbericht 2010 über Island[2] und die Entschließung vom 14. März 2012 zum Fortschrittsbericht 2011 über Island[3],

–   in Kenntnis der Vereinbarung vom 14. Januar 2013 über die Führung von EU‑Beitrittsverhandlungen im Vorfeld der Parlamentswahl und der Regierungsplattform vom 22. Mai 2013, die von der Fortschrittspartei und der Unabhängigkeitspartei veranstaltet wurde,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen von Gunnar Bragi Sveinsson, isländischer Minister für auswärtige Angelegenheiten, und Štefan Füle, für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik zuständiges Mitglied der Kommission, vom 13. Juni 2013,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Island die Kriterien von Kopenhagen erfüllt und die Beitrittsverhandlungen mit Island nach Billigung durch den Rat am 27. Juli 2010 eröffnet wurden;

B.  in der Erwägung, dass 27 Verhandlungskapitel eröffnet und davon 11 vorläufig geschlossen wurden;

C. in der Erwägung, dass die neu gewählte isländische Regierung den Beitrittsprozess ausgesetzt hat und eine Bewertung der Beitrittsverhandlungen und der Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union vornimmt, um diese Themen im isländischen Parlament, dem Althingi, zu erörtern, was gegenwärtig auch geschieht;

D. in der Erwägung, dass die isländische Regierung erklärt hat, dass die Beitrittsverhandlungen nicht ohne ein vorheriges innerstaatliches Referendum fortgesetzt werden;

1.  nimmt zur Kenntnis, dass die isländische Regierung im Einklang mit Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union und nach Zustimmung des Althingi am 17. Juli 2009 die Mitgliedschaft in der Europäischen Union beantragt hat;

2.  begrüßt die Aussicht, ein Land mit einer gut funktionierenden demokratischen Tradition, starken Institutionen und einer starken Zivilgesellschaft als neuen Mitgliedstaat aufzunehmen;

3.  stellt fest, dass Island insbesondere aufgrund seiner Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum über eine gute allgemeine Fähigkeit verfügt, die aus einer EU‑Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen;

4.  hebt die transparente und integrative Gestaltung der Beitrittsverhandlungen hervor und begrüßt die Eröffnung von 27 Verhandlungskapiteln und die vorläufige Schließung von 11 Kapiteln, was den erheblichen Fortschritt, der im Rahmen des Beitrittsprozesses erzielt wurde, unterstreicht;

5.  betont, dass sich die Europäische Union auch weiterhin uneingeschränkt für die Fortsetzung und den Abschluss der Beitrittsverhandlungen engagiert;

6.  stellt fest, dass sich aktuellen Meinungsumfragen zufolge eine Mehrheit der Isländer für den Abschluss der Beitrittsverhandlungen ausspricht;

7.  stellt fest, dass Island weiterhin als Bewerberland gehandelt wird;

8.  nimmt den Beschluss der isländischen Regierung zur Kenntnis, noch vor Abschluss der Beitrittsverhandlungen ein Referendum abzuhalten; sieht der parlamentarischen Aussprache über die und der Überprüfung der Bewertung der Beitrittsverhandlungen und der Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union durch den Althingi erwartungsvoll entgegen; bietet für die Vorbereitung einer solchen Bewertung Unterstützung an; hofft, dass die einschlägige Bewertung in angemessener Zeit abgeschlossen werden kann, und erwartet weitere Beschlüsse über das künftige Vorgehen, einschließlich eines Beschlusses darüber, ob ein Referendum zur Fortsetzung der Beitrittsverhandlungen abgehalten wird oder nicht;

9.  hofft, dass das Referendum innerhalb einer vorhersehbaren Frist abgehalten wird;

10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Althingi und der Regierung Islands zu übermitteln.