Entschließungsantrag - B7-0018/2014Entschließungsantrag
B7-0018/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage im Südsudan

13.1.2014 - (2014/2512(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Louis Michel, Niccolò Rinaldi, Graham Watson, Jelko Kacin, Liam Aylward, Marielle de Sarnez, Marietje Schaake, Sarah Ludford, Kristiina Ojuland, Hannu Takkula, Johannes Cornelis van Baalen, Robert Rochefort im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0018/2014

Verfahren : 2014/2512(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0018/2014
Eingereichte Texte :
B7-0018/2014
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Angenommene Texte :

B7‑0018/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Südsudan

(2014/2512(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2012 zur Lage im Sudan und Südsudan[1],

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–   unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen 2000/483/EG zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, das am 23. Juni 2000 in Cotonou (Benin) unterzeichnet und anschließend 2005 und 2010 geändert wurde,

–   unter Hinweis auf das Umfassende Friedensabkommen vom 2005,

–   unter Hinweis auf das Addis-Abkommen vom 27. September 2012,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, vom 24. Dezember 2013 und vom 2. Januar 2014 zur Lage im Südsudan,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen des Sprechers der Hohen Vertreterin vom 16. und 28. Dezember 2013 zur Lage im Südsudan,

–   unter Hinweis auf die vor Ort abgegebene EU-Erklärung vom 20. Dezember 2013 zum gegenwärtigen Konflikt im Südsudan,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 17., 20. und 30. Dezember 2013 zur Lage im Südsudan,

–   unter Hinweis auf die Resolution 2132 (2013) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 24. Dezember 2013 zum Südsudan,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union, Nkosazana Dlamini Zuma, vom 4. Januar 2014 zur Lage im Südsudan,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich die südsudanesische Regierung um den Aufbau eines funktionsfähigen Staates bemüht, seitdem das Land am 9. Juli 2011 seine Unabhängigkeit vom Sudan erklärt hat; in der Erwägung, dass Ende 2012 in Juba Gerüchte über einen geplanten Staatsstreich aufkamen und der Präsident des Südsudan, Salva Kiir, daraufhin mit einer Reihe von Erlassen für weitreichende Veränderungen in den Führungsspitzen der Regierung und der Armee des Südsudan sowie seiner Partei sorgte, die nicht von einem breiten Einvernehmen getragen wurden;

B.  in der Erwägung, dass Präsident Kiir, der dem Stamm der Dinka angehört, am 23. Juli 2013 das gesamte Kabinett auflöste und Vizepräsident Riek Machar, einen Nuer, entließ; in der Erwägung, dass Präsident Kiir im November 2013 alle führenden Organe der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee auflöste, darunter den politischen Vorstand, die Nationalversammlung und den Nationalen Befreiungsrat;

C. in der Erwägung, dass führende Mitglieder des politischen Vorstands der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung einschließlich des stellvertretenden Parteivorsitzenden Riek Machar am 14. Dezember 2013 eine Sitzung des Nationalen Befreiungsrats verließen und dies mit einem Mangel an Dialogbereitschaft begründeten;

D. in der Erwägung, dass es am 15. Dezember 2013 in Kasernen in Juba zu militärischen Zusammenstößen zwischen Präsidentengarden kam und Präsident Kiir Riek Machar der versuchten Machtübernahme beschuldigte;

E.  in der Erwägung, dass die Kämpfe ab dem 16. Dezember 2013 über Juba hinaus auf die Region um Jonglei übergriffen;

F.  in der Erwägung, dass sudanesische Regierungstruppen seit September 2011, d. h. bevor sich die Lage Mitte Dezember 2013 zuspitzte, wahllos den Bundesstaat Blauer Nil bombardierten und die dortige Zivilbevölkerung in Angst und Schrecken versetzten;

G. in der Erwägung, dass eine Nuer-Miliz unter der Führung von Peter Gadet, einem desertierten ehemaligen Kommandeur der 8. Division, am 19. Dezember 2013 die Kontrolle über Bor, die Hauptstadt des Bundesstaates Jonglei, beanspruchte; in der Erwägung, dass Bor Ende Dezember 2013 und Anfang Januar 2014 abwechselnd von der Armee und den Rebellen eingenommen und zurückerobert wurde und die Armee seit dem 4. Januar darum kämpft, die Stadt den Rebellen wieder zu entreißen;

