ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Ägypten
4.2.2014 - (2014/2532(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Fiorello Provera, Lorenzo Fontana, Mara Bizzotto, Rolandas Paksas, Juozas Imbrasas, Jaroslav Paška, Nikolaos Salavrakos, Jacek Włosowicz, Tadeusz Cymański im Namen der EFD-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0145/2014
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Ägypten,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, zu dessen Vertragsparteien Ägypten gehört,
– unter Hinweis auf die am 8. Juli 2013 in Ägypten veröffentlichte Verfassungserklärung, in der ein Fahrplan für Verfassungsänderungen und eine Neuwahl vorgeschlagen wurde,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu Ägypten vom 11., 19. und 24. Januar 2014,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass im September 2013 ein ägyptisches Gericht die Muslimbruderschaft verboten hat und dass die vom Militär gestützte Übergangsregierung diese Bewegung nach dem Bombenanschlag im Dezember 2013 in Mansura zu einer terroristischen Vereinigung erklärt hat;
B. in der Erwägung, dass am 24. Januar 2014 bei vier Bombenanschlägen in und um Kairo mindestens sechs Menschen getötet wurden und dass die terroristische Vereinigung Ansar Bait al-Maqdis die Verantwortung für den Anschlag übernommen hat; in der Erwägung, dass dieselbe terroristische Vereinigung die Verantwortung für den Abschluss eines Armeehubschraubers am 25. Januar 2014 auf der ägyptischen Sinai-Halbinsel übernommen hat, bei dem fünf Menschen ums Leben kamen;
C. in der Erwägung, dass sich 38 % der Wahlberechtigten an der Volksabstimmung über die neue Verfassung Ägyptens am 14. Januar 2014 beteiligt haben und die Zustimmung bei 98 % lag; in der Erwägung, dass es bei Zusammenstößen während der Abstimmung zu mindestens zehn Toten und 29 Verletzten kam;
D. in der Erwägung, dass während der Feierlichkeiten anlässlich des dritten Jahrestags der Revolution vom 25. Januar 2011 mindestens 49 Menschen getötet, 247 verletzt und 1 000 verhaftet wurden;
E. in der Erwägung, dass am 31. Januar 2014 ägyptische Sicherheitskräfte als Reaktion auf Terroranschläge 13 Kämpfer, die al-Qaida nahestanden, auf der Sinai-Halbinsel getötet haben und dass am 26. Januar 2014 bei einem Anschlag auf einen Bus auf der Sinai-Halbinsel vier Soldaten getötet und neun verwundet wurden;
F. in der Erwägung, dass am 28. Januar 2014 General Muhammad Said, Leiter des technischen Büros des Innenministers, vor seinem Haus in Kairo von Killern getötet wurde;
G. in der Erwägung, dass Übergangspräsident Adli Mansur den Generalstaatsanwalt aufgefordert hat, die Fälle von Inhaftierten, insbesondere Universitätsstudenten, zu prüfen und all jene freizulassen, die nachweislich kein Verbrechen begangen haben;
H. in der Erwägung, dass die koptischen Christen Ägyptens zahlreichen Übergriffen ausgesetzt waren und dabei über hundert Kirchen, Häuser und Geschäfte ins Visier genommen wurden, wobei die Täter oftmals nicht zur Rechenschaft gezogen werden;
I. in der Erwägung, dass Übergangspräsident Mansur am 23. Januar 2014 ein Dekret veröffentlicht hat, in dem festgelegt wird, dass die Hohe Wahlkommission die Verfahren für die Abhaltung einer Präsidentschaftswahl binnen 30 bis 90 Tagen nach der Annahme der Verfassung einleiten soll und dass die Präsidentschaftswahl noch vor Ende April und die Parlamentswahl noch vor Ende Juli stattfinden dürfte;
1. verurteilt alle Terroranschläge und gewaltsamen Übergriffe in Ägypten, die zum Tod Dutzender Zivilisten geführt haben, auf das Schärfste;
2. verurteilt die gewaltsamen Zusammenstöße, zu denen es während der Volksabstimmung über die neue Verfassung Ägyptens und an den Folgetagen gekommen ist, und bekräftigt, dass politische Forderungen innerhalb eines gesetzlichen Rahmens gestellt werden sollten;
3. fordert, dass die Fälle, in denen Zivilisten getötet wurden, rasch, unabhängig und unparteiisch untersucht, die Ermittlungsergebnisse veröffentlicht und die Verantwortlichen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen zur Rechenschaft gezogen werden;
4. würdigt die hohe Beteiligung an der Volksabstimmung über den Verfassungsentwurf, und unterstützt die Staatsorgane, die dazu beigetragen haben, dass die Abstimmung durchgeführt werden konnte;
5. begrüßt, dass Grundrechte und ‑freiheiten in der Verfassung verankert sind, darunter das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und Frauenrechte, dass die Rechtsvorschriften mit der neuen Verfassung vereinbar sein müssen und dass die Bestimmungen der Verfassung vollständig und rasch umgesetzt werden;
6. unterstützt den Fahrplan Ägyptens für eine Verfassung und fordert die Staatsorgane Ägyptens auf, das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit vor und nach der nächsten Wahlperiode zu schützen;
7. begrüßt die Freilassung von 13 Journalisten und Angestellten, denen vorgeworfen worden war, Falschmeldungen verbreitet zu haben, um zu Gewalt gegen Polizei und Armee anzustacheln;
8. fordert die Staatsorgane Ägyptens auf, die Fälle inhaftierter Demonstranten zu prüfen und all jene freizulassen, die keine Verbrechen begangen oder gesetzlich verbotene Handlungen durchgeführt haben;
9. fordert die Staatsorgane auf, die Grundsätze der Menschenrechte, die Demokratisierung und die Religionsfreiheit zu fördern und die Minderheit der christlichen Kopten und andere benachteiligte Bevölkerungsgruppen wie Bahā‘ī und Schiiten zu schützen;
10. unterstützt Ägypten auf seinem Weg zur Demokratie und bei der Verwirklichung seines Ziels, Stabilität im Inneren und mit seinen Nachbarn, insbesondere mit dem Staat Israel, zu erreichen;
11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung der Arabischen Republik Ägypten zu übermitteln.