Entschließungsantrag - B7-0152/2014Entschließungsantrag
B7-0152/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum EU-Russland-Gipfel

4.2.2014 - (2014/2533(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Libor Rouček, Ana Gomes, Justas Vincas Paleckis, Boris Zala, Liisa Jaakonsaari, Pino Arlacchi, Tonino Picula, Michael Cashman im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0150/2014

Verfahren : 2014/2533(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0152/2014
Eingereichte Texte :
B7-0152/2014
Angenommene Texte :

B7‑0152/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zum EU-Russland-Gipfel

(2014/2533(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine vorherigen Entschließungen zu Russland,

–       unter Hinweis auf das derzeit geltende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits sowie auf die laufenden Verhandlungen über ein neues Abkommen zwischen der EU und Russland,

–       unter Hinweis auf die 2010 in Rostow am Don eingeleitete „Partnerschaft für Modernisierung“ sowie auf die Zusicherung der russischen Führung, dass die Rechtsstaatlichkeit ein grundlegendes Element der Modernisierung Russlands darstellen werde,

–       unter Hinweis auf das in der Gemeinsamen Erklärung vom 31. Mai 2003 im Anschluss an das 11. Gipfeltreffen EU-Russland in Sankt Petersburg dargelegte Ziel der EU und Russlands, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen gemeinsamen Raum der äußeren Sicherheit und einen gemeinsamen Raum der Forschung und Bildung, der auch kulturelle Aspekte umfasst, (die „vier gemeinsamen Räume“) zu schaffen,

–       unter Hinweis auf die Konsultationen zwischen der EU und Russland über Menschenrechtsthemen am 28. November 2013,

–       unter Hinweis auf das Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft am 28. und 29. November 2013,

–       unter Hinweis auf den EU-Russland-Gipfel am 28. Januar 2013,

–      unter Hinweis auf die im Anschluss an den EU-Russland-Gipfel am 28. Januar 2014 abgegebene Erklärung des Präsidenten der Kommission, José Manuel Durão Barroso, und die Anmerkungen des Präsidenten des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy,

–       unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der EU und Russlands zur Bekämpfung des Terrorismus vom 28. Januar 2014,

–       gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass sich die EU nach wie vor für eine weitere Vertiefung und den Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Russland einsetzt, was in ihrer Verpflichtung zum Ausdruck kommt, sich umfassend in den Verhandlungen über ein neues Rahmenabkommen für den weiteren Ausbau der Beziehungen zu engagieren, und in der Erwägung, dass die EU und Russland insbesondere in der Energiebranche, der Wirtschaft und dem Unternehmenssektor tiefgreifende und umfassende Beziehungen aufgebaut haben;

B.     in der Erwägung, dass die Entwicklungen in der Russischen Föderation hinsichtlich der Achtung und des Schutzes der Menschenrechte sowie der Achtung gemeinsam vereinbarter demokratischer Grundsätze, Regeln und Verfahren nach wie vor Anlass zu Besorgnis geben; in der Erwägung, dass die Russische Föderation vollwertiges Mitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist und sich damit den Grundsätzen der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte verpflichtet hat;

C.     in der Erwägung, dass alle Teilnehmer des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft in Vilnius ihr Bekenntnis zu den Grundsätzen des Völkerrechts und zu den grundlegenden Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte bekräftigt haben; in der Erwägung, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen, Frieden und Stabilität in den gemeinsamen Nachbarstaaten im Interesse sowohl Russlands als auch der EU sind,

D.     in der Erwägung, dass bei der zulasten des georgischen Territoriums erfolgten Errichtung von Grenzanlagen um Abchasien und die Region Zchinwali/Südossetien, die mit Unterstützung der russischen Streitkräfte beschleunigt wurde, Feindseligkeiten aufgekommen sind;