H. in der Erwägung, dass die Regierung am 21. Dezember 2013 bestätigte, dass sie die Kontrolle über Bentiu, die Hauptstadt des wichtigsten ölproduzierenden Bundestaates Einheit, an General James Koang verloren habe, einen den Nuer angehörigen Befehlshaber und Anhänger Machars, was von diesem allerdings geleugnet wurde; in der Erwägung, dass die Ermittler der Vereinten Nationen inmitten der Gewaltausbrüche zwischen den ethnischen Bevölkerungsgruppen im Südsudan in der von den Rebellen besetzten Stadt Bentiu ein Massengrab gefunden haben und die Tötungen nach Angaben des Informationsministers Michael Makuei Lueth den Rebellen zuzuschreiben sind;

I.   in der Erwägung, dass der Konflikt auf die Ölgebiete übergegriffen hat und fünf der zehn südsudanesischen Bundesstaaten Ende Dezember 2013 von Kämpfen berichteten, darunter Jonglei, Einheit, Obernil und Zentral-Äquatoria, und dass im ganzen Land ethnisch motivierte Gewalttaten gemeldet wurden; in der Erwägung, dass Präsident Salva Kiir am 2. Januar 2014 den Notstand in den Bundesstaaten Einheit und Jonglei ausrief, deren Hauptstädte von den loyal zu Machar stehenden Rebellen kontrolliert werden;

J.   in der Erwägung, dass die Rebellen am 24. Dezember 2013 in Malakal einfielen, die Hauptstadt des Bundesstaats Obernil, der das gesamte südsudanesische Rohöl liefert, und dass die Armee am 27. Dezember meldete, die Stadt befinde sich vollständig wieder unter ihrer Kontrolle;

K. in der Erwägung, dass es am 30. Dezember 2013 bei der als Unruheherd geltenden Stadt Bor zu Zusammenstößen der südsudanesischen Regierungstruppen mit Angehörigen der „Weiße Armee“ genannten Miliz und anderen Machar-treuen Rebellengruppierungen kam und ein Rebellensprecher leugnete, dass Machar die „Weiße Armee“ kontrolliere; in der Erwägung, dass der Konflikt, der als politischer Machtkampf begann, zunehmend von ethnisch motivierter Gewalt geprägt ist und es nach Angaben der Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS) nachweislich zu ethnisch motivierten Tötungen gekommen ist;

L.  in der Erwägung, dass es jüngst zu Angriffen auf Angehörige der Nuba, rechtswidrigen Tötungen, Massenvergewaltigungen und willkürlichen Festnahmen von Zivilisten, die in den Nuba-Bergen leben, kam; in der Erwägung, dass in den letzten beiden Dezemberwochen 2013 Milizen der sudanesischen Regierung und bewaffnete Truppen mit Unterstützung von Sicherheitskräften viele Gebiete rund um Kaduqli und Dillanj angriffen, Tausende Zivilisten aus ihren Häusern flohen und über rechtswidrige Tötungen und Massenvergewaltigungen von Frauen berichtet wurde;

M. in der Erwägung, dass Vertreter von Präsident Salva Kiir und von Riek Machar am 5. Januar 2014 in Äthiopien Friedensgespräche über einen Waffenstillstand und die Freilassung politischer Gefangener aufnahmen; in der Erwägung, dass die Kämpfe trotz dieser Gespräche fortgesetzt wurden; in der Erwägung, dass der Hauptstreitpunkt die Freilassung der Gefangenen ist, denen die Vorbereitung eines Staatsstreichs Mitte Dezember vorgeworfen wird;

N. in der Erwägung, dass am 3. September 2013 in Khartum ein Gipfel zwischen den Präsidenten des Sudan und des Südsudan stattfand; in der Erwägung, dass beide Seiten ihre Zusagen bekräftigten, im Rahmen der Hochrangigen Umsetzungsgruppe der Afrikanischen Union unter dem Vorsitz von Präsident Mbeki mit der Umsetzung der Addis-Abkommen vom 27. September 2012 fortzufahren und sich zu bemühen, andere offene Fragen zu klären, beispielsweise den endgültigen Status von Abyei und Grenzfragen; in der Erwägung, dass diese Gespräche ein positiver Schritt zur Stabilisierung des Südsudan sind;

