Entschließungsantrag - B7-0156/2014Entschließungsantrag
B7-0156/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Gipfeltreffen EU-Russland

4.2.2014 - (2014/2533(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Ria Oomen-Ruijten, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Elmar Brok, Mairead McGuinness, Cristian Dan Preda, Roberta Angelilli, Arnaud Danjean, Paweł Zalewski, Michael Gahler, Francisco José Millán Mon, Vytautas Landsbergis, Bernd Posselt, Alf Svensson, Monica Luisa Macovei, Marietta Giannakou, Anna Ibrisagic, Eduard Kukan, Laima Liucija Andrikienė, Davor Ivo Stier, Tunne Kelam, Tokia Saïfi, György Schöpflin, Andrzej Grzyb, Krzysztof Lisek, Nadezhda Neynsky, Daniel Caspary, Elena Băsescu, Petri Sarvamaa, Andrej Plenković, Salvador Sedó i Alabart, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0150/2014

Verfahren : 2014/2533(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0156/2014
Eingereichte Texte :
B7-0156/2014
Angenommene Texte :

B7‑0156/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gipfeltreffen EU-Russland

(2014/2533(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine vorherigen Entschließungen zu Russland,

–       unter Hinweis auf das derzeit geltende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits sowie auf die 2008 eingeleiteten Verhandlungen über ein neues Abkommen zwischen der EU und Russland und auf die 2010 eingeleitete „Partnerschaft für Modernisierung“,

–       unter Hinweis auf das in der Gemeinsamen Erklärung vom 31. Mai 2003 im Anschluss an das 11. Gipfeltreffen EU-Russland in Sankt Petersburg dargelegte Ziel der EU und Russlands, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen gemeinsamen Raum der äußeren Sicherheit und einen gemeinsamen Raum der Forschung und Bildung, der auch kulturelle Aspekte umfasst, (die „vier gemeinsamen Räume“) zu schaffen,

–       unter Hinweis auf das Gipfeltreffen EU-Russland vom 3. bis 4. Juni 2013,

–       unter Hinweis auf die Konsultationen zwischen der EU und Russland über Menschenrechtsthemen am 28. November 2013,

–       unter Hinweis auf das Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft am 28. und 29. November 2013,

–       unter Hinweis auf die Erklärung von Präsident José Manuel Barroso im Anschluss an das 11. Gipfeltreffen EU-Russland vom 28. Januar 2014,

–       unter Hinweis auf die Erklärungen des Präsidenten des Europäischen Rates im Anschluss an das Gipfeltreffen EU-Russland am 28. Januar 2014,

–       unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der EU und Russlands zur Bekämpfung des Terrorismus vom 28. Januar 2014,

–       gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die Europäische Union nach wie vor einer weiteren Vertiefung und einem weiteren Ausbau ihrer Beziehungen mit Russland sowie den in der Partnerschaft für Modernisierung verankerten Grundsätzen verpflichtet ist, welche auf gemeinsamen Interessen sowie einem klaren Bekenntnis zu den universellen Werten, den demokratischen Grundsätzen, der Achtung der Grund- und Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beruht,

B.     in der Erwägung, dass weiterhin Besorgnis besteht über die Achtung und den Schutz der Grundrechte und der Menschenrechte, der demokratischen Werte und der Rechtsstaatlichkeit durch Russland;

C.     in der Erwägung, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen, Frieden und Stabilität in den gemeinsamen Nachbarstaaten im Interesse sowohl Russlands als auch der EU sind,

D.     in der Erwägung, dass die Staaten der Östlichen Partnerschaft gemäß der Schlussakte von Helsinki das umfassende souveräne Recht und die Freiheit haben, gleichberechtigte Beziehungen mit Partnern ihrer Wahl aufzubauen;

E.     in der Erwägung, dass die jüngsten Ereignisse auf eine schnelle Intensivierung der Errichtung von Grenzen zwischen Abchasien und der Region Zchinwali/Südossetien hinweisen, die inzwischen in äußerst aggressiver Weise vorgenommen wird; in der Erwägung, dass die russischen Besatzungskräfte seit dem 17. September 2013 die Errichtung von Stacheldrahtverhauen entlang der Besetzungslinie in der Region Zchinwali, insbesondere im Dorf Dizi im Distrikt Gori, wieder aufgenommen haben;

F.     in der Erwägung, dass das besetzte Gebiet an mehreren Stellen um mehrere hundert Meter in georgisches Gebiet hinein ausgedehnt wird;

1.      stellt fest, dass das Gipfeltreffen EU-Russland vom 28. Januar 2014 die Gelegenheit bot, Überlegungen zur Art und Ausrichtung der strategischen Partnerschaft EU‑Russland anzustellen und gemeinsame Interessen sowie unterschiedliche Standpunkte der Partner vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen zu besprechen, wie etwa die jeweiligen regionalen Initiativen zur wirtschaftlichen Integration, die gemeinsamen Nachbarstaaten, Fragen des Handels und der Verpflichtungen im Rahmen der WTO‑Vereinbarungen sowie andere Verpflichtungen auf internationaler Ebene einschließlich solcher in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie wichtige außenpolitische Themen wie etwa Syrien und der Iran;