1.      bekräftigt seine Auffassung, dass Russland nach wie vor einer der wichtigsten Partner der EU beim Aufbau einer strategischen Zusammenarbeit ist, da es nicht nur wirtschaftliche und handelspolitische Interessen teilt, sondern auch die Umsetzung gemeinsam vereinbarter demokratischer Werte anstrebt; betont, dass eine offen geführte Debatte zur Klärung gegenseitiger Meinungsverschiedenheiten eine Voraussetzung für die Erzielung von Fortschritt in den bilateralen Beziehungen ist;

2.      nimmt den EU-Russland-Gipfel vom 28. Januar 2014 als Chance dafür wahr, Überlegungen über die Art und die Richtung der Strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Russland anzustellen und Meinungsverschiedenheiten zu klären; erwartet, dass die Aussprachen zu einem größeren beiderseitigen Vertrauen führen und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Partnerschaft mit neuem politischen Elan vorangebracht wird;

3.      betont, dass ein nachhaltiger und konstruktiver Dialog auf der Grundlage der bestehenden Vereinbarungen der Welthandelsorganisation (WTO) geführt werden muss, in dessen Rahmen die Entwicklungen in unserer gemeinsamen Nachbarschaft und die verschiedenen regionalen Initiativen zur wirtschaftlichen Integration besprochen werden, wobei deren Auswirkungen auf den Handel im Vordergrund stehen sollten; fordert die EU und Russland auf, nach Möglichkeiten zu suchen, wie die jeweiligen Prozesse der regionalen Integration besser miteinander in Einklang zu bringen sind, und gleichzeitig weiterhin auf die Vision einer zukünftigen gemeinsamen Handels- und Wirtschaftszone hinzuarbeiten;

4.      weist erneut darauf hin, dass der Dialog zwischen der EU und Russland über Themen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nachbarschaft auf dem Grundsatz der Souveränität und der Unabhängigkeit der benachbarten Länder bei der Wahl ihrer politischen und handelsspezifischen Bündnisse beruhen muss; betont, dass von außen ausgeübter Zwang und Druck nicht hinnehmbar sind und die regionale Stabilität gefährden; fordert Russland auf, eine maßvolle und konstruktive Rolle bei der Suche nach einer friedlichen Lösung der Krise in der Ukraine einzunehmen;

5.      weist darauf hin, dass die EU und Russland gemeinsame regionale Initiativen aufbauen und weiterverfolgen müssen, in denen unser gemeinsames Interesse an einer sicheren, stabilen und erfolgreichen Nachbarschaft zum Ausdruck kommt und somit das überholte Denken in Einflusssphären überwunden wird;

6.      erwartet, dass – wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen sind – die Verhandlungen über das neue Abkommen im Juni 2014 auf dem nächsten Gipfeltreffen in Sotschi aufgenommen werden können; bedauert, dass bei den Verhandlungen über das neue PKA, das das gegenwärtige ersetzen soll, keine Fortschritte erzielt wurden, was hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass sich die russische Seite nicht auf umfassende Verhandlungen über das Handelskapitel eingelassen hat; betont, dass das Engagement für die Partnerschaft für Modernisierung aufrechterhalten werden muss, da mit dieser Partnerschaft Fortschritte in manchen Bereichen wie beispielsweise der Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie erzielt werden;

7.      fordert Russland auf, alle seine Verpflichtungen zu erfüllen, die ihm aus seinem Beitritt zur WTO erwachsen, und diese vollständig umzusetzen; fordert Russland auf, von Einfuhrverboten für Erzeugnisse aus den Mitgliedstaaten der EU Abstand zu nehmen, da solche Maßnahmen den bilateralen Beziehungen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Russland sowie den Beziehungen zwischen der EU und Russland schaden;