O. in der Erwägung, dass immer mehr Zivilisten in die Nachbarländer fliehen; in der Erwägung, dass nach Angaben des Koordinators der Vereinten Nationen für humanitäre Maßnahmen im Südsudan, Toby Lanzer, in den letzten beiden Wochen etwa 200 000 Menschen vor der Gewalt geflohen sind und Hunderttausende indirekt davon betroffen sind; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen am 18. Dezember 2013 berichteten, dass 13 000 Menschen an ihren beiden Stützpunkten in Juba Zuflucht suchten; in der Erwägung, dass diese Krise auf eine sehr viel größere, ohnehin instabile Region überzugreifen droht und dass im Rahmen der internationalen Hilfe vor Ort diesem Umstand jederzeit Rechnung getragen werden muss;

P.  in der Erwägung, dass sich die Afrikanische Union (AU) als Vermittler für ein Ende der Krise im Südsudan einsetzt; in der Erwägung, dass die AU und die Zwischenstaatliche Entwicklungsbehörde (IGAD) mehrfach einen sofortigen Waffenstillstand im Südsudan gefordert haben;

Q. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen ihre Präsenz vor Ort aufgestockt und Anfang Januar 2014 drei Hubschrauber in der südsudanesischen Hauptstadt Juba stationiert haben, um zur Verstärkung ihrer Friedenstruppen im Land beizutragen; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen im Rahmen eines vom Sicherheitsrat genehmigten Plans zur Verdoppelung der Truppenstärke der Mission der Vereinten Nationen im Südsudan auf knapp 14 000 Soldaten getroffen wurden, mit dem die Zivilisten geschützt werden sollen, die unter den seit drei Wochen andauernden Kämpfen zwischen regierungsfreundlichen und regierungsfeindlichen Truppen leiden;

R.  in der Erwägung, dass sich derzeit 62 000 Zivilisten im Südsudan an den Stützpunkten der Vereinten Nationen unter dem Schutz der Friedenstruppe befinden;

S.  in der Erwägung, dass die EU ihre Entwicklungshilfe erheblich aufgestockt hat, um den Bedarf im Südsudan zu decken; in der Erwägung, dass die EU am 23. Dezember 2013 ankündigte, sie werde 50 Mio. EUR für humanitäre Maßnahmen im Südsudan bereitstellen, um den Grundbedarf zu decken, da dort anerkanntermaßen derzeit eine der schwersten humanitären Krisen herrsche; in der Erwägung, dass sich die humanitäre Hilfe der EU damit in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 bisher auf 170 Mio. EUR beläuft;

T.  in der Erwägung, dass das Mandat der Mission der Europäischen Union für die Luftsicherheit im Südsudan (EUAVSEC) bis Januar 2014 lief; in der Erwägung, dass mit dieser Mission der internationale Flughafen von Juba gesichert werden sollte;

1.  bekundet tiefe Besorgnis über die sich rapide verschlechternde Sicherheitslage und die humanitäre Krise im Südsudan infolge des politischen Streits und des anschließenden Gewaltausbruchs, die den führenden Politikern des Landes zuzuschreiben sind; stellt fest, dass dadurch die Stabilität und die langfristige Sicherheit im Südsudan sowie die Stabilität der gesamten Region ernstlich bedroht werden;

2.  verurteilt entschieden die Grausamkeiten gegen unschuldige Zivilisten der verschiedenen Gemeinschaften von Vertretern beider Lager und die Berichten zufolge von allen Seiten – darunter bewaffnete Gruppen und nationale Sicherheitskräfte – begangenen Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe; verurteilt entschieden den Angriff auf das UNMISS-Lager in Akobo am 19. Dezember 2013, bei dem zwei indische Soldaten getötet wurden, ein weiterer verletzt wurde und mindestens 20 Menschen, die in dem Lager Zuflucht suchten, ums Leben kamen; unterstreicht, dass die für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden müssen; verurteilt entschieden die Angriffe auf Ölfördereinrichtungen, die viele Arbeiter das Leben kosteten, und fordert alle Seiten auf, die Sicherheit der Wirtschaftsinfrastruktur und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten; begrüßt die Entscheidung der Afrikanischen Union, einen Ausschuss für die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen und anderen Übergriffen einzusetzen;

