Entschließungsantrag - B7-0019/2014Entschließungsantrag
B7-0019/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage im Südsudan

13.1.2014 - (2014/2512(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Isabelle Durant, Judith Sargentini, Barbara Lochbihler, Jean-Jacob Bicep, Nicole Kiil-Nielsen, Raül Romeva i Rueda, Jean Lambert, Iñaki Irazabalbeitia Fernández im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0018/2014

Verfahren : 2014/2512(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0019/2014
Eingereichte Texte :
B7-0019/2014
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B7‑0019/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Südsudan

(2014/2512(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf das 2005 geschlossene Umfassende Friedensabkommen (CPA) für den Sudan,

–   unter Hinweis auf den Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 24. Dezember 2013, die Mannstärke der Friedenstruppe im Land beinahe – von 7 000 auf 12 5000 – zu verdoppeln,

–   unter Hinweis auf den 1966 verabschiedeten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

–   unter Hinweis auf den 1966 verabschiedeten Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,

–   unter Hinweis auf die 1981 verabschiedete Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker,

–   unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die politischen Spannungen zwischen dem Präsidenten Salva Kiir und dem früheren Vizepräsidenten Riek Machar, die beide hochrangige führende Politiker der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung/Armee waren, zu einem gewaltsamen bewaffneten Konflikt geführt haben, in dessen Folge Tausende von Menschen ums Leben kamen;

B.  in der Erwägung, dass die Kämpfe am 15. Dezember 2013 begonnen haben, als es in Kasernen in Dschuba zu Zusammenstößen zwischen den beiden Gruppen kam, und in der Erwägung, dass Präsident Salva Kiir die Zwischenfälle auf einen gescheiterten Putschversuch vonseiten seines früheren Vizepräsidenten Riek Machar zurückführte, was von Riek Machar bestritten wurde;

C. in der Erwägung, dass elf hochrangige Politiker auf Veranlassung der südsudanesischen Regierung aufgrund einer vermeintlichen Verschwörung zum Staatsstreich gegen Präsident Kiir verhaftet wurden, darunter der frühere Finanzminister und der frühere Generalsekretär der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung;

D. in der Erwägung, dass die von der regionalen Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung (IGAD) vermittelten Friedensgespräche in Addis Abeba stattfinden;

E.  in der Erwägung, dass der gegenwärtige Konflikt, der auch ethnische Dimensionen angenommen hat, seinen Ursprung 1991 in einer Spaltung innerhalb der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung/Armee hat, nämlich zwischen der Gruppe um Garang, den inzwischen verstorbenen Führer der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung/Armee, dessen Anhänger Salva Kiir war, und der Gruppe um Riek Machar, der die Führungsrolle von Garang infrage gestellt hatte;

F.  in der Erwägung, dass für den gegenwärtigen Konflikt eine demokratische politische Lösung gefunden und der Weg zur Schaffung von demokratisch vereinbarten Institutionen gebahnt werden muss, um den neuen Staat aufzubauen, der nach dem Unabhängigkeitsreferendum gegründet wurde;

G. in der Erwägung, dass der 22-jährige Bürgerkrieg zwischen Norden und Süden viele Menschenleben gekostet und viel Zerstörung und großes Leid angerichtet hat;

H. in der Erwägung, dass die humanitäre Lage Besorgnis erregend ist, und in der Erwägung, dass die Zahl der Binnenvertriebenen vom Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten auf 201 000 Menschen geschätzt wird und dass der Zugang der humanitären Organisationen aufgrund von Kampfhandlungen und Überfällen auf Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und Hilfsgüter eingeschränkt ist;

I.   in der Erwägung, dass im Südsudan etwa 80 % der medizinischen Versorgung und der Grundversorgung von nichtstaatlichen Organisationen bereitgestellt wird;

J.   in der Erwägung, dass die Mehrheit der Bevölkerung in extremer Armut lebt, und zwar ungeachtet der Tatsache, dass das Land reich an Erdöl und an natürlichen Ressourcen ist und die Erdölausfuhren mehr als 70 % des BIP und etwa 90 % der staatlichen Einnahmen ausmachen;

1.  begrüßt die Friedensverhandlungen unter der Schirmherrschaft der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) in Ostafrika und fordert beide Parteien auf, ein umfassendes Friedensabkommen zu erzielen;

2.  fordert den Präsidenten Salva Kiir und den früheren Vizepräsidenten Riek Machar auf, die Feindseligkeiten einzustellen und ihre politischen Differenzen im Wege eines umfassenden Abkommens auf der Grundlage von ehrlichen, demokratischen und friedlichen Verhandlungen auszuräumen;

3.  fordert, dass alle politischen Häftlinge freigelassen werden, insbesondere die elf hochrangigen Politiker, deren Inhaftierung zu einem Haupthindernis in den Friedensverhandlungen geworden ist;

4.  fordert alle Parteien auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe auf Zivilisten zu verhindern, und ist der Ansicht, dass die führenden Politiker des Südsudan, insbesondere Präsident Kiir und Riek Machar, alles in ihrer Macht stehende unternehmen sollten, um die unter ihrem Befehl stehenden Soldaten von derartigen Übergriffen gegen die Bevölkerung abzuhalten;

5.  fordert, dass mit der Unterstützung der Vereinten Nationen ein unabhängiger Ermittlungsausschuss eingesetzt werden soll, der damit beauftragt wird, die Tötungen und Verbrechen zu untersuchen, damit diejenigen, die für diese Übergriffe verantwortlich sind, vor Gericht gestellt werden und die Straflosigkeit beendet wird;

6.  fordert die südsudanesische Regierung auf, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker zu ratifizieren, einschließlich des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, der Vereinigungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit;

7.  hält es für wesentlich, dass eine Wahrheits- und Versöhnungskommission eingesetzt wird, die sich mit den gewalttätigen Übergriffen befassen, die Rechte der Opfer verteidigen und den Übergang des Landes zu einem demokratischen Staat auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Rechenschaftspflicht erleichtern soll, um für die Bevölkerung menschenwürdige Lebensbedingungen sicherzustellen;

8.  fordert die Verhandlungsparteien auf, das Thema Transparenz und öffentliche Kontrolle im Erdölsektor in die Friedensvereinbarungen einzubeziehen, um zu ermöglichen, dass die Einnahmen aus diesen Ressourcen für eine nachhaltige Entwicklung des Landes eingesetzt und die Lebensbedingungen der Bevölkerung verbessert werden;

9.  fordert die EU auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, um den Binnenvertriebenen und den südsudanesischen Flüchtlingen in den Nachbarstaaten humanitäre Hilfe zu leisten;

10. fordert alle Parteien auf, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und humanitären Organisationen einen sicheren Zugang zu gewährleisten, damit sie der notleidenden Bevölkerung beistehen können;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin / Hohen Vertreterin der Union, dem EU-Sonderbeauftragten für den Südsudan, der Regierung des Sudan, der Regierung des Südsudan, den Vereinten Nationen, der IGAD und der Afrikanischen Union zu übermitteln.