8.      verurteilt aufs Schärfste die kürzlich in Wolgograd verübten barbarischen Anschläge; begrüßt die Verabschiedung der gemeinsamen Erklärung der EU und Russlands zur Bekämpfung des Terrorismus vom 28. Januar 2014, in der die EU und Russland übereingekommen sind, als Reaktion auf von Terroristen begangene Straftaten und auf das organisierte Verbrechen die Möglichkeiten einer noch weiter gehenden Zusammenarbeit auszuloten, ihre Zusammenarbeit dahingehend auszuweiten, dass bewährte Verfahren und erfahrene Ausbilder im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus ausgetauscht werden, sowie ihre Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen und auf anderen multilateralen Foren zu intensivieren;

9.      unterstreicht die große Bedeutung der Energie-Partnerschaft mit Russland; bekräftigt, dass Rohstofflieferungen nicht als Instrument der Politik eingesetzt werden dürfen; betont die große Bedeutung einer Zusammenarbeit im Energiebereich für beide Seiten, da sie eine Chance für weitergehende Zusammenarbeit in den Bereichen Handel und Wirtschaft in einem offenen und transparenten Markt darstellt, wobei volles Verständnis dafür herrschen muss, dass für die EU eine Streuung der Transportkanäle und der Energieversorger von großer Bedeutung ist, und das geltende EU-Recht vollständig eingehalten werden muss; unterstreicht, dass der Grundsatz der gegenseitigen Abhängigkeit und der Transparenz die Grundlage dieser Zusammenarbeit sein sollte, ebenso wie ein gleichberechtigter Zugang zu Märkten, Infrastrukturen und Investitionen und ein rechtsverbindlicher Energierahmen, der für alle Mitgliedstaaten der EU eine verlässliche und gesicherte Energieversorgung auf der Grundlage von einheitlichen Standards sicherstellt;

10.    bekräftigt seinen Einsatz für das langfristige Ziel des visumfreien Reiseverkehrs zwischen der EU und Russland, das mit einem auf den Inhalt und praktische Fortschritte ausgerichteten Ansatz Schritt für Schritt verwirklicht werden soll; stellt fest, dass derzeit Verhandlungen über eine verbesserte Fassung des Visaerleichterungsabkommens geführt und die gemeinsamen Maßnahmen für visumfreie Kurzaufenthalte umgesetzt werden;

11.    begrüßt die vor kurzem ausgesprochene Amnestierung von Inhaftierten und betont, dass ein eindeutiges und zuverlässiges Verständnis der Grundfreiheiten, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu weiteren Fortschritten unserer strategischen Partnerschaft beitragen wird; betont, dass eine unabhängige, unparteiische und effiziente Justiz Grundvoraussetzung für Rechtsstaatlichkeit ist und in hohem Maße zum Aufbau eines verlässlichen und stabilen Unternehmensumfelds und Investitionsklimas beiträgt;

12.    erklärt sich besorgt über die Entwicklungen in der Russischen Föderation hinsichtlich der Achtung und des Schutzes der Menschrechte sowie der Achtung gemeinsam vereinbarter demokratischer Grundsätze, Regelungen und Verfahren und insbesondere hinsichtlich des Gesetzes über „Auslandsagenten“, der gegen lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Menschen (LGBTI) gerichteten Gesetze, des erneut eingeführten Straftatbestands der Verleumdung, des Gesetzes über Hochverrat und der Regelungen zu öffentlichen Protesten; fordert Russland auf, seinen internationalen Verpflichtungen als Mitglied des Europarats nachzukommen;

13.    verurteilt repressive Gesetze wie beispielsweise das Gesetz über „Auslandsagenten“ und ihre willkürliche Durchsetzung durch die staatlichen Stellen Russlands, die zur Schikanierung von NGO, Menschenrechtsaktivisten, ethnischen Minderheiten, Demokratiebefürwortern und Angehörigen der LGBTI-Gemeinschaft führt, und fordert die EU auf, ihre Besorgnis auf allen politischen Ebenen deutlich zu machen; fordert Russland auf, das Gesetz über „Auslandsagenten“ aufzuheben, damit die Zusammenarbeit der Zivilgesellschaften, die in den letzten 20 Jahren zwischen Russland und der EU aufgebaut wurde, nicht beeinträchtigt wird;