3.  fordert, dass die Verfolgung und rechtswidrige Festnahme von Oppositionsmitgliedern, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit rechtmäßig und friedlich wahrnehmen, sofort beendet wird;

4.  bekräftigt, dass es die Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territoriale Integrität der Republik Südsudan entschieden unterstützt;

5.  fordert beide Seiten auf, die Verfassung zu achten und die Verfassungsorgane zu respektieren;

6.  stellt fest, dass der Südsudan über umfangreiche Erdölvorräte verfügt und dass darin möglicherweise eine Ursache für Spannungen liegen kann;

7.  verurteilt die Kämpfe und die gezielte Gewalt gegen Zivilisten und bestimmte ethnische oder sonstige Gemeinschaften im ganzen Land, die zu Hunderten Toten und Verletzten, über 300 000 Vertriebenen und 30 000 Flüchtlingen in den Nachbarländern (Uganda, Kenia, Äthiopien und Sudan) geführt haben; fürchtet, dass sich der Konflikt zu einem ethnisch motivierten Konflikt zwischen den verschiedenen Gruppierungen im Südsudan entwickelt hat und in einen Bürgerkrieg münden könnte;

8.  zeigt sich besorgt über die humanitäre Situation im Land, insbesondere in Bezug auf die südsudanesischen Staatsbürger, die vertrieben wurden oder in Nachbarländer geflohen sind; fordert alle Seiten auf, den humanitären Organisationen sicheren und ungehinderten Zugang zu gewähren;

9.  zeigt sich äußerst beunruhigt über die Gefahr einer sowohl für die Bevölkerung des Südsudan als auch für die Stabilität der Region katastrophalen Entwicklung, sollten der Sudan oder der Südsudan versuchen, mit militärischen Mitteln strategische Ölfelder unter ihre Kontrolle zu bringen; weist darauf hin, dass die Lage im Südsudan weiterhin den internationalen Frieden und die Sicherheit in der Region bedroht;

10. begrüßt den Beginn der Friedensgespräche für den Südsudan und ruft alle Beteiligten auf, ihre Gespräche unter der Schirmherrschaft der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) fortzusetzen; fordert eine sofortige Vereinbarung über einen Waffenstillstand, Überwachungsmaßnahmen und den Zugang von humanitären Organisationen;

11. vertritt nachdrücklich den Standpunkt, dass eine umfassende politische Lösung, die sich auch auf eine Waffenstillstandsvereinbarung und die Freilassung der politischen Gefangenen erstreckt, entscheidend dazu beitragen wird, Lösungen für die Krise zu finden und den Weg für eine nachhaltige Entwicklung in dieser Region zu ebnen;

12. ruft die Regierung der Republik Südsudan auf, zum Zeichen ihres guten Willens alle festgenommenen Politiker, die nicht an den anhaltenden Kämpfen beteiligt sind, sofort freizulassen, so dass sie sich wirksam an der friedlichen Lösung des Konflikts beteiligen können;

13. ruft die Nachbarländer, die regionalen Organisationen und die internationale Gemeinschaft auf, sich weiter um ein Ende der Gewalt zu bemühen; unterstützt ausdrücklich die Vermittlung durch die Zwischenstaatliche Entwicklungsbehörde (IGAD); begrüßt die Arbeit der Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen und Leiterin der Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS), Hilde Johnson, und die Arbeit der Afrikanischen Union und begrüßt, dass die Kapazitäten der Mission zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen mit Unterstützung des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte erhöht werden;

14. begrüßt die humanitäre Hilfe, die insbesondere von der EU, der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen für die von dem Konflikt und der Vertreibung im Südsudan betroffenen Menschen bereitgestellt wird, und fordert diese Institutionen und die sonstigen internationalen und regionalen Partner auf, den Wiederaufbau im Südsudan und den Friedensprozess aktiv zu unterstützen; fordert die südsudanesischen Behörden auf, mit allen regionalen und internationalen Partnern zusammenzuarbeiten, um das Land zu stabilisieren;

15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Organen der Afrikanischen Union, der Wirtschaftsgemeinschaft der zentralafrikanischen Staaten, der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU sowie den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu übermitteln.