Entschließungsantrag - B7-0015/2014Entschließungsantrag
B7-0015/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Verkauf der Unionsbürgerschaft

13.1.2014 - (2013/2995(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Jean Lambert, Judith Sargentini, Raül Romeva i Rueda, Ulrike Lunacek im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0015/2014

Verfahren : 2013/2995(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0015/2014
Eingereichte Texte :
B7-0015/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0015/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Verkauf der Unionsbürgerschaft

(2013/2995(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 9 des Vertrags über die Europäische Union,

–   gestützt auf Artikel 20 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 21 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 2. März 2010 in der Rechtssache C‑135/08, Janko Rottmann gegen Freistaat Bayern,

–   unter Hinweis auf die von der Verts/ALE-Fraktion eingereichten Anfragen zur mündlichen Beantwortung O-000145/2013 an die Kommission und O-000144/2013 an den Rat,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Unionsbürgerschaft als grundsätzlicher Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten gedacht ist und als EU-Mehrwert betrachtet werden sollte, der nicht vom Vermögensstatus abhängen sollte;

B.  in der Erwägung, dass die Freizügigkeit innerhalb der EU eng mit der Unionsbürgerschaft verknüpft ist;

C. in der Erwägung, dass die Unionsbürgerschaft eng mit verschiedenen Rechten verbunden ist, wie etwa dem Recht auf Freizügigkeit und dem aktiven und passiven Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament, und dass auch in Zukunft alle Unionsbürger diese Rechte schätzen und in ihren Genuss kommen sollten;

1.  stellt fest, dass die Unionsbürgerschaft ein wichtiger Status ist, der allen Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten gewährt wird und mit wichtigen Rechten verbunden ist;

2.  stellt fest, dass die Freizügigkeit innerhalb der EU – wenn auch nicht ausschließlich – eng mit der Unionsbürgerschaft verknüpft ist;

3.  fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausübung ihrer Befugnisse im Bereich der Staatsbürgerschaft das Recht der Europäischen Union gebührend zu achten;

4.  bedauert, dass es in einigen Mitgliedstaaten gängige Praxis ist, im Gegenzug zu Investitionen in den jeweiligen Mitgliedstaat die Staatsbürgerschaft zu verleihen; stellt fest, dass Programme zur Verleihung der Staatsbürgerschaft an Investoren nicht das einzige Beispiel für den Verkauf der Staatsbürgerschaft sind, da viele Mitgliedstaaten großen Gruppen außerhalb des Gebiets der EU wegen ferner Abstammung oder einer gemeinsamen ethnischen Identität privilegierten Zugang zur Unionsbürgerschaft bieten;

5.  hält das Prinzip, eine Staatsbürgerschaft auf der Grundlage finanzieller Fähigkeiten zu verleihen, angesichts der zahlreichen Migranten, die jahrelang in den Mitgliedstaaten arbeiten, ohne jemals die Möglichkeit zu erhalten, eine Staatsbürgerschaft auch nur zu beantragen, für ungerecht;

6.  erachtet die Verleihung der Staatsbürgerschaft auf der Grundlage der finanziellen Fähigkeiten für schädlich für den Geist des gegenseitigen Vertrauens in Fragen der Staatsbürgerschaft, was enorme Auswirkungen auf die Freizügigkeit, das Wahlrecht und die Programme zur Aufhebung der Visapflicht, die allen Unionsbürgern zugutekommen, haben könnte;

7.  glaubt an eine offene Migrationspolitik unabhängig von Staatsangehörigkeit, Vermögen oder Einkommen, und vertritt die Auffassung, dass die Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Staatsbürgerschaft zu beantragen, jedem zugänglich sein sollte, der eine wahrhaftige Verbindung zur Union hat;

8.  fordert eine breitere Debatte über die gemeinsamen Grundsätze, an denen sich die Politik der Mitgliedstaaten im Bereich der Staatsbürgerschaft orientieren sollte;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.