14.    fordert Russland auf, das Bundesgesetz über die Propaganda für nicht traditionelle sexuelle Beziehungen und ähnliche regionale Anti-Propaganda-Gesetze vollständig aufzuheben, da sie die Menschenrechte und insbesondere die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Bezug auf die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität beschneiden; erklärt sich ernsthaft besorgt über die negativen Auswirkungen dieser Gesetze auf die Gesellschaft, in der es zunehmend zu Diskriminierung von und Gewalt gegen Angehörige der LGBTI-Gemeinschaft kommt; fordert die Delegation der EU und die Botschaften der Mitgliedstaaten in Russland auf, Aktivisten, die sich für die Menschenrechte von LGBTI einsetzen, im Einklang mit den einschlägigen Leitlinien stärker zu unterstützen;

15.    weist auf die große Bedeutung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit Russland zu globalen Fragen hin, in deren Rahmen Themengebiete wie Afghanistan, der Friedensprozess im Nahen Osten und die Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika wirksam angegangen werden können; legt eine Vertiefung und Stärkung dieser Zusammenarbeit nahe, damit ein gemeinsames Handeln gegenüber Syrien und dem Iran ermöglicht wird;

16.    fordert Russland auf, seine Anerkennung der Abspaltung der georgischen Gebiete Abchasien und Zchinwali/Südossetien zurückzunehmen; verurteilt die Errichtung von Grenzanlagen um Abchasien und die Region Zchinwali/Südossetien auf das Schärfste, da sie zu einer Ausdehnung der besetzten Gebiete zu Lasten Georgiens geführt hat;

17.    fordert die Russische Föderation auf, ihre Verpflichtungen hinsichtlich des Rückzugs russischer Truppen und Waffen aus Moldau zu erfüllen, die sie 1996 im Europarat eingegangen ist und die sich in den Beschlüssen des OSZE‑Gipfels in Istanbul von 1999 und des OSZE-Ministerrates in Porto von 2002 widerspiegeln; erklärt sich besorgt darüber, dass diesbezüglich keinerlei Fortschritt erzielt wurde; hebt hervor, dass sich alle Teilnehmer der 5+2‑Gespräche verpflichtet haben, den Konflikt auf der Grundlage der territorialen Integrität der Republik Moldau zu lösen; fordert Russland auf, im Rahmen der Minsk-Gruppe eine konstruktive Rolle bei den Bemühungen um die Lösung des langwierigen Konflikts in Nagorny Karabach einzunehmen, und fordert die EU auf, auch zukünftig aktiv vertrauensbildende Maßnahmen zu unterstützen, um den Prozess voranzutreiben;

18.    ist der Auffassung, dass neue Bemühungen erforderlich sind, damit Fortschritte in der Zusammenarbeit und im Dialog zwischen der EU und Russland im Bereich der regionalen Sicherheit erzielt werden, was die Lösung langwieriger Konflikte in der Nachbarschaft einschließt;

19.    betont, dass es wichtig ist, den interkulturellen Dialog zwischen der EU und Russland und den Dialog über das Geschichtswissen und das kulturelle Erbe zu fördern sowie Mobilität und den Austausch von Studenten, Lehrern, Professoren und Forschern anzuregen, um so Kontakte von Mensch zu Mensch aufzubauen, die ein deutlich wahrnehm- und greifbares Zeugnis einer dauerhaften Partnerschaft ablegen, die langfristig zu einer Wertegemeinschaft führt;

20.    begrüßt die Arbeit des Ausschusses für parlamentarische Kooperation EU-Russland, der als Plattform für den Aufbau einer Zusammenarbeit und für einen anhaltenden Dialog zwischen den beiden Parlamenten dient;

21.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der Staaten der Östlichen Partnerschaft, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.