2.      vertritt die Auffassung, dass Russland weiterhin einer der wichtigsten Partner der Europäischen Union bei der Errichtung einer strategischen Zusammenarbeit ist, dass diese Zusammenarbeit jedoch nur erfolgreich sein kann, wenn unterschiedliche Standpunkte diskutiert und geklärt werden;

3.      bedauert, dass in den Verhandlungen über ein neues Abkommen, das das geltende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) ersetzen soll, kein Fortschritt erzielt wurde; verweist erneut auf die Empfehlungen der EU an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst hinsichtlich der Verhandlungen über ein neues Abkommen zwischen der EU und Russland; fordert, dass sich Russland an den Handelsverhandlungen für das Kapitel Handel des neuen Abkommens in engagierter Weise beteiligt;

4.      begrüßt die Verabschiedung der gemeinsamen Erklärung der EU und Russlands zur Bekämpfung des Terrorismus am 28. Januar 2014, in der die EU und Russland überein gekommen sind, die Möglichkeiten einer noch weitergehenden Zusammenarbeit als Reaktion auf von Terroristen begangene Straftaten und auf organisierte Kriminalität auszuloten, ihre Zusammenarbeit durch den Austausch bewährter Verfahren im Kampf gegen den Terrorismus sowie durch den gegenseitigen Austausch von Schulungsfachkräften für den Kampf gegen den Terrorismus, sowie ihre Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen und auf anderen multilateralen Foren zu intensivieren;

5.      hebt hervor, dass die Partnerschaft für Modernisierung, ein gemeinsamer Plan zur Unterstützung wirtschaftlicher und institutioneller Reformen, von großer Bedeutung ist;

6.      fordert Russland auf, alle seine Verpflichtungen zu erfüllen, die ihm aus seinem Beitritt zur WTO erwachsen, und diese in umfassender Weise umzusetzen; fordert einen zügigen Abbau von Handelsbarrieren wie etwa Recycling-Gebühren für Kraftfahrzeuge sowie von den verbleibenden bilateralen Handels- und Investitionsbarrieren;

7.      fordert Russland auf, keine Einfuhrverbote für Erzeugnisse aus Mitgliedstaaten der EU zu verhängen; betont, dass diese Einfuhrverbote nicht nur die bilateralen Beziehungen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Russland schädigen, sondern auch die Beziehungen zwischen der EU und Russland;

8.      begrüßt die Fortschrittsberichte zu den Gemeinsamen Räumen in den Beziehungen zwischen der EU und Russland, in denen die Fortschritte und Rückschritte dargelegt werden, die bei der Umsetzung der Gemeinsamen Räumen in den Beziehungen zwischen der EU und Russland und der 2005 verabschiedeten Fahrpläne zu verzeichnen sind; unterstützt insbesondere die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung und betont, dass die vier gemeinsamen Räume auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhen;

9.      betont die wichtige Rolle der Energieversorgungssicherheit und hebt hervor, dass Rohstofflieferungen nicht als Instrument der Politik eingesetzt werden sollten; betont, wie wichtig für beide Seiten die Zusammenarbeit im Energiebereich ist, die Möglichkeiten für eine weitergehende Zusammenarbeit in den Bereichen Handel und Wirtschaft in einem offenen und transparenten Markt bietet, wobei die seitens der EU bestehende Notwendigkeit, Transportwege und Energieversorger zu diversifizieren, umfassen beachtet werden muss; betont, dass die Grundsätze der gegenseitigen Abhängigkeit und der Transparenz die Grundlage dieser Zusammenarbeit sein sollten, ebenso wie ein gleichberechtigter Zugang zu den Märkten, Infrastrukturen und Investitionen; fordert, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland im Bereich Energie insbesondere im Hinblick auf den Zugang Dritter zum Netz fest auf den Grundsätzen des Binnenmarktes, darunter auch das dritte Energiepaket, sowie auf dem Vertrag über die Energiecharta basieren muss; verleiht seiner Überzeugung Ausdruck, dass die umfassende Übernahme der Grundsätze des Vertrags über die Energiecharta durch Russland sich für beide Seiten positiv auf die bilateralen Beziehungen im Bereich Energie auswirken würde; fordert eine enge Zusammenarbeit der EU und Russlands in Bezug auf die Versorgung mit Rohstoffen und Seltenen Erden, vor allem mit solchen, die als besonders wichtig eingestuft werden, und fordert die Einhaltung internationaler Regelungen und insbesondere der WTO-Regeln;

10.    fordert Russland auf, die Grundprinzipien der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte umzusetzen, und begrüßt gleichzeitig die vor kurzem ausgesprochene Amnestierung bestimmter Personen; hebt hervor, dass die Versammlungsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit von großer Bedeutung sind; äußert sich besorgt über die Unabhängigkeit der Justiz, die Lage der Zivilgesellschaft und die Situation von Menschenrechtsaktivisten und Führungspersönlichkeiten der Opposition;

11.    stellt fest, dass zurzeit Verhandlungen über eine verbesserte Fassung des Visaerleichterungsabkommens geführt werden, in deren Rahmen auch Vertreter von Organisationen der Zivilgesellschaft und ein größerer Kreis von Familienangehörigen Visaerleichterungen nutzen könnten; stellt fest, dass die Umsetzung der auf dem Gipfeltreffen im Dezember 2011 verabschiedeten gemeinsamen Maßnahmen für visumfreie Kurzaufenthalte bevorsteht;

12.    hebt hervor, dass regelmäßige Treffen im Rahmen des politischen Dialogs zu vielfältigen Themen der Außenpolitik ein wesentliches Element der Beziehungen zwischen der EU und Russland sind; stellt fest, dass Russland als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bei internationalen Krisensituationen seiner Verantwortung gerecht werden muss; fordert Russland auf, auf der Genf-II-Konferenz zu Syrien, deren Ziel eine politische Lösung des Konflikts ist, einen äußerst konstruktiven Ansatz zu verfolgen;

13.    ist überzeugt, dass weitere politische und wirtschaftliche Reformen in den Staaten der Östlichen Partnerschaft, wie etwa der Ukraine, auf der Grundlage der Werte und Normen der EU letztlich auch im eigenen Interesse Russlands liegen, da damit die Region der Stabilität, des Wohlstands und der Zusammenarbeit an seinen Grenzen ausgedehnt würde; erinnert an die bestehende Einladung der EU an Russland, hierzu mit einem konstruktivem Engagement in Bezug auf die Staaten der Östlichen Partnerschaft beizutragen; spricht sich gegen die Absicht Russlands aus, die Region der Östlichen Partnerschaft als sein Einflussgebiet zu betrachten; ist der Auffassung, dass die Bürger der Ukraine allein das Recht haben sollten, über die Zukunft ihres Landes zu entscheiden;

14.    fordert Russland auf, keinen Druck auf die Ukraine auszuüben, so wie es dies vor dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Vilnius getan hat, auf dem das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine unterzeichnet werden sollte;

15.    verurteilt den Vorgang der Errichtung von Grenzen zwischen Abchasien und der Region Zchinwali/Südossetien auf das schärfste, der dazu geführt hat, dass die besetzten Gebiete auf Kosten Georgiens ausgedehnt wurden;

16.    verurteilt die Ausdehnung der Sicherheitszone um Sotschi bis in das besetzte Gebiet von Abchasien, das dieses in zwei Teile teilt, auf das Schärfste;

17.    fordert Russland auf, seine Anerkennung der Abtrennung der georgischen Gebiete Abchasien und Zchinwali/Südossetien zurückzunehmen, die Besetzung dieser georgischen Gebiete zu beenden und die Souveränität und territoriale Integrität Georgiens sowie die Unverletzlichkeit seiner international anerkannten Grenzen gemäß dem Völkerrecht, der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte der Konferenz von Helsinki über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen uneingeschränkt zu achten; fordert Georgien und Russland auf, ohne Vorbedingungen direkte Gespräche über bestimmte Themen – erforderlichenfalls mit Mediation durch einen für beide Seiten akzeptablen Dritten –, aufzunehmen, die die in Genf stattfindenden Gespräche ergänzen, nicht aber ersetzen sollten;

18.    fordert die Russische Föderation auf, ihre Verpflichtungen hinsichtlich des Rückzugs russischer Truppen und Waffen aus Moldau zu erfüllen, die sie 1996 im Europarat eingegangen ist und die sich in den Entscheidungen des OSZE‑Gipfels in Istanbul von 1999 und des OSZE-Ministerrates in Porto von 2002 widerspiegeln; äußert sich besorgt darüber, dass diesbezüglich keinerlei Fortschritt erzielt wurde; hebt hervor, dass sich alle Teilnehmer der 5+2‑Gespräche verpflichtet haben, den Konflikt auf der Grundlage der territorialen Integrität der Republik Moldau zu lösen; fordert daher die Einrichtung einer zivilen Friedensmission in der Region Transnistrien der Republik Moldau;

19.    fordert die Hohe Vertreterin auf, den 5+2‑Verhandlungen mehr Aufmerksamkeit zu widmen und ihren Dialog mit den russischen Vertretern zu diesem Thema zu intensivieren, um eine umfassende friedliche Lösung des Transnistrien‑Konflikts zu erzielen;

20.    fordert die russische Staatsführung auf, bei der Öffnung der russischen Archive zu kooperieren, Forschern Zugang zu gewähren und wichtige Dokumente freizugeben, die zur Klärung des Schicksals vieler Personen beitragen könnten, die der sowjetische Sicherheitsdienst am Ende des Zweiten Weltkriegs in Haft genommen hat und unter denen sich auch Raoul Wallenberg befindet, der vor 70 Jahren Tausende ungarischer Juden vor dem Tod durch den Völkermord bewahrte;

21.    begrüßt die Arbeit des Ausschusses für parlamentarische Kooperation EU-Russland, der als Plattform für die Entwicklung der Zusammenarbeit und für einen kontinuierlichen Dialog zwischen den beiden Parlamenten dient;

22.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der Staaten der Östlichen Partnerschaft